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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01

Titel: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01
Hallo liebes Forum, ich frage für eine Freundin:

Ist eine Einladung zu einer Jobmesse im Berufsinformationszentrum mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe sowie einem beigefügten Formular, auf dem man ankreuzen soll, warum man der Aufforderung zur persönlichen Meldung nicht nachkommt, verpflichtend, wenn keinerlei Rechtsfolgenbelehrung enthalten ist?
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Joschua am 14. Juni 2026, 12:28:39
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01Ist eine Einladung zu einer Jobmesse im Berufsinformationszentrum mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe sowie einem beigefügten Formular, auf dem man ankreuzen soll, warum man der Aufforderung zur persönlichen Meldung nicht nachkommt, verpflichtend, wenn keinerlei Rechtsfolgenbelehrung enthalten ist?

Dann kommt die nächste Einladung mit RFB&Co...
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sese am 14. Juni 2026, 12:44:57
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 14. Juni 2026, 12:47:06
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01persönlichen Meldung

Man müsste den genauen Wortlaut wissen. Ist das jetzt eine Einladung zur Jobmesse oder ein Meldetermin?
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Joschua am 14. Juni 2026, 12:52:18
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 12:44:57Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Doch habe ich. Ziel der Einladung ist zweifelsfrei jemand dem Arbeitmarkt näherzu bringen.
Wenn der jenige nicht darauf reagiert wird der "Druck" erhöht. So ganz einfach ist das.

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01ich frage für eine Freundin:
Klassiker  :grins:
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Eichhörnchen am 14. Juni 2026, 14:32:04
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01Ist eine Einladung [...] verpflichtend ?

Nein. Verpflichtend wäre z. B. eine Vorladung.
So handhabe und behandele ICH sowas jedenfalls immer grundsätzlich.

Eine Einladung, die direkt mit Androhung eines empfindlichen Übels im Falle einer Nichtannahme versehen ist (Sanktion), ist in meinen Augen auch keine Einladung, sondern eine faktische Vorladung !
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sese am 14. Juni 2026, 17:45:40
Es ist eine "Einladung" zu einer Jobmesse, aber mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe in einem BIZ.

Aber auf einem zweiten Blatt steht:
"Der Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen: ...."

Man kann dann Zutreffendes ankreuzen.

Und wie gesagt, alles ohne RFB und Paragraphen.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Joschua am 14. Juni 2026, 18:08:57
Hingehen und gut is oder nicht hingehen und die nächste kommt wahrscheinlich mit "Nachdruck"
Deine Entscheidung! Mehr wird dir hier keiner Sagen können!
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sese am 14. Juni 2026, 18:52:31
Zitat von: Joschua am 14. Juni 2026, 18:08:57Hingehen und gut is oder nicht hingehen und die nächste kommt wahrscheinlich mit "Nachdruck"
Deine Entscheidung! Mehr wird dir hier keiner Sagen können!

Das beantwortet nicht meine Frage.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Roswitha am 14. Juni 2026, 19:01:27
Ohne Rechtsfolgebelehrung ist nichts zwingend. Aber wer will sich da schon streuten. Letzendlich haben die anderen die Macht.Einen guten Eindruck macht es nicht, wenn man so ien Schreiben ignoriert.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Eichhörnchen am 14. Juni 2026, 19:15:55

:clever:
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Joschua am 14. Juni 2026, 19:38:13
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 18:52:31Das beantwortet nicht meine Frage.

Was willste den hören? geh nicht hin - wird nix passieren? kreuz das und das an - gut is?
Was von Mitwirkungspflichten gehört? Was wird der JC Mitarbeiter ins System eintragen wenn du nicht hingehst? ...keine Ahnung ...
Einfach mal das ganze "Gedanklich durchspielen". Und in gut 2 Wochen schreiben wir den 01.07.2026.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Sese am 14. Juni 2026, 19:53:58
Zitat von: Joschua am 14. Juni 2026, 19:38:13
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 18:52:31Das beantwortet nicht meine Frage.

Was willste den hören? geh nicht hin - wird nix passieren? kreuz das und das an - gut is?
Was von Mitwirkungspflichten gehört? Was wird der JC Mitarbeiter ins System eintragen wenn du nicht hingehst? ...keine Ahnung ...
Einfach mal das ganze "Gedanklich durchspielen". Und in gut 2 Wochen schreiben wir den 01.07.2026.

Es geht doch gar nicht ums JC.
Titel: Aw: Einladung zur Jobmesse
Beitrag von: Joschua am 14. Juni 2026, 20:10:37
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 19:53:58Es geht doch gar nicht ums JC.


Und woher kommt die Einladung?  Bist ALG1 oder ALG2 ? 
Es spielt keine Rolle wo die Veranstaltung ist. (Jobmesse im Berufsinformationszentrum)