Hallo liebes Forum, ich habe am 19.06 zum 01.07 . 2026 meinen WBA beim jc Ei gereicht.
Paar Tage später kam der WBA vom jc mit vermögensauskunft per Post.
Ich habe dann die Vermögensauskunft am 25.06 per Fax ans jc versandt und alles was nicht zutrifft mit Nein und alles in den Formular z. B. Angaben zur Rentenversicherungspicht und Selbstständigkeit mit Nein und ein Strich durch gemacht wie bei allen anderen auch.
Nun schreibt das jc der WBA entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften ( hallo das Formular ist von der Ba Seite) und kann daher nicht bearbeitet werden. Überschrift Wichtig wir brauchen Ihre Mit Hilfe
Wenn sie eine Weiter Bewilligung ab Juli 2026 wünschen werden die unten genannten Unterlagen /Nachweise zwingend benötigt
Hierfür brauchen wir folgende Kopien beziehungsweise Informationen
Weiter Bewilligungsantrag nach den vorgegebenen Richtlinien ausgefüllt - durch die gestrichenen Hinweise ist der Weiter Bewilligungsantrag nicht verwertbar
Anlage VM diese ist nicht vollständig übermittelt worden
Kopie ihres da steht nix weiter
Und dann steht da noch wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nach 93 Abs 8 i. V m93 Abgaben Verödung die Möglichkeit besteht, ggf ein Konto Abruf Verfahren durchzuführen
Solche Richtlinien noch nie von was gehört das ein vorgeschrieben wird wie man seinen WBA auszufüllen hat
Anlage VM dafür habe ich die Fax nachweise
lebst du in der Zukunft? Ich hab hier heute den 06.06.26... wie hast du etwas am 19.06 und 25.06 gemacht?
Zum 01.07.2026 treten neue Regelungen und Vermögensgrenzen in Kraft.
Nun wird deshalb genau geprüft. Mit dem Hinweis das sie auch automatisch auf die Konten zugreifen könnten
Also alles geforderte nachreichen und gut is.
Zitat von: oldtom am 06. Juni 2026, 15:39:25lebst du in der Zukunft? Ich hab hier heute den 06.06.26... wie hast du etwas am 19.06 und 25.06 gemacht?
😁😂
Nein ,verschrieben mit Smartphone, ich meinte natürlich den 19.05 und 25.05
Zitat von: Joschua am 06. Juni 2026, 16:35:55Nun wird deshalb genau geprüft. Mit dem Hinweis das sie auch automatisch auf die Konten zugreifen könnten
Wie alle deine Beiträge auch hier mal wieder ein Blödsinn den du postest.
Das Jobcenter kann weder heute noch in Zukunft auf irgendwelche Konten zugreifen.
Es kann lediglich in Erfahrung bringen ob ein Konto mit einem bestimmten Namen existiert.
Ein Zugriff auf ein Konto erfolgt zu keiner Zeit.
Toll, kommt auf das selbe raus... :grins:
Dann muss man von allen diesen Konten, Depos etc alle Auszüge auch vorlegen. Also das Ergebniss quasi dasselbe!
Zitat von: Harald53 am 06. Juni 2026, 21:28:30Wie alle deine Beiträge auch hier mal wieder ein Blödsinn den du postest.
Ups..Schlecht gelaunt? :weisnich:
mh.. der wba wird einem ja normal zugeschickt .. muss man ichts selbst machen .... kann mir aber vorstellen , das sie in den Juli kommen woolen ( neues Recht)
Bimimaus5421
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Überschrift Wichtig wir brauchen Ihre Mit Hilfe
Also nicht mal eine Mitwirkungsaufforderung?
Ist es bei dir eine Optionskommune?
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Hierfür brauchen wir folgende Kopien beziehungsweise Informationen
das wäre am besten das ganze Schreiben mal in anonymisierter Form lesen zu können. So wie jetzt liest sich das "unfertig".
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Weiter Bewilligungsantrag nach den vorgegebenen Richtlinien ausgefüllt - durch die gestrichenen Hinweise ist der Weiter Bewilligungsantrag nicht verwertbar
das sagt mir z.B. nichts.
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Anlage VM diese ist nicht vollständig übermittelt worden
stimmt das oder
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Anlage VM dafür habe ich die Fax nachweise
kannst du das nachkontrollieren?
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. Juni 2026, 15:26:41Wenn sie eine Weiter Bewilligung ab Juli 2026 wünschen werden die unten genannten Unterlagen /Nachweise zwingend benötigt
Wenn du alles richtig gemacht hast und das auch nachweisen kannst dann würde ich denen mit Fristsetzung zum 01.07. schreiben das es an das SG weitergeleitet wird.
Aber für den Tip muss man natürlich genau wissen was abgegeben und was noch, oder doppelt gefordert wird.
oldtom
Zitat von: oldtom am 06. Juni 2026, 22:57:01mh.. der wba wird einem ja normal zugeschickt .. muss man ichts selbst machen
bei Optionskommunen trifft das nicht unbedingt zu, die sind dazu nicht verpflichtet wie die gemeinsamen Einrichtungen mit der BA.
MfG FN
Unabhängig vom Rest: wurde separat Antrag auf Vorschuss §42 SGBI,hilfsweise Antrag vorläufige Bewilligung gestellt?
Ich nutze das nur noch in Kombination mit WBA, falls angeblich mal wieder etwas fehlt o.ä.
@ Fettnäpfchen und mystik, danke für eure Hinweise.
Ja ,kann nachweisen das sie es bekommen haben. Drei Einzel Faxe. Klar ist das Schikane. Nein habe nicht den Vorschuss gestellt. Man rechnet ja nicht damit das sie mit solchen Trick kommen. Wohl wegen den Verschärfungen zum 01.07.2026?
Ich habe es noch einmal verschickt mit doppelt Fax und die Richtlinien angefordert.
Und Beschwerde an den Vorgesetzten geht auch raus. Sowas noch nie gehört das man in die Formulare angeblich wenn man zum Nein ankreutzt was ja z
B selbstständigkeit was abgefragt wird nicht durchstreichen darf.
Jemand hat mir gesagt können die wohl digital nicht verarbeiten weil viele jc digital benutzen.
Das ist aber nicht mein Problem. Es gibt immer noch Vertragsfreiheit und das jc kann keinen vorschreiben wie man die Vermögenauskunft ausfüllt.
Sollte die den Antrag ablehnen gehe ich zum Sozialgericht mit Einstweilugen Rechtsschutz und Feststellungsklage
Was bemängeln die denn nun, den WBA oder die Anlage VM?
Lt. § 60 Abs. 2 SGB I bist du verpflichtet, Formulare zu verwenden.
Wenn du ein anderes Formular nutzt als das vorgegebene, ist das unzulässig.
Wenn in dem Formular nicht steht, dass du Unzutreffendes streichen sollst, bewirkt das Streichen, dass das Formular hinsichtlich der (unzulässig) gestrichenen Inhalte ungültig wird.
Wie ein Formular beim JC ankommt wenn es gefaxt wird, ist unklar. Es kann durchaus in Teilen oder gänzlich unleserlich sein.
Dem wird das Sozialgericht auch nicht abhelfen können.
Zitat von: Ottokar am 08. Juni 2026, 09:48:14Was bemängeln die denn nun, den WBA oder die Anlage VM?
Lt. § 60 Abs. 2 SGB I bist du verpflichtet, Formulare zu verwenden.
Wenn du ein anderes Formular nutzt als das vorgegebene, ist das unzulässig.
Wenn in dem Formular nicht steht, dass du Unzutreffendes streichen sollst, bewirkt das Streichen, dass das Formular hinsichtlich der (unzulässig) gestrichenen Inhalte ungültig wird.
Wie ein Formular beim JC ankommt wenn es gefaxt wird, ist unklar. Es kann durchaus in Teilen oder gänzlich unleserlich sein.
Dem wird das Sozialgericht auch nicht abhelfen können.
Bin ich mir nicht so Sicher, denn Der Antrag ist grundsätzlich formfrei, § 9 SGB I der dein § 60 Abs 2 SGB II ist eine Ordnungsvorschrift... und eine "Soll" vorschrift ...sie können dir wenn kein wichtiger Grund vorliegt die richtigen zuschicken - aber das da durch streichen etwas ungültig würde, musst du mir mal genauer erklären!
Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 12:49:17Zitat von: Ottokar am 08. Juni 2026, 09:48:14Was bemängeln die denn nun, den WBA oder die Anlage VM?
Lt. § 60 Abs. 2 SGB I bist du verpflichtet, Formulare zu verwenden.
Wenn du ein anderes Formular nutzt als das vorgegebene, ist das unzulässig.
Wenn in dem Formular nicht steht, dass du Unzutreffendes streichen sollst, bewirkt das Streichen, dass das Formular hinsichtlich der (unzulässig) gestrichenen Inhalte ungültig wird.
Wie ein Formular beim JC ankommt wenn es gefaxt wird, ist unklar. Es kann durchaus in Teilen oder gänzlich unleserlich sein.
Dem wird das Sozialgericht auch nicht abhelfen können.
Bin ich mir nicht so Sicher, denn Der Antrag ist grundsätzlich formfrei, § 9 SGB I der dein § 60 Abs 2 SGB II ist eine Ordnungsvorschrift... und eine "Soll" vorschrift ...sie können dir wenn kein wichtiger Grund vorliegt die richtigen zuschicken - aber das da durch streichen etwas ungültig würde, musst du mir mal genauer erklären!
Genau,9 sgb x formlos denn auch die ki sagt eindeutig das Sie nicht erklären was sie wollen
Es steht dort Weiterbewilligungsantrag nach den vorgegebenen Richtlinien ausgefüllt - durch die gestrichenen Hinweise ist der Weiter bewilligungsantrag nicht verwertbar
Anlage VM nicht vollständig übermittelt worden.
Mehr steht da nicht
Na klar kann ich die Hinweise durchstreichen steht nirgends im Gesetz das dies verboten ist
Mache ich seit Jahren so
Gab es nie Probleme
Und die Formulare von der Bundesagentur für Arbeit genutzt.
Die Hinweise zur Mitwirkung s Pflicht sind immer noch lesbar
Es kamen 7 Seiten fax an ,ich habe die Nachweise .
Seit wann kann ein Jc vorschreiben wie man seinen Antrag stellt? Alle Fragen wurden beantwortet. Will neuerdings das Jc für einen den Antrag stellen?
Es gibt immer noch die Vertragsfreiheit und wenn das Jc meint mich schikanieren zu wollen
Dann muss eben das Sozialgericht das prüfen
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Juni 2026, 13:02:27und wenn das Jc meint mich schikanieren zu wollen
Dann muss eben das Sozialgericht das prüfen
Wenn ich Deine Beiträge hier so lese, könnte es auch sein, dass sich das JC schikaniert fühlt.
Und dann tut man eben nur das, was man tun muss.
Wenn Du bspw. Hinweise streichst, bevor Du den Antrag unterschreibst, gelten eben diese Hinweise nicht als unterschrieben. Damit ist der Antrag nicht vollumfänglich gestellt.
Wenn Du einen Abschnitt nicht ausfüllst, sondern durchstreichst, hast Du die Erklärung, die in diesem Abschnitt gefragt war, nicht abgegeben.
Das kann man im JC wohlwollend lesen und den Antrag akzeptieren, muss man aber nicht.
Ein solches Formular stellt rechtlich gesehen eine Urkunde dar.
Wird der Inhalt einer Urkunde verfälscht oder unleserlich gemacht, verliert sie ihren Status als Urkunde, sie wird rechtlich wirkungslos.
Wenn das JC behauptet, sie sei deswegen wirkungslos, dann ist das erst mal so, bis ein Gericht etwas anderes urteilt.
Allerdings gibt es im Sozialrecht den Grundsatz, das eine Klage unzulässig ist, wenn der Kläger das von der Behörde Gewollte durch zumutbares Nachgeben erreichen kann. Zumutbar ist es dabei auch, wenn der Kläger durch das Nachgeben auf Rechte verzichtet, oder diese dadurch beschädigt werden.
In diesem Fall bedeutet das, dass die Abgabe eines Formulars, auf dem nichts gestrichen wurde, einer Klage vorgeht.
@ ottokar, eigentlich gibt's du immer gute Tips, aber hier irrst du dich gewaltig.
Schade hast wohl die Seiten gewechselt?
Vertragsfreiheit und das Grundgesetz existiert immer noch, auch wenn alle hier die Müll von sich geben der Meinung sind ihre Freiheiten abgeben zu müssen und Sacharbeiter im Amt deren Macht überlassen zu wollen
Das Existenz Minimum ist immer noch unveräußerlich
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Juni 2026, 16:19:19@ ottokar, eigentlich gibt's du immer gute Tips, aber hier irrst du dich gewaltig.
Schade hast wohl die Seiten gewechselt?
Hm, @Ottokar ist der einzige, der dir in der letzten Zeit überhaupt noch was raten mag, du schnappst ja sonst immer um dich wie ein wilder Terrier, wenn man dir die Rechtslage erklären will.
ich hab mal ne KI befragt... die meint:
Keine Urkundenfälschung oder Wirkungslosigkeit
Das Recht auf Streichung:
Wenn in einem Formular Fragen zu Lebenssachverhalten stehen, die auf die Person nicht zutreffen (z. B. Fragen zu Kindern, obwohl man keine hat, oder zu Vermögen, das nicht existiert), darf man diese selbstverständlich durchstreichen oder "N/A" (nicht zutreffend) hinschreiben.
Keine Verfälschung: Eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) liegt nur vor, wenn man über die Identität des Ausstellers täuscht oder den wahren Inhalt nachträglich verfälscht. Das Streichen unzutreffender Abschnitte vor der Abgabe ist eine korrekte Willenserklärung. Das Formular verliert dadurch nicht seine rechtliche Wirkung.
2. Das Jobcenter darf den Antrag nicht ignorieren
Wenn das Jobcenter behauptet, das Formular sei nun "wirkungslos", ist das rechtlich unhaltbar.Die Behörde hat eine Prüf- und Bescheidungspflicht. Sie muss den Antrag so bearbeiten, wie er eingereicht wurde.Wenn dem Jobcenter durch die Streichung Informationen fehlen, muss es den Bürger auffordern, diese nachzureichen (§ 60 SGB I).
Es darf den Antrag nicht einfach in den Müll werfen oder als "nicht existent" behandeln.
3. Der Denkfehler beim "zumutbaren Nachgeben"
Der zitierte Text behauptet, der Bürger müsse das Formular "blanko" (ungestrichen) abgeben, um eine Klage zu vermeiden. Das ist Unsinn. Zumutbar ist es, Angaben zu machen, die für die Leistung erforderlich sind (§ 65 SGB I). Es ist aber nicht zumutbar, Abschnitte auszufüllen oder ungestrichen zu lassen, die die eigene Situation komplett falsch darstellen (z. B. eine Anlage für Selbstständige auszufüllen, wenn man Angestellter ist).
Die fachliche Weisung der BA dazu:
2.3.6 Verwendung von Vordrucken (§ 60 Absatz 2 SGB I)
Das Jobcenter ist verpflichtet, durch die Verwendung allgemein ver-
ständlicher Antragsvordrucke den Zugang zu den Sozialleistungen
möglichst einfach zu gestalten (vgl. § 17 SGB I).
Die Nutzung von Vordrucken für SGB II-spezifische Angaben von
Tatsachen sowie Änderungen von Verhältnissen ist als Sollvorschrift
in § 60 Absatz 2 SGB I ausgestaltet. Vorhandene Vordrucke sind
zwar von der antragstellenden Person nach Möglichkeit zu nutzen,
die bloße Verweigerung der Nutzung führt jedoch nicht zu Rechtsfol-
gen nach § 66 SGB I, wenn alle für die Entscheidung erheblichen In-
formationen formlos mitgeteilt werden. Gerade im besonderen Kon-
text der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Antragstellung
nach spezialgesetzlicher Regelung an keine Form gebunden (vgl.
FW zu § 37 SGB II). Es empfiehlt sich jedoch, bei formlosen Anträgen
die relevanten Antragsvordrucke an die antragstellende Person zu
übermitteln und auf diesen die bereits erfolgte Antragstellung zu ver-
merken sowie auf die noch fehlenden Angaben hinzuweisen.] Das
Jobcenter hat deshalb auch Tatsachen zu würdigen, die auf andere
Weise, z. B. durch eine Einkommensbescheinigung nach § 58 SGB II
bekannt wurden.
Der Aussichtlose Kampf gegen JC Windmühlen.
"Existenz Minimum, Meinung sind ihre Freiheiten , Vertragsfreiheit und das Grundgesetz "
Die JC Mitarbeiter amüsieren sich bestimmt bei sowas köstlich und legen die "Akte" eins tiefer unter den Stapel.
Ich verstehs nicht. Die Zeit kann man viel besser in sein privates und finanzielles Fortkommen investieren.
Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 18:24:31Der Aussichtlose Kampf gegen JC Windmühlen.
"Existenz Minimum, Meinung sind ihre Freiheiten , Vertragsfreiheit und das Grundgesetz "
Die JC Mitarbeiter amüsieren sich bestimmt bei sowas köstlich und legen die "Akte" eins tiefer unter den Stapel.
Ich verstehs nicht. Die Zeit kann man viel besser in sein privates und finanzielles Fortkommen investieren.
Du weist schon was diese "Bundesagentur für Arbeit" so macht und warum die diese Weisungen veröffentlicht?
Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 18:50:04Du weist schon was diese "Bundesagentur für Arbeit" so macht
und warum die diese Weisungen veröffentlicht?
Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...
PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!
Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema:
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
"dann wär Ruhe im Kartoon"
Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 19:52:09Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...
PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!
Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema:
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
"dann wär Ruhe im Kartoon"
:grins: Ja, mein Auto hab ich auch online angemeldet ... war auch ein Erlebnis .... und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle.... und bis die siegel da waren dauerte es auch ne woche ...
Achja ... und de DE-Mail haben sie gleich mal abgeschafft
Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 20:40:05Zitat von: Joschua am 08. Juni 2026, 19:52:09Macht das Spaß sich daran sinnlos abzuarbeiten. Immer wieder aus neue? Tja -wem es Spass und Befriedigung bring...
PS: Das nostalgie Fax "stöpslen" die auch bald ab.. garantiert. Wir allerhöchste Zeit!
Und hier ganz frisch in der 20 Uhr Tagesschau zu diesem Thema:
https://www.tagesschau.de/video/video-1595390.html
"dann wär Ruhe im Kartoon"
:grins: Ja, mein Auto hab ich auch online angemeldet ... war auch ein Erlebnis .... und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle.... und bis die siegel da waren dauerte es auch ne woche ...
Achja ... und de DE-Mail haben sie gleich mal abgeschafft
Hat ja keiner gesagt das es komplett geht. Vor Ort Termine werden bleiben! :sehrgut:
Zitat von: oldtom am 08. Juni 2026, 20:40:05und dann musste ich doch das Nummernschild vom Schildermacher hohlen - der einzige ist übrigens neben der Zulassungsstelle...
Es gibt seit Jahren viele gute und seriöse "Schildermacher" im Internet, da kosten die Schilder nur die Hälfte wie vor Ort und werden innerhalb von 2 Tagen zugestellt.
Ohne explizite Streich-Erlaubnis im Formular führen Streichungen dazu, dass die Sachverhaltsaufklärung erheblich erschwert wird. Insbesondere dann, wenn bei "Ja" oder "Nein" Fragen statt das Zutreffende anzukreuzen der Abschnitt durchgestrichen wird, was als fehlende Mitwirkung zählt.
Wenn durch die Streichungen der Eindruck entsteht, dass erhebliche Tatsachen verschwiegen oder nicht vollständig angegeben werden, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.
Bei manipulativen Änderungen kann die Behörde den Antrag als unvollständig behandeln.
Die entsprechenden Stellen im Formular verlieren ihre Beweiskraft. Das ist nunmal so, auch wenn eine KI das anders sieht.
Meine Ratschläge und Hinweise sind selbstverständlich unverbindlich. Es steht jedem frei, diese anzunehmen oder abzulehnen.
Wer meint, mich persönlich angreifen zu müssen, weil ihm meine Antworten nicht passen, oder er diese für unzutreffend hält, den werde ich zukünftig nicht mehr damit belästigen.
Und wer meint, KIs seien die besser Hilfe, kann selbstverständlich dort nachfragen statt im Forum und auch jene werde ich zukünftig nicht mehr damit belasten, sich mit meinen Beiträgen auf ihre Fragen auseinander setzten zu müssen.
@ Ottokar, wo ja oder Nein beantwortet werden sollte, habe ich mit Nein oder ja beantwortet und angekreuzt und zusätzlich auf der Zeile durchgestrichen. Alles wurde mit Nein bzw ja was auf einen zutrifft beantwortet.
Die Mitwirkung bin ich damit nachgekommen, denn alle Fragen wurden beantwortet.
Leider haste nicht das Gesetz dazu genannt . Schade
Es ist hier eindeutig das nun Tricks angewandt werden um Leistungen einzusparen damit die Politik ihr Ziel erreicht.
Und 9 SGB x gilt immer noch das weisst du auch
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 17:31:19Es ist hier eindeutig das nun Tricks angewandt werden um Leistungen einzusparen damit die Politik ihr Ziel erreicht.
..ist völliger Blödsinn!
Bimimaus5421
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Juni 2026, 17:31:19Und 9 SGB x gilt immer noch das weisst du auch
Ich hatte da auch schon meinen Spaß damit.
Tatsache man kommt gegen dass:
Zitat von: Ottokar am 08. Juni 2026, 09:48:14Lt. § 60 Abs. 2 SGB I bist du verpflichtet, Formulare zu verwenden.
nicht an.
Zumindest im Widerspruchsverfahren.
Und vor das SG wollte ich nicht. Das nutze ich wenn es nicht zu vermeiden ist. Also bin ich den Weg des geringsten Widerstands gegangen und habe das verlangte nachgereicht.
MfG FN