Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, muss nicht nur Krankheiten und Beschwerden benennen. Entscheidend ist, ob diese Erkrankungen das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter sechs Stunden täglich senken.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/erwerbsminderungsrente-chronische-schmerzen-muessen-voll-bewiesen-sein
meine güte..immer diese unterstellungen der simulationen..alle lügen nur und alle betrügen nur..alle wollen nur in rente..alle wollen nur nicht arbeiten.. :wand: :teuflisch:
Das Problem dabei ist, dass sich chronischer Schmerz oft völlig der klassischen Schulmedizin entzieht und nicht zwingend nachweisbar ist. Er findet manchmal ausschließlich in der Wahrnehmung der betroffenen Person statt, ohne dass es messbare organische Ursachen gibt. Trotzdem empfindet die Person reale Schmerzen und wird durch sie massiv eingeschränkt, auch wenn das von außen nicht erkennbar ist.
Ja, ähnlich wie bei psychischen Erkrankungen. Man muss anhand von Arztberichten und Therapien nachweisen, dass und in welchem Umfang man von der Erkrankung beeinträchtigt wird.
Ohne eine Unterstellung zu irgendjemanden
Und das eben ist aber auch eine Möglichkeit zu simulieren und Sozialleistungen unberechtigterweise abzugreifen.
Vieleicht gibt in Zukunft ja mal ein "Medizinapparat" der das zweifelsfrei nachweist. :cool: "Dr. Pille" Tricorder ....
Zitat von: Hary am 01. Juni 2026, 13:31:51Das Problem dabei ist, dass sich chronischer Schmerz oft völlig der klassischen Schulmedizin entzieht und nicht zwingend nachweisbar ist.
ja so ist es..also wie beweisen..??aber alles andere wird in der regel ja bewiesen..und selbst dann reicht es denen nicht..da wird es einem ganz schön schwer gemacht..dadurch sidn die betroffenen noch psychisch zusätlich belastet..sowas geht garnicht..
Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 14:03:45Und das eben ist aber auch eine Möglichkeit zu simulieren und Sozialleistungen unberechtigterweise abzugreifen.
tolle these..die müssen aber wirklich lange weile haben..denn müste ich alle die jenigen simulanten unterstellen die zb.mit rollator laufen..und plözlich am auto nicht mehr brauchen und wie durch ein wunder ins auto schweben..mit einer gratzie..udn wenn sie wieder aussteigen wieder am rollator hängen..und schweren ganges in die whg zu gelangen..
das ist keine These. Das ist dann schlicht Betrug. Und du glaubts das kommt nicht vor?
Wie solls laufen? 3x "Aua" sagen und bekomme volle unbefristetet EMR.
Zitat von: selbiger am 01. Juni 2026, 14:16:38also wie beweisen..?
Durch entsprechend häufige Arztbesuche, häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten, Schmerzmedikationen, Reha-Aufenthalte, durchgeführte Schmerztherapien ....
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 14:32:47Zitat von: selbiger am 01. Juni 2026, 14:16:38also wie beweisen..?
Durch entsprechend häufige Arztbesuche, häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten, Schmerzmedikationen, Reha-Aufenthalte, durchgeführte Schmerztherapien ....
ja das tuehen die leute doch aber..reicht denen aber in vielen fällen schlicht nicht..tzoz vernünftiger dokumentation..
Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 14:28:52Und du glaubts das kommt nicht vor?
das habe ich nicht gesagt..schwarze schafe haste überall..aber die sind nicht die regel..die regel ist gruppenbestrafung für alle wegen parr schwarzen schafen..man kan kein system 100% sicher machen..also sollte man nicht den leuten das leben noch zusätlich erschwären..also wenn man will das menschen gesund werden..den sollte man eine andere vorgehensweise an den tag legen..nicht einerseits rechte einräumen und anderer seits den weg mit steinen zupflastern denn dan ist es nur ein schein recht..wenn du alle touturen über dich ergehen lässt und es schafst diese zu überstehen..denn sollste deine rente haben.. :wand:
Zitat von: selbiger am 01. Juni 2026, 14:50:20ja das tuehen die leute doch aber..r
Die Dame im Artkel machte chronische Schmerzen erstmalig bei der Berufung geltend. Und dann scheinbar noch nicht mal gut.
ZitatGericht sah Hinweise auf Aggravation
Der Sachverständige beschrieb zahlreiche Indizien für eine bewusstseinsnahe Aggravation. Gemeint ist eine übertriebene oder verstärkte Darstellung von Beschwerden.
Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Es sah die Beschwerdeangaben der Klägerin nicht als ausreichend belastbar an, um eine rentenrechtlich relevante quantitative Leistungsminderung zu beweisen.
sachverständige stellen aber auch gerne im sinne der jeweiligen kassen fest..und da wird gerne unterstellt..erlebt man doch regelmässig..selbst wenn man fast tot ist..gehen noch 4 stunden zum arbeiten..um es mal übertrieben zu sagen..