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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bürger_2026 am 11. Juni 2026, 16:31:51

Titel: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Bürger_2026 am 11. Juni 2026, 16:31:51
Hallo,

das Jobcenter hat einen Hausbesuch durchgeführt. Ein Prüfauftrag wurde nicht vorgezeigt.
Wie erhalte ich nun den Prüfauftrag und den Prüfbericht?
Wie und von wem lasse ich die Rechtmäßigkeit des Hausbesuch überprüfen?

Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Dwight Manfredi am 11. Juni 2026, 20:49:38
Den Prüfauftrag und den Prüfbericht bekommt man über eine formelle Akteneinsicht. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erfolgt über das Jobcenter selbst oder durch das zuständige Sozialgericht.
Kopien des Prüfauftrags sowie des Prüfberichts (Ermittlungsprotokolls) schriftlich anfordern. Berufe dich auf dein Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X.

Ergänzend kannst du eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO (Datenkopie) verlangen. Das Jobcenter muss dann alle im Rahmen des Hausbesuchs erhobenen Daten und Notizen zur Verfügung stellen.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Ottokar am 12. Juni 2026, 10:03:41
Zitat von: Bürger_2026 am 11. Juni 2026, 16:31:51das Jobcenter hat einen Hausbesuch durchgeführt. Ein Prüfauftrag wurde nicht vorgezeigt.
Warum hast du die dann reingelassen?
Der Prüfauftrag ist die rechtliche Grundlage für den Außendienst, die Wohnung überhaupt betreten zu dürfen, ebenso der Dienstausweis, der die Personen als Mitarbeiter der Behörde ausweist. Beides müssen die unaufgefordert vorzeigen.
Lies dazu mal den "Leitfaden Außendienst": https://harald-thome.de/informationen/sgb-ii-dienstanweisungen.html

Haben die sich wenigstens ausgewiesen?
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Bürger_2026 am 17. Juni 2026, 03:48:21
Zitat von: Ottokar am 12. Juni 2026, 10:03:41
Zitat von: Bürger_2026 am 11. Juni 2026, 16:31:51das Jobcenter hat einen Hausbesuch durchgeführt. Ein Prüfauftrag wurde nicht vorgezeigt.
Warum hast du die dann reingelassen?
Der Prüfauftrag ist die rechtliche Grundlage für den Außendienst, die Wohnung überhaupt betreten zu dürfen, ebenso der Dienstausweis, der die Personen als Mitarbeiter der Behörde ausweist. Beides müssen die unaufgefordert vorzeigen.
Lies dazu mal den "Leitfaden Außendienst": https://harald-thome.de/informationen/sgb-ii-dienstanweisungen.html

Haben die sich wenigstens ausgewiesen?

Na ja es war dann doch ein Haustürbesuch. Ich habe niemanden reingelassen, ich war nicht zuhause. Erst als ich zuhause eingetroffen bin sah ich zwei Personen auf den Grundstück der Erbengemeinschaft vor der Haustür. Diese sich bei meinen eintreffen, zügig von Haustür und Grundstück entfernen wollten. Erst auf Ansprache hat sich einer von beiden als Mitarbeiter des Jobcenter ausgewiesen und mündlich mitgeteilt das er die Wohnungen im Haus zählen müsse.

Was Mitarbeiter des Jobcenter machen müssten und was diese tatsächlich tun, sind zwei paar Stiefel.

(Sie können auch behaupten eine Kopie des Prüfauftrags wurde übergeben und beide haben sich ausgewiesen 2:1 verloren)
.
Mein Antrag auf Akteneinsicht, Prüfauftrag und Prüfprotokoll wurde dem Jobcenter am 06.06.26 per Einwurfeinschreiben zugestellt. Ich habe den Jobcenter eine Frist bis 20.06.26 gesetzt.

Inzwischen habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, ich soll alle Namen auf den Postkästen an der Eingangstür des Wohnhauses, Personen zuordnen und erklären ob diese mit mir in einer Wohnung leben. Also meine 2025 verstorbenen Eltern, meine Schwester die schon lange nicht mehr im Haus wohnt aber noch auf den Postkasten zu lesen ist und den Pächter des Nebengebäudes meiner Eltern jetzt der Erbengemeinschaft. So viel ich weiß darf ich aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu "dritten" Personen den Jobcenter mitteilen. Vielleicht kann das jemand im Forum genauer ausführen.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 17. Juni 2026, 07:49:24
Also, ich kann dazu nur soviel sagen: Akteneinsicht beim Jobcenter - jo, das kann ein langwierigeres Projekt werden . Also zumindest absolut nicht zu erreichen wenn da ein "rauchender Colt" drin sein könnte...
Da ignorieren die SB selbst die Weisungen der eigenen Widerspruchstelle.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: mystik-1 am 17. Juni 2026, 11:30:08
Ist das eine Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung der BA?
Letztere ist BfDI zuständig.

Wurde nur Akteneinsicht oder auch DSGVO beantragt?

Bezüglich Aufforderung Mitwirkung würde ich dieses Schreiben,  je nach Zuständigkeit, beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Zugleich Antrag auf Auskunft, schriftliche Auskunft, konkrete Rechtsgrundlage benennen lassen. Der bloße Hinweis Mitwirkung reicht nicht
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26
kann ich auch was zu sagen....   vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden... 

Also nach meinem eindruck ist Landesdatenschutzbeauftragten so eine Stelle zum Toner sparen.. :grins:
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Bürger_2026 am 17. Juni 2026, 16:50:57
Zitat von: mystik-1 am 17. Juni 2026, 11:30:08Ist das eine Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung der BA?
Letztere ist BfDI zuständig.

Wurde nur Akteneinsicht oder auch DSGVO beantragt?

Bezüglich Aufforderung Mitwirkung würde ich dieses Schreiben,  je nach Zuständigkeit, beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Zugleich Antrag auf Auskunft, schriftliche Auskunft, konkrete Rechtsgrundlage benennen lassen. Der bloße Hinweis Mitwirkung reicht nicht

Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Joschua am 17. Juni 2026, 17:55:01
mein Gott- mach einen Termin und kläre das eigenliche Problem auf.
Dieser ganze Quatsch und Rechthaberrei mit dem Datenschutzkäse.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 17. Juni 2026, 18:04:37
Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 17:55:01mein Gott- mach einen Termin und kläre das eigenliche Problem auf.
Dieser ganze Quatsch und Rechthaberrei mit dem Datenschutzkäse.
Entweder trollst du hier aus spaß rum , oder du  bist so naiv, das du denkst die JC halten sich freiwillig an Gesetze. Die verhalten sich meist wie viele Unternehmen auch - rechtslage ist zweitrangig wir handeln/zahlen erst wenn Zwangsmittel wahrscheinlich werden. Hast du nicht selber gemerkt, dass Sozialgerichte überquellen....?  Warum das wohl so ist ...

Aber ich hatte vergessen - du erwartest ja eine erfolgsquote von 100%, damit ein Rechtszug statthaft ist.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Joschua am 17. Juni 2026, 18:09:20
Ich erinnere mal an das alte Sprichwort "Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus"

Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 18:04:37oder du  bist so naiv, das du denkst die JC halten sich freiwillig an Gesetze.

Wenn die "Querulanten" da sitzen haben packen die eben auch Ihren JC Werkzeugkasten aus. Wer will was von wem?
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Bürger_2026 am 17. Juni 2026, 18:21:53
Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 17:55:01mein Gott- mach einen Termin und kläre das eigenliche Problem auf.
Dieser ganze Quatsch und Rechthaberrei mit dem Datenschutzkäse.

Nur nebenbei angemerkt, ich denke Du bist vom "Fach". ich habe auch einen Termin zur Aufklärung, Auskunft und Beratung beim Jobcenter beantragt, wobei die Anordnung eines Hausbesuchs durch das Jobcenter beim Bürger schon ein tiefer Eingriff in die Grundrechte darstellt damit diese Grundrechte die einen besonderen Schutz des GG unterliegen in Ihren Wesensgehalt unverändert bleiben und nicht leerlaufen, ist eine rechtsichere Begründung des Jobcenter für den tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger schon unverzichtbar

.
Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 18:09:20Wenn die "Querulanten" da sitzen haben packen die eben auch Ihren JC Werkzeugkasten aus. Wer will was von wem?

Hier spricht jemand aus dem Nähkästchen vom "Fach"  Querulanten, wer ist denn ein  Querulant? Ein Bürger der Seine Grundrechte verteidigt?



Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Joschua am 17. Juni 2026, 18:31:23
Zitat von: Bürger_2026 am 17. Juni 2026, 18:21:53das Jobcenter beim Bürger schon ein tiefer Eingriff in die Grundrechte darstellt

Käse... das dient zur Feststellung der Ansprüche.


Bei der Bundeswehr Musterung muss ich auch die "Arschbacken auseinandermachen". so ist das eben.

Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: malsumis am 17. Juni 2026, 21:47:25
Du kannst sie ja gerne wem und wo immer du willst auseinander machen, heißt aber noch lange nicht, dass auch alle anderen das so machen werden.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Joschua am 17. Juni 2026, 21:52:00
Zitat von: malsumis am 17. Juni 2026, 21:47:25Du kannst sie ja gerne wem und wo immer du willst auseinander machen, heißt aber noch lange nicht, dass auch alle anderen das so machen werden

Die bekannte Redewendung lautet "Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, wird gemacht, was ich sage!"

Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13
Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 21:52:00
Zitat von: malsumis am 17. Juni 2026, 21:47:25Du kannst sie ja gerne wem und wo immer du willst auseinander machen, heißt aber noch lange nicht, dass auch alle anderen das so machen werden

Die bekannte Redewendung lautet "Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, wird gemacht, was ich sage!"



Ja, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich... :wand:
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Joschua am 17. Juni 2026, 22:42:46
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:50:22
Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 22:42:46
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 22:24:13a, das ist genau Joschuas Zotenlogik aus dem Kaiserreich..

Na -warst du nicht bei der Musterung?  OK weis nicht wie die Musterung in der DDR abgelaufen ist...
Aber in West D war das schon üblich.   Und hat sich keiner aufgeregt. War eben so.
Ich weiß nicht was du jetzt von mir willst PiBtl11, 11.Panzergrenadierdivision,  I. Korps - Kein Tisch und Beine , kein Kaisserreich ...
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Bürger_2026 am 18. Juni 2026, 00:32:53
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Zitat von: mystik-1 am 17. Juni 2026, 11:30:08Ist das eine Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung der BA?
Letztere ist BfDI zuständig.

Wurde nur Akteneinsicht oder auch DSGVO beantragt?

Bezüglich Aufforderung Mitwirkung würde ich dieses Schreiben,  je nach Zuständigkeit, beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Zugleich Antrag auf Auskunft, schriftliche Auskunft, konkrete Rechtsgrundlage benennen lassen. Der bloße Hinweis Mitwirkung reicht nicht

Danke für den Tipp.

Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?

Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 18. Juni 2026, 01:26:30
DSGVO ist wichtig  ganz prominent herauszustellen...  bei § 25 SGB X ducken sich die Datenschutzbeauftragten gern weg....  DSGVO== Europarecht, 1 Monar Frist ... SGB X Bundesrecht, 6 Monate keine besondere  Aufsicht .... d.h. 6 monate ,  warten. Untätigeitsjlage SG ... Bescheid mit ablehnung, Wiederspruch.. 3 Monate warten... SG Untätigkeitsklage ...   Ablehnung -... Hauptsacheverfahren    x Jahre ... LOL  :lachen:
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: Ottokar am 21. Juni 2026, 11:42:17
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Zitat von: Bürger_2026 am 18. Juni 2026, 00:32:53Keine Optionskommune gemeinsame Einrichtung der BA.

Welcher Datenschutzbeauftragter ist zuständig Jobcenter/Kommune/Land/Bund ?
Für die Akteneinsicht: Jobcenter.
Für Beschwerden bei Datenschutzverstößen durch das JC: Bund.
Titel: Aw: Jobcenter Hausbesuch
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 14:49:22
Zitat von: Ottokar am 21. Juni 2026, 11:42:17
Zitat von: oldtom am 17. Juni 2026, 11:57:26vom Landesdatenschutzbeauftragten  bekommt man nach ein paar wochen dann ein schreiben, man solle sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des Kreises wenden...
Der Landesdatenschutzbeauftragte übt die Aufsicht über die Kommune aus, er kann nicht Datenschutzbeschwerden oder Meldungen unter Verweis auf die Zuständigkeit der Stelle zurückweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Das ist sowohl pflichtwidrig als auch rechtswidrig.
Lt. Artikel 77 DSGVO hat jeder das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Dürfen nicht, aber können schon...   Als feigenblatt steht da dann aber auch noch, wenn der sache nicht abgeholfen wird, kannst du dich wieder an uns wenden ... :empathy: