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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 29. Mai 2026, 19:01:51

Titel: Diese Pläne kosten den Anspruch
Beitrag von: selbiger am 29. Mai 2026, 19:01:51
Wer ab dem 1. Juli 2026 als Bezieher von Grundsicherungsgeld verreisen will, muss die Ortsabwesenheit weiterhin vorher genehmigen lassen, sonst entfällt für die gesamte Reisezeit der komplette Leistungsanspruch. Neu ist eine zusätzliche Gefahr: Wer im Zusammenhang mit verpassten Jobcenter-Terminen als nicht erreichbar gilt, verliert nicht nur den Regelbedarf, sondern auch Miete und Krankenversicherung.

https://www.gegen-hartz.de/news/urlaub-im-grundsicherungsgeld-diese-plaene-kosten-den-anspruch

 :wand: das hat schon richtig diktatorische züge..umerziehung auf pure gehorsamkeit..ohh darf ich nen eis haben..??oder darf ich raus gehen zum spielen..??und darf ich in den urlaub fahren..??
letzteres liegt im ermessen der sb..hatte dieser/se ne scheiss nacht ..pech gehabt..dann ist nix mit erholung..udn weiterhin drangsalieren lassen..