Hallo
ich würde hier gerne mal Eure Meinungen hören:
Bewilligungszeitraum läuft aus, WBA wurde zeitnah gestellt, im Zeitraum der eingereichten Kontoauszüge findet sich ein Geldeingang unter 200 Euro, Elektronik, Privatverkauf ohne Gewinn.
Also als solchen erklärt, inklusive Beleg über EK > VK und daher Vermögensumwandlung ohne Gewinn.
Kaufvertrag existiert logischerweise keiner, Gesprächsverlauf über den Verkauf auch nicht, SB reitet drauf rum.
Ein angerufener Anwalt meinte die Veräußerung /Zahlungseingang im alten Bewilligunsgzeitraum tut eh nix zur Sache als Argument für die verweigerte Bewilligung in der Folge nun und wiederholte AUfforderung zur Mitwirkung, schon gar nicht bei dem kleinen Betrag im Verhältnis zum mtl. Bedarf.
Kennen hier noch mehr Nutzer so kleinliche Behörden?
Möglichkeiten nun wären Dienstaufsichtsbeschwerde da in Richtung Schikane gehend um den Zah mal zu ziehen oder direkt zum Sozialgericht da die Zeit knapp wird?
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. Juni 2026, 14:45:20wiederholte AUfforderung zur Mitwirkung, schon gar nicht bei dem kleinen Betrag im Verhältnis zum mtl. Bedarf.
Auf die Betragshöhe kommt es nicht an.
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. Juni 2026, 14:45:20Möglichkeiten nun wären Dienstaufsichtsbeschwerde da in Richtung Schikane gehend um den Zah mal zu ziehen
Für einen Lacher der JC Mitarbeiter in der Kaffeeküche reicht es...
AbsoluteBeginner
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. Juni 2026, 14:45:20Kennen hier noch mehr Nutzer so kleinliche Behörden?
Natürlich das gehört schon zur Natur eines Hilfeforums Bürgergeld.
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. Juni 2026, 14:45:20oder direkt zum Sozialgericht da die Zeit knapp wird?
Ich selber tendiere dazu, allerdings solltest du da schon präziser auf das aus deinem Eröffnungstext eingehen!
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. Juni 2026, 14:45:20Also als solchen erklärt, inklusive Beleg über EK > VK und daher Vermögensumwandlung ohne Gewinn.
Kaufvertrag existiert logischerweise keiner, Gesprächsverlauf über den Verkauf auch nicht, SB reitet drauf rum.
Ein angerufener Anwalt
Wie lange? wieviel Anschreiben vom JC wieviel Antworten von dir?
und was hat der RA ansonsten damit zu tun? etc.
MfG FN
Ein einmaliger Zahlungseingang im alten Bewilligungszeitraum reicht nicht für eine Bearbeitungsverzögerung oder gar Leistungsverweigerung des Weiterbewilligungsantrages aus. Solche JC-Willkür würde jedes Sozialgericht sofort kassieren.
Das JC kann zu diesem Zufluss zwar eine Mitwirkungsaufforderung machen, aber die betrifft den alten Bewilligungszeitraum, denn nur der könnte wegen dem Zufluss teilweise aufgehoben und Leistung zurückgefordert werden.
Warum Geld aus einem Privatverkauf auf dem Konto landet, wurde nicht erklärt.
Sollte es ein Onlineverkauf mit Überweisung gewesen sein, dann sollten sich hier i.d.R. noch Nachweise über das Angebot und den Verkauf finden lassen.
Sollte es ein Barverkauf gewesen sein, den du eingezahlt hast, darfst du dich dafür selbst in den Allerwertesten treten - wegen der Bareinzahlung und weil du dir keine Quittung über den Verkauf hast unterschreiben lassen, um die Herkunft des Geldes zu belegen.
Abgesehen davon sollte es kein Problem sein, so eine Quittung nachträglich zu erstellen und unterschreiben zu lassen.