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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11

Titel: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11
Hallo Leute,

mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe. Auf Nachfrage erfuhr ich gestern Morgen, dass noch eine "Anfrage" läuft, die noch ca. 1-2 Wochen dauern könnte.

Nachmittags habe ich dann heraus gefunden, was die angebliche Anfrage ist, ich hatte nämlich Hausbesuch vom Jobcenter, im wahrsten Sinne des Wortes. Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf. Und sie käme vom Jobcenter.

Nachdem ich ihr sagte, dass sie ohne Beistand nicht rein kommt, ist sie wieder raus, meinte aber, wenn ich nichts zu verbergen hätte, könnte ich sie doch rein lassen. Ich habe ihr erklärt, dass ich schon seit Jahren ohne Beistand keinen persönlichen Kontakt mit dem Jobcenter habe und das gilt auch für den Hausbesuch. Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt. Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Unabhängig von meiner Mitwirkungspflicht, einfach nur, was da abgelaufen ist und wie ihr damit umgehen würdet.

Danke!


Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:32:12
Ich hätte nicht anders reagiert.

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt.

Hast du sie danach gefragt bevor du sie zum Gehen aufgefordert hast?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 03. Juni 2026, 18:52:47
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Wie darf ich mir das vorstellen "Riegel" und "Hausflur"? Bei einer DHH steht man da doch schon direkt im Wohnbereich?!

Eindringen gegen den Willen: Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand gegen oder ohne den Willen des Bewohners in dessen geschützte Räume gelangt.
Unverschlossen bedeutet nicht "offen für alle": Eine geschlossene, aber nicht abgesperrte Tür ist eine Barriere. Das Aufdrücken der Tür zeigt den klaren Willen, diese Barriere aktiv zu überwinden.
Kein Sonderrecht für Behörden: Mitarbeiter des Jobcenters haben keinerlei polizeiliche Befugnisse. Sie besitzen kein Betretungsrecht und dürfen eine Wohnung niemals eigenmächtig betreten.

..und was wollte die da ermitteln, was auf anderem wege nicht geht?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 21:01:28
Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:32:12Ich hätte nicht anders reagiert.


Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt.

Hast du sie danach gefragt bevor du sie zum Gehen aufgefordert hast?



Nein, habe ich nicht. Ehrlich gesagt, ich war entsetzt, dass jemand ins Haus eingebrochen ist und wollte nur, dass sie weg geht.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:20:35
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf. Und sie käme vom Jobcenter.

Bis hierhin nicht ungewöhnlich wenn die Tür aufist. Sie wir sicher "Hallo" oder sowas gerufen haben. Wenn Sie sich allerdings nicht Ausweisen konnte oder wollte hatt ich Sie zum Teufel gejagt oder mit Polizei gedroht.
Wenns wirklich jemand vom JC glaube ich aber nicht das er sich nicht ausgewiesen hätte! Schön merkwürdig.


Ich würde mich mal mit dem JC in Verbindung setzten. Den einen Grund wirds wohl geben!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 03. Juni 2026, 21:31:40
JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate  :teuflisch:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:51:30
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 21:31:40JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate

Was soll die übertriebene Agression.. Verklagen etc. -   Erstmal steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage und verläuft somit eh ins leere. Das wisst Ihr auch.
Und wer finanziell am längeren Hebel sitzt ist wohl auch unstrittig.

Warum nicht mal rausfinden was der Grund ist... komisch das fragt keiner hier genauer nach..
Das kommt vermutlich wieder "häppchenweise". Vieleicht gabs ja irgendwlche Schriftwechsel, Ankündigungen etc.? Wir wissen es nicht.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 03. Juni 2026, 22:56:46
Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:51:30
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 21:31:40JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate

Was soll die übertriebene Agression.. Verklagen etc. -   Erstmal steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage und verläuft somit eh ins leere. Das wisst Ihr auch.
Und wer finanziell am längeren Hebel sitzt ist wohl auch unstrittig.

Warum nicht mal rausfinden was der Grund ist... komisch das fragt keiner hier genauer nach..
Das kommt vermutlich wieder "häppchenweise". Vieleicht gabs ja irgendwlche Schriftwechsel, Ankündigungen etc.? Wir wissen es nicht.


Wovon redest du? Welcher Hebel? Redest du von Nötigung? §140 StGB? Agression? Welche Agression? Wieso übertrieben?

Sollte dir doch gefallen: Strafrecht betrifft hier die natürliche Person. Die Mitarbeiterin.  Kostet die "Allgemeinheit" keinen cent. Tagessätze gehen sogar zu Gunsten der  Landeskasse!

Also 40 Tagessätze a 40€  == 1600,-€ Geldstrafe reicht doch um fast 2  Bürgergeldempfänger für 1 Monat zu finanzieren. Besser kann es doch ncht laufen  für die "Allgemeinheit"...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 03. Juni 2026, 23:37:14
Aussage gegen Aussage ...  Luftnummer, da kommt gar nichts bei rum! oder weist du wie es war?

Also führt zu gar nix - Nur zu Verzögerung der WBA.
(..und für für mögliche lustige Unterhaltungen der JC in der Kaffeeküche)

 "Hebel" = WBA bewilligung. Warum die Aussage der ...
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Und nochmal - was der der Grund des Besuchen das ist doch wohl das wichtgste!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 07:56:23
Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 23:37:14Aussage gegen Aussage ...  Luftnummer, da kommt gar nichts bei rum! oder weist du wie es war?

Was meinst du damit - hat doch keiner gesagt, das die Dame unglücklich die Treppe heruntergefallen ist!?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 04. Juni 2026, 08:38:16
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Nachmittags habe ich dann heraus gefunden, was die angebliche Anfrage ist

Was war das denn für eine Anfrage ??

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf.

WAS wäre, wenn ICH z. B. sowas irgendwo bei Leuten machen würde (einfach mal in eine offene Haustür in einem privaten Wohnraum reinlatschen. Sowas darf selbst die Polizei nur mit einem Durchsuchungs- oder Haftbefehl), mit denen ich nicht in persönlicher Beziehung stehe ??

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11meinte aber, wenn ich nichts zu verbergen hätte, könnte ich sie doch rein lassen.

Würde ich ihr sagen ,,ja ich habe was zu verbergen. Meine Privatsphäre. Und die geht Ihnen erstmal nichts an".
Außerdem würde ich sie darauf aufmerksam machen, dass ihr Jobcenter ebenfalls keine Spontanbesuche von ihren "Kunden" wünscht (man muss da am Eingang immer eine Einladung einem "Sicherheitsfritze" vorzeigen).
Im Sinne der sog. "Auf-Augenhöhe-Direktive" würde ich mir hier ebenfalls eine Voranmeldung eines solchen Besuches erbeten !

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Würde ich ihr sagen, dass sie mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen muss.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 18:52:47
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Wie darf ich mir das vorstellen "Riegel" und "Hausflur"? Bei einer DHH steht man da doch schon direkt im Wohnbereich?!

Eindringen gegen den Willen: Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand gegen oder ohne den Willen des Bewohners in dessen geschützte Räume gelangt.
Unverschlossen bedeutet nicht "offen für alle": Eine geschlossene, aber nicht abgesperrte Tür ist eine Barriere. Das Aufdrücken der Tür zeigt den klaren Willen, diese Barriere aktiv zu überwinden.
Kein Sonderrecht für Behörden: Mitarbeiter des Jobcenters haben keinerlei polizeiliche Befugnisse. Sie besitzen kein Betretungsrecht und dürfen eine Wohnung niemals eigenmächtig betreten.

..und was wollte die da ermitteln, was auf anderem wege nicht geht?

Die Haustüre hat so einen Schnapper (Riegel im Rahmen) mit dem man die Türe so ein einstellen kann, dass man sie von außen ohne Schlüssel öffnen kann. Sie war definitiv zu, als ich hoch ging, nur eben nicht verschlossen, weil der Schnapper oben war.

Und ja, man steht beim Eintreten direkt im Flur, von wo aus man ungehindert in alle Räume und Geschoße gehen und teilweise sehen kann.

Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 09:52:43
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Die Haustüre hat so einen Schnapper (Riegel im Rahmen) mit dem man die Türe so ein einstellen kann, dass man sie von außen ohne Schlüssel öffnen kann.

Ist diese Haustür nur für deine Wohneinheit oder auch für die andere? Wobei es bei Doppelhaushälften immer 2 Haustüren gibt, bei einem 2-Familienhaus eine Haustür mit einem gemeinsamen Hausflur.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 10:09:39
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 09:52:43Ist diese Haustür nur für deine Wohneinheit oder auch für die andere? Wobei es bei Doppelhaushälften immer 2 Haustüren gibt, bei einem 2-Familienhaus eine Haustür mit einem gemeinsamen Hausflur.

Das war ja meine Frage. Und die Antwort: "
Und ja, man steht beim Eintreten direkt im Flur, von wo aus man ungehindert in alle Räume und Geschoße gehen und teilweise sehen kann."

Und oben "Doppelhaushälfte"
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:15
Hallo noch mal,

irgendwie funktioniert das mit dem Antworten nicht so richtig, wie ich möchte. Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann... Deshalb versuche ich jetzt einfach in einem Rutsch alle Fragen zu beantworten:

1. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

2. an Vollooser: Die "Anfrage" war offensichtlich nur eine Umschreibung für unangemeldeten Hausbesuch. Ich kann ihr nichts mehr sagen, die ist ja nicht mehr hier....

3. an Joshua: nein, es kommt nichts Häppchenweise, weil es einfach nichts mehr zu berichten gibt, bzw. nur das was ich schon Eingangs geschrieben habe. Ich bekam vormittags nur die Info, dass eine Anfrage laufen würde, auf deren Antwort noch gewartet wird. Und nein, es wurde kein Besuch angekündigt und es wurden auch keine sonstigen Informationen oder Unterlagen nachgefordert, es gab keinen Schriftwechsel.

VG

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 10:55:17
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:151. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 11:15:54
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 10:55:17Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.
Wieso? Akteneinsicht anfordern... da wird sich schon finden wer wan und warum mit welchem Ergebnis.. Klar kann man das frisieren, ist hier aber schwer : Selbst wenn man etwas löscht, müsste man noch etwas erfinden um das ganze um den Antrag wieder plausibel zu machen...   Versuch wäre es wert... 
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 11:20:38
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 10:55:17
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:151. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

Da hatte die Dame tatsächlich nicht das Recht einzutreten, selbst wenn die Haustüre sperrangelweit aufgestanden hätte. Aber es wäre trotzdem klug gewesen, sie wenigstens nach dem Verweisen der Räume nach Auftrag und Ausweis zu fragen. So wie es jetzt ist, kannst du noch nicht mal nachweisen, dass die Dame wirklich vom Jobcenter geschickt wurde. Du kannst also keine rechtlichen Schritte einleiten.


Blöd gelaufen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber in dem Moment war ich einfach nur geschockt. Aber wenn sie wirklich vom JC kam, wovon ich ausgehe, muss sie doch der Person, die sie beauftragt hat, einen Bericht schreiben, oder?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 11:27:01
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 11:20:38Blöd gelaufen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber in dem Moment war ich einfach nur geschockt.

Zumindest wäre das Jobcenter schön blöd, wenn man dir jetzt wegen des verweigerten Hausbesuchs einen reinwürgen wollte. Denn die Aktion war von Anfang bis Ende nicht rechtmäßig vom Jobcenter. Sollten die allerdings tatsächlich so blöd sein, hast du deinen Beweis und kannst dagegen halten.

Derzeit vermutest du nur, dass die Dame vom Jobcenter beauftragt war. Bei uns in der Gegend wird schon seit langem vor Personen gewarnt, die versuchen sich mit betrügerischen Absichten unter falschen Identitäten (Energieversorger, Jobcenter etc.) Zugang zu Wohnräumen von alleinlebenden älteren Personen zu verschaffen.

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2026, 12:39:27
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.
Dann weißt du doch was du zu tun hast
und weitere Möglichkeiten wäre dann auch noch vorhanden wie
KRM, Datenschutzbeauftragten, Vorgesetzte und Beschwerde.

VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 13:27:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2026, 12:39:27Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.
Dann weißt du doch was du zu tun hast
und weitere Möglichkeiten wäre dann auch noch vorhanden wie
KRM, Datenschutzbeauftragten, Vorgesetzte und Beschwerde.

VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

MfG FN

Wenn ich wüsste, was ich tun soll, hätte ich hier nicht gepostet... ;-) Ich habe keine Ahnung, was KRM ist oder was ein Datenschutzbeauftragter macht.

Ich habe gerade deinen Link angeschaut, echt top, danke dafür.   
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 13:58:04
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 13:27:08Wenn ich wüsste, was ich tun soll, hätte ich hier nicht gepostet.


Geh zum JC und frag was Sie von dir wollten und klär den Vorgang. Und wenn keiner von JC war - erledigt.

kannst aber auch warten bis es schriftlich kommt oder irgenwann wirklich eine Zahlung eingestellt wird.
Kannst auch klagen- das ist dem ganzen äußerst forderlich und verläuft im Sand!

Das es so ist wissen einige hier die posten - Möchten aber das einer den "Kampf" gegen das Böse JC aufnimmt. Glaub mir - selbst würden Sie es nicht tun!

Es kommt dann auch keiner und gibt dir Geld wenn irgendwelche Zahlungen eingestellt werden.



Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Andre am 04. Juni 2026, 13:59:00
Ein Hausbesuch sollte zu Beweiszwecken stets von zwei beauf-
tragten Personen durchgeführt werden. Sie müssen sich beim
Hausbesuch als Behördenvertreter ausweisen können.

Wenn es nur wie du schreibst, eine person war, musst du davon ausgehen, das es entweder keine Person Vom Jobcenter war oder deine Momentane Sachbearbeiterin vom JC,.

Ich Hatte auch mal Vor vielen Jahren Hausbesuch von denen, das war meine Damalige FM und einer ihrer Kollegen.

Ich würde dir Empfehlen, die Polizei das untersuchen zu Lassen, es war Mindestens Hausfriedenbruch.

Du weist, wie sie aussieht, wenn du einen Termin beim Jobcenter hast und sie dich in ihrem Büro Begrüst, kann das zu noch mehr Ärger führen, weill sie das wohl Ansprechen wird, ich würde dan eine Begleitperson mitnehmen.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 14:08:22
Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 13:58:04kannst aber auch warten bis es schriftlich kommt oder irgenwann wirklich eine Zahlung eingestellt wird.
Kannst auch klagen- das ist dem ganzen äußerst forderlich und verläuft im Sand!

Kannst du lesen?   Scheinbar nicht!  Denn die Zahlungen sind ja schon eingestellt guckst du #1 :wand:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 14:10:22
Ich kann keine Leistungseinstellung erkennen.
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 14:16:50
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 14:10:22Ich kann keine Leistungseinstellung erkennen.
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe.

LOL...   Das ist ja der Trick. Kein Bescheid, kein Widerspruch , kein Gericht.
-> Einfach WBA liegen lassen. Fertig ist die Laube.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 14:26:20
Ok, überlesen..

Also wieder "häppchenweise +hebel". (Aber stimmt ja nicht  :smile: )

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 14:34:25
Zitat von: Joschua am 04. Juni 2026, 14:26:20Ok, überlesen..

Also wieder "häppchenweise +hebel". (Aber stimmt ja nicht  :smile: )

Was ist hier jetzt kaputt? Beitrag #1 ist nicht häppchenweise - und was willst du jetzt mit einem Hebel?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2026, 16:42:22
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:15Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann...
Das ist eigentlich nicht so, man kann auch da, sofort antworten.

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:20:35Bis hierhin nicht ungewöhnlich wenn die Tür aufist.
Absoluter Schwachsinn!
Völlig egal, ob die Tür auf oder geschlossen ist, niemand hat das Recht, unaufgefordert in private Räume einzudringen!

Falls es sich genauso zugetragen hat, würde ich über eine Anzeige zumindest nachdenken.

Schon das unerlaubte Betreten vom Grundstück ist nicht erlaubt.

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 23:37:14was der der Grund des Besuchen das ist doch wohl das wichtigste!

Das Wichtigste ist, ein JC hat so einen Termin gefälligst anzukündigen!

Damit man seinen Rottweiler wegsperren kann.  :cool:

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe

Dann würde ich jetzt sofort beim JC Radau machen, notfalls eben auch zum SG gehen.
Sollte das mit dem "Hausbesuch" so gewesen sein gleich mit einer Anzeige drohen.
Wenn der WBA nicht schnellstens bewilligt wird.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 04. Juni 2026, 16:47:31
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2026, 16:42:22
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 10:32:15Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann...
Das ist eigentlich nicht so, man kann auch da, sofort antworten.

Ne, das problem ist, wenn man auf zwei Beiträge nacheinander antworten will - mit zitat - ist das am einfachsten das in 2 Beiträgen zu machen... und das geht halt nicht. Ich kopiere dann den 2. Text und füge den in den 1 manuell ein...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 04. Juni 2026, 18:45:47
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2026, 16:42:22Dann würde ich jetzt sofort beim JC Radau machen, notfalls eben auch zum SG gehen.
Sollte das mit dem "Hausbesuch" so gewesen sein gleich mit einer Anzeige drohen.
Wenn der WBA nicht schnellstens bewilligt wird.

Jawoll...  das ist der richtige Weg. Die sind dann mächtig eingeschüchtert und setzen sich sofort hin un bearbeiten das...
oder vieleicht auch andersrum - die legen los?

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 05. Juni 2026, 09:27:34
Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 11:27:01
Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 11:20:38Blöd gelaufen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber in dem Moment war ich einfach nur geschockt.

Zumindest wäre das Jobcenter schön blöd, wenn man dir jetzt wegen des verweigerten Hausbesuchs einen reinwürgen wollte. Denn die Aktion war von Anfang bis Ende nicht rechtmäßig vom Jobcenter. Sollten die allerdings tatsächlich so blöd sein, hast du deinen Beweis und kannst dagegen halten.

Derzeit vermutest du nur, dass die Dame vom Jobcenter beauftragt war. Bei uns in der Gegend wird schon seit langem vor Personen gewarnt, die versuchen sich mit betrügerischen Absichten unter falschen Identitäten (Energieversorger, Jobcenter etc.) Zugang zu Wohnräumen von alleinlebenden älteren Personen zu verschaffen.



Bin zwar Rentnerin, aber EMR, also noch nicht so alt, dass man mich für senil halten könnte...  :zwinker:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 09:39:47
Mach einen Termin beim JC. Find raus warum ein Hausbesucht da war und kläre das.
Das ist der direkte und beste Weg zur Lösung des Problems.
Alles andere bringt dich keinen Milimeter weiter.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 05. Juni 2026, 09:51:17
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 09:39:47Mach einen Termin beim JC. Find raus warum ein Hausbesucht da war und kläre das.
Das ist der direkte und beste Weg zur Lösung des Problems.
Alles andere bringt dich keinen Milimeter weiter.

Ich weiß, ich muss was unternehmen, aber ich mach das jetzt erst mal schriftlich, weil ich wegen der Pfingstferien noch keinen Beistand organisieren konnte.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 09:57:39
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 13:27:08Wenn ich wüsste, was ich tun soll, hätte ich hier nicht gepostet... ;-) Ich habe keine Ahnung, was KRM ist oder was ein Datenschutzbeauftragter macht.
Da du geschrieben hast dass das immer wieder vorkommt bin ich davon ausgegangen dass du dem JC entsprechend geschrieben hast.
So ist das wenn man was vermutet, da habe ich mich wieder mal "aus dem Fenster" gelehnt.
Wie kam es dann dazu das die Leistungen wieder aufgenommen wurden? damit man jetzt dann weiter antworten kann um zielführend zu antworten.

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 13:27:08Ich habe keine Ahnung, was KRM ist oder was ein Datenschutzbeauftragter macht.
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Zur Orientierung ob es eine O.-Kommune oder eine gemeinsame Einrichtung bei dir ist.

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

- Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII (https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm)

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juni 2026, 12:39:27Vorgesetzte und Beschwerde.
s. Anhang

Falls du damit auch was anfangen kannst:
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG (http://hartz.info/index.php?topic=46684.msg429453#msg429453)

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 10:03:32
Was soll der ganze Quatsch mit dem Datenschutzbeauftragter in diese Fall?
Völliger Quatsch - Die Leute durch solche Vorschläge noch mehr verwirren! Sonst nix.

Zum JC gehen und klären!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:31:27
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 10:03:32Was soll der ganze Quatsch mit dem Datenschutzbeauftragter in diese Fall?
Völliger Quatsch - Die Leute durch solche Vorschläge noch mehr verwirren! Sonst nix.
:no:
Wenn man sich immer alles gefallen lässt und offensichtlich ist das es sich wiederholt dann muss man der Sache mal einen Riegel vorschieben.
Und ausserdem
Zitat von: Rentnerin am 05. Juni 2026, 09:51:17Ich weiß, ich muss was unternehmen, aber ich mach das jetzt erst mal schriftlich, weil ich wegen der Pfingstferien noch keinen Beistand organisieren konnte.
kann die TE sich anhand meiner "Links" entsprechende Argumentationshilfen raus suchen und das für das JC/SB ebenso wie eventuelle weitere Schreiben an das KRM und den Datenschutz um dem ein Ende zu setzen.

Erfahrungsgemäß sucht sich dann ein SB ein leichteres Opfer um seine Hybris auszuleben.

Aber von dir kann man ja nichts anderes erwarten als das was du antwortest. Egal unter welchem Nick du gerade unterwegs bist dein Schreibstil und deine Rechtschreibung ändern sich nicht wirklich.

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt. Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Unabhängig von meiner Mitwirkungspflicht, einfach nur, was da abgelaufen ist und wie ihr damit umgehen würdet.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 05. Juni 2026, 10:32:05
Zitat von: Rentnerin am 05. Juni 2026, 09:27:34Bin zwar Rentnerin, aber EMR, also noch nicht so alt, dass man mich für senil halten könnte...

Verstehe ich jetzt nicht, meinst du wirklich, nur senile Alte werden betrogen? Bei mir standen auch schon vor Jahren welche vor der Tür, die meinten mich veralbern zu wollen mit einem angeblichen Auftrag vom Stromversorger, nur damit sie ins Haus kommen - und da lebten noch klar von aussen erkennbar mehrere meiner Kinder hier.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 10:39:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:31:27Wenn man sich immer alles gefallen lässt und offensichtlich ist das es sich wiederholt dann muss man der Sache mal einen Riegel vorschieben.
Und ausserdem


Ja klar- wenn man Langeweile hat kann man einen Datenschutzbeauftragter hier belämmern.
Dann bekommt man in einigen Monaten einen standardisiertes automatisiertes Antwortschreiben!
Hilft hier ungemein das Problem zu lösen!

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:31:27Erfahrungsgemäß sucht sich dann ein SB ein leichteres Opfer um seine Hybris auszuleben.
ja sicher, seine einzige Aufgabe.
So ein Käse. Das war ein normaler Hausbesuch der einen Grund hatte den wir bis dato nicht kennen.


Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:41:43
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 10:39:17Dann bekommt man in einigen Monaten einen standardisiertes automatisiertes Antwortschreiben!
Du hast so  was von keine Ahnung!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 10:45:27
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:41:43Du hast so  was von keine Ahnung!
ja der Datenschutzbeauftragter löst das "Hausbesuch Problem"....
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Bundspecht am 05. Juni 2026, 10:59:23
Joschua = Dagmar81.....!!!  :suspect:

 :troll:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 11:15:34
 :flag:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 05. Juni 2026, 11:26:47
Hier mal noch was von mir zum Thema Datenschutzbeauftragter, und den Sinn einer sog. Anfrage nach DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) beim Jobcenter: https://youtu.be/du3O4YrFhb8 (https://youtu.be/du3O4YrFhb8)

So ein Jobcenter ist in gewisser weise schon ein bisschen so etwas wie einer Ermittlungsbehörde.
Deshalb müssen sie, wie bei der Polizei auch, ziemlich Haar klein ihre "Einsätze" dokumentieren - in sog. "Verbis-Vermerken" (auch was der "Kunde" so gesagt hat, wie er/sie so drauf war... usw.).
Und DIE kann man wohl als Jobcenterkunde zur Ansicht einfordern.
Und da kann man dann schmökern, was die halt so über einen da dokumentiert haben.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 11:30:19
Zitat von: Vollloser am 05. Juni 2026, 11:26:47Deshalb müssen sie, wie bei der Polizei auch, ziemlich Haar klein ihre "Einsätze" dokumentieren
Und sicher nicht zu Ihren Nachteil...


und das hilft jetzt wie genau bei der Lösung des Problems?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 05. Juni 2026, 11:42:59
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 11:30:19und das hilft jetzt wie genau bei der Lösung des Problems?

In meinem verlinkten Film in #43 ab Minute 7:43 anhören.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 12:46:30
Was höre ich da - nichts was in dem Fall hilft.
Wenn man noch nicht mal weiß wieso der Besuch da war...


Youtube ist voll mit solchen "Fachleuten"...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 13:19:55
Ich würde ebenfalls eine Anzeige in Erwägung ziehen bzw.wäre mir das passiert, würde ich genau das machen.
Kann ja jede:r erzählen vom Jobcenter zu sein, wenn man sich selber Zutritt verschafft und dabei überrascht wird.

Ein JC Außendienst sollte die Dienstanweisungen kennen. Auch zum Thema "unaufgefordert".
Man darf annehmen ein Außendienst hat Kenntnis davon, dass man sich ohne richterlichen Beschluss nicht einfach Zutritt verschafft.

Vor diesem Hintergrund würde ich eher von betrügerischen Absichten ausgehen und Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Die Szenarien von Joschua würden mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht interessieren. Der Außendienst würde sich doch an geltendes Recht halten, oder nicht?  :zwinker:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 14:30:33
Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 13:19:55Ich würde ebenfalls eine Anzeige in Erwägung ziehen bzw.wäre mir das passiert, würde ich genau das machen.
ja - dann geh zur Polizei und mach eine Anzeige gegen unbekannt und erzähl die Geschichte so dort.
dann Sagen die " Gehen doch mal zum JC und fragen nach ob ein Besuch stattgefunden hat.."

und schon schließt sich der Kreis...

Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 13:19:55Die Szenarien von Joschua würden mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht interessieren. Der Außendienst würde sich doch an geltendes Recht halten, oder nicht?
Jetzt auf einmal weißst du das es jemand vom JC war... :schock:
Und wenn es im Worstcase zur Leistungsreduzierung/einstellung kommt hilfst du aufgrund deines Ratschlages finanziell aus?


Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 13:19:55Ein JC Außendienst sollte die Dienstanweisungen kennen. Auch zum Thema "unaufgefordert".
ja die muss sich ausweisen können - aber nicht unaufgefordert.
Die wird wohl gesagt haben " ich bin Frau x vom JC y und möchte Frau z sprechen. ..."


Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 14:33:51
@Joschua, mit derart seltsamen Interpretationen wundern mich die Antworten nicht
Etwas behaupten, was gar nicht im Text steht.

Was ein Antragsdelikt ist, wurde ja schon erklärt. Der Hinweis,  was angeblich ein Paulanergarten Polizist sagen würde, geht deshalb fehl.

Die Antwort in #50 ist kein Stück besser. Ist das hier wieder nur ein Stimmungsmacheraccount?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 14:42:59
Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 14:33:51Was ein Antragsdelikt ist, wurde ja schon erklärt. Der Hinweis,  was angeblich ein Paulanergarten Polizist sagen würde, geht deshalb fehl.

Ahja - und die würden dann ermittel gegen Unbekannt oder gegen den JC Mitarbeiter?  Was würdest du den auf der Poizeiwache erzählen? Und was glaubt Ihr antwortet der Polizeibeamte?

Hallo, wacht mal auf. Tolle Ratschläge geben geben wenn man nicht selbst betroffen ist!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 14:51:42
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 14:42:59Ahja - und die würden dann ermittel gegen Unbekannt oder gegen den JC Mitarbeiter?  Was würdest du den auf der Poizeiwache erzählen? Und was glaubt Ihr antwortet der Polizeibeamte?

Ja, was meinst du was der Polizist sagt? 
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 14:54:15
Der wird sagen " gehen Sie mal zum JC und fragen ob ein Hausbesuch stattgefunden hat.... dann ....
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 05. Juni 2026, 15:01:16
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 14:42:59Und was glaubt Ihr antwortet der Polizeibeamte?

Im Verlauf der Aufnahme einer Anzeige gegen unbekannt wegen Hausfriedensbruch wird er vermutlich fragen, ob die TE die Frau aufgefordert hat, sich auszuweisen. Die Antwort dürfte aber keinen Einfluß auf die Aufnahme der Anzeige haben. Höchstens auf die Bearbeitung, man darf mit einer recht zügigen Einstellung rechnen.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 15:29:57
Neee...  wenn sie sagt: "Ich habe einen Fremden in meiner Wohnung erwischt. Der Angetroffene behauptete vom Jobcenter zu kommen. Verließ dann aber nach Aufforderung  zügig die Wohnung unvollendeter dinge ohne sich auszuweisen."

Was gilt es festzustellen: Welcher Verdacht welcher Straftat liegt vor? Nur der vollendete Hausfriedensbruch? Oder ggf. ein Versuch einer anderen Straftat?

Er muss das auf jeden Fall der Sta vorlegen...

Die können das öffentliche Interesse verneinen undauf den Privatklageweg verweisen.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob dem JC nicht ein Anhörungsbogen zugeht , mit der Aufforderung sich dazu zu äußern ob und welcher Mitarbeiter da aufgetaucht ist.

Könnte ja auch ein Dieb oder Trickbetrüger etc gewesen sein. :weisnich:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 15:37:01
na sagen wir mal so ...

vieleicht reagiert das JC auch schneller und kommende Woche liegt was in der Post!
Dann wird der Grund auch klar!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Juni 2026, 17:14:37
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2026, 10:31:27Aber von dir kann man ja nichts anderes erwarten als das was du antwortest. Egal unter welchem Nick du gerade unterwegs bist

Aber von den Betreibern dieses Forums eigentlich schon!

Es macht hier keinen Sinn mehr, überhaupt noch etwas zu schreiben, solange sich hier solche Typen aufhalten.
Dazu machen können, was die wollen, und nichts weiter, als gegen Bürgergeld- und Grusi-Leute hetzen.

Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 15:37:01na sagen wir mal so ...
:sad:  :sad:  :troll:  :kotz:

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 05. Juni 2026, 17:23:35
Also ICH könnte mir schon vorstellen, dass die bei der Polizei "sehr offen" sind für Trickbetrügerfälle !
Vielleicht lassen sie ja @Rentnerin ein Phantombild erstellen !?
Was ICH an diesem Fall schon besonders verdächtich finde, ist, dass die Frau da bei @Rentnerin alleine aufgetaucht ist !!
Solche Beamten machen solch Hausbesuche doch IMMER (mindestens !) zu zweit, oder !?!?
Sie müssen doch 1. immer in der Überzahl sein, und 2. müssen sie sich gegenseitig bezeugen können !?!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 17:30:50
Zitat von: Vollloser am 05. Juni 2026, 17:23:35Also ICH könnte mir schon vorstellen, dass die bei der Polizei "sehr offen" sind für Trickbetrügerfälle !
Vielleicht lassen sie ja @Rentnerin ein Phantombild erstellen !?
Was ICH an diesem Fall schon besonders verdächtich finde, ist, dass die Frau da bei @Rentnerin alleine aufgetaucht ist !!
Solche Beamten machen solch Hausbesuche doch IMMER (mindestens !) zu zweit, oder !?!?
Sie müssen doch 1. immer in der Überzahl sein, und 2. müssen sie sich gegenseitig bezeugen können !?!

Stimmt auffallend! bei einer Anzeige nicht vergesssen!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 18:50:25
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11das gilt auch für den Hausbesuch. Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.


Na - und die Trickbetüger drohen mit einer Leistungseinstellung? Muss kurz nachdenken...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 19:05:55
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 18:50:25
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11das gilt auch für den Hausbesuch. Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.


Na - und die Trickbetüger drohen mit einer Leistungseinstellung? Muss kurz nachdenken...

Ja natürlich! So gerissen sind die!

Und im Ernst: Würde ein JC-Mitarbeiter mit einer rechtswidrigen Härte drohen...

uups...  muss nachdenken ... sind wir da jetzt im Bereich der Nötigung?   ....öffentliches Interesse i'ck hör dir trapsen :lachen:

ich hab jetzt mal Beitrag #1 einer KI gefüttert:
Zitat1. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Rechtliche Lage: Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand widerrechtlich in eine Wohnung eindringt.Auf den Fall bezogen: Die bloße Tatsache, dass eine Haustür nicht verschlossen war, ist keine Einladung und keine Einverständniserklärung zum Betreten. Indem die Mitarbeiterin die Klinke drückte und den Hausflur betrat, hat sie die räumliche Privatsphäre ohne Erlaubnis verletzt.Behörden-Status schützt nicht: Jobcenter-Mitarbeiter haben keinerlei polizeiliche Rechte und dürfen eine Wohnung niemals ohne richterlichen Beschluss gegen den Willen des Bewohners betreten.

2. Nötigung (§ 240 StGB) bzw. unzulässige Pflichtverletzung

Rechtliche Lage: Der Satz ,,Wenn Sie nichts zu verbergen haben, lassen Sie mich rein, sonst gibt es kein Geld" ist eine klassische, rechtswidrige Drohung.Keine Sanktion durch Ablehnung: Laut Rechtsprechung und den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit darf die reine Verweigerung eines Hausbesuchs nicht automatisch zur Leistungseinstellung oder Kürzung führen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht über der allgemeinen Mitwirkungspflicht.Rechtswidriger Druck: Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Betroffene sachlich über ihr Recht zur Verweigerung aufzuklären und dürfen sie nicht unter Druck setzen. Das Verhalten im Forum-Beitrag erfüllt somit den Tatbestand der Nötigung im Amt.

3. Weitere krasse Verfahrensfehler

Kein Ausweis: Außendienstmitarbeiter müssen sich unaufgefordert ausweisen. Kein schriftlicher Prüfauftrag: Es muss ein begründeter Verdacht und ein schriftlicher Prüfbericht/Auftrag vorliegen, der dem Betroffenen erläutert werden muss.

Ein-Personen-Besuch: Aus Beweisgründen geht der Außendienst des Jobcenters fast ausnahmslos zu zweit vor. Dass die Frau allein im Flur stand, deutet auf ein extrem unprofessionelles und willkürliches Vorgehen hin.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 19:31:08
Der Satz "Sie damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen"  ist im JC unter den TOP10

da hätte die Polizei viel zu tun  :cool:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 19:43:50
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 19:31:08Der Satz "Sie damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen"  ist im JC unter den TOP10

da hätte die Polizei viel zu tun  :cool:

OH, Joschuar kennt nicht nur das SGB nicht - auch das StGB ist ihm fremd:

Zitat§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
   2.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Also für dumme:
Nötigungszweck:  Hausfridensbruch / Störung der Wohnung - rechtswidrig
Nötigungsmittel: Einstellen der Leistungen (so nicht kausal) - rechtswidrig

Ergebnis: Verwerflichkeit  (im Sinne abs.2)

Für Joshuar: Die Drohung allein reicht nicht - erst zusammen mit dem Zweck wird es insg. zur strafbaren Nötigung.

UNd da wir es hier mit einem Amtsträger zu tun haben:  uuups bei 6 Monaten gehts los!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 19:56:09
Zitat von: oldtom am 05. Juni 2026, 19:43:50Also für dumme:

Danke. Und du weißt genau das gar nicht passieren wird!  GAR NICHTS

Jeder Schritt würde alles nur noch verschlimmern und verzögern.
Anzeige bei Polizei würde eingestellt. Aussage gegen Aussage - wo man gar nicht weis worum es geht.
Am Schluß schadet man sich nur selbst - und das weißt du auch.

Hier geht es nur um sage mal überspitzt "Rachegelüste" gegen die "bösen" JC Mitarbeiter loszuwerden.

Sprichwörtlich "Kanonen auf Spatzen schießen"


Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 20:07:21
Joshua..
Der Vorgang ist nicht nur Aussage gegen Aussage. Es gibt objektive Anknüpfungspunkte:

Hausbesuch fand statt – wird das Jobcenter bestreiten?
Keine Ausweispflicht erfüllt – objektiv feststellbar
Drohung mit Leistungsentzug – hat das Jobcenter intern dokumentiert?

das wird die Sta erstmal ermitteln müssen §160 StPO.

Für die StA ist die Einsicht in die Akte "spontan" - und ein Hausbesuch ohne ergebnis ..  je nach Vermerk... aua!

Die Polizei hat da nichts mit zu tun soweit es um Einstellung geht .. und wir haben noch gar nicht die Mitbewohner befragt ...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:02:57
Nicht wird passieren weil nicht nachweisbar und beweisbar ist! Punkt!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 21:13:33
Na dann kann die Anzeige ja raus!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:24:43
 :flag:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 05. Juni 2026, 21:27:30
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:02:57nicht nachweisbar und beweisbar

Der Nachweis wäre der Verbis-Eintrag im Jobcenter (deshalb Verbis-Anforderung nach DSGVO über Datenschutzbeauftragten).
Sollte es keinen Verbis-Bericht zu dem Vorgang geben, wird das Jobcenter auch nicht eine Sanktion verhängen können (wie gesagt - auch in so einem Jobcenter geht nichts ohne dokumentierte Rechtsgrundlagen) !
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:47:59
Zitat von: Vollloser am 05. Juni 2026, 21:27:30Sollte es keinen Verbis-Bericht zu dem Vorgang geben, wird das Jobcenter auch nicht eine Sanktion verhängen können (wie gesagt - auch in so einem Jobcenter geht nichts ohne dokumentierte Rechtsgrundlagen) !


Wer schreibt das rein?  .... da steht garantiert nicht nachteiliges für den Aussendienst drin!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 21:55:14
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:47:59
Zitat von: Vollloser am 05. Juni 2026, 21:27:30Sollte es keinen Verbis-Bericht zu dem Vorgang geben, wird das Jobcenter auch nicht eine Sanktion verhängen können (wie gesagt - auch in so einem Jobcenter geht nichts ohne dokumentierte Rechtsgrundlagen) !


Wer schreibt das rein?  .... da steht garantiert nicht nachteiliges für den Aussendienst drin!

Versuch es mal mit Logik: Was soll da in der Akte stehen, das einerseits den Hausbesuch verschweigt , aber andererseits eine Sanktion/versagung rechtfertigt..   

Ich würde aber direkt die StA ermitteln lassen - die kann schneller die Akte beziehen, als ddie Sachbearbeiter reagieren
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 05. Juni 2026, 21:58:32
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 21:47:59Wer schreibt das rein?

Na die Jobcenter-Mitarbeiterin, die bei @Rentnerin da im Flur stand - wenn es denn wirklich eine Jobcenter-Mitarbeiterin war.
DIE muss ja, wie gesagt, ein Bericht schreiben über ihren Besuch bei @Rentnerin !
Und "nichts Nachteiliges für den Außendienst" ?!?
Rembrandt ??
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 22:01:31
Ironie ON:
Ich hoffe das nicht noch einer auf die Idee kommt das Landeskriminalamt einzuschalten.
Ironie OFF:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 05. Juni 2026, 22:37:03
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 22:01:31Ironie ON:
Ich hoffe das nicht noch einer auf die Idee kommt das Landeskriminalamt einzuschalten.
Ironie OFF:
Was ist da witzig? Die Fachaufsicht der Optionskommunen ist das Landesarbeitsministerium - die sind tatsächlich zuständig für Beschwerden.

Strafrechtlich ist es eine StA, welche weiß ich nicht - zunächst die örtliche - aber manchmal gibt es Schwrpunkt Staatsanwaltschaften bzw. dezernate für Amtsvergehen...   weil man diese @Joschuar haltung da auch kennt..
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 23:42:10
Zitat von: Joschua am 05. Juni 2026, 18:50:25Na - und die Trickbetüger drohen mit einer Leistungseinstellung? Muss kurz nachdenken...

Wenn ich durch den öffentlichen WhatsApp Kanal der Polizei scrolle, lautet die Antwort: Ja

Das geschilderte Verhalten passt nicht zum Außendienst. Die Erwägung Anzeige ist objektiv nicht abzuweisen.

Stellt sich heraus, es war tatsächlich der halbe Außendienst, hat man für die Akte bei Notwendigkeit Beschwerde oder Versuch Leistungskürzung noch ein Schriftstück in Form der Strafanzeige zur Hand. Kann ja keiner wissen, dass ein unprofessioneller Außendienst echt gewesen sein soll.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 05. Juni 2026, 23:50:20
Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 23:42:10es war tatsächlich der halbe Außendienst

Gibt einen "halben" und einen "ganzen" Aussendienst? Der Fall erreicht für mich eine ungeahnte Komplexität.



Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: mystik-1 am 06. Juni 2026, 00:28:31
Sie sollten nach mehreren Seiten hier im Thread wissen, dass der Außendienst zu Zweit erfolgt.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 06. Juni 2026, 01:32:38
Zitat von: mystik-1 am 06. Juni 2026, 00:28:31Sie sollten nach mehreren Seiten hier im Thread wissen, dass der Außendienst zu Zweit erfolgt.

Aha - also müssen die zu zweit kommen. Ganz sicher? Kann das nirgends lesen.  Da (2.1.2 / 2)  Durchführung,  da steht "sollte"
"Nur meist kommen die zu zweit... " ist wahrscheinlich mehr zum Selbstschutz!

Na warten wir mal das vieleicht kommende Schreiben vom JC Aussendienst ab...
Und wenn die wirklich unangekündigt kommen gabs das bestimmt einen driftigen Grund. Das steht dann bestimmt da drin. Vieleicht erfahren wir das noch...

Natürlich kann man jetzt in diesem Fall Anzeigen, Klagen usw. - wenn zum Ziel oder Befriedigung führt... bitteschön...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Eichhörnchen am 06. Juni 2026, 08:05:57
Im Falle einer tatsächlichen Sanktion, müsste @Rentnerin erst vorher noch eine sog. Anhörung bekommen, wo sie sich dazu dann äußern kann/muss.
Und da kann sie dann schildern, wie sie diesen Besuch da erlebt hat.
Und so WIE sie den erlebt hat, wird es schwierich eine Sanktion dann trotzdem durch zu setzen - aus meiner Sicht.
Sie könnte da z. B. rein schreiben ,,Ich war schon nahe dran den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Die Frau hätte auch irgendeine Trickbetrügerin sein können. Ich habe sie noch nie gesehen, Sie hat sich nicht ausgewiesen (nicht mal ihren Namen genannt !?), und kam untypischerweise allein... Auch deshalb habe ich sie dann meines Hauses verwiesen..."

Normalerweise müsste das Jobcenter jetzt einen (neuen) Termin mit @Rentnerin ausmachen !
Die Ansage von @Rentnerin ,,Ohne Beistand spreche ich nicht mit dem Jobcenter" MUSS meines Erachtens nach das Jobcenter akzeptieren. Es ist im Grunde genommen ein selbiger Fall wie, als wenn sie sich vor einem Termin (!) krankgemeldet hat, und einen neuen Termin braucht. Das steht ja auch so in jedem Einladungsschreiben mit drin (,,sollten Sie den Termin nicht war nehmen können, teilen Sie dies uns umgehend mit.. usw.")

Außerdem könnte/sollte sie dann eine Beschwerde bei der BA einreichen: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter?scope=form (https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter?scope=form)
Ich könnte mir vorstellen, gerade bei solchen unkorrekten Interaktionen von deren Mitarbeitern in den Privatsphären ihrer "Kunden" werden die da durchaus hellhörig !?!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 06. Juni 2026, 15:15:22
Ich habe dem JC geschrieben, einleitend mit dem Überfall der angeblichen Mitarbeiterin, und muss jetzt mal abwarten, wie die reagieren. Wenn es was zu berichten gibt, melde ich mich wieder.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 06. Juni 2026, 15:36:10
 :wand: Die Akte wär dann glatt gezogen  :flag:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Frechdachs am 06. Juni 2026, 18:09:52
Ich würde bei so was ganz einfach online einen Strafantrag stellen. Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft schon eine Akte über die Person. Wenn gegen einen Jobcentermitarbeiter öfters Strafanträge wegen Hausfriedensbruch eingereicht werden, wird die Staatsanwaltschaft sich das genauer ansehen.

Du bist in deinem Wohnbereich berechtigt, Aufzeichnungen anzufertigen. Straftaten kannst du auch außerhalb deiner vier Wände mit dem Smartphone aufzeichnen.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Joschua am 06. Juni 2026, 18:51:59
Vileicht hatte die JC Mitarbeiterin eine Bodycam. Die sind ja nicht blöd!
Der TO wird schon selbst überlegen wie es war und was sie tut bzw. schon getan hat!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43
Hi Leute,
ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe. Tatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
Grüße von der Rentnerin
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2026, 14:14:44
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Hast du es denn zu keinem Zeitpunkt geschafft, dem Jobcenter glaubhaft und nachweisbar zu belegen, dass ihr (dein WG-Partner und du) strikt getrennt wirtschaftet und keine finanzielle Verantwortung füreinander übernehmt?
Normalerweise braucht es dafür keine halbjährlichen Hausbesuche, sondern nur die Nachweise über eine strikte Trennung der Finanzen, keine gegenseitigen Vollmachten, wirtschaftliche Unabhängigkeit (Kostenteilung von Miete, Strom, Lebensmittel) und getrennter Haushaltsführung.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Dwight Manfredi am 19. Juni 2026, 16:11:23
Es ist normalerweise nicht schwer Nachweise zu liefern das keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dazu sollte man.
1. Untermietvertrag oder Mietvertrag: Hier muss genau festgelegt sein, welche Zimmer Sie exklusiv nutzen (z. B. "Zimmer Nr. 1 mit 18 qm") und welche Räume geteilt werden.
2. Skizze der Wohnung: Ein einfacher Grundriss, auf dem die Aufteilung der Zimmer und die jeweilige Nutzung farblich markiert sind.
3. Ein gemeinsames Schlafzimmer ist das stärkste Indiz für eine Partnerschaft und macht die Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft in der Praxis fast unmöglich.

Räumliche Aufteilung in einer Wohngemeinschaft
Eigene Räume: Jede Person muss mindestens einen privaten Wohn-/Schlafraum zur alleinigen Nutzung haben.
Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Flur und ggf. ein Balkon dürfen gemeinschaftlich genutzt werden.
Möblierung: Ihr privates Zimmer sollte auch als solches erkennbar sein (z. B. durch ein eigenes Bett und eigene Schränke).
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Juni 2026, 16:49:49
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Wenn dem so ist, weißt du jetzt, wie das damit abläuft.



Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe

Dann würde ich zum SG gehen.

Allein die Vermutung einer BG berechtigt das JC noch lange nicht dazu, den Antrag liegen zu lassen.
Bis die irgendwann mal den "Hausbesuch" gemacht haben.

Eine Begrenzung auf 6 Monate dürfte es auch nicht geben, wenn bewiesen ist, es gibt keine BG.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08
Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2026, 14:14:44
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Hast du es denn zu keinem Zeitpunkt geschafft, dem Jobcenter glaubhaft und nachweisbar zu belegen, dass ihr (dein WG-Partner und du) strikt getrennt wirtschaftet und keine finanzielle Verantwortung füreinander übernehmt?
Normalerweise braucht es dafür keine halbjährlichen Hausbesuche, sondern nur die Nachweise über eine strikte Trennung der Finanzen, keine gegenseitigen Vollmachten, wirtschaftliche Unabhängigkeit (Kostenteilung von Miete, Strom, Lebensmittel) und getrennter Haushaltsführung.

Doch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.


Zitat von: Dwight Manfredi am 19. Juni 2026, 16:11:23Es ist normalerweise nicht schwer Nachweise zu liefern das keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dazu sollte man.
1. Untermietvertrag oder Mietvertrag: Hier muss genau festgelegt sein, welche Zimmer Sie exklusiv nutzen (z. B. "Zimmer Nr. 1 mit 18 qm") und welche Räume geteilt werden.
2. Skizze der Wohnung: Ein einfacher Grundriss, auf dem die Aufteilung der Zimmer und die jeweilige Nutzung farblich markiert sind.
3. Ein gemeinsames Schlafzimmer ist das stärkste Indiz für eine Partnerschaft und macht die Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft in der Praxis fast unmöglich.

Räumliche Aufteilung in einer Wohngemeinschaft
Eigene Räume: Jede Person muss mindestens einen privaten Wohn-/Schlafraum zur alleinigen Nutzung haben.
Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Flur und ggf. ein Balkon dürfen gemeinschaftlich genutzt werden.
Möblierung: Ihr privates Zimmer sollte auch als solches erkennbar sein (z. B. durch ein eigenes Bett und eigene Schränke).

Scheint eben doch schwer zu sein, denn...

1. Untermietvertrag liegt schon seit Jahren vor
2. Skizze der Wohnung liegt ebenfalls vor, mit exakten Maßen der Wohnung bzw. des Hauses und Belegung der Räume
3. Wir sind kein Paar und haben natürlich jeder ein eigenes Zimmer incl. Bett, persönlichem Kram, eigenen Kleiderschränken.

Ich bzw. wir haben auch schon mal eidesstattliche Erklärungen abgegeben, wollte ich jetzt wieder machen, aber das interessiert sie nicht. Somit musste ich jetzt dem Besuch zustimmen, damit überhaupt mein Antrag bearbeitet wird.

Das lief übrigens alles telefonisch, über eine Sozialberatung, weil die Sachbearbeiterin seit 6 Wochen nichts mehr schriftlich macht. Somit habe ich auch nichts in der Hand...

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2026, 18:57:39
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Ich bin Untermieterin, mein Mitbwohner Hauptmieter

Und du hast einen Untermietvertrag?
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 19:03:36
Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2026, 18:57:39
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Ich bin Untermieterin, mein Mitbwohner Hauptmieter

Und du hast einen Untermietvertrag?


Ja
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Juni 2026, 13:20:43
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Doch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.
Teile das dem JC mit und bestehe auf sofortige Zahlung bis allerspätestens Ende des Monats (Geldeingang auf dem Konto) + Bewilligungsbescheid ansonsten siehst du dich gezwungen den rechtlichen Weg einzuschlagen; sprich SG!

Evtl. machst du noch ein Zusatzschreiben dazu: Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)

Selbst die BA geht davon aus das eine VuE nicht durch einen Hausbesuch geklärt werden kann!

Dazu kommt dass das JC Beweisen muss und du nur widerlegen.
Deswegen ein Musterschreiben das du auf dich anpassen musst wenn du es verwenden willst. s. Anhang

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43Tatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
das nenne ich mal Nötigung vom feinsten. Wenn du das schriftlich hast gehört das zum Schreiben an das JC und erst recht zum Schreiben SG.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: GrumpyCat7 am 20. Juni 2026, 17:05:33
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juni 2026, 13:20:43Dazu kommt dass das JC Beweisen muss und du nur widerlegen.

Weil lange läuft das ganze schon? Nach 1 Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Das JC kann das ewig in die länge ziehen...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Juni 2026, 18:37:25
Zitat von: GrumpyCat7 am 20. Juni 2026, 17:05:33Das JC kann das ewig in die länge ziehen...


Kann es eben nicht, Joschua. :sad:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: GrumpyCat7 am 20. Juni 2026, 18:58:51
Ihr seht doch das es das kann. Und die WBA nur 6 Monate und dann geht es wieder los.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 25. Juni 2026, 22:42:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juni 2026, 13:20:43Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Doch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.
Teile das dem JC mit und bestehe auf sofortige Zahlung bis allerspätestens Ende des Monats (Geldeingang auf dem Konto) + Bewilligungsbescheid ansonsten siehst du dich gezwungen den rechtlichen Weg einzuschlagen; sprich SG!

Evtl. machst du noch ein Zusatzschreiben dazu: Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)

Selbst die BA geht davon aus das eine VuE nicht durch einen Hausbesuch geklärt werden kann!

Dazu kommt dass das JC Beweisen muss und du nur widerlegen.
Deswegen ein Musterschreiben das du auf dich anpassen musst wenn du es verwenden willst. s. Anhang

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43Tatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
das nenne ich mal Nötigung vom feinsten. Wenn du das schriftlich hast gehört das zum Schreiben an das JC und erst recht zum Schreiben SG.

MfG FN

Ich habe nichts schriftliches mehr bekommen, worauf ich reagieren könnte.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Bimimaus5421 am 26. Juni 2026, 09:35:30
Zitat von: Rentnerin am 25. Juni 2026, 22:42:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Juni 2026, 13:20:43Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Doch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.
Teile das dem JC mit und bestehe auf sofortige Zahlung bis allerspätestens Ende des Monats (Geldeingang auf dem Konto) + Bewilligungsbescheid ansonsten siehst du dich gezwungen den rechtlichen Weg einzuschlagen; sprich SG!

Evtl. machst du noch ein Zusatzschreiben dazu: Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)

Selbst die BA geht davon aus das eine VuE nicht durch einen Hausbesuch geklärt werden kann!

Dazu kommt dass das JC Beweisen muss und du nur widerlegen.
Deswegen ein Musterschreiben das du auf dich anpassen musst wenn du es verwenden willst. s. Anhang

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43Tatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
das nenne ich mal Nötigung vom feinsten. Wenn du das schriftlich hast gehört das zum Schreiben an das JC und erst recht zum Schreiben SG.

MfG FN

Ich habe nichts schriftliches mehr bekommen, worauf ich reagieren könnte.
Ich würde die Geschäftsführung anschreiben Beschwerde das man dir den WBA Bearbeitung verweigert.
Das ist unterlassende Hilfeleistung
Sie weigern sich und ja das ist Nötigung
Sowas wirkt manchmal Wunder
Bei mir haben sie auch den WBA nicht bearbeiten wollen.
Beschwerde eingereicht und auch Beschwerde an meinen Jobcenter, weil das Fax der Geschäftsführung abgestellt wurde ( aber andere faxnr genutzt) dann kann innerhalb eines Tages der WBA.
Zwar wurde sich mit Lügen raus geredet, aber es hatte dann gefruchtet
Ich würde alle Optionen nutzen auch SG, aber erst mit Frist Setzung zur Bearbeitung an die Geschäftsführung
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Juni 2026, 14:18:28
Rentnerin

Was hast du denn bis Stand heute unternommen?

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Juni 2026, 17:01:31
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juni 2026, 14:18:28Was hast du denn bis Stand heute unternommen?
Genau das dachte ich gerade eben auch.  :zwinker:
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Juni 2026, 14:18:28Rentnerin

Was hast du denn bis Stand heute unternommen?

MfG FN


Hallo,

ich war bei einer Sozialberatung, welche 2x telefonischen Kontakt zum JC aufgenommen hat - das hatte ich ja berichtet. Und ebenso, dass ich denen geschrieben habe, worauf ich bis heute keine Antwort bekam, seit mittlerweile Anfang Mai habe ich keine Post mehr vom JC bekommen, worauf ich hätte reagieren können. Wie bereits berichtet, wird die Bearbeitung meines WBA vom Hausbesuch abhängig gemacht, welcher morgen stattfinden soll. Mit Beistand!

Dazu folgendes: Ich lass den AD rein und zeig ihm mein Zimmer, aber dann möchte ich, dass der wieder geht. Habt ihr noch Tipps für mich, etwas was ich noch tun oder besser lassen sollte?

Meines Wissens kann man erst nach 3 Monaten wegen Untätigkeit klagen, oder lieg ich da falsch?

Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:26:22
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04Meines Wissens kann man erst nach 3 Monaten wegen Untätigkeit klagen, oder lieg ich da falsch?
Wenn dein WBA aus den geschriebenen Gründen nicht bearbeitet wird kannst du ab dem 01. des Folgemonats einen E Antrag beim SG stellen. Das wurde Dir jetzt ja schon öfters geschrieben.

Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04welche 2x telefonischen Kontakt zum JC aufgenommen hat
Bringt überhaupt nichts die Telefoniererei, ist ja nicht nachweisbar. Das muss auch ein Sozialverein wissen und mit dir einen schriftl. Antrag stellen. Nach meiner Erfahrung haben die aber auch nicht unbedingt Ahnung vom SGB.
Hatte da mal eine Diskussion mit einer von der Caritas .....
und im Forum liest ,an auch ab und an von den Fehlleistungen solcher (scheinheiligen) Mitarbeiter........


Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04Habt ihr noch Tipps für mich, etwas was ich noch tun oder besser lassen sollte?
Lies dich da VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0) mal ein. Die ersten Seite reicht vollkommen da steht alles relevante.
+Ausweise zeigen lassen von beiden Aussendienstlern.
+Prüfauftrag zeigen lassen + Kopie ansonsten machst du ein Foto davon.
+Prüfprotokoll aushändigen lassen.
+Dein Beistand soll alles protokollieren stichpunktartig wäre das Minimum.

Zusatzinfo
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatLeistungseinstellung
Im SGB II ist eine Leistungseinstellung konkret nur in zwei Fällen möglich:
1. nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II: wenn das Jobcenter gemäß § 331 SGB III gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt,
2. nach § 66 SGB I, wenn die Mitwirkungspflichten, nach §§ 60 bis 65 SGB I verweigert werden, dazu muss man sich ganz genau ansehen, was in den §§ 60 bis 64 SGB I gefordert wird. § 60 SGB I betrifft die Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches. § 61 SGB II die persönliche Meldung, hier geht die eigenständige Regelung in § 32 SGB II vor. §§ 62 Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers, § 63 SGB I Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit. § 64 Berufsfördernde Maßnahmen, hier geht die eigenständige Regelung in § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II vor.

§ 65 SGB I beschränkt die Mitwirkungspflichten dabei erheblich. Keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn
a) der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Betroffene die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann, wenn die Mitwirkung unzumutbar (z.B. aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen) oder unverhältnismäßig ist.
b) Behandlungen oder Untersuchungen für den Betroffenen mit erheblichen Schmerzen oder erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind, oder dabei eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben besteht.
c) der Betroffene sich oder Verwandte der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungdwidrigkeit verfolgt zu werden.

Konkret heist das: wenn der Leistungsträger des SGB II gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt, oder der Hilfebedürftige seine Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit verweigert, sofern diese Mitwirkungspflicht im Einzelfall nach § 65 SGB I zumutbar ist, ist eine Leistungseinstellung rechtlich zulässig - sonst nicht.

Entfällt z.B. die Leistung nur teilweise, oder kann die Leistungshöhe nicht abschließend berechnet werden, darf der Leistungsträger die Leistung nicht einstellen, sondern muss die Leistung vorläufig (§ 41a SGB II) oder - bei Vorliegen entsprechener Umstände - als Darlehen (§ 24 Abs. 4 SGB II) bewilligen.

Viel Erfolg
MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Achim1987 am 28. Juni 2026, 12:39:02
--
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 12:47:12
Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04Meines Wissens kann man erst nach 3 Monaten wegen Untätigkeit klagen, oder lieg ich da falsch?
Wenn dein WBA aus den geschriebenen Gründen nicht bearbeitet wird kannst du ab dem 01. des Folgemonats einen E Antrag beim SG stellen. Das wurde Dir jetzt ja schon öfters geschrieben.

Das ist mir offenbar durch gerutscht!  :wand:

Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04welche 2x telefonischen Kontakt zum JC aufgenommen hat
Bringt überhaupt nichts die Telefoniererei, ist ja nicht nachweisbar. Das muss auch ein Sozialverein wissen und mit dir einen schriftl. Antrag stellen. Nach meiner Erfahrung haben die aber auch nicht unbedingt Ahnung vom SGB.
Hatte da mal eine Diskussion mit einer von der Caritas .....
und im Forum liest ,an auch ab und an von den Fehlleistungen solcher (scheinheiligen) Mitarbeiter........


Ja, tatsächlich fand ich die Reaktion auf das eigenmächtige Eintreten dort auch eher zu gelassen. Ist halt kirchlich, die sind immer so milde und viel freundlicher im Umgangston als ich es bin. Mein Problem ist, dass ich aufgrund meiner Erkrankungen aber manchmal nicht so kann, wie ich möchte und auf Hilfe und Unterstützung angewiesen und dem entsprechend froh bin, dass mir überhaupt jemand hilft. 


Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04Habt ihr noch Tipps für mich, etwas was ich noch tun oder besser lassen sollte?
Lies dich da VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0) mal ein. Die ersten Seite reicht vollkommen da steht alles relevante.

DANKE !!!

+Ausweise zeigen lassen von beiden Aussendienstlern.
+Prüfauftrag zeigen lassen + Kopie ansonsten machst du ein Foto davon.
+Prüfprotokoll aushändigen lassen.
+Dein Beistand soll alles protokollieren stichpunktartig wäre das Minimum.

Hab ich mir jetzt abgespeichert, damit ich es nicht vergesse bis morgen! Der Beistand kommt aus der Sozialberatung, die führen sowieso Protokoll, ich vermute wegen der Dokumentation.

[/quote]Konkret heist das: wenn der Leistungsträger des SGB II gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt, oder der Hilfebedürftige seine Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit verweigert, sofern diese Mitwirkungspflicht im Einzelfall nach § 65 SGB I zumutbar ist, ist eine Leistungseinstellung rechtlich zulässig - sonst nicht.

Entfällt z.B. die Leistung nur teilweise, oder kann die Leistungshöhe nicht abschließend berechnet werden, darf der Leistungsträger die Leistung nicht einstellen, sondern muss die Leistung vorläufig (§ 41a SGB II) oder - bei Vorliegen entsprechener Umstände - als Darlehen (§ 24 Abs. 4 SGB II) bewilligen.[/quote]

Nachdem ich ja schon Jahre im Bürgergeld bin, mittlerweile nur noch aufstockend wegen der EMR, ist ja meine Hilfebedürftigkeit längst bekannt. Es hat sich nichts geändert, meine Unterlagen waren vollständig. Es geht hier ausschließlich um die Tatsache, dass ich in einer WG wohne und es angeblich Indizien dafür gibt, dass es keine WG ist. Was einfach nur an den Haaren herbei gezogen ist!!


Viel Erfolg
MfG FN

Danke dir, das war sehr hilfreich! LG
[/quote]
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 13:50:25

Zitat von: Rentnerin am 28. Juni 2026, 10:45:04Habt ihr noch Tipps für mich, etwas was ich noch tun oder besser lassen sollte?
Lies dich da VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0) mal ein.

Ich habe mich jetzt mal eingelesen und da steht ja glasklar, dass Hausbesuche zum Thema BG/VuE und deren Unterstellung wie daraus folgender Beweissicherung grundsätzlich abzulehnen sind!

Das faktische (tatsächliche) Bestehen einer BG/VuE KANN durch keinen Außendienst festgestellt werden!
Alle Voraussetzungen, die eine BG/VuE widerlegen, sind mit rein schriftlichen Unterlagen belegbar!
Getrennte Konten, keine gegenseitigen Zugriffsberechtigungen, getrennte oder ausgleichende Mietzahlungen sind belegbare Beweise GEGEN eine BG!
"Solange KEIN Punkt aus dem Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II" auf Euch zutrifft, SEID Ihr keine BG."

Außerdem hätte der SB wegen der Verhältnismäßigkeit vor der Beauftragung des AD erst einmal alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um den Sachverhalt zu klären. Was ja nicht geschehen ist.

Mein Plan ist jetzt, dass ich mir die Ausweise und den Prüfungsauftrag zeigen lasse und danach entscheide ich, ob ich die überhaupt ins Haus lasse.

Danke noch mal!


Die ersten Seite reicht vollkommen da steht alles relevante.
+Ausweise zeigen lassen von beiden Aussendienstlern.
+Prüfauftrag zeigen lassen + Kopie ansonsten machst du ein Foto davon.
+Prüfprotokoll aushändigen lassen.
+Dein Beistand soll alles protokollieren stichpunktartig wäre das Minimum.






Zusatzinfo
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatLeistungseinstellung
Im SGB II ist eine Leistungseinstellung konkret nur in zwei Fällen möglich:
1. nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II: wenn das Jobcenter gemäß § 331 SGB III gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt,
2. nach § 66 SGB I, wenn die Mitwirkungspflichten, nach §§ 60 bis 65 SGB I verweigert werden, dazu muss man sich ganz genau ansehen, was in den §§ 60 bis 64 SGB I gefordert wird. § 60 SGB I betrifft die Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches. § 61 SGB II die persönliche Meldung, hier geht die eigenständige Regelung in § 32 SGB II vor. §§ 62 Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers, § 63 SGB I Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit. § 64 Berufsfördernde Maßnahmen, hier geht die eigenständige Regelung in § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II vor.

§ 65 SGB I beschränkt die Mitwirkungspflichten dabei erheblich. Keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn
a) der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Betroffene die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann, wenn die Mitwirkung unzumutbar (z.B. aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen) oder unverhältnismäßig ist.
b) Behandlungen oder Untersuchungen für den Betroffenen mit erheblichen Schmerzen oder erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind, oder dabei eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben besteht.
c) der Betroffene sich oder Verwandte der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungdwidrigkeit verfolgt zu werden.

Konkret heist das: wenn der Leistungsträger des SGB II gesicherte Kenntnis davon hat, dass durch Einkommen die Hilfebedürftigkeit entfällt, oder der Hilfebedürftige seine Mitwirkungspflichten zur Feststellung und Berechnung des Leistungsanspruches, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Heilbehandlung zur Wiederherstellung oder Verhinderung der Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit verweigert, sofern diese Mitwirkungspflicht im Einzelfall nach § 65 SGB I zumutbar ist, ist eine Leistungseinstellung rechtlich zulässig - sonst nicht.

Entfällt z.B. die Leistung nur teilweise, oder kann die Leistungshöhe nicht abschließend berechnet werden, darf der Leistungsträger die Leistung nicht einstellen, sondern muss die Leistung vorläufig (§ 41a SGB II) oder - bei Vorliegen entsprechener Umstände - als Darlehen (§ 24 Abs. 4 SGB II) bewilligen.

Viel Erfolg
MfG FN
[/quote]
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49
Hi Leute,

der Außendienst hat mich versetzt, habe fast eine Stunde mit dem Beistand gewartet. Anschließend habe ich dem JC eine eidesstattliche Erklärung geschickt, dass ich keine Einstehensgemeinschaft mit meinem Vermieter habe und um sofortige Bearbeitung gebeten. Kurz darauf stand der Außendienst vor der Türe und wollte rein. Habe ich abgelehnt. Jetzt kam die Mail vom JC, ich solle einen neuen Termin machen. Was bedeutet, dass sich das wieder hinzieht....

Wie läuft das denn bitte mit dem Eilantrag? Gibt es dazu hier im Forum zufällig Vorlagen? Dankeschön!
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2026, 12:50:38
Rentnerin


Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Wie läuft das denn bitte mit dem Eilantrag? Gibt es dazu hier im Forum zufällig Vorlagen? Dankeschön!
Zuerst musst du wissen:
von allen Anlagen die du mit anhängst zwei Kopien machen da das SG alles in doppelter Ausführung möchte.

Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
Den musst du natürlich auf deine persönliche Situation anpassen.

Das durchgestrichene im Zitat unten zählt jetzt nicht mehr!!Das mit der Nötigung solltest du inhaltlich erwähnen und dazu schreiben. Da machst du eine "Für mich als rechtlichen Laien stellt das schon ein Tatbestand dar den man als Nötigung einstufen könnte" Damit machst du keine direkten Vorwurf der Nötigung und teilst deine Meinung mit. Das darf man noch.
Im übrigen habe ich in das Zitat neue Sachen geschrieben und diese farblich oder fett markiert
Zitat von: Fettnäpfchen link=msg=1651193
date=1781954443
Rentnerin

ZitatDoch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.
Teile das dem JC mit und bestehe auf sofortige Zahlung bis allerspätestens Ende des Monats (Geldeingang auf dem Konto) + Bewilligungsbescheid ansonsten siehst du dich gezwungen den rechtlichen Weg einzuschlagen; sprich SG!

Evtl. machst du noch ein Zusatzschreiben dazu: Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
Da legst du eine Kopie des
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Anschließend habe ich dem JC eine eidesstattliche Erklärung geschickt, dass ich keine Einstehensgemeinschaft mit meinem Vermieter habe und um sofortige Bearbeitung gebeten.
dazu!
Super wäre natürlich wenn du belegen kannst dass das JC immer wieder versucht eine VuE zu vermuten, also alte Bescheide.
Wie lange das schon so geht und bis jetzt immer keine VuE/BG vom JC durchgesetzt wurde.

Selbst die BA geht davon aus das eine VuE nicht durch einen Hausbesuch geklärt werden kann!

Dazu kommt dass das JC Beweisen muss und du nur widerlegen.
Deswegen ein Musterschreiben das du auf dich anpassen musst wenn du es verwenden willst. s. Anhang

ZitatTatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
das nenne ich mal Nötigung vom feinsten. Wenn du das schriftlich hast gehört das zum Schreiben an das JC und erst recht zum Schreiben SG.

Den
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht (http://hartz.info/index.php?topic=18.msg20#msg20) auch mal lesen.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 13:16:08
Hallo Fettnäpfchen,

vielen Dank. Habe gerade rein geschaut und habe gleich eine Frage: Ich bekomme Rente und bin daher nicht völlig mittellos. Kann ich trotzdem den Eilantrag stellen oder macht das nur Sinn, wenn man absolut mittellos ist? Danke noch mal. LG
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2026, 15:14:46
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 13:16:08Ich bekomme Rente und bin daher nicht völlig mittellos. Kann ich trotzdem den Eilantrag stellen oder macht das nur Sinn, wenn man absolut mittellos ist?
Das kann ich dir nicht sicher sagen.
Fakt ist dass JC muss leisten und verweigert es aus fadenscheinigen Gründen und das muss man sich nicht gefallen lassen. Ich würde auf jeden Fall klagen bzw. hätte es schon.

Mehr als den EA abzulehnen kann nicht passieren aber normal sollte es nicht nur bearbeitet sondern auch geklärt werden und oft ruft das SG beim JC an und dann geht alles plötzlich sehr schnell.

Ah ja vllt. wäre es sinnvoll wenn du das Schreiben hier einstellst (anonymisiert natürlich) bevor du es dem SG schickst.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 16:46:20
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49der Außendienst hat mich versetzt, habe fast eine Stunde mit dem Beistand gewartet.
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Kurz darauf stand der Außendienst vor der Türe und wollte rein. Habe ich abgelehnt

Ganz ehrlich? So langsam wird das hier recht unglaubwürdig.

Mein Weg wäre hier schon lange zum Sozialgericht gegangen.
Auch mit der Rente dürfte hier eine Unterdeckung vorliegen, welche man nicht hinnehmen muss.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 17:30:37
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 16:46:20
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49der Außendienst hat mich versetzt, habe fast eine Stunde mit dem Beistand gewartet.
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Kurz darauf stand der Außendienst vor der Türe und wollte rein. Habe ich abgelehnt

Ganz ehrlich? So langsam wird das hier recht unglaubwürdig.

Mein Weg wäre hier schon lange zum Sozialgericht gegangen.
Auch mit der Rente dürfte hier eine Unterdeckung vorliegen, welche man nicht hinnehmen muss.

So ist es und das möchte ich auch gar nicht, deswegen habe ich ja immer wieder ans JC geschrieben, bzw. die Sozialberatung dort anrufen lassen. Und darauf vertraut, dass es läuft. Was, wie sich jetzt zeigte, naiv von mir war. Aber das für mich zuständige SG ist 50 km enfernt, da geht man nicht eben mal vorbei, jedenfalls nicht, wenn man wie ich chronisch krank und wenig belastbar ist.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 17:50:44
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 17:30:37Aber das für mich zuständige SG ist 50 km enfernt, da geht man nicht eben mal vorbei
Nich so meins, aber das hier habe ich auf die Kürze gefunden.
Muss eben noch angepasst werden.

Aber die Entfernung zu einem Sozialgericht ist kein Hindernis.
Hier ist es 90 km weg. Aktuell läuft bei mir auch eine Klage, aber vom Anwalt dort eingereicht.

Ist ein weiterer Weg, falls für dich möglich.

Vorlage für das Sozialgericht
Dein Name

Deine Straße / Hausnummer

Deine PLZ / Ort

Deine Telefonnummer (wichtig für schnelle Rückfragen des Gerichts!)

An das

Sozialgericht [Name des Gerichts, z. B. Musterstadt]

[Straße und Hausnummer des Gerichts]

[PLZ und Ort des Gerichts]

[Aktuelles Datum, z. B. 29. Juni 2026]

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG
des/der [Dein Vorname und Nachname]

– Antragsteller/in –

gegen das

Jobcenter [Name deines Jobcenters, z. B. Berlin-Mitte]

[Adresse des Jobcenters]

BG-Nummer: [Deine Bedarfsgemeinschaftsnummer / Kundennummer]

– Antragsgegner –

Hiermit beantrage ich, das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, mir vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) auf Basis meines Weiterbewilligungsantrags zu gewähren.

Begründung:

Ich stehe im laufenden Leistungsbezug beim Antragsgegner. Am [Datum, an dem du den WBA abgegeben hast] habe ich nachweislich einen vollständigen Weiterbewilligungsantrag (WBA) für den kommenden Bewilligungszeitraum ab dem [Datum des ersten Tages ohne Geld, z. B. 01.07.2026] eingereicht.

Bis zum heutigen Tag liegt mir kein Bescheid vor, und es wurden für den genannten Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt.

Es liegt eine akute Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) vor: Ohne die Bewilligung der Leistungen bin ich ab dem [z. B. 01.07.2026] völlig mittellos. Ich kann weder meine Miete zahlen (es drohen Mietschulden und Wohnungsverlust) noch meinen notwendigen Lebensunterhalt (Lebensmittel, Krankenversicherung etc.) bestreiten. Ein Abwarten des regulären Hauptsacheverfahrens ist mir nicht zuzumuten.

Mit freundlichen Grüßen,

(Hier deine handschriftliche Unterschrift)

Welche Anlagen musst du mitschicken?
Pack am besten jeweils eine Kopie (oder ein Foto/Scan beim Online-Fax) von folgenden Dokumenten dazu:

Kopie des WBA: Den Antrag, den du eingereicht hast.

Nachweis über die Abgabe: (Z. B. der Sendebericht vom Fax, der Beleg vom Einschreiben, die automatisierte Eingangsbestätigung aus dem Online-Portal ,,jobcenter.digital" oder der gestempelte Abgabestempel, falls du ihn persönlich eingeworfen hast).

Kopie des letzten (auslaufenden) Bewilligungsbescheids: Damit das Gericht sieht, dass du vorher berechtigt warst.

Aktueller Kontoauszug: Ein Auszug der letzten Tage, der dem Richter schwarz auf weiß zeigt: ,,Hier ist kein Geld mehr drauf und vom Jobcenter kam nichts."

Wie geht es danach weiter?
Sobald das Fax oder der Brief beim Sozialgericht eingeht, bekommt dein Fall ein Aktenzeichen. Der Richter wird dem Jobcenter in der Regel eine sehr kurze Frist (oft nur wenige Tage) setzen, um zu erklären, warum der Antrag nicht bearbeitet wurde. Meistens lenkt das Jobcenter dann sofort ein und zahlt das Geld aus, um ein Urteil zu verhindern.
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: oldtom am 29. Juni 2026, 20:59:20
Bei einem Antrag auf einstweilige anordnung  gibt's ja kaum eine Mündliche verhandlung .... egal wie weit das weg ist...
Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rentnerin am 27. Juli 2026, 08:48:16
Zitat von: oldtom am 29. Juni 2026, 20:59:20Bei einem Antrag auf einstweilige anordnung  gibt's ja kaum eine Mündliche verhandlung .... egal wie weit das weg ist...

Ich hatte die 50 km nur erwähnt, nachdem Kopfbahnhof mir Unglaubwürdigkeit unterstellt hat und meinte, sein Weg hätte längt zum Sozialgericht geführt, was ich seiner Ansicht nach längst hätte tun sollen. Hätte ich auch, wenn es nicht so weit weg wäre.

Mein WBA hat gefühlt eine Mio Seiten, bis ich das eingescannt habe, werde ich kirre....

Ich hatte kurzfristig noch einmal einen Termin für den Hausbesuch und die Außendienstlerin hat mich tatsächlich wieder versetzt, bzw. kam wieder fast eine Stunde zu spät. Sie war telefonisch wieder nicht erreichbar, aber dafür haben wir dann die Vorgesetzte erreicht, die sich entschuldigte... Als die Frau endlich eintraf, habe ich sie in 10 Min durchs Haus jagen müssen, weil ich einen Facharzttermin hatte und weg musste. Der WBA ist noch am selben Tag bewilligt worden!


Titel: Aw: Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus
Beitrag von: Rotti am 29. Juli 2026, 20:11:25
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 13:16:08Kann ich trotzdem den Eilantrag stellen oder macht das nur Sinn, wenn man absolut mittellos ist? Danke noch mal. LG
macht ja keinen Sinn das Angesparte aufzubrauchen und für die dringend benötigten Sachen kein Geld zu haben und das JC gibtz einen kein Darlehen weil gerade jetzt im Hochsommer der Kühlschrank defekt ist.