Mehr als 106.000 Hinterbliebenenrenten sollen nach dem sogenannten Sterbevierteljahr nicht mehr ausgezahlt werden, obwohl ein Anspruch dem Grunde nach weiter bestehen kann. Gemeint sind Fälle, in denen die Witwen- oder Witwerrente rechnerisch auf null Euro sinkt, weil eigenes Einkommen angerechnet wird. In der öffentlichen Debatte wird dafür häufig der Begriff ,,Nullrente" verwendet.
https://www.gegen-hartz.de/news/witwenrente-witwen-nach-dem-sterbevierteljahr-ohne-rentenzahlung-was-hinter-der-nullrente-steckt
ein schleichende prozess der abschaffung der wittwenrente..
Da wird gar nichts abgeschafft, sondern nur geltendes Recht angewendet.