b dem 1. Juli 2026 verschärft das neue Grundsicherungsgeld den Vermittlungsdruck: Vollzeittätigkeit hat Vorrang, Sanktionen bis zur Totalstreichung greifen schneller. Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr drei Stunden täglich arbeiten kann, sitzt damit in einer Falle:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ab-juli-2026-das-jobcenter-prueft-diesen-anspruch-nur-auf-antrag