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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 15:43:38

Titel: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 15:43:38
Bewilligungsbescheid
01.07.2026 bis 30.06.2027

Ab 4/27 werden die Heizkosten abgezogen. Weil Jahresvertrag (12 Monate). (April 2026 bis 30.03.2027)
Heizkosten ab den 01.04.2027 können nach Vorlage dea Abschplagplanes berücksichtigt werden.

Zulässig ?
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2026, 15:53:15
Zitat von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 15:43:38Ab 4/27 werden die Heizkosten abgezogen.

Du meinst, die werden nicht berücksichtigt, weil ab dann ein neuer Vertrag vorliegen müsste? Ja, das ist soweit zulässig. Rechtzeitig nach Vertragsabschluß oder -verlängerung den neuen Abschlagsplan einreichen und gut ist es.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 16:04:05
Der Gas vertrag verlängert sich
Bislang hatten wir jedes Jahr gekündigt und es kam zum Anbieterwechsel.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 12. Juni 2026, 16:13:43
Ich schrieb ja

Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2026, 15:53:15Rechtzeitig nach Vertragsabschluß oder -verlängerung den neuen Abschlagsplan einreichen und gut ist es.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59
NRWMaster

Zitat von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 15:43:38Zulässig ?
Aus meiner Sicht nicht!

Ich hatte den Spaß schon und seit da wiederholt sich das jedes Jahr aufs neue. Ein Widerspruch und eine Klage waren umsonst.
Bei der Klage war es sogar so das dem SG der Streitwert zu gering war. Bedarfsunterdeckung über drei Monate hinweg hat auch nicht interessiert. Auch nicht als ich das SG darauf aufmerksam machte das es sich nicht um 10% sondern 30% Streitwert handelt. Da bekam ich einfach ein anderes Musterurteil das im Prinzip das SG Recht behält.

In der Zwischenzeit  :scratch:  vor drei Jahren  :yes:  habe ich mit Ottokar ein paar Seiten über diese Thematik gehabt und eine Erklärung bekommen mit der man allerdings versuchen kann dagegen vorzugehen.
Ich stelle dir die ausschlaggebende Antwort mal in den Anhang!

Durch die Auszahlung meiner LV`s habe ich genug Kapital übrig um die Zeit zu überbrücken und das Schonvermögen könnte ein Grund sein um vom SG nicht als "eilig" eingestuft wird.
Und daher auch keine Lust mehr und warte halt bis der neue Abschlagsplan vorgelegt wird und bekomme dann die entsprechenden Monate nachbezahlt.
Dafür melde ich die BK erst wenn das Geld auf dem Konto ist und nicht mit Erhalt des Schreibens damit ist schon mal ein Monat überbrückt.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 13. Juni 2026, 11:40:30
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59Bedarfsunterdeckung über drei Monate hinweg hat auch nicht interessiert.

Es gibt hier aber gar keine Bedarfsunterdeckung, wenn der neue Vertrag bzw. die Vertragsverlängerung mit den neuen Abschlagsbeträgen rechtzeitig VOR 04/2027 mit einer Veränderungsmitteilung eingereicht wird. Bis einschließlich 03/2027 ist der Bedarf gedeckt.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 12:38:57
Sheherazade

Bei mir schon meine Gasabrechnung erfolgt frühestens zwei Monate vor dem Weiterbewilligungsdatum.
Wie es beim TE ist  :weisnich:

Wenn er den Plan schon hat und nicht einreicht ist das natürlich klar.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 13. Juni 2026, 14:12:07
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 12:38:57Wie es beim TE ist

Steht ganz deutlich im Eingangsbeitrag.

Zitat von: NRWMaster am 12. Juni 2026, 15:43:38Bewilligungsbescheid
01.07.2026 bis 30.06.2027

Ab 4/27 werden die Heizkosten abgezogen. Weil Jahresvertrag (12 Monate). (April 2026 bis 30.03.2027)
Heizkosten ab den 01.04.2027 können nach Vorlage dea Abschplagplanes berücksichtigt werden.

Der Bewilligungsbescheid für das ganze nächste Jahr liegt schon vor, die Heizkosten sind nur bis einschließlich 03/2027 enthalten, weil er einen Jahresvertrag hat, für den bis einschließlich 03/2027 die Abschlagsbeträge schon vorliegen. Der letzte Satz gibt die weitere Vorgehensweise an.

Es geht nicht um die Gasabrechnung, sondern um den neuen Vertrag bzw. die Vertragsverlängerung ab 04/2027. Dafür können die Abschläge noch nicht vorliegen, da diese erst bei Vertragsabschluß bzw. -verlängerung abhängig vom Verbrauch und der Gaspreisentwicklung in den nächsten 9 Monaten festgesetzt werden.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2026, 12:25:19
Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 12:38:57Sheherazade

Bei mir schon meine Gasabrechnung erfolgt frühestens zwei Monate vor dem Weiterbewilligungsdatum.
Wie es beim TE ist  :weisnich:
Da habe ich mich vertan. Es sollte heißen das es später erfolgt. Aber bei dem Thema habe ich mich komplett vertan was mir ja eher selten passiert. Mea Culpa

Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2026, 14:12:07bzw. -verlängerung abhängig vom Verbrauch und der Gaspreisentwicklung in den nächsten 9 Monaten festgesetzt werden.
Nur damit du meine Situation und Argumentation verstehst:
in meinem Vertrag gibt es eine Kündigungsklausel wie in jedem Vertrag.
Würde ich kündigen, also wechseln weil ohne Gas geht ja keine Whg., müsste ich auch rechtzeitig einen neuen Anbieter brauchen und damit hätte ich auch etwas schriftliches für das JC.
Kündige ich nicht zum passenden Datum verlängert sich der Vertrag automatisch und die HK werden wie zuvor eingezogen. Zur Jahresabrechnung wird man dann informiert wie die neuen Kosten zustande kommen.
Ergo bezahle ich durchgehend jeden Monat und Jahr für Jahr die Gaskosten, bekomme aber immer eine Einstellung der HK obwohl weiterhin der Beitrag eingezogen wird. Also eine Bedarfsunterdeckung weil die HK mtl. gesetzlich geregelt im voraus geleistet werden müssen. Das JC kann ja bei Überzahlung die Summe zurückfordern. Das interessiert die SB`s aber nicht die haben ja durchgehend eine warme Whg und warmes Wasser.


NRWMaster
Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2026, 14:12:07Der Bewilligungsbescheid für das ganze nächste Jahr liegt schon vor, die Heizkosten sind nur bis einschließlich 03/2027 enthalten, weil er einen Jahresvertrag hat, für den bis einschließlich 03/2027 die Abschlagsbeträge schon vorliegen. Der letzte Satz gibt die weitere Vorgehensweise an.
Dann hättest du ja Zeit gehabt dies dem JC mitzuteilen.
Meine Beiträge und auch das verlinkte von Ottokar ist daher für dich gar nicht geeignet und ich zeihe meine Ansage zurück da sie nicht passt.

MfG FN
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 14. Juni 2026, 12:53:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2026, 12:25:19Dann hättest du ja Zeit gehabt dies dem JC mitzuteilen.

Er WIRD Zeit haben um den Jobcenter den neuen Abschlagsplan mitzuteilen - fast ein dreiviertel Jahr. Bis dahin bekommt er die Abschäge aus dem laufenden Vertrag übernommen.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Juni 2026, 12:02:04
Zitat von: Sheherazade am 14. Juni 2026, 12:53:17Er WIRD Zeit haben
:mocking:

Bei dem Thread bin ich ja mal richtig ins Fettnäpfchen getreten.
Ein Jahr Dauerschmerz macht sich wohl langsam bemerkbar. GsD kommt im August die erste Karpaltunnnel OP. Ich hoffe mal das dann ab nächstem Jahr alles wieder gut ist und sich die Diagnose bzw. der Verdacht auf Rheuma erledigt hat.


 :flag:
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juni 2026, 12:15:58
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juni 2026, 12:02:04Bei dem Thread bin ich ja mal richtig ins Fettnäpfchen getreten.

 :mocking:  Tja, warum sollte nicht auch dein Nickname mal Programm sein? Mir war schon klar, dass da was bei dir falsch ankommt. Dauerschmerz ist ein A...loch, kenne ich. Sind deine Schultern mal geröntgt worden? Bei mir haben Kalkablagerungen in den Schultergelenken für die gleichen Symptome wie Karpaltunnelsyndrom gesorgt.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juni 2026, 11:47:45
 :offtopic:

Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 15. Juni 2026, 12:15:58Sind deine Schultern mal geröntgt worden? Bei mir haben Kalkablagerungen in den Schultergelenken für die gleichen Symptome wie Karpaltunnelsyndrom gesorgt.
Da habe ich schon seit Jahrzehnten Verkalkung, ebenso HWS + LWS sowie diverse andere "Kleinigkeiten".
Die vorletzte Diagnose wäre Rheuma, dass war dergestalt das ich fast wie gelähmt war und schon Probleme hatte überhaupt aufzustehen/stehen/sitzen/liegen und gehen
und dann die Diagnose rheumatische Polyarthritis.
Kannst dir ja vorstellen dass ich da einiges dazu schreiben könnte aber da ich mir meistens über den Kopf und mit Selbstheilung helfe ist das nicht gut/notwendig und gehört sowieso nicht hier her.
Das Rheuma scheint nicht mehr zu gelten wenn ich die seltsame Aussage vom Rheuma Chefarzt "Ich gehe davon aus das wir uns nach der K...OP nicht wieder sehen" deute.
Oben erwähnte wirklich extreme Schmerzen habe ich schon wegbekommen jetzt sind es nur noch die zwei Arme. Sogar die Schulterschmerzen sind besser als je zuvor, die habe ich mit manueller Therapie wegbekommen. Vitamin D in 20 000 Dosierung hat sicher auch geholfen da ich da eine totale Unterversorgung hatte.

Naja zwei OP`s mit jeweils zwei Monaten Heilzeit dann ist nächstes Jahr alles wieder in Ordnung. Der Zucker (wg. Kortison extrem gestiegen) geht schon langsam wieder runter und wenn ich mein Sportprogramm wieder voll machen kann werde ich sicher auch meine Betäubungsmittelkonzentration extrem runterfahren.

Zitat von: Sheherazade am 15. Juni 2026, 12:15:58Dauerschmerz ist ein A...loch, kenne ich.
:empathy:

:offtopic: (Ende)
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03
Also, bei mir war es schon immer ganz genauso: JC bewilligt die HK und NK nur bis zur letzten schriftlich nachgewiesenen Abschlagszahlung. Danach Null. Obwohl - selbstverständlich - die Zahlungen kontinuierlich weiterlaufen (niemand braucht plötzlich keine Heizung oder kein Wasser mehr etc.) und sich - ggf. - nur die Höhe ändert, bei manchen Nebenkosten nur um 1-2 Euro. Gezahlt wird aber erstmal gar nichts.

Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Und wenn ja: Was könnte ich denn dagegen unternehmen? Ist schließlich - oft sehr nervenaufreibender - Dauerzustand, oft stehe ich Wochen oder gar Monate ohne die entsprechenden Zahlungen da ...  :weisnich:
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 13:47:41
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Das hast du nicht richtig verstanden. Es wird ja irgendwann auch einen neuen Abschlagsplan vom Versorger geben, meistens mit der Jahresabrechnung. Den reichst du beim Jobcenter ein und dein laufender Bescheid wird angepasst.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 13:47:41
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Das hast du nicht richtig verstanden. Es wird ja irgendwann auch einen neuen Abschlagsplan vom Versorger geben, meistens mit der Jahresabrechnung. Den reichst du beim Jobcenter ein und dein laufender Bescheid wird angepasst.

Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 15:01:40
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Wenn schon im Bescheid die letzten Monate des Bewilligungszeitraumes (ab Zeitpunkt der kommenden Jahresabrechnung bzw. Ende des vorherigen Abschlagsplans) die Heiz- und/oder Betriebskosten ausgenullt sind, werden die Zahlungen nicht eingestellt. Dazu müste unten im Bescheid im kleingedruckten Text auch was stehen. Sofort nach Erhalt der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung diese mit dem neuen Abschlagsplan einreichen.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2026, 16:20:08
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?

Das ist es auch.

Das JC darf das nicht einfach komplett auf Null setzen, nur weil der Abschlagsplan noch nicht vorliegt.
Ich würde dagegen mindestens in Widerspruch gehen.
Damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Du hast gegenüber dem Versorger ja auch eine Zahlungspflicht, die weiterläuft.

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Muss man absolut nicht hinnehmen, auch weil es in dieser Zeit damit zu einer Bedarfsunterdeckung kommt.

Somit muss das JC, mindestens vorläufig, die Zahlung weiter leisten wie bisher.
Abgerechnet wird ja eh immer nach einem Jahr.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 01. Juli 2026, 20:04:39
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2026, 15:01:40
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 14:51:03Und wie kann ich verhindern, dass das Jobcenter immer wieder die betreffende Zahlung der Neben- und Heizkosten einfach einstellt, bis ich die neuen Nachweise vorgelegt habe und das JC sie dann endlich nach 1 oder 2 Monaten bearbeitet hat????

Wenn schon im Bescheid die letzten Monate des Bewilligungszeitraumes (ab Zeitpunkt der kommenden Jahresabrechnung bzw. Ende des vorherigen Abschlagsplans) die Heiz- und/oder Betriebskosten ausgenullt sind, werden die Zahlungen nicht eingestellt. Dazu müste unten im Bescheid im kleingedruckten Text auch was stehen. Sofort nach Erhalt der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung diese mit dem neuen Abschlagsplan einreichen.
Äh, verstehe ich jetzt nicht wirklich - aber ist wahrscheinlich besser, ich mache dazu einen eigenen Thread, oder?
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2026, 12:44:29
PetraL

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?
ist es auch da solche Kosten im voraus erbracht werden müssen und das JC immer noch zurückfordern oder nachzahlen könnte.
Leider sehen das einige JC anders und die SG's uU auch. Meines fand den Streitwert zu gering.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59In der Zwischenzeit  :scratch:  vor drei Jahren  :yes:  habe ich mit Ottokar ein paar Seiten über diese Thematik gehabt und eine Erklärung bekommen mit der man allerdings versuchen kann dagegen vorzugehen.
Ich stelle dir die ausschlaggebende Antwort mal in den Anhang!

MfG FN
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2026, 12:44:29PetraL

Zitat von: PetraL am 01. Juli 2026, 13:35:03Wenn ich euch richtig verstehe, ist das komplett rechtswidrig?
ist es auch da solche Kosten im voraus erbracht werden müssen und das JC immer noch zurückfordern oder nachzahlen könnte.
Leider sehen das einige JC anders und die SG's uU auch. Meines fand den Streitwert zu gering.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59In der Zwischenzeit  :scratch:  vor drei Jahren  :yes:  habe ich mit Ottokar ein paar Seiten über diese Thematik gehabt und eine Erklärung bekommen mit der man allerdings versuchen kann dagegen vorzugehen.
Ich stelle dir die ausschlaggebende Antwort mal in den Anhang!

MfG FN
Ja, ok. Das ist zumindest die Theorie und Gesetzeslage - mein JC sch..ßt da aber schon seit über 15 Jahren drauf. Daher die Frage: Was kann ich/was können wir tun, damit das/die JC (ich gehe davon aus, dass das auch noch mehr Menschen im Bezug betrifft) von diesem ungesetzlichen Tun ablässt?
Wie verindern?
Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).
Ja klar: Widerspruch, ist logisch.
Dauert aber Monate ...
In der Zeit muss aber trotzdem weiter gezahlt werden ! 
= Bedarfsunterdeckung, klar. Ist aber meinem (und wohl auch anderen) JC völlig piepegal.  :teuflisch:
Diese Leute sitzen im Trockenen, Kühlen oder Warmen, auf alle Fälle schön bequem und werden pünktlich jeden Monat von den Steuerzahlern bezahlt, so dass sie ihre Rechnungen bequem und pünktlich bezahlen können ...  :weisnich:

P.S.: Sich darüber aufzuregen bringt ja nichts (außer gesundheitlichen Beschwerden), deshalb ist die Frage: Wie kann man dieser unsäglichen Praxis ein Ende bereiten? Denn jeder, der von Jobcenter oder Sozialamt abhängig ist, weiß sicherlich aus eigener Erfahrung, wie das ist, von diesen einfach ohne Geld (oder mit nur 50 oder 100 Euro für 2 Personen) dastehen gelassen zu werden, das brauche ich kaum betonen bzw. schildern ...
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).

Und du hast diese Bearbeitungszeit der Veränderungsmitteilung immer schön abgewartet bzw. die nicht erfolgte Nachzahlung einfach akzeptiert?

@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 15:38:36
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54Nach Einreichen der Jahresabrechnung bzw. dem neuen Gebührenbescheid bzw. der neuen Prämienrechnung etc. vergehen bei meinem JC in der Regel mehrere Wochen (in denen ich trotzdem weiter zahlen muss) bis zu 5 oder 6 Monaten, bis die Veränderung berücksichtigt wird (und manchmal fällt sie dann sogar ganz unter den Tisch).

Und du hast diese Bearbeitungszeit der Veränderungsmitteilung immer schön abgewartet bzw. die nicht erfolgte Nachzahlung einfach akzeptiert?

@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
Ich habe immer wieder "Anfragen zum Bearbeitungsstand" eingereicht und selbstverständlich bei der/den nicht erfolgten Nachzahlungen Widerspruch. Verminderte die Dauer aber auch nicht ...
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 16:22:33
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01bekomme die odt-Datei leider nicht auf

PN

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 14:01:54In der Zeit muss aber trotzdem weiter gezahlt werden !

Es geht darum, dieser Praxis wirksam und auf Dauer ein Ende zu setzen.

Darum auf den entsprechenden Bescheid Widerspruch.
Sollte dieser abgelehnt werden, Klage beim SG.

Ansonsten geht das vermutlich immer so weiter.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:14:55
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 16:22:33Darum auf den entsprechenden Bescheid Widerspruch.
Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt. Und erst Recht diese Praxis nicht beendet. Jedes Mal die gleiche Masche wieder aufs Neue: Ich muss in Vorkasse gehen und Wochen oder gar Monate auf mein Geld warten...

Und bei meinem WBA jetzt "beträgt die Bearbeitungszeit 7 Wochen, auch wenn sich nichts geändert hat" ... (s. mein Beitrag https://hartz.info/index.php/topic,138618.0.html  :weisnich:
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:24:12
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:14:55Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt.

Macht ein Widerspruch auch nicht.

Aber mit der Ablehnung, wenn es eine gab, könnte man vor Gericht ziehen.
Eben damit diese Praxis beim JC mal ein Ende hat.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:41:58
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:24:12
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:14:55Habe ich in allen Fällen gemacht. Hat aber nichts beschleunigt.

Macht ein Widerspruch auch nicht.

Aber mit der Ablehnung, wenn es eine gab, könnte man vor Gericht ziehen.
Eben damit diese Praxis beim JC mal ein Ende hat.
Letztendlich wurde ja (in fast allen Fällen) gezahlt - etliche Monate später. Und bis dahin musste ich Vorkasse leisten. Und der Rest wurde "ruhend gestellt" - bis das alte Verfahren aus 2019 dann irgendwann einmal entschieden ist (ich hoffe, dass das noch zu meinen Lebzeiten sein wird, am 07.07.26 ist - nochmal wieder ein x. - Erörterungstermin beim LSG Essen) ...
Und ewig grüßt das Jobcenter-Murmeltier - jedesmal wieder der gleiche Mist, jedes mal wieder das gleiche fiese Spiel vom JC, nix Ende ... ich könnte ko..en ...
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 20:05:48
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:41:58bis dahin musste ich Vorkasse leisten
Genau so etwas darf nicht sein.
Du hast ja die Pflicht, diese Beträge weiterhin pünktlich an den Versorger zu zahlen.
Da spielt irgendein Abschlagsplan überhaupt keine Rolle.

Da halt immer gleich zum SG Eilantrag stellen.

So sollte irgendwann auch mal der dümmste SB kapieren, dass es so nicht richtig ist.
Leider braucht es vor Gericht auch oft viel Geduld, bis eine endgültige Entscheidung da ist.

Bei mir geht es aktuell um die RV und dauert nun auch schon über 2 Jahre.

Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 12:56:34
PetraL

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 15:38:36Ich habe immer wieder "Anfragen zum Bearbeitungsstand" eingereicht und selbstverständlich bei der/den nicht erfolgten Nachzahlungen Widerspruch.
Gleich beim ersten WBA ohne die HK einen Widerspruch und dann bei Ablehnung gleich zum SG.
Kopfbahnhof hat genau das geschrieben was ich dir auch geantwortet hätte.
Erfolgsaussichten  :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2026, 11:05:59Bei der Klage war es sogar so das dem SG der Streitwert zu gering war. Bedarfsunterdeckung über drei Monate hinweg hat auch nicht interessiert. Auch nicht als ich das SG darauf aufmerksam machte das es sich nicht um 10% sondern 30% Streitwert handelt. Da bekam ich einfach ein anderes Musterurteil das im Prinzip das SG Recht behält.
....
....

Durch die Auszahlung meiner LV`s habe ich genug Kapital übrig um die Zeit zu überbrücken und das Schonvermögen könnte ein Grund sein um vom SG nicht als "eilig" eingestuft wird.
Und daher auch keine Lust mehr und warte halt bis der neue Abschlagsplan vorgelegt wird und bekomme dann die entsprechenden Monate nachbezahlt.
Das Spiel hat sich auch dieses Jahr wiederholt. Wartezeit diesmal nur zwei Monate.

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 14:36:01@Fettnäpfchen: Ich bekomme die odt-Datei leider nicht auf.
Hier im ganzen rauskopiert:
ZitatEinstellung der HK Zahlung aufgrund Jahresabrechnung

Immer wieder Heizkosten aus laufender Bewilligung entfernt
Ottokar am 23.03.23
Die Zahlungspflicht für die HK, welche Grundlage für den Anspruch auf HK nach § 22 Abs. 1 SGB II ist, ergibt sich aus dem Versorgungsvertrag und nicht aus dem Schreiben, in welchem der Versorger mitteilt, wann er welche Vorauszahlung haben möchte.
Das JC hat lediglich lt. § 40 Abs. 4 SGB II das Recht, die weitere Bewilligung der HK vorläufig in bereits bekannter Höhe vorzunehmen, solange nicht feststeht, ob und wie sich diese verändern werden.
Eine Aufhebung der Bewilligung von HK ist lt. § 48 SGB X nur zulässig, wenn keine HK mehr zu zahlen sind.
Eine vorläufige Einstellung der Zahlung der HK ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zum Wegfall des Anspruches auf HK führen.
Titel: Aw: Heizkosten Abschläge reduziert (Abschlagplan)
Beitrag von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 12:56:34Gleich beim ersten WBA ohne die HK einen Widerspruch und dann bei Ablehnung gleich zum SG.
Kopfbahnhof hat genau das geschrieben was ich dir auch geantwortet hätte.
Hatte ich in #26 bereits beantwortet, aber trotzdem danke  :ok: