Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Regeln rund um den Kooperationsplan im Jobcenter spürbar. Kommt ein solcher Plan nicht zustande oder werden die darin vorgesehenen Schritte nicht eingehalten, kann das Jobcenter Pflichten künftig per Verwaltungsakt festlegen. Damit wird aus einer zunächst gemeinsam gedachten Vereinbarung ein verbindlicher Behördenbescheid.
https://www.gegen-hartz.de/news/grundsicherung-ab-1-juli-bei-fehlender-einigung-entscheidet-das-jobcenter
ich lese im artikel..wenn der betroffene sich nicht dran hält dan entscheidet das jc..das zb.,.kann sehr vieles bedeuten..unteranderem wahnwitzige entscheidungen.. :wand:
was aber wenn das jc sich an nichts hält..geht das denn io..??
Das ist doch auch jetzt schon so.
Da kann ich jetzt keine großartige Änderung erkennen, oder übersehe ich da was?
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2026, 16:06:31Das ist doch auch jetzt schon so.
Da kann ich jetzt keine großartige Änderung erkennen, oder übersehe ich da was?
ja nur kam wenn es zur keiner einigung kam zu keinem vertrag..war bei mir das eine oder andere mal auch schon so..und dann war halt ruhe..jetzt aber wenns zur keiner einigung kommt..machen die einen drauf udn sagen wo es lang geht..nix mehr mit ruhe also..
dann lassen die ihrer kreativität freien lauf..und sbs könen sehr kreativ sein wenns ums drangsalieren geht..
Zitat von: selbiger am 21. Juni 2026, 16:48:46kam wenn es zur keiner einigung kam zu keinem vertrag..war bei mir das eine oder andere mal auch schon so
Das kommt aber schwer auf das JC an.
Kein Kooperationsplan, dann wird auch jetzt schon die Peitsche rausgeholt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2026, 17:00:54Kein Kooperationsplan, dann wird auch jetzt schon die Peitsche rausgeholt.
ja..das jc entscheidet denn für dich..ob du zustimmst oder nicht..interessiert denn wohl auch nicht..du tritst deine entscheidungsgewalt an das jc ab..
Wenn man mit den Pflichten aus dem Kooperationsplan nicht einverstanden ist, kann man nichts dagegen tun. Gegen einen ihn ersetzenden Verwaltungsakt, schon!
Das JC kann zwar entscheiden, nur ob das rechtens ist, entscheiden Anwälte und Gerichte!
:offtopic: Das alles ist wieder eine riesige Beschäftigungsorgie für Anwälte und Gerichte! Das meiste davon, verstößt so dermaßen gegen gültige Gesetze, das wieder extrem viel geklagt wird!
Jetzt hatten wir schon so viel geklärt (und weil eben so viele Entscheidungen gegen die JC gefallen sind, musste wieder was neues her! :yes: :offtopic:
Bei Problemen in/mit so einem Kooperationsplan sollte es nach meines Wissens nach auch nur die Möglichkeit eines sog. Schlichtungsverfahrens geben - und kein Gerichtsverfahren.
Der Clou daran - Schlichtungsverfahren können daher wohl nicht als Präzedenzfall für andere Fälle herangezogen werden !
Zitat von: Eichhörnchen am Heute um 08:17:17Bei Problemen in/mit so einem Kooperationsplan sollte es nach meines Wissens nach auch nur die Möglichkeit eines sog. Schlichtungsverfahrens geben - und kein Gerichtsverfahren.
Der Clou daran - Schlichtungsverfahren können daher wohl nicht als Präzedenzfall für andere Fälle herangezogen werden !
all das zeigt doch mit welcher krimminellen energie die daran gehen.. :teuflisch: