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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldtom am 20. Juni 2026, 23:29:08

Titel: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 20. Juni 2026, 23:29:08
Hab ja jetzt schon ewig Ärger mit KdU. Das Jc behauptet steif und fest keine höhe der Kosten ermitteln zu können wegen fehlender Angaben.das Blockiert z.B alle Betriebskosten....
Für die recht geringe Restschuld kann ich aber keine Angaben zu dem Zinsanteil geben- jedenfalls nichrt wie verlangt für den bewilligungszeitraum. Nur  in der Nachschau.
Die Bak berchnet die Rate jeden Monat neu ... asis aktueller Leitzins der EZB.   mal plus , was weiß ich ,..Die Bank schreibt auch nur: der Zins ist Tagesaktuell...

Und Nu?
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 10:15:27
Geht es immer noch um dieses Thema aus dem letzten Jahr? (https://hartz.info/index.php/topic,137288.msg1638107.html#msg1638107)

Bekommst du mittlerweile die Betriebskosten?
Geht es noch um die Zinsen für die geringe geerbte Restschuld? Welches Vertragsverhältnis zwischen dir und der Bank liegt dieser Schuld zugrunde, ein Hypothekendarlehen oder ein Überziehungskredit?
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 14:42:35
...ein Hypothekendarlehen ausserhalb der Zinsbindung - da wird  halt kein Plan mehr gemacht sondern geschaut, wie ist der Leitzins und dann plus x-Prozent. kann sich von getern auf heute ändern... nein auch die Betreibskosten gibt es nicht. die sagen Höhe der KDU können nicht bestimmt werden. das ist schon seit April als Eilantrag beim SG. Im verfahren äußern die sich inhaltlich gar nicht - sonndern schießen nur gegen den Anordnungsgrund/Eilbedürftigkeit - als hätte ich irgendwo einen Geldbaum wachsen...
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 14:52:50
Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 14:42:35...ein Hypothekendarlehen ausserhalb der Zinsbindung -

Das wäre normalerweise die Nachfinanzierungsphase, d. h. du hättest eine Anschlußfinanzierung machen müssen. Ausser, dein Plan ist es die Immobilie innerhalb der nächsten Zeit zu verkaufen.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 14:58:57
eigentlich wollte die hypothek ablösen oder verkaufen... aber dann kam bürgergeld
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 17:07:04
Und da konntest du keine Anschlußfinanzierung mehr machen? Oder wolltest du nicht? Je nachdem wie hoch die Restsumme ist, kommt ja auch eine kürzere Laufzeit in Frage, wobei die Tilgung ja nicht übernommen wird im Bürgergeld. Dann besser eine längere Laufzeit uind bei einem möglichen Verkauf eben den Ablösebetrag berücksichtigen.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 17:22:11
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 17:07:04Und da konntest du keine Anschlußfinanzierung mehr machen? Oder wolltest du nicht? Je nachdem wie hoch die Restsumme ist, kommt ja auch eine kürzere Laufzeit in Frage, wobei die Tilgung ja nicht übernommen wird im Bürgergeld. Dann besser eine längere Laufzeit uind bei einem möglichen Verkauf eben den Ablösebetrag berücksichtigen.
Was soll das schon wieder - die Restschuld ist gering. Es wäre unter allen anderen szenarien bekloppt da noch eine Anschluss finanzierung z machen. Das gute so ist, dass ich sofort tilgen könnte. Nur das JC macht das so kompliziert.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 17:31:59
Sorry, das ist absolut unverständlich. Rate ich jetzt richtig, wenn ich deinen Text so interpretiere, dass du die Restschuld schon die ganze Zeit hättest tilgen können (mit deinem Vermögen?), aber es nicht machst, weil das Jobcenter dir für die KdU Formulare abverlangt, in denen die Darlehenszinsen aufgeführt werden sollen - die du nach Tilgung der Restschuld nicht hättest? Wenn ja, wo ist das Problem? Bei einer nicht belasteten Immobilie hat das Jobcenter auch nur die Betriebskosten laut Nachweisen zu berücksichtigen.

Es gibt keinen Grund, mich anzupampen, ich antworte auch dir in der Regel sachlich unter Zugrundelegung der bekannten Fakten - die Höhe der Restschuld gehört nunmal nicht dazu.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 17:59:09
Erstens  pampst du hier rum und scheinst nicht zu kapieren, das ich auch wirtschaftlich handeln will. Die Zinsen selber sind gar nicht das Problem.
Aber ich hab andere Probleme:

1.) Aus magischen Gründen hab ich noch immer keinen Erbschein vom Nachlassgericht, da macht keine Bank irgendeine neue Finanzierung auch wenn es nicht viel Geld ist

2.) Problem ist das das JC auch kein Hausgeld (also NK + Heizung) zahlt - das brennt sich durch meine finanzen die  letzten Monate  ... zinsen ist gar nicht so viel.

3.) Warte ich darauf, das  es mir gesundheitlich auch "offiziell" wieder besser geht - das entscheidet wie ich überhaupt weiter verfahre.  Da kommt es darauf an, wo der nächste Job wäre ...  habe schon in 3 Bundesländern gearbeitet/gewohnt.   Wird das wieder so ist es eher unwahrscheinlich hier wohnen zu bleiben. Gelte ich weiter Herztod ist es das Beste ...

4.) Beim wegziehen wäre die Frage : mit Job ggf. erstmal vermieten und selbst mieten.   Ohne Job müsste ich beim Wohnungswechsel schnell verkaufen und Kaufen können - eine Wohnung ohne Garten käme mir gesundheitlich entgegen...

5.) könnte ich die Restschuld auch über ein privates Darlehen ablösen - aber da stünde mein JC garantiert ganz schnell auf der Matte und unterstellt erstmal eine Schenkung und macht den nächsten Zirkus...

Ich war ca. 20 Jahre Selbständig und bin 1x Pleite gegangen , aber mit keiner Behörde , keinem Gescheftspartner hatte ich je  mit jedem und allem so'n Zirkus wie mit dem JC
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 18:01:36
Wie so macht das JC das Kompliziert? Man geht zur Bank und tilgt den Kredit. Ganz einfach.
Dann ist man man seine Schuld los die Hütte/Eigenheim gehort einem (endlich) und gut ist.
Da hat das JC gar nichts zu melden!


Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 17:59:091.) Aus magischen Gründen hab ich noch immer keinen Erbschein vom Nachlassgericht,
Magischer Grund?  Warum mal nicht dort einfach fragen?





Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:03:34
Joschua, ich hab das doch gerade erklärt...  und Bar hab ich es halt auch nicht unter der Matratze.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 18:06:55
Was soll das für ein magischer Grund sein? So was gibts nicht. Entweder gibt einen Grund oder keinen.
Geht zum Amtgericht/Katasteramt und frage direkt nach.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:10:18
Zitat von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 18:06:55Was soll das für ein magischer Grund sein? So was gibts nicht. Entweder gibt einen Grund oder keinen.
Geht zum Amtgericht/Katasteramt und frage direkt nach.

Meinst du auf die Idee  bin ich noch nicht gekommen - obwohl die belagert hab ich noch nicht - ich mache das schriftlich - bringt aber nix.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 18:10:31
Anstatt erstmal einen Schritt zu machen (Dampf unter den Kessel für den Erbschein) verläufst du dich ab Punkt 3 in Zukunftsvisionen, die dich JETZT blockieren. Und irgendwie habe ich in Erinnerung, dass niemand dich noch für wirklich erwerbsfähig hält, ausser du dich selbst und das auf Krampf.

Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 17:59:09könnte ich die Restschuld auch über ein privates Darlehen ablösen - aber da stünde mein JC garantiert ganz schnell auf der Matte und unterstellt erstmal eine Schenkung und macht den nächsten Zirkus..

Nein, nicht wenn man es richtig macht.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 18:14:46
Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:10:18obwohl die belagert hab ich noch nicht - ich mache das schriftlich - bringt aber nix.


Dann mach einen Termnin. dann kann dir keiner Ausweichen und muss mehr oder weniger eine Antwort geben.
Ic bin sicher du gehts dann mit mit viel mehr Klarheit raus!
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:16:28
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 18:10:31Anstatt erstmal einen Schritt zu machen (Dampf unter den Kessel für den Erbschein) verläufst du dich ab Punkt 3 in Zukunftsvisionen, die dich JETZT blockieren. Und irgendwie habe ich in Erinnerung, dass niemand dich noch für wirklich erwerbsfähig hält, ausser du dich selbst und das auf Krampf.

Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 17:59:09könnte ich die Restschuld auch über ein privates Darlehen ablösen - aber da stünde mein JC garantiert ganz schnell auf der Matte und unterstellt erstmal eine Schenkung und macht den nächsten Zirkus..

Nein, nicht wenn man es richtig macht.

Ja da bin ich gerade dran, wegen der Vollblockade - kann ich nicht auf das geänderte Grundbuch warten. jetzt muss erst geprüft werden wie man das absichert "um es richtig" zu machen... da bin ich gerade etwas überfragt .
Plan A wäre  eigentlich gewesen zu schauen wo es ggf einen Job gibt ...  aber das ist eher .. schwierig
Und nein - ich bin nicht der einzige der  mich für erwerbsfähig hält - das kommt darauf an wen man fragt und von welchem Job du sprichst.

Die letzten ~10 Jahre hab ich eh quasi im Bett gearbeitet  - schon vor coroa war es lange üblich wartungen oder updates remote zu machen. Das ist kardiologisch weniger anstrengend als hier im Forum unterwegs zu sein...
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 18:40:37
Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:16:28jetzt muss erst geprüft werden wie man das absichert "um es richtig" zu machen... da bin ich gerade etwas überfragt .

Das Grundgerüst ist gar nicht so schwer. Es wird ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt (Vorlagen und Zinsberechnungen findet man ausreichend im Internet), man einigt sich vorher mit dem Darlehensgeber über mögliche Sicherheiten (kein Muss bei gutem Vertrauensverhältnis und überschaubarem Darlehensbetrag), der Darlehensgeber überweist die vereinbarte Summe direkt auf das belastete Konto. Das war es eigentlich schon.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:57:39
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 18:40:37
Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:16:28jetzt muss erst geprüft werden wie man das absichert "um es richtig" zu machen... da bin ich gerade etwas überfragt .

Das Grundgerüst ist gar nicht so schwer. Es wird ein privater Darlehensvertrag aufgesetzt (Vorlagen und Zinsberechnungen findet man ausreichend im Internet), man einigt sich vorher mit dem Darlehensgeber über mögliche Sicherheiten (kein Muss bei gutem Vertrauensverhältnis und überschaubarem Darlehensbetrag), der Darlehensgeber überweist die vereinbarte Summe direkt auf das belastete Konto. Das war es eigentlich schon.
Ja aber da gibt es immer dieses Ding mit dem Fremdvergleich da wärees mir recht das die Bank einfach die  Grundschuld (oder wie es genau heißt) überträgt, ob das als Geschäft zwischen Darlehensgeber und Bank  geht, ohne das ich im Grundbuch alleine stehe müsste man beim Notar erfragen das wäre eh billiger als löschen und neu eintragen -  und mit einem kannst dusicher sein: das OptionskommunenJC des Grauen wird zu 100% versuchen das als Einkommen zu  behandeln.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2026, 19:11:12
Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:57:39Ja aber da gibt es immer dieses Ding mit dem Fremdvergleich

Wo ist das Problem, es gibt reichlich Vorlagen im Internet. Muss man dann halt anpassen.

Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:57:39da wärees mir recht das die Bank einfach die  Grundschuld (oder wie es genau heißt) überträgt, ob das als Geschäft zwischen Darlehensgeber und Bank  geht

 :wand:  Klar, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Mensch, denk doch mal nach, selbst wenn die Bank das mitmacht (was sehr unwahrscheinlich ist), dauert das wieder Ewigkeiten. DU wirst Fakten schaffen müssen, stattdessen wirfst du immer mehr Probleme auf, die dich blockieren.

Zitat von: oldtom am 21. Juni 2026, 18:57:39und mit einem kannst dusicher sein: das OptionskommunenJC des Grauen wird zu 100% versuchen das als Einkommen zu  behandeln.

Wenn du alles richtig machst und es sollte trotzdem so kommen, kannst du dieses Forum nutzen um dir sachliche Unterstützung zukommen zu lassen im Hilfebereich. Dafür braucht es nur eine ordentliche und emotionslose Darstellung der Sachlage (verringert die Nachfragen) und eine objektive Haltung zu den Usern, die helfen wollen und können (verringert meistens Schredderei am Thema vorbei).
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 21. Juni 2026, 20:12:48
Ähm...  Hatte ich erwähnt, das ich wegen der laufenden KdU schon vor dem SG bin -das JC einzig vorträgt, das keine Eilbedürftigkeit besteht und auf Nachfragen des SG genauso reagiert wie auf meine? Ja  gerade die selbe Antwort : Gericht schickt meine letzten 2  Schriftsatz mit Aufforderung zur Stellungnahme . Frist 3 Tage ....    Antwort nach 8 Tagen .. irgend etwas an der Frae  vorbei..  Denen ist das egal, das Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) läuft jetzt gut 8 Wochen... das war der zeitpunkt, wo ich die Rückstände nicht mehr so ohne weiteres fressen konnte ...

Mach du mal 9 monate lang  jeden Monat 500€ Miese... da klagst du auch nach 6 Monaten
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 23:29:32
Und wenn du vorrangig mal um den Erbschein&Co gekümmert hättest - wäre der das Problem weitgehend gelöst.

Aber du weist es eben besser - bitteschön. Ich ich prophezeie dir das es so noch lange dauert.
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: oldtom am 22. Juni 2026, 08:50:25
Zitat von: GrumpyCat7 am 21. Juni 2026, 23:29:32Und wenn du vorrangig mal um den Erbschein&Co gekümmert hättest - wäre der das Problem weitgehend gelöst.

Aber du weist es eben besser - bitteschön. Ich ich prophezeie dir das es so noch lange dauert.

Sag mal Joschua, leidest du an Wahnvorstellungen? mehr als schreiben und anrufen kann man da nicht. Ich bin da im System ... die Geschäftsstelle weiß auch ncht wo es klemmt, angeblich sind viele Krank und man böse überlastet.. 
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: GrumpyCat7 am 22. Juni 2026, 13:48:42
Zitat von: oldtom am Heute um 08:50:25Sag mal Joschua, leidest du an Wahnvorstellungen? mehr als schreiben und anrufen kann man da nicht. Ich bin da im System ... die Geschäftsstelle weiß auch ncht wo es klemmt, angeblich sind viele Krank und man böse überlastet.. 


Genau dafür fährt man da hin- so einfach. Das wirkt. Da kann dir nicht ausgewischen werden.
Aber screib lieber.. viel Glück!
Titel: Aw: Hellseherei jetzt pflicht beim JC?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Juni 2026, 16:22:58
Zitat von: oldtom am Heute um 08:50:25Sag mal Joschua, leidest du an Wahnvorstellungen?

Aber sowas von!!