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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: felix 12 am 08. Juni 2026, 12:40:29

Titel: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: felix 12 am 08. Juni 2026, 12:40:29
Ein Hallo :flag: in die Runde ....

im Zuge eines Kostensenkungsverfahren welches jetzt schon über einem Jahr läuft (mir wurde erst einmal ein Aufschub wegen gesundheitlicher Probleme gewährt) käme eine Wohnung in einem anderen Landkreis in betracht.

Der Haken an der Sache ist, im Mietvertrag der neuen Wohnung ist eine Staffelmiete verankert das somit nach drei Jahren die Mietkosten wieder aus der Angemessenheitsobergrenze des JC herausfallen. Folglich wird dann der "Zirkus" mit dem Kostensenkungsverfahren erneut stattfinden.

Nun meine Frage: Wird mir das derzeitige JC einen "Strick draus drehen" wenn ich die Wohnung aufgrund dieser Tatsache (erneuter Umzug nach drei Jahren) ablehne? Wie sind da eure Erfahrungen?
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Sheherazade am 08. Juni 2026, 12:42:19
Niemand weiß derzeit wie die KdU-Regelungen in 3 Jahren sind. Wenn dir die Wohnung gefällt und das Jobcenter sein ok gibt, würde ich die Wohnung nehmen.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2026, 13:24:53
felix 12

Zitat von: felix 12 am 08. Juni 2026, 12:40:29käme eine Wohnung in einem anderen Landkreis in betracht.
Wenn du damit keine Probleme hast kannst du das, in Zusammenarbeit mit dem JC und das nur schriftlich nachweislich, machen.
Ist halt auch kein Vergnügen wenn es nach drei Jahren von vorne losgeht.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit sich an die Vorgehensweise aus dem
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) zu halten.
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Joschua am 08. Juni 2026, 18:29:37
IRONIE ON:
Nicht nach Sachsen-Anhalt oder MeckPom ziehen. wer weis was die neue Regierung dort plant.
IRONIE OFF:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 00:37:11
Sowas habe ich auch bekommen nannte sich aber Aufforderung zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Miete 60m2, 3 Zimmer Wohnung 2 Personen gesamt Miete 791,33€ Kaltmiete 625,33€ .Das ist der Dame im JC zu teuer die angemessene Kaltmiete nach Tabelle wäre 542,30 € Kaltmiete.Unterschied 83,03€ zu teuer.
Habe schon im Internet nach passender Wohnung gesucht nichts gefunden das der vorgeschriebenen Kaltmiete entspricht.Da ich aus gesundheits gründen eine Wohnung im Erdgeschoss und Balkon brauche wird es noch schwerer.Das billigste war eine Wohnung im Dachgeschoss für 600,00€ Kaltmiete.Ansonsten Kaltmiete aufwärst.Und das ist eine Kleinstadt wo ich wohne. :wand:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Juni 2026, 14:08:49
Wolverine36

Da kannst du ja aus dem von mir verlinkten Ratgeber nachlesen wie du vorzugehen hast.

Etwas anderes wäre noch die Sache mit der
Zitat von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 00:37:11Miete 60m2, 3 Zimmer Wohnung 2 Personen gesamt Miete 791,33€
Gesamtangemessenheit. Da musst du halt nachschauen und rechnen.
Ist im Anhang!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 18:41:16
Die Grundmiete wurde erhöht wegen einer energetischen Sanierung.Von 369,05€+135,00€ Nebenkosten auf 490,33€+135,00€ Nebenkosten .Es gibt hier keine Wohnung zu dem angemessenen Preis von 542,30€. :lachen: Und ein Umzug käme da wohl auch viel teurer als die 83,03€ . :lachen: Ich habe der Dame auch was zukommen lassen.es steht da noch Bei vorgetragenen gesundheitlichen Gründen behalte ich mir  eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit vor.Dieses Gutachten wurde bei mir schon am 15.09.25 gemacht.Da steht auch ein GdB von 20 ist zuerkannt.Das Gutachten habe ich in Kopie der Dame auch zukommen lassen.Und was soll ich mich auf eine Wohnung bewerben die über der Angemessenheit liegt.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Bruno Bratwurst am 27. Juni 2026, 18:57:22
Natürlich will niemand ausziehen. Aber irgendwo muss es finanzielle Grenzen geben.
Oder wie soll es sonst funktionieren?
Natürlich will ein Vermieter die max. mögliche Miete. Das ist eben so und nicht zu ändern.

Zitat von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 18:41:16Und ein Umzug käme da wohl auch viel teurer als die 83,03€
Richtig rechnen...   x12 Monat x ?Jahre  ...  Und die folgenden Mieterhöhungen.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: oldtom am 27. Juni 2026, 20:24:20
Zitat von: Bruno Bratwurst am 27. Juni 2026, 18:57:22Natürlich will niemand ausziehen. Aber irgendwo muss es finanzielle Grenzen geben.
Oder wie soll es sonst funktionieren?
Natürlich will ein Vermieter die max. mögliche Miete. Das ist eben so und nicht zu ändern.

Zitat von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 18:41:16Und ein Umzug käme da wohl auch viel teurer als die 83,03€
Richtig rechnen...   x12 Monat x ?Jahre  ...  Und die folgenden Mieterhöhungen.


Das ist doch auch nicht zuende gedacht ...   Alle jammern immer das es  zu wenig Wohnungen gibt. Die Regierung wollte den Wohnungsbau fördern...

Anfang der 2000'er , als ich gutes Geld verdient habe, wurde mir mal angeboten kleine 45qm zu kaufen- genau darauf zugeschnitten sie dann an das Souialamt zu vermieten - als ausfallsicherem Zahler.

Das war damals noch ein Ding: du ncimmst  z.B. eigene 80.000DM leihst dir 100.000DM  und kaufst 2 so kleine Wohnungen, der Bauträger maht auch die Vermietung klar ...   über 20 Jahre trägt das Amt die  Hypothek ab ... und alle freuen sich ....

Mit der heutigen Pfennigfuchsere schießt sich da Vater Staat direkt ins Knie .... und wem ich das erklären mus ... :wand:   
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Bruno Bratwurst am 27. Juni 2026, 22:16:46
Zitat von: oldtom am 27. Juni 2026, 20:24:20Anfang der 2000'er , als ich gutes Geld verdient habe,
Ganau - da hättes eben das tun müssen!

Und jetzt wollen alle schone billige Wohungen in Stadtnähe! Hmm und das Amt soll die bitteschön die hohen Mieten bezahlen. Klappt nicht(mehr). Ich denke es werden noch sehr viele in günstigere Wohngegenden umziehen müssen.
Im tiefen Osten gibts Platz! Da die meisten ALG2er nicht arbeiten ist es doch egal wo die Wohnen.
Wenn der gut bezahlte AUDIaner sich bald keine Wohnung in der Stadt mehr leisten kann  :weisnich:






Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Schnuffel01 am 27. Juni 2026, 22:25:01
Warum nur habe ich die Vermutung, Bruno Bratwurst ist nicht das erste mal hier.  :lachen:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Eichhörnchen am 28. Juni 2026, 08:30:04
Zitat von: Schnuffel01 am 27. Juni 2026, 22:25:01Warum nur habe ich die Vermutung, Bruno Bratwurst ist nicht das erste mal hier.  :lachen:

Mein Profiling kommt zu dem selben Schluss !
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: I bims am 28. Juni 2026, 08:41:32
Das ist ganz klar Joshua/Dagmar etc. Ist mir gestern auch direkt aufgefallen. Mal schauen, wie lange es dieses mal dauert  :grins:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Bundspecht am 28. Juni 2026, 08:43:43
Zitat von: Schnuffel01 am 27. Juni 2026, 22:25:01Warum nur habe ich die Vermutung, Bruno Bratwurst ist nicht das erste mal hier.  :lachen:

Alias Dagmar81, Joschua, die olle Miezekatze und nun ne dumme Bratwurst ....Echt "kreativ" aber auch extrem NERVIG !!!!
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57
Bruno Bratwurst

Zitat von: Bruno Bratwurst am 27. Juni 2026, 18:57:22Richtig rechnen...   x12 Monat x ?Jahre  ...  Und die folgenden Mieterhöhungen.
Richtig auskennen wäre das Stichwort!
Nix mit X Jahren sondern nur mit zwei Jahren.

Zitat von: Bruno Bratwurst am 27. Juni 2026, 18:57:22Das ist eben so und nicht zu ändern.
Da sollte dann stehen dass das ab dem 01.07 anders ausschaut zumindest für Neukunden bzw. bei einem WBA (mit Jahreslaufzeit).
Denn da muss man u.U. gegen seinen VM vorgehen.

Zitat von: Wolverine36 am 27. Juni 2026, 18:41:16Dieses Gutachten wurde bei mir schon am 15.09.25 gemacht.Da steht auch ein GdB von 20 ist zuerkannt.
da wäre ausschlaggebend das dir aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug nicht zumutbar ist oder deiner gesundheitlichen Situation abträglich ist.
Aber falls du da weiter darüber diskutieren willst mache bitte ein extra Thema auf denn sonst wird das hier ganz schnell ein unübersichtliches Thema. Würde sogar den Nutzungsbedingungen und der Netiquette entsprechen.

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Achim1987 am 28. Juni 2026, 12:35:05
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Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Bruno Bratwurst am 28. Juni 2026, 16:56:31
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Denn da muss man u.U. gegen seinen VM vorgehen.
Viel Glück!

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Richtig auskennen wäre das Stichwort!
Nix mit X Jahren sondern nur mit zwei Jahren.
Was ist 2 Jahre?  Die Bude ist jeden einzelnen Monat über 83€ zu teuer.. 1000€ im Jahr! Und es kommen garantiert weitere Mietererhöhungen. Also das Umzugskosten Argument greift nicht!

 
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2026, 12:01:52
 :lol:  :sehrgut:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50
Ich will nicht diskutieren das ist eine Tatsache es gib bei mir im Ort keine Wohnung zu dem angemessenen Mietpreis von 542,30€.Es ist eine Kleinstadt mit 12.000 Einwohner.Ich habe selber unter meinen Wohnort nach einer Passenden Wohnungen gesucht darunter waren auch Betriebswohnungen die nur Firmen Mieten können.Oder die Wohnung hat nur 2 Zimmer.Wir sind aber 2 Personen ich und mein Sohn.Ich Wohne schon seid 43 Jahren in dieser Wohnung.Ich bin 61 und mein Sohn ist 24 .Und wegen der HD und der Arthrose in beiden Knie muss ich eine Erdgeschoss Wohnug haben.Mein Orthopäde hat mir auch gesagt ich darf nicht mehr viel Treppen steigen und beim Laufen ist das genauso.Finde auf grunddessen auch keine Arbeit wegen dieser Probleme es kommt ja auch noch mehr dazu.Mein JM hat auf grunddessen ja den medizinischen Dienst beauftragt und er selber hat mir mitgeteilt das auf diesem Gutachten es ganz schwer ist eine Passende Arbeit zu finden.Die Mieterhöhung war wegen der Energetischen Sanierung.Alles wurde neu gemacht .Durch die Fassaden Dämmung sinken auch die Heizkosten.Laut meiner Verbrauchsdaten in der Mieter App habe ich die Heizkosten gesenkt und zwar deutlich weniger.Wie gesagt es findet sich im Ort keine Wohnug zu dem Mietpreis.Und da wäre nicht nur der Umzug ich bräuchte dann auch Umzugshelfer was dann noch teurer wird.Ich habe niemanden der da Helfen könnte.Und die 83,00€ müsste ich dann selber zahlen.Und wie oft soll ich das noch sagen es findet sich keine Wohnung zu den angemessenen Kaltmietpreis von 542,30€.Das alles habe ich der Damen durch die Unterlagen die ich ihr zukommen lies mitgeteilt.Und dan kommt noch wenn gefordert eine Kaution dazu von bald 2000,00€ die kann ich nicht aufbringen.Und ich bin aufstocker bekomme Witwenrente Juni 547,73€ und ab Juli dann 570,97€ durch die erhöhung verringert sich mein Bürgergeld um 23,24€ pro Monat.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 17:37:19
Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich will nicht diskutieren das ist eine Tatsache es gib bei mir im Ort keine Wohnung zu dem angemessenen Mietpreis

Damit bist du wahrlich nicht allein.

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Laut meiner Verbrauchsdaten in der Mieter App habe ich die Heizkosten gesenkt und zwar deutlich weniger

Versuche mal, das JC davon zu überzeugen, dass sie diese Abrechnung einfach abwarten.
Dann ist das zuviel an Gesamtmiete evtl. gar nicht mehr so hoch?

Trotzdem solltest du ab jetzt die erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren.
Auch ein ärztliches Gutachten kann nützlich sein.

Es nervt, aber wenn es vor Gericht geht, ist so etwas oft sehr hilfreich.

Entscheidend ist sicherlich auch, wie lange dein Sohn noch bei dir wohnt.
Denn für eine Person dürfte die Wohnung dann kaum noch haltbar sein.

Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2026, 17:46:44
Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich Wohne schon seid 43 Jahren in dieser Wohnung.Ich bin 61 und mein Sohn ist 24 .

Was macht dein Sohn denn, arbeitet oder studiert er? Denn theoretisch ist nur die Hälfte der Miete bei dir zu berücksichtigen und das sollte doch dann angemessen sein.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 22:40:24
Ja er wartet noch darauf ob er in der Berufsschule angenommen wird das er den Mittelschulabschluss machen kann.Seine JM hat ihn auch vorgeschlagen er könne ein freiwilliges Soziales Jahr machen.Die Miete wird bei uns aufgeteillt jeder die hälfte.Ich bekomme:Regelbedarf 234,00€ KDU 395,66€ sind 629,66€ .
Mein Sohn:Regelbedarf 10,03€ KDU 395,66€ .Er bekommt noch Kindergeld weil Ausbildungssuchend.Bis Februar 2027. :flag:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2026, 09:38:47
Wolverine36

Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 16:57:50Ich will nicht diskutieren
na dann hast du hoffentlich bei den Tips für felix 12 nachgelesen und unternimmst entsprechende Schritte.
Die Wiederholungen deiner Situation ändert nichts an den Möglichkeiten was du zu unternehmen hast wenn du keine Nachteile in Kauf nehmen willst.
Knapp 2000.- darf die Umzugskosten nicht überschreiten ansonsten wäre es eine Forderung vom JC die unwirtschaftlich wäre und damit ein weiterer Grund warum das JC weiter die vollen Kosten übernehmen müsste.

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2026, 12:07:57Aber falls du da weiter darüber diskutieren willst mache bitte ein extra Thema auf denn sonst wird das hier ganz schnell ein unübersichtliches Thema.

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2026, 16:55:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2026, 09:38:47falls du da weiter darüber diskutieren willst mache bitte ein extra Thema auf

felix 12 scheint eh nicht mehr da zu sein und kein Interesse an den Antworten zu haben.

Von daher sehe ich jetzt eher kein Problem.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 02. Juli 2026, 04:30:47
Wie soll ich eine  erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren wenn die Wohnungen alle in der Kaltmiete zu teuer sind.Oder nicht im Erdgeschoss.Und mein Sohn ist gerade 24 und könnte erst mit 25 eine eigene Wohnung haben.Und nein er will noch nicht weg,und er ist für mich eine große Hilfe im Alltag.Und die KDU wird auf uns 2 aufgeteilt jeder 395,66€ .Allso für mich ist das dann angemessen in der Kaltmiete pro Person. :wand: Warscheinlich hat die Dame erst gar nicht in meine Akte reingesehn bevor sie das Scheiben verfasst hatte dann wüste sie das.Ich habe den letzten Bescheid vom 27.05.26 kopiert damit sie sehen kann das die Kaltmiete aufgeteilt wird.Den beim bescheid des WBA Antragst stand da nur wenn ich eine Heizkosten nachzahlung hätte musste ich das selber zahlen oder teilweise.Hatte aber betriebskosten Guthaben vom 2025.Ach ja und bei der neuen Betriebskostenabrechnug gehen die Gebühren für den Kabelanschluss auch noch ganz raus.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 09:45:44
Zitat von: Wolverine36 am 02. Juli 2026, 04:30:47Allso für mich ist das dann angemessen in der Kaltmiete pro Person.

Tut mir leid, wenn ich dich mit meiner Zwischenfrage nach dem Einkommen deines Sohnes verwirrt habe. Aber solange er noch in deiner Bedarfsgemeinschaft ist bzw. kein eigenes (bedarfsdeckendes) Einkommen hat, zählt die Angemessenheit der Miete für 2 Personen, die offensichtlich überschritten wird.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2026, 13:02:02
Wolverine36

Zitat von: Wolverine36 am 02. Juli 2026, 04:30:47Wie soll ich eine  erfolglose Suche nach einer angemessenen Bleibe gut dokumentieren wenn die Wohnungen alle in der Kaltmiete zu teuer sind.Oder nicht im Erdgeschoss.
Wie wohl?
Indem du alle Bemühungen erfasst und schriftlich mit den entsprechenden Gründen niederschreibst und dann dem JC wöchentlich/monatlich mitteilst, je öfter desto besser.

Dafür war ja auch der Hinweis an den TE.
Also wenn du hier schon keine Rücksicht auf die Nutzungsbedingungen nimmst solltest du wenigsten auch die, anscheinend passenden, Antworten komplett lesen.

Oder was denkst du warum ich schreibe dass man auch das
"Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) anklicken, lesen und ausdrucken soll.

Genau damit solche Nachfragen gar nicht nötig sind schließlich zählt da in solchen Situationen jeder Tag.
Genauer steht es dann auf der zweiten Seite und sogar in rot hervorgehoben.
Da hat sich übrigens die Widerspruchmöglichkeit gegen die Kostensenkungsaufforderung geändert da diese keinen VA sondern eine Information ist.
Widerspruch ist erst ab einer Kostenbegrenzung auf die Angemessenheit als Verwaltungsakt möglich danach also bei Ablehnung dann die Klage vor dem SG.

MfG FN
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 04. Juli 2026, 06:22:57
 Sheherazade mein Sohn bekommt Regelbedarf:10,03€,Kindergeld 295,00€ plus KDU:395,66€ .Ich Regelbedarf:234,00€ plus KDU:395,66€.Witwenrente 570,97€.Die Kaltmiete wird unter uns beiden aufgeteilt. :wand:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Achim1987 am 04. Juli 2026, 11:44:17
Zitat von: Wolverine36 am 29. Juni 2026, 22:40:24Ja er wartet noch darauf ob er in der Berufsschule angenommen wird das er den Mittelschulabschluss machen kann.

Warum muss man in der Berufschule angenommen werden? Startet er eine Berufsausbildung?
Wenn man eine betriebliche Berufsausbildung macht stellt sich doch nicht die Frage ob man an der berufschule angenommen wird. Was ist das für ein Vorhaben?

Dein Sohne ist 25 Jahre alt. Da sollte er eigentlich voll am arbeiten sein und seinen Anteil an der Miete Zahlen können.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 04. Juli 2026, 13:22:32
Er will seinen Realschulabschluss nach holen und das wird in einer Berufsschule gemacht,und er ist erst 24 Jahre alt.Man kann das auch zusammen mit einer Ausbildung machen und deswegen hat er sich da beworben. :flag:
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Achim1987 am 04. Juli 2026, 13:28:09
Realschulabschluss mit Berufsausbildung? Was soll das sein?

Berufausbildung ist eine Berufausbildung! Mancher Berufsabschluß ist gleichgestellt mit "Mittlerer Reife"

Sorry - was hat er denn von 15 bis heute 24Jahre also 9 Jahre gemacht?
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Sheherazade am 04. Juli 2026, 13:36:14
Zitat von: Wolverine36 am 04. Juli 2026, 13:22:32Er will seinen Realschulabschluss nach holen

Wozu, was soll das bringen? Die allermeisten Berufsausbildungen haben keine entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Mit 24 sollte er sich schon längst auf Ausbildungsplatzssuche begeben haben, dann wüsste er das auch.
Titel: Aw: Kostensenkungsverfahren - Wohnungssuche
Beitrag von: Wolverine36 am 04. Juli 2026, 23:54:33
Abschluss der Hauptschule 2019.Dann 3 Jahre Pflegeassistenz Ausbildung inklosive nach machen des Realschulabschluss.Leider wegen Corona 10 fehl Tage im Praktikum .Er hatte zwar die Prüfung bestanden bekam aber wegen der fehltage den Schein nicht.Dann 1 Jahr BSF1 musste aber nach 1 Jahr abbrechen da er mit dem Rechnen nicht klar kam.Mit dem Realschulabschluss möchte er was besseres bekommen.Und hier kann man den Realabschluss mit der Ausbildung zusammen machen wenn man den noch nicht hat.Er ist auch Ausbildungssuchend gemeldet.Die Dame die für ihn zuständig ist hat ihn auch vorgeschlagen ein freiwilliges Jahr zu machen.Warum soll ein Junger Mensch sich nicht weiter bilden,wenn er das will.Denn eine gute Schulbildung bringt ein weiter selbst mein Vermitterler hat das auch gesagt er soll mal weiter Lernen weil das bessere aussichten für einen gute Job sind.Und hier gibt es nur 2 Berufsschulen in Elmshorn und Itzehoe.Ich weiss nicht wieso man darüber meckern soll das er das machen will.Ist mir unverständlich sowas.Denn eine gute Schulausbildung ist alles heut zu Tage. :ok: Hier bei mir gibt es  wenig Arbeitspältze noch genug Ausbildungsstellen.In der Zeit wo er das machte bekam er auch seine Halbwaisenrente plus Bafög und Kindergeld allso gab es vom JC für ihn nur wenig dazu.Mann 2021 verstorben. Und er hat Asthma.