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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 15. Juni 2026, 12:45:14

Titel: Zwangsrente für Schwerbehinderte: Gericht bestätigt Job-Aus und EM-Rente auf Dau
Beitrag von: selbiger am 15. Juni 2026, 12:45:14
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente kann für Beschäftigte weit mehr bedeuten als den Wechsel in eine andere Einkommensart. In bestimmten Arbeitsverhältnissen kann sie auch das Ende des Jobs auslösen, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/zwangsrente-fuer-schwerbehinderte-gericht-bestaetigt-job-aus-und-em-rente-auf-dauer

muss denn der behinderte nun trozalledem die komplette torture über sich ergehen lassen und glaubhaft machen das er behindeet ist.und ist er erst recht danach 100% behindert..?bekommt er erst dann eine eu rente auf dauer.??
Titel: Aw: Zwangsrente für Schwerbehinderte: Gericht bestätigt Job-Aus und EM-Rente auf Dau
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juni 2026, 13:02:23
Zitat von: selbiger am 15. Juni 2026, 12:45:14muss denn der behinderte nun trozalledem die komplette torture über sich ergehen lassen und glaubhaft machen das er behindeet ist.und ist er erst recht danach 100% behindert..?bekommt er erst dann eine eu rente auf dauer.??

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Da geht es um einen völlig anderen Sachverhalt.

ZitatDas Urteil Az. 2 Sa 27/23, betrifft eine langjährig beschäftigte Erzieherin, die zuletzt als Leiterin einer Kindertagesstätte tätig war. Nach Angaben des Gerichts war sie seit 1987 bei einem katholischen Träger beschäftigt und seit Mai 2018 dauerhaft arbeitsunfähig. Im Mai 2022 erhielt sie einen Bescheid über eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung, rückwirkend ab Februar 2021.

Wegen einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag endete das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit dem Anrecht auf EM-Rente.

Kernpunkte der Entscheidung
Kündigung entfällt: Das LAG bestätigte die Wirksamkeit einer Klausel in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Caritas), nach der das Arbeitsverhältnis endet, sobald eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Es bedarf hierbei keiner ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.
Keine Diskriminierung: Die klagende Mitarbeiterin (eine Kita-Leiterin) sah in der Beendigungsklausel eine Benachteiligung Schwerbehinderter. Das Gericht wies dies zurück und urteilte, dass der Eintritt in die Erwerbsminderungsrente als objektives Kriterium zulässig sei.

Da die Dame bereits fast 40 Jahre im Berufsleben stand, ist anzunehmen, dass sie es bis zum Eintritt der Regelaltersrente nicht mehr weit gehabt hätte. Also kein Grund, einen Arbeitsplatz zu blockieren, den man höchstwahrscheinlich nicht mehr beanspruchen wird.