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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 29. Juni 2026, 06:38:09

Titel: Ohne Antrag keine Grundsicherung im Alter
Beitrag von: selbiger am 29. Juni 2026, 06:38:09
Wer im Alter kaum über die Runden kommt, hat heute schon Anspruch auf Grundsicherung im Alter, geregelt in § 41 SGB XII. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung fordert in Empfehlung 18, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen.

https://www.gegen-hartz.de/news/rentenkommission-ohne-antrag-keine-grundsicherung-im-alter-aber-es-soll-leichter-werden

denn muss man den rentner ebend mehr zugestehen..um altersarmut zu bekämpfen..wenn alle auf harz4 nivo gehalten werden..ist das alles andere als altersarmut zu bekämpfen.
Titel: Aw: Ohne Antrag keine Grundsicherung im Alter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 16:29:16
Dann sollen die endlich, zumindest für langjährige Beitragszahler, eine armutsfeste Grundrente rausrücken.

Schon pervers, wenn man sich bis zum Lebensende mit einem Sozi-Amt rumschlagen muss.

Noch schlimmer ist, was bei den Kindern geplant ist, den Freibetrag von 100.000 € einzudampfen.
Für viele einfach ein Grund mehr, lieber gleich darauf zu verzichten.

Wird mit der "sogenannten" schön gerechneten Rentenreform garantiert nicht besser.

Besonders pervers: Beamte und Politiker bleiben weiterhin sauber außen vor.  :wand: