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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 15. Juni 2026, 17:25:37

Titel: Ab Juli 2026 – Das Jobcenter prüft diesen Anspruch nur auf Antrag
Beitrag von: selbiger am 15. Juni 2026, 17:25:37
b dem 1. Juli 2026 verschärft das neue Grundsicherungsgeld den Vermittlungsdruck: Vollzeittätigkeit hat Vorrang, Sanktionen bis zur Totalstreichung greifen schneller. Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr drei Stunden täglich arbeiten kann, sitzt damit in einer Falle:

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ab-juli-2026-das-jobcenter-prueft-diesen-anspruch-nur-auf-antrag