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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:52

Titel: Benutzerprofil im Jobcenter, wie kann ich mich wehren?
Beitrag von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:52
Guten Tag!

Ich wollte mich für AGL II anmelden.
Hinsichtlich dessen wird mir das Jobcenter ein Profil aufdrängen, richtig?

Ich habe gelesen, dass sie dort meinen Lebenslauf veröffentlichen werden, inklusive meiner ehemaligen Arbeitsstellen. Eine von ihnen ist jedoch in einem Betrieb gewesen, die meine Jobsuche überaus erschweren wird. Dazu kommt noch, dass man meinen Namen mit diesem Betrieb in Verbindung bringen könnte, was ich nicht möchte.

Meine Fragen also:


1. Ist es möglich, dass ich dem Jobcenter verweigere, diesen Berufsabschnitt in meinem Lebenslauf zu erwähnen?
2. Und was, wenn sie es dennoch machen?
3. Und wird es anonym sein, oder etwa nicht?
4. Weiß das Jobcenter überhaupt davon? Schließlich habe ich natürlich Steuern und so weiter bezahlt. Ich weiß nur nicht, ob sie gezielt danach suchen werden oder sich für mein Profil einfach meinen eigenständig kreierten Lebenslauf nutzen werden.

Ich wäre über eure Hilfe überaus dankbar.
Ich habe auf jeden Fall nicht vor, etwaige Daten we E-Mail oder Telefonnummer dem Jobcenter zu überreichen. Ich will da sehr anonym bleiben.


EDIT: Das Jobcenter ist in Berlin, falls dies weiterhelfen sollte.
Titel: Aw: Benutzerprofil im Jobcenter, wie kann ich mich wehren?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2026, 13:44:44
Nyoko

Zitat von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:52Hinsichtlich dessen wird mir das Jobcenter ein Profil aufdrängen, richtig?
Ja aber nicht so wie es das Gesetz vorschreibt zumindest habe ich das noch nicht erlebt/gehört/gelesen.....s. Anhang

Zitat von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:52Ich habe gelesen, dass sie dort meinen Lebenslauf veröffentlichen werden,
Der sie nichts angeht, da nicht Leistungsrelevant!
Das macht man persönlich mdl. beim Termin in Zusammenarbeit mit dem SB.
Und nimmt ihm nicht die Arbeit ab in dem man ihm/ihr einen LL mitbringt.

Zitat von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:523. Und wird es anonym sein, oder etwa nicht?
nur wenn du es beantragst und da wäre "anonym und intern" das Beste.

Zitat von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:524. Weiß das Jobcenter überhaupt davon?
Die wissen nichts von dir und nachverfolgen können die nur wenn ein begründeter Verdacht besteht. Wenn du Ihnen Informationen gibst wissen sie natürlich mehr und was so ein SB daraus macht liegt dann am SB und ob er/sie z.B. unter Hybris leidet.

Zitat von: Nyoko am 17. Juni 2026, 17:15:52Ich habe auf jeden Fall nicht vor,
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
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