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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SandraBreuer am 28. Juni 2026, 13:16:17

Titel: EM rente
Beitrag von: SandraBreuer am 28. Juni 2026, 13:16:17
Hallo ich finde bei googel leider nix aber darf das Jobcenter die em rente aufteilen. Mein Mann bekommt.mt die rente und ich bekomme nur die Miete die rente wird zwischen uns aufgeteilt jeder bekommt dann ca 300 euro ist das so richtig
Titel: Aw: EM rente
Beitrag von: Dwight Manfredi am 28. Juni 2026, 13:29:00
Ja, das Jobcenter darf das Einkommen aus der EM-Rente deines Mannes aufteilen und auf euren gemeinsamen Bedarf anrechnen. Da ihr verheiratet seid und zusammenwohnt, bildet ihr rechtlich eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Mannes wird deshalb mit deinem gemeinsamen Gesamtbedarf (Regelbedarf + Miete) verrechnet.