Wir leben seit geraumer Zeit mit 6 Personen in einer Notunterkunft der Stadt. Nun braucht man die Räume und verpflanzt uns an andere Stelle. Der Grund, dass wir hier zu sechst nicht irre geworden ist, dass wir die ursprünglichen Knastmöbel gegen komfortable und adäquate Möbel ausgetauscht haben. Nun sollen wir ohne unser Mobiliar umziehen. Bei Begehungen wurden unser Mobiliar nie beanstandet, und auch alle anderen in der Einrichtung leben mit Sofa, Kleiderschrank, Schreibtische für die Kinder. Ich möchte die Ordnungsverfügung durch einen Anwalt prüfen und am liebsten aushebeln lassen. Welcher Fachbereich ist denn da anzusprechen? Verwaltung? Oder doch Sozialrecht?