Das Bundessozialgericht hat am 27. Mai 2026 entschieden: Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren in den Jahren 2022 und 2023 nicht verfassungswidrig zu niedrig (Az.: B 8 SO 4/24 R und B 8 SO 5/24 R). Wer damals auf eine Nachzahlung wegen verfassungswidriger Regelsätze gehofft und Widerspruch eingelegt hat, steht jetzt vor einer konkreten Entscheidung.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/bsg-urteil-zur-grundsicherung-im-alter-das-muss-man-fuer-den-widerspruch-jetzt-wissen#Was_jetzt_mit_einem_laufenden_Widerspruch_passiert
warum klagt man überhaupt gegen die regelsätze..?es sollte doch jedem klar sein das solche klagen nie erfolgreich/sinnlos sind..den richtern ist klar das wenn sie als verfassungswiedrig urteilen..das nachzahlungen gezahlt werden hätte müssen..udn das würde dem staat richtig auf die taschen gehen..deshalb sind regelsätze immer verfassungskonform..selbst wenn nun anfangen würde einfach weniger auszuzahlen...die währen immer konform..
Weil das klagen (noch) kostenlos ist.
Zitat von: Joschua am 02. Juni 2026, 15:24:18Weil das klagen (noch) kostenlos ist.
deswegen klagen die nicht..man weis es einfach das diese nicht konform sind..dazu muss man nicht mal jurist sein..seit 2 jahren wurden die rs nicht mehr angepasst..obwohl die das hätten müssen..
@selbiger lar, merkt ein Blinder mit dem Krückstock... aber bei sowas gibt's heute nur Kürzen.. das ist wie bei den Röcken in den späten 60'ern .. so ne' Mode..