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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55

Titel: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55
Hallo zusammen,

ich wohne seit sechs Jahren zur Untermiete in einer Einzimmerwohnung.
Mein Vermieter und ich haben uns damals auf eine Grundmiete von 340 Euro und einer Nebenkostenpauschale von 60 Euro geeinigt. Beide Beträge wurden in einem 0815-Untermietvertrag festgehalten.
Zwei Mieterhöhungen und über die Jahre nach oben hin angepasste Nebenkosten habe ich bisher von meinem Regelsatz bezahlt. Dies möchte ich nun ändern, da sich die Nebenkosten für 2026 wieder erhöht haben.

Reicht es, den bestehenden Untermietvertrag entsprechend anzupassen bzw. ein Änderungsschreiben zu verfassen (Aufschlüsselung der Kosten), oder muss der bisherige Untermietvertrag aufgehoben und ein neuer aufgesetzt werden?
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 11:52:12
vornamemitzahlen

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55Reicht es, den bestehenden Untermietvertrag entsprechend anzupassen bzw. ein Änderungsschreiben zu verfassen (Aufschlüsselung der Kosten), oder muss der bisherige Untermietvertrag aufgehoben und ein neuer aufgesetzt werden?
Da kommt es wohl darauf an was in dem U.-MV dazu steht.

Wenn möglich macht man bei so etwas eine Anpassung. Im Normalfall wäre es ja über eine BK/NK Abrechnung geregelt und die Frage würde sich nicht stellen und so etwas:
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 11:20:55Zwei Mieterhöhungen und über die Jahre nach oben hin angepasste Nebenkosten habe ich bisher von meinem Regelsatz bezahlt.
müsste man auch nicht auf sich nehmen.

MfG FN
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25
Dank dir für die schnelle Antwort!

Als einziger relevanter Passus steht im Untermietvertrag folgendes:
"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."

Mieterhöhungen/Anpassungen der Nebenkosten und Nachzahlungen haben wir bisher immer mündlich geregelt.
Das war für alle Beteiligten in der Vergangenheit am unkompliziertesten bzw. mir den eventuellen Stress nicht wert.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 12:33:52
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25Mieterhöhungen/Anpassungen der Nebenkosten und Nachzahlungen haben wir bisher immer mündlich geregelt.
Das war für alle Beteiligten in der Vergangenheit am unkompliziertesten bzw. mir den eventuellen Stress nicht wert.

Ein einfaches Mieterhöhungsschreiben (idealerweise zusammen mit der Betriebskostenabrechnung) hätte gereicht und du hättest die Mieterhöhungen beim Jobcenter geltend machen können.

Aber auch jetzt ist weder eine Mietvertragsänderung noch ein neu aufgesetzter Mietvertrag erforderlich - einfach nur ein ordentlich aufgesetztes Schreiben deines Vermieters bezugnehmend auf den Mietvertrag vom dd.mm.yyyy.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:37:42
vornamemitzahlen

Hat sich überschnitten ich lass mein Beitrag trotzdem mal stehen.

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25Als einziger relevanter Passus steht im Untermietvertrag folgendes:
"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."
Dann ist es ja eindeutig. Da braucht es keinen neuen U.-MV sondern eine schriftliche Forderung deines MV mit den entsprechenden Angaben weswegen was und um wieviel erhöht wird.
Und das leitest du dann mit einer https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf an dein JC weiter.

MfG FN
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26
Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Hat man eine Einzimmerwohnung, dann ist das ein Mietvertrag.
Was ist die gesamte Immobilie ..??
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:57:51
oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:57:51oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN

Ja schon...du schreibst:"einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet"

Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19
@Fettnäpchen und Sheherazade

Habt vielen lieben Dank! Das ist ja dann doch einfacher als angenommen.
Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart. Das habe ich bisher auch immer bei jedem Weiterbewilligungsantrag angegeben. Reicht in dem Fall trotzdem eine simple Ergänzung/Mieterhöhung, in der die Kosten aufgeschlüsselt werden? Weil es sich dann ja um keine Pauschale mehr handelt.

Ansonsten würde ich ein Schreiben wie folgt einreichen:


Ergänzung zum Untermietvertrag vom xx.xx.xx

Zwischen X als Vermieter
und X als Untermieter

Mit Wirkung zum xx.xx.xx tritt folgende Änderung in Kraft:
Die monatliche Miete wird aufgrund der letzten Betriebskostenabrechnung wie folgt neu festgesetzt:

Nettokaltmiete:
Untermietzuschlag:
Nebenkosten:
Gasabschlag:

Alle übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit

Ort/Datum
Unterschriften
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:11:05
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart.

Als Vorauszahlung? Dann müsste es jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung geben.
Als Pauschalmiete? Dann müsste im Mietvertrag festgehalten sein, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

Bei letzterem sollten die einzelnen Positionen so aufgeführt werden wie im Mietvertrag.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 15:35:36
Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:11:05
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Nur um sicher zu gehen: Im Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart.

Als Vorauszahlung? Dann müsste es jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung geben.
Als Pauschalmiete? Dann müsste im Mietvertrag festgehalten sein, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt und keine Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

Bei letzterem sollten die einzelnen Positionen so aufgeführt werden wie im Mietvertrag.

Das ist im Untermietvertrag ein wenig schwammig formuliert bzw. nicht klar definiert.
Zitat:

"§2 Miete und Nebenkosten

Die monatliche Kaltmiete beträgt 340 Euro

- Nebenkostenpauschale

Die Pauschale für die Nebenkosten beträgt monatlich 60 Euro

Der zu zahlende Mietzins beträgt monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt 400 Euro

Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des Monats auf das Konto des Hauptmieters einzuzahlen.
Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung (...)"

Nachzahlungen und Mieterhöhungen liefen bei uns bisher etwas nonchalant ab - Briefe von der Hausverwaltung trudelten hier ein, ich informierte meinen Vermieter darüber und passte die Miete entsprechend an. Damit konnten wir beide bisher gut leben.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:47:26
Das ist in meinen Augen keine Pauschalmiete, aber das Jobcenter hat das vor Jahren wohl mal anders gesehen sonst hätte man von dir die jährlichen Betriebskostenabrechnungen gefordert. Sei dir aber bewusst, dass mit einer angezeigten Mieterhöhung deine angebliche Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt.

Was soll sich denn jetzt erhöhen, die Kaltmiete oder die nicht weiter definierten Nebenkosten?
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 10. Juni 2026, 15:58:21
Mir kommen die 60€ Nebenkosten spanisch vor - das sind doch alle umlagefähigen Kosten - von Gas bis Grundsteuer... wie wenig sind da 60€  ???
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 16:15:29
Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 15:47:26Das ist in meinen Augen keine Pauschalmiete, aber das Jobcenter hat das vor Jahren wohl mal anders gesehen sonst hätte man von dir die jährlichen Betriebskostenabrechnungen gefordert. Sei dir aber bewusst, dass mit einer angezeigten Mieterhöhung deine angebliche Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt.

Was soll sich denn jetzt erhöhen, die Kaltmiete oder die nicht weiter definierten Nebenkosten?

Die "Pauschalmiete" ist damals auf meinem Mist gewachsen: Da gab es im Vorfeld ein wenig Unmut darüber, dass eine Aufschlüsselung in tatsächliche Betriebskosten mangels Erfassungsmöglichkeiten nicht erfolgen konnte. Nach ein paar Briefen hatte sich das dann aber erledigt (in der Zeit hatte man sich dort zusätzlich angewöhnt, Vermieterfragebögen zu "verlegen", und ich hatte noch Lust auf Streit. Spielt jetzt aber auch keine große Rolle.)

Im besten Fall erhöhen sich Kaltmiete (aktuell 276,01 Euro) und Nebenkosten (116 Euro), wobei da noch nicht die Gasabschläge in Höhe von 44 Euro berücksichtigt sind.
Ob die Pauschalmiete auf den Prüfstand kommt ist mir relativ schnuppe ;)
Ich bin mir nur nicht sicher, was ich in dem Fall brauche/unternehmen muss, sollte das Jobcenter der Meinung sein "Ja nehe, sie zahlen ja pauschal dieses und jenes".

Nebenbei ist die Bewilligung meines WBA durch - die Kosten sind trotz aktualisierter KdU, Abgabe der Betriebskostenabrechnung und der aktuellen Gasrechnung auf dem alten Stand. Das reicht schon mal nicht aus.

@oldtom
Nebenkosten sind für meinen Vermieter Gas und Wasser. Frag mich nicht warum dieser das so komisch berechnet - steck ich nicht drin, war mir damals auch ein wenig egal.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2026, 13:57:08
vornamemitzahlen

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Reicht in dem Fall trotzdem eine simple Ergänzung/Mieterhöhung, in der die Kosten aufgeschlüsselt werden? Weil es sich dann ja um keine Pauschale mehr handelt.
Verträge sind frei verhandelbar und gegenüber dem JC müssen sie sich mehr oder weniger an die Mindestvoraussetzungen halten.
Wenn also in deinem Vertrag steht dass:
Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 12:16:25"Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlung/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."
dann kannst du es wie gestern erwähnt melden. Wäre sinnvoll dazu den § in deinem U.-MV zu erwähnen.

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 14:18:19Mit Wirkung zum xx.xx.xx tritt folgende Änderung in Kraft:
Die monatliche Miete wird aufgrund das rote von oben hier rein reicht ja der letzten Betriebskostenabrechnung wie folgt neu festgesetzt:

Zitat von: vornamemitzahlen am 10. Juni 2026, 16:15:29wobei da noch nicht die Gasabschläge in Höhe von 44 Euro berücksichtigt sind.
wenn es zum heizen und nicht zum kochen ist dann gehört das zu den KdUH und steht dir, auf Antrag, zu.
Über die Gesamtangemessenheit solltest du halt nicht kommen um ein Kostensenkungsverfahren zu vermeiden.


oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?
ist doch egal warum und eine WG ist eine WG egal ob ein Hauptmieter oder mehrere.
Wenn du noch andere Fragen hast eröffne einen eigenen Thread bevor wir hier weiter schreddern.
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2026, 13:57:08oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?
ist doch egal warum und eine WG ist eine WG egal ob ein Hauptmieter oder mehrere.
Wenn du noch andere Fragen hast eröffne einen eigenen Thread bevor wir hier weiter schreddern.

Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:  Aus den Texten geht nicht eindeutig hervor , ob er da alleine wohnt. Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.  Das würde die so niedrigen Nebenkosten erklären - bzw  ddie sind da ein Indiz.

Als Sachbearbeiter würde ich auf den Busch klopfen....
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Joschua am 11. Juni 2026, 17:26:27
und vieleicht kommt der Aussendienst auf ne Tasse Kaffee vorbei?  :grins:
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2026, 11:20:18
oldtom

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:
Hier ist aber kein irgendwann stelle ich dann die Frage die ich eigentlich stellen will.

Das ist nicht nett von dir oder meinst du wir tippen uns die Finger wund um irgendwem irgendwann seine uU unwichtige Frage zu beantworten.

Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat•  Bevor Du Fragen stellst, benutze bitte die Suchfunktion und prüfe, ob du zu deiner Frage eine passende Antwort findest.
•  Schreibe Deine Fragen bitte in dein eigenes Thema.
•  Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.
AhA
also gehört das zum Thema hier. Wie oben erwähnt solltest du so etwas schon dazu schreiben.
Wenn ein Hauptmieter untervermietet kann man das auch als WG sehen was nichts daran ändert das sich das JC an den U.-MV halten muss und die KdUH leistet die darin vereinbart sind.
Kopfteilprinzip hin oder her ist da nicht tragend da dies vom BSG so geurteilt wurde.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 12. Juni 2026, 12:18:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2026, 11:20:18oldtom

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Ihr seid immer so klug und schnell dabei... ich frage aus einem  ganz bestimmten Punkt:
Hier ist aber kein irgendwann stelle ich dann die Frage die ich eigentlich stellen will.

Das ist nicht nett von dir oder meinst du wir tippen uns die Finger wund um irgendwem irgendwann seine uU unwichtige Frage zu beantworten.

Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat•  Bevor Du Fragen stellst, benutze bitte die Suchfunktion und prüfe, ob du zu deiner Frage eine passende Antwort findest.
•  Schreibe Deine Fragen bitte in dein eigenes Thema.
•  Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

Zitat von: oldtom am 11. Juni 2026, 14:35:40Tut er das nicht - ist das keine Untermiete mit Mietvertrag, sondern ggf. eine WG nach Kopfteilprinzip.
AhA
also gehört das zum Thema hier. Wie oben erwähnt solltest du so etwas schon dazu schreiben.
Wenn ein Hauptmieter untervermietet kann man das auch als WG sehen was nichts daran ändert das sich das JC an den U.-MV halten muss und die KdUH leistet die darin vereinbart sind.
Kopfteilprinzip hin oder her ist da nicht tragend da dies vom BSG so geurteilt wurde.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Ein schönes WE
FN

Ja, aber das ist ja ein Ding, das kann mal in die eine, mal in die andere Richtung losgehen - jenachdem wie teuer die Gesamtwohnung ist. Und:  Wie gesagt kommen mir die Nebenkosten sehr gering vor: Ich hab hier schon 80€ Grundsteuer :weisnich:   
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 10:38:07
oldtom

Zitat von: oldtom am 12. Juni 2026, 12:18:22Ja, aber das ist ja ein Ding, das kann mal in die eine, mal in die andere Richtung losgehen - jenachdem wie teuer die Gesamtwohnung ist.
Genau und deswegen ist jeder Fall unterschiedlich zu betrachten und unterschiedlich zu beantworten.
Auch ein Grund warum jeder ein eigenes Thema eröffnen soll wenn er selber eine Frage hat. Ansonsten reagiert da nur Chaos bzw. durcheinander.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: oldtom am 13. Juni 2026, 16:50:39
Du hast das noch immer nicht verstanden warum die Frage hier oder?

Ich wollte eine Antwort vom Themenersteller : ist es eine isolierte Einzimmerwohnung, wohnt er dort alleine - ohne eine "günstige" Antwort zu suggerieren , sondern eine "objektive".
Titel: Aw: Untermietvetrag Änderung/Anpassung oder neu aufsetzen?
Beitrag von: Roswitha am 13. Juni 2026, 16:54:49
Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 13:22:05
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juni 2026, 12:57:51oldtom

Zitat von: oldtom am 10. Juni 2026, 12:51:26Kann mir mal in dem Zusammenhang erklären was man unter "Untermietvertrag" verstehen darf?
Wenn ein Mieter einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet.
Natürlich mit Einverständnis des MV solange es sich nicht um einen direkten Verwandten handelt
oder es sich um die ganze Whg. handelt.

MfG FN

Ja schon...du schreibst:"einen Teil oder auch die ganze Wohnung an einen dritten untervermietet"

Die ganze Wohnung -verstehe  - aber warum tut man das über volle 6 Jahre?
...einen Teil der Wohnung: Wo ist da die Grenze zur WG (wenn nur einer der Bewohner Hauptmieter ist)?

Ein Grund eine ganze Wohnung unterzuvermieten ist, dass bei einem Mieterwechsel oft ein neuer Vertrag mit deutlich höherer Miete geschlossen wird. Meistens ist diese Art der Untervermietung bestenfalls geduldet. Oft wissen die Vermieter nichts von der Untervermietung, was zu großen Problemen führen kann