Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, erhält in den meisten Fällen eine befristete Leistung und muss nach drei Jahren erneut beweisen, dass er sie verdient. Dieses Prüfungskarussell kann sich bis zu neun Jahre lang drehen.
https://www.gegen-hartz.de/news/em-rentnerin-kaempft-9-jahre-um-dauerrente-drv-befristet-trotzdem-weiter
:wand:
Die Überschrift des Artikels ist mal wieder nervig irreführend, der Autor muss hauptberuflich für die Bildzeitung schreiben.
In dem Artikel wird nur geschrieben wie die derzeitige Rechtslage ist und was vom EM-Rentner (in dem Beispiel Monika) zu tun ist.
ZitatSeit der Reform der Erwerbsminderungsrente gilt das Gegenteil dessen, was viele Rentnerinnen und Rentner kennen: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich als Zeitrenten bewilligt, höchstens für drei Jahre. Verlängerungen sind möglich, jeweils wieder für höchstens drei Jahre.