Der Entwurf eines ,,Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung" wird offiziell mit Bürokratieabbau, Digitalisierung und vereinfachten Verfahren begründet. Ziel des Bundesratsentwurfs ist es, Sozialbehörden angesichts knapper Personalressourcen zu entlasten und Verwaltungsabläufe zu beschleunigen.
https://www.gegen-hartz.de/news/weitere-verschaerfungen-im-buergergeld-wenn-verwaltungsentlastung-leistungsansprueche-beschneidet