Kurz vorab:
Innerhalb des Kreises NF umgezogen, mit bisherigem SB geklärt und genehmigt.
In der Vergangenheit bekam ich rechtzeitig den neuen WBA von ihm zugeschickt, jedoch im April nicht, was mir leider krankheitsbedingt erst später auffiel.
Auf meine Anfrage beim SB teilte er mir mit, dass er nicht mehr für mich zuständig ist und gab mir die Kontaktdaten der neuen SB.
Somit meldete ich mich bei ihr und bat sie um den neuen WBA ab Mai.
Am nächsten Tag bekam ich den WBA, sowie die Aufforderung der letzten 3 Monate Kontoauszüge und den Personalausweis.
In der Vergangenheit füllte ich den WBA mit Namen, Adresse und Unterschrift aus, wobei ich auf jedes Blatt
" unverändert "
und darunter alles quer über die Seite durchstrich.
Das wurde nie beanstandet.
Nun bekam ich Bescheid von der neuen SB, dass ich den WBA vollständig ausfüllen, die Kontoauszüge von Februar bis April, sowie Angaben zu Bargeld und Kontostand machen muss.
Frage:
Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Verlangen der SB?
Für eure Hilfe und Bemühungen bedanke ich mich vorab.
Gruß T
Ja, ausfüllen und Kontoauszug ist normal...
Zitat von: Trudeln 21 am 02. Juni 2026, 17:01:32Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Verlangen der SB?
Klar gibt es die, zudem ist das völlig normal, auch wenn es keinen SB-Wechsel gegeben hat.
Auch die automatische Zusendung vom WBA ist keine Pflicht vom JC.
Mir geht es auch darum, dass jeder WBA über den gleichen Inhalt verfügt, es hat sich doch nichts geändert ,alles bleibt wie gehabt, weshalb ich " unverändert " schrieb.
Das ist dem Amt bekannt, also eigentlich eine doppelte Datenerfassung.
Oder sehe ich das falsch?
Die Kontoauszüge sind kein Problem, das ist stets das übliche Prozedere.
Aber warum muss ich Angaben über mein Bargeld machen? Die SB meinte, dass die sich ändern würden.
Das würde dann bedeuten, dass ich monatliche Angaben darüber machen soll?
Für mich sieht das irgendwie nach Schikane aus, oder sehe ich das vielleicht zu eng?
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke für eure Bemühungen
Gruß T
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47es hat sich doch nichts geändert ,alles bleibt wie gehabt, weshalb ich " unverändert " schrieb.
weil der alte WBA vieleicht nicht mehr "erreichbar" ist und im tiefen Keller im Archive liegt, oder die Sachbearbeiterin Ihnn nicht suchen will...?
Also einfach ausfüllen.
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47Das ist dem Amt bekannt, also eigentlich eine doppelte Datenerfassung. Oder sehe ich das falsch?
Schlicht und einfach Ja
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47Aber warum muss ich Angaben über mein Bargeld machen? Die SB meinte, dass die sich ändern würden.
Weil es zur Vermögensauskunft gehört. Bar, unbar, Wertgegenstände,... egal...
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47ür mich sieht das irgendwie nach Schikane aus, oder sehe ich das vielleicht zu eng?
ja - zu eng - Einfach ausfüllen und gut is.
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47Das würde dann bedeuten, dass ich monatliche Angaben darüber machen soll?
Nein, nur Angaben für den Zeitpunkt der Antragstellung.
Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 13:29:06weil der alte WBA vieleicht nicht mehr "erreichbar" ist und im tiefen Keller im Archive liegt, oder die Sachbearbeiterin Ihnn nicht suchen will...?
Also einfach ausfüllen.
:lol: you made my day...
Ja, könnte man meinen - und vielleicht ist es auch so (spaß) - und ausfüllen muss man den. Aber:
Meinst du wirklich die sitzen da mit Gänsefeder in der Hand beim Schein der Öllampen (oder ggf. schon Gaslicht?) und suchen Akten in dunkelen Gewölben?? :lachen:
Also:
Den WBA nochmal ausfüllen, um der SB ihren Willen zu erfüllen.
Meiner Ansicht nach ist das doppelte Datenerfassung, oder wie seht ihr das?
Klar die Kontoauszüge - ist kein Thema.
Bargeld - 2,17 Euro
Leider kein Vermögen vorhanden!
Dann werde ich mal sehen was der lieben Dame noch so alles einfällt.
Gruß T
Zitat von: Trudeln 21 am 04. Juni 2026, 13:31:38Meiner Ansicht nach ist das doppelte Datenerfassung, oder wie seht ihr das?
Nein, das ist immer noch keine doppelte Datenerhebung, wenn man das Formular WBA vollständig ausfüllen soll.
Zitat von: Trudeln 21 am 04. Juni 2026, 13:31:38Dann werde ich mal sehen was der lieben Dame noch so alles einfällt.
Du must das alles nicht tun wenn es dir nicht gefällt! - einfach vom JC abmelden!
Den Rest must du dir dann selbst überlegen...
@ Sheherazade
In der Vergangenheit hatte ich den WBA komplett ausgefüllt.
Dann bei den vorherigen SB, wie auch dieses Mal, Name, Adresse und Nr. sowie Unterschrift, jedoch mit
" unverändert " und quer durchgestrichen,
natürlich mit den Kontoauszügen dabei.
Zitat von: Trudeln 21 am 04. Juni 2026, 14:01:57Dann bei den vorherigen SB, wie auch dieses Mal, Name, Adresse und Nr. sowie Unterschrift, jedoch mit
" unverändert " und quer durchgestrichen,
Und jetzt leitest du daraus, dass man das so hat durchgehen lassen, das Recht auf Wiederholung einer inkorrekten Antragsstellung ab?
@Sheherazade
10 Jahre war das in Ordnung, wenn man das dann so sieht, dann ja .
In den 10 Jahren haben sich die Antragsvordrucke insgesamt mehrfach geändert, da wirst du kein Recht für dich ableiten können.
Zitat von: Trudeln 21 am 03. Juni 2026, 13:20:47Mir geht es auch darum, dass jeder WBA über den gleichen Inhalt verfügt, es hat sich doch nichts geändert ,alles bleibt wie gehabt, weshalb ich " unverändert " schrieb.
Das ist dem Amt bekannt, also eigentlich eine doppelte Datenerfassung.
Oder sehe ich das falsch?
Die Kontoauszüge sind kein Problem, das ist stets das übliche Prozedere.
Aber warum muss ich Angaben über mein Bargeld machen? Die SB meinte, dass die sich ändern würden.
Das würde dann bedeuten, dass ich monatliche Angaben darüber machen soll?
Für mich sieht das irgendwie nach Schikane aus, oder sehe ich das vielleicht zu eng?
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke für eure Bemühungen
Gruß T
Hi, ja das ist Schikane.
Sehe meinen Beitrag JC verweigert Wba und und kommt mit Richtlinien..
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 17:40:23Hi, ja das ist Schikane.
Sehe meinen Beitrag JC verweigert Wba und und kommt mit Richtlinien..
Hör auf so ein Quatsch zu erzählen.
Wenn man querulant spielen will muss man auch mit den Konsequenzen rechnen.
Hier im Beitrag von eben kannst du es auch sehen....
" Bericht über Leistungskürzung wegen Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht"
https://hartz.info/index.php/topic,138517.0.html
Zitat von: Joschua am 09. Juni 2026, 18:13:03Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 17:40:23Hi, ja das ist Schikane.
Sehe meinen Beitrag JC verweigert Wba und und kommt mit Richtlinien..
Hör auf so ein Quatsch zu erzählen.
Wenn man querulant spielen will muss man auch mit den Konsequenzen rechnen.
Hier im Beitrag von eben kannst du es auch sehen....
" Bericht über Leistungskürzung wegen Nicht-Entbindung von der Schweigepflicht"
https://hartz.info/index.php/topic,138517.0.html
:heul: :clever:
Aha, wenn man keine Argumente mehr hat und Leute nach Art 19 gg Abs 4 ihre Rechte wahrnehmen kommt man mit Querulant.
Springst du auch aus dem 13 stock wenn das JC dazu auffordert?
Das mit der Schweigepflicht ist ein ganzer anderer Sachverhalt
Außerdem weißt du nicht was der Kläger vorgetragen hat. Oder warst du dabei bei der Verhandlung?
Die Sozialgerichte machen sehr viele Fehler.
Oder warum hat das BSG so viele Klagen da liegen?
Wegen solchen Leute wie du und andere die Gehorsam sind und sich verarschen lassen wird das Land an die Wand gefahren
Ich Wette du bist ein Troll und hast noch nie ein Gerichtssaal von innen gesehen bzw betreten..
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 20:35:11Wegen solchen Leute wie du und andere die Gehorsam sind und sich verarschen lassen wird das Land an die Wand gefahren
Ich Wette du bist ein Troll und hast noch nie ein Gerichtssaal von innen gesehen bzw betreten..
Das finde ich sehr unangemessen. Nur, weil du lieber die Gerichte bemühst, müssen das nicht alle anderen auch machen. Und schon gar nicht wegen so einer Kleinigkeit. Bürgergeldbezieher haben auch Pflichten und nicht nur Rechte.
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 20:35:11Ich Wette du bist ein Troll
Dagmar81 mit neuem Namen !!!
:troll:
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 20:35:11Die Sozialgerichte machen sehr viele Fehler.
Oder warum hat das BSG so viele Klagen da liegen?
Wegen solchen Leute wie du und andere die Gehorsam sind und sich verarschen lassen wird das Land an die Wand gefahren
Die sind vor allem voll mit vielen sinnlosen Klagen.
Eine private Rechtschutzversicherung schaut sich sowas nur bergrenzt an und wirft einen raus!
Na irgendwann werden die Hürden der Prozesskostenhilfe höher legen. Die vielen "Schwachsinnsklagen" zu Lasten der Steuerzahler. Und die KI tut ihr übriges.
Na dann muss KI ran und den Klagemüll abschmettern ... oder nach dem Motto "wer verliert zahlt" (zumindest teils)
Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 18:13:22Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 20:35:11Die Sozialgerichte machen sehr viele Fehler.
Oder warum hat das BSG so viele Klagen da liegen?
Wegen solchen Leute wie du und andere die Gehorsam sind und sich verarschen lassen wird das Land an die Wand gefahren
Die sind vor allem voll mit vielen sinnlosen Klagen.
Eine private Rechtschutzversicherung schaut sich sowas nur bergrenzt an und wirft einen raus!
Na irgendwann werden die Hürden der Prozesskostenhilfe höher legen. Die vielen "Schwachsinnsklagen" zu Lasten der Steuerzahler. Und die KI tut ihr übriges.
Na dann muss KI ran und den Klagemüll abschmettern ... oder nach dem Motto "wer verliert zahlt" (zumindest teils)
Und wie PKH funktioniert weiß er auch nicht... passt ins Bild. :wand:
Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 18:13:22Und die KI tut ihr übriges.
Na dann muss KI ran und den Klagemüll abschmettern ...
Könnte aber auch (aus Deiner Erwartung heraus gesehen) nach hinten losgehen !?!
Kommt sicherlich vielleicht auch auf die KI und ihre Programmierung an. Aber wenn man eine wirklich "unbestechlich objektiv" analysierende KI da einsetzen würde - die von Elon Musk (Grok) z. B. - könnte es passieren, dass sie die Fälle mal richtig logisch und auch realitätsbezogen beurteilt - wie hier z. B.: https://youtu.be/v2EGEwZDNvI
Die Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern handeln und urteilen ja tendenziell oft eher ideologisch orientiert (
jeden unbedingt "in Arbeit" bringen - mehr oder weniger egal wie, wo, als was), und oft dann auch "aus dem Bauch heraus".
Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 19:41:09Und wie PKH funktioniert weiß er auch nicht.
Natürlich haben andere keine Ahnung... :sehrgut:
Nur warum sind die Gerichte/Sozialgerichte voll mit klagen. (Ja - AW kenn ich ... )
Google KI:
"
Vor den Sozialgerichten enden etwa 35 % bis 40 % der Verfahren mit einem Erfolg für die Kläger. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 60 % bis 65 % der Verfahren negativ (durch Klageabweisung, Klagerücknahme, Vergleich oder Prozessverlust) ausgehen.
"
Um diese 65% gehts! Und wer die Kosten trägt! Der Steuerzahler!
Wenn er im negativen Ausgang sagen wir mal - einfach mal eine Zahl 150€ - Unkostengebühr geben würde... ????
Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 20:21:13Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 19:41:09Und wie PKH funktioniert weiß er auch nicht.
Natürlich haben andere keine Ahnung... :sehrgut:
Nur warum sind die Gerichte/Sozialgerichte voll mit klagen. (Ja - AW kenn ich ... )
Google KI:
"
Vor den Sozialgerichten enden etwa 35 % bis 40 % der Verfahren mit einem Erfolg für die Kläger. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 60 % bis 65 % der Verfahren negativ (durch Klageabweisung, Klagerücknahme, Vergleich oder Prozessverlust) ausgehen.
"
Um diese 65% gehts! Und wer die Kosten trägt! Der Steuerzahler!
Wenn er im negativen Ausgang sagen wir mal - einfach mal eine Zahl 150€ - Unkostengebühr geben würde... ????
Was ich sage : Er hat keine Ahnung wie PKH funktioniert und redet unsinn. Ich will das jetzt nicht erklären:
1.) Wie PKH überhaupt funtioniert
2.) Warum sie gerade n der Sozialgerichtsbarkeit eine geringere Rolle spielt.
So viele Buntstifte hab ich nicht.
daher bin ich ja so froh das ich dich oldtom habe.
Ja in Sozialgerichten ist es ja noch viel schlimmer als in "normalen" Gerichten mit PKH weils gar nicht kostet. Quasi "Hinlaschen und forumlar ausfüllen - gut is". das wir m.E. Inflationär ausgenutzt! da müssen gewisse "Schranken" rein.
Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 21:40:55daher bin ich ja so froh das ich dich oldtom habe.
Ja in Sozialgerichten ist es ja noch viel schlimmer als in "normalen" Gerichten mit PKH weils gar nicht kostet. Quasi "Hinlaschen und forumlar ausfüllen - gut is". das wir m.E. Inflationär ausgenutzt! da müssen gewisse "Schranken" rein.
gut, ein bisschen was hast du gegoogelt ... freut mich ...
Aber das beste Argument dafür das es bleibt wie es ist, ist die hohe quote im einstweiligen Rechtsschutz - wären da nur 10% der Anträge erfolgreich würde es das Instrument rechtfertigen.
Ja die PKH ist ungemein komplex- aber habs :lachen:
Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 21:45:06Aber das beste Argument dafür das es bleibt wie es ist, ist die hohe quote im einstweiligen Rechtsschutz - wären da nur 10% der Anträge erfolgreich würde es das Instrument rechtfertigen.
Nein - dasrechtfertigt es eben nicht.
Warum schmeißt dich irgendwann die private Rechtschutz raus wenn zu doll wird?
So lange etwas kostenlos ist wird immer ausgenutzt. Natur des Menschen!
Da muss und das wird ein "Hürde" vorgeschoben - war ja schon mal im Gespräch.
Oh Gott...
dann mit Buntstiften:
1.) im PKH verfahren prüft die Kammer zuerst summarisch die erfolgsaussichten - erst wenn diese Hürde (neben der Mittellosigkeit) genommen ist, wird der antrag bewilligt...
2.) im Eilverfahren wird auch zunächst der "Anordnungsgrund" geprüft: Liegt Eilbedürftigkeit übrhaupt vor, dann der Antrag.
Spoiler : Ohne Notlage kein Anordnungsgrund...
Ohne Anordnungsentscheidung in Notlage Kein Rechtsscutz - GG ausgehebelt. Darum werden deine Träume nie wahr....
Das sind nicht meine Träume. Glaubst du das es einfach so weitergeht? Die Kosten ufern aus. Gerichte hoffnungslos überlastet.
Es werden Reformen kommen - ganz sicher. Ich sage ja nicht abgeschafft- aber es ufert aus und ist nicht mehr finanzierbar. Es muss gesteuert und begrenzt werden. In D ist ein wilde "Klagekultur" eingezogen.... Bei dem Datenschutz Irrsin ebenso.
In manchen Beiträgen hier gut zu erkennen.
Wenn z.B jemand seine WBA nicht durch bekommt weil er nicht mitarbeitet und Unterlagen liefert . .. am Schluss kein Geld auf dem Konto hat -
dann Eilantrag&Co Sozialgericht stellt - Soll das noch der Steuerzahler aufkommen?
=> einem normal arbeitenden Steuerzahler etwas schwer zu vermitteln - oder für euch normal?
Aber es kommen bald noch viele Reformen in allen Sozialsystemen & Pflege/Gesundheitssystemen in Deutschland.
das wird nicht schön - aber nötig! und alle (auch mich) treffen.!
ach... wie wäre es dann mal damit , dass die Behörde nicht die 30% Rechtsverstöße erzeugt , die dann festgestellt werden??
Logik ist also grundlegend nicht dein Ding?
Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 23:21:16ist nicht mehr finanzierbar
Ich sach dazu nur, wo viel Krieg ist, ist auch viiiel Geld - zu viel Geld wahrscheinlich !!
Diese Verknappung ist inszeniert - vielleicht sogar gespielt !?!
Mal von ihm hier erklären lassen: https://youtu.be/aD7deKGoHsI
MIR brauch niemand zu erzählen, es wäre kein Geld da !!
Zitat von: Vollloser am 11. Juni 2026, 08:23:54Zitat von: Joschua am 10. Juni 2026, 23:21:16ist nicht mehr finanzierbar
Ich sach dazu nur, wo viel Krieg ist, ist auch viiiel Geld - zu viel Geld wahrscheinlich !!
Diese Verknappung ist inszeniert - vielleicht sogar gespielt !?!
Mal von ihm hier erklären lassen: https://youtu.be/aD7deKGoHsI
MIR brauch niemand zu erzählen, es wäre kein Geld da !!
Der Zusammenhang zwischen Krieg und Bürgergeld ist noch viel direkter:
https://www.suedkurier.de/geld-leben/finanzen/buergergeld-statistik-wer-bezieht-es-14-114006752
Ein großer Teil des Budget geht ja an Geflüchtete aus Kriegsgebieten - Nach Joschua Logik heißt das man muss den Bürgergeldempfängern jetzt den Rechtsweg abschneiden - damitkeine Steuern erhöt werden müssen um die Ukrane zu unterstützen... macht sinn ..(nicht)
Zitat von: Vollloser am 11. Juni 2026, 08:23:54Ich sach dazu nur, wo viel Krieg ist, ist auch viiiel Geld - zu viel Geld wahrscheinlich !!
Diese Verknappung ist inszeniert - vielleicht sogar gespielt !?!
Mal von ihm hier erklären lassen: https://youtu.be/aD7deKGoHsI
MIR brauch niemand zu erzählen, es wäre kein Geld da !!
Ach das das Netz -Youtube TikiToki ist von mit solchen "Weltverstehern". Für jede Geschmackrichtung.
Und mit dem Geld wenn genug da ist ... na einfach in Zukunft ofter mal in den Geldbeutel schauen ob's mehr wird...
Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 09:50:21Ein großer Teil des Budget geht ja an Geflüchtete aus Kriegsgebieten - Nach Joschua Logik heißt das man muss den Bürgergeldempfängern jetzt den Rechtsweg abschneiden...
Ja und solchen Leuten wie Joschua sind dann
Nichtgefüchtete (Deutsche) egal, wenn denen dann auch das Recht auf Existenzminimum abgeschnitten wird (
soziale Kollateralschäden dann halt).
ICH wette, solche Joschua´s würden auch ohne solch Geflüchtete aus Kriegsgebieten, Langzeiterwerbslosen das Existenzminimum streitig machen !?!
Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 09:50:21Ein großer Teil des Budget geht ja an Geflüchtete aus Kriegsgebieten
Na dann müsst ihr ja die blaue Partei wählen- aber dann gibts ja "ELO-Zwangsarbeit" wie einige hier schreiben.
Die linken machen die Türen auf- dann wird das "Brot geteilt" und Sozialismus und Planwirtschaft "Erich2.0".
Na ja - Ist schon ein Dilemma..
Hier ein gutes Beispiel bei Lanz gestern ab Minute 53:44 - Ines Schwerdtner/ Linke ... auf die Frage was Sie tun würde wenn sie Bundeskanzlerlin wäre...
https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-10-juni-2026-100
..dann gibs wieder 7-Jahre Planwirtschaft mit gigantischer Verschuldung! - "Auf Auf Genossen!" sorgte für Lacher in der Runde...
Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 09:50:21Bürgergeldempfängern jetzt den Rechtsweg abschneiden -
Habe ich was von Abschaffen gesagt. Nur auf ein erträgliches Niveau begrenzen.
Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 23:48:46ach... wie wäre es dann mal damit , dass die Behörde nicht die 30% Rechtsverstöße erzeugt , die dann festgestellt werden??
und 60 % bis 65 % der Verfahren negativ !
Zitat von: Joschua am 11. Juni 2026, 19:35:4860 % bis 65 % der Verfahren negativ !
Oh, Mann kapierst du das gar nicht?
Beim Existenzminimum ist eine fehlerquote von 30-40% wie bei der Todesstrafe- zu hoch.
Und ein verfahren vor dem SG verlieren heißt nicht im unrecht sein... aber nicht jedes verfahren geht wegen 1000€ bis zum BSG.
Das verrät nur wie naiv du bist und noch nie mit einem Gericht kontakt hattest. Die 1.Instanz hat auch eine "begrenzte" Trefferquote...
Hör mal endlich auf von Existenzminimum, Todesstrafe zu jammern.
Hab noch nicht gelesen das ein H4ler/BGler verhungert wäre. Selbst in der Bildzeitung nicht. Im dramatisieren zumindest seit Ihr Fachleute.
Und wenn man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und ohne Geld da steht- selbst schuld.
Wenn ich nicht zur Arbeit gehe ist auch nicht auf dem Konto!
Zitat von: Joschua am 11. Juni 2026, 22:03:44Hör mal endlich auf von Existenzminimum, Todesstrafe zu jammern.
Hab noch nicht gelesen das ein H4ler/BGler verhungert wäre. Selbst in der Bildzeitung nicht. Im dramatisieren zumindest seit Ihr Fachleute.
Und wenn man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und ohne Geld da steht- selbst schuld.
Wenn ich nicht zur Arbeit gehe ist auch nicht auf dem Konto!
Wie gesagt ... du bist naiv... vor dem verhungern überfällt der dann die Oma oder die Tankstelle - oder den Joschuar?
Zitat von: Joschua am 11. Juni 2026, 22:03:44Hab noch nicht gelesen das ein H4ler/BGler verhungert wäre.
Voilá: https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/
Mal da ein bisschen durchstöbern !
Es sterben ca. 3 mal so viele Manschen durch suizid wie im Straßenverkehr.
Das hat mit BG nicht zu tun. Es Gibt Wohanheime und Obdachlosenunterkünfte.
Und Existensminimum: In Alleppo im Lager - da ist Existenzminimum!
Die AfD definiert das mit " Brot, Bett, Seife"! ... na...
Zitat von: Joschua am 11. Juni 2026, 23:36:26Das hat mit BG nicht zu tun. Es Gibt Wohanheime und Obdachlosenunterkünfte.
Das hat jetzt aber schon mit Gasligthing zu tun mit Dir (evtl. googeln "Gaslighting") !
Ja, Bürgergeld hat damit derzeit noch (!) eher sehr wenig zu tun. Aaaber das sollll ja eben anders werden !?
Und DANN hätte es damit auch (wieder) zunehmend was zu tun.
Leider muss ich mich nochmal bei euch melden und hoffe auf Hilfe.
Heute bekam ich endlich eine Antwort von meiner SB.
Ich hatte den WBA komplett ausgefüllt und ihr zukommen lassen.
Jetzt verlangt die SB von mir einige Unterlagen welche ihr jedoch bereits seit einem halben Jahr vorliegen, nämlich in der Akte,die sie vom vorherigen SB erhalten hat.
Ich sehe dieses Verhalten der SB als reine Schikane an!
Meines Erachtens handelt es sich um doppelte Datenerhebung.
Auch verlangt sie das vorlegen meines Personalausweis.
Wenn ich mich nicht irre, dann ist nur das vorzeigen in Ordnung, also nicht kopieren oder dergleichen.
Meine Frage: Sehe ich das so richtig?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß T
Liefere oder warte vieleicht auf deine WUB und Geld. Hast es selbst in der Hand.
Ist das so schwer zu verstehen. Du ziehst eh den kürzeren.
Wenn du nicht mitspielst werden die dich immer und immer wieder sozusagen "Schikanieren" => Kampf gegen Windmühlen! Die öffnen dann den ganzen "JC Werkzeugkasten".
Zitat von: Joschua am 12. Juni 2026, 21:03:11Liefere oder warte vieleicht auf deine WUB und Geld. Hast es selbst in der Hand.
Ist das so schwer zu verstehen. Du ziehst eh den kürzeren.
Wenn du nicht mitspielst werden die dich immer und immer wieder sozusagen "Schikanieren" => Kampf gegen Windmühlen! Die öffnen dann den ganzen "JC Werkzeugkasten".
Ich weiß nicht - du zeichnest da ggf. ein zu pessimistisches Bild. Ich hab durchaus erst kürzlich erlebt, das ein SG beiim jobcenter nur den Status nachfragt (frist 3 Tage) und der Bescheid ist an Tag 2 raus...positiv...
Zitat von: Trudeln 21 am 12. Juni 2026, 20:44:09Jetzt verlangt die SB von mir einige Unterlagen
Welche?
Zitat von: Trudeln 21 am 12. Juni 2026, 20:44:09Auch verlangt sie das vorlegen meines Personalausweis.
Wenn das so in dem Schreiben steht, dann heißt das auch nur Vorlegen und mehr nicht. Es scheint sich also um einen Meldetermin zu handeln.
@Sheherazade
Das sind Auskünfte über verschiedene Geldeingänge welche bereits in der Vergangenheit geklärt wurden, an denen sich nichts geändert hat.
Bei meiner Abgabe des WBA habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich immer noch nicht über irgendwelche Konten oder sonstige Vermögen verfüge, an keinerlei Glücksspiel teilnehme.
Auch sei gesagt dass wenn die SB lesen würde es keine Probleme gibt.
(Namen, das Konto gehört meiner Tochter, auch dazu ist alles in der Vergangenheit geklärt!)
Ich sehe es nun wirklich nicht ein das nochmals zu wiederholen.
Für die Monate Mai und Juni wurde immer noch nichts bearbeitet!
Ja, ich ging davon aus, dass mir der WBA zugeschickt wird, wie vom vorherigen SB es jedenfalls immer gemacht wurde.
Mir wurde erst auf meine Anfrage mitgeteilt, dass die Akte an die neue SB weitergeleitet wurde, weshalb ich verspätet den WBA stellte.
Somit habe ich bis heute keinerlei Zahlung erhalten.
Es handelt sich nicht um einen Meldetermin sondern um geforderte Unterlagen, wozu auch der Personalausweis gehört.
Folglich müsste ich den Ausweis kopieren und per Email schicken, wie alles andere auch.
Hier kommt man nur mit einem Termin in das Amt!
Gruß T
Eine Kopie des Perso zu verlangen ist unzulässig. Kannst es aber freiwillig machen.
Ansonsten bleibt nur im JC vorzeigen!
Joschua
Zitat von: Joschua am 13. Juni 2026, 12:50:46Eine Kopie des Perso zu verlangen ist unzulässig. Kannst es aber freiwillig machen.
Ansonsten bleibt nur im JC vorzeigen!
Das wurde 2017 geändert. Unter gewissen Voraussetzungen geht das jetzt.
ZitatWann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?
1. September 2017| 96 Kommentare | Von Dr. Datenschutz
Fachbeitrag
Zum 15.07.2017 wurden § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetzes geändert. Diese Gesetzesänderungen haben ganz praktische Auswirkungen für jeden, der seinen Personalausweis / Pass kopieren, fotografieren oder scannen möchte. Was früher verboten war, ist heute größtenteils erlaubt.
Personalausweis kopieren – die alte und neue Rechtslage
Die alte Rechtslage ließ solche Handlungen nur in einem engen Rahmen zu. Es mussten zahlreiche Voraussetzungen vorliegen um einen Personalausweis / Pass kopieren zu dürfen. Scannen war zudem ganz untersagt. Dennoch hat dies selbst Behörden nicht davon abgehalten, oftmals Kopien von Ausweisen anzufertigen.
Diese sehr restriktive Rechtslage wurde nun der ohnehin schon gängigen Praxis weitgehend angepasst. Zu unterscheiden ist hierbei aber die Ablichtung und die anschließende Verwendung.
Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten?
Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:
Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben.
Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.
Soweit so unklar? Wichtige Klarstellungen:
Ablichtung – was ist darunter zu verstehen?
Der Begriff des ,,Ablichtens" ist im Gesetz selbst nicht definiert aber glücklicherweise seitens des Gesetzgebers konkretisiert worden. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, was genau hierunter zu versehen ist:
,,Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet."
Wie stelle ich sicher, dass meine Ablichtung als Kopie erkennbar ist?
In der Gesetzesbegründung werden auch hierfür Möglichkeiten genannt:
,,Dies lässt sich beispielsweise dadurch erreichen, dass sie in Monochromstufen (z. B. schwarz-weiß) erstellt oder nachträglich dauerhaft darauf umgestellt wird. Eine andere Möglichkeit bestünde etwa darin, auf eine Fotokopie den deutlich sichtbaren Vermerk ,,Kopie" anzubringen."
Darf ich die Ablichtung weitergehend bearbeiten, z. B. teilweise schwärzen?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Wer die Ablichtung und die darin enthaltenen Daten nur teilweise weitergeben möchte, darf all die Stellen, die er nicht preisgeben möchte, unkenntlich machen. Dies z. B. durch Schwärzung. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist dies natürlich sehr zu empfehlen.
Gelungene Gesetzesänderung – auch im Sinne des Datenschutzes
Der Gesetzgeber hat mit dieser Anpassung an die seit langem gängige Praxis seinen Bürgern, den Behörden und sich selbst einen praktischen Gefallen erwiesen. Unsicherheiten im Umgang mit Ablichtungen sollten nun weitestgehend der Vergangenheit angehören. Auch die explizit aufgenommene Regelung, bestimmte Stellen der Ablichtung unkenntlich machen zu können, wird im Sinne des Datenschutzes begrüßt.
Hinweis:
Dieser Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung vom 15.07.2017 komplett überarbeitet. Die Kommentare beziehen sich teilweise auf die alte Rechtslage.
MfG FN