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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20

Titel: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20
Hallo miteinander, ich brauche Hilfe.

Das Sozialamt kürzt die tatsächlichen Unterkunftskosten seit 3 Jahren auf die angemessenen Unterkunftskosten des Landkreises. Bisher gab es kein Kostensenkungsverfahren.

Erst nach 4 Jahren kommt die Androhung der Kürzung der Mietkosten im Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens. Wohnung zu groß.
Bei Erstanmietung wurde die ,, Zustimmung ,, erteilt.

Die Leistungsbeziehende ist 78 Jahre alt hat Alzheimer und 70% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B .
Sie ist Pflegebedürftig / PG 2 und wohnt in einer ebenerdigen 3 Zimmerwohnung mit 66  Quadratmeter, direkt neben der Tochter, die die Pflegeperson ist. Bald wird der Besuch einer Tagesstätte möglich sein( Warteliste)

Im Überprüfungsantrag habe ich argumentiert, dass aufgrund des fehlenden Kostensenkungsverfahrens die Kürzung der Mietkosten rechtswidrig ist.
Außerdem besteht ein Mehrbedarf an Wohnraum aufgrund PG 2 ab 8/2023/ Alzheimer Rollstuhlnutzung (geliehen von Bekannten-ab 6/2026 eigener, Schwerbehinderungsmerkmale G +B
Nun die Antwort des SoziA:
Aufforderung zur Mitwirkung-folgende Unterlagen sollen eingereicht werden:
Pflegegutachten, ärztliche Bescheinigung über Rollstuhl oder Rollator Notwendigkeit
Ärztliche Bescheinigung über Anwesenheit einer Pflegeperson in der Wohnung vor Ort.
Der Sachverhalt ist dem SoziA bekannt und mir stellt sich die Frage: wieso die Unterlagen zur Entscheidung notwendig sind. Auf das fehlende Kostensenkungsverfahren wird überhaupt nicht eingegangen.
Habt ihr eine Idee wie ich am besten reagiere?

Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2026, 18:35:26
Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20wieso die Unterlagen zur Entscheidung notwendig sind

Es soll offenbar der Mehrbedarf beim Wohnraum geprüft werden.
Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 22:47:48
Ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt, weil das SoziA die KdU gekürzt hat ohne ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Das war ab dem 1.1.2025 rechtswidrig.
Demzufolge sind die vorgenommen Kürzungen für die Vergangenheit rückgängig zu machen.M.E sind die Anforderungen nicht für die Bearbeitung des Überprüngsantrag notwendig.
Für laufende Zeiträume wäre der Mehrbedarf zu prüfen.
Falls ich falsch liege bitte ich um euer Feedback.
Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2026, 10:57:46
 :weisnich:

Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 22:47:48Ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt, weil das SoziA die KdU gekürzt hat ohne ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Das war ab dem 1.1.2025 rechtswidrig.
das sind aber keine 3 bzw 4 Jahre.

Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20Das Sozialamt kürzt die tatsächlichen Unterkunftskosten seit 3 Jahren auf die angemessenen Unterkunftskosten des Landkreises. Bisher gab es kein Kostensenkungsverfahren.
Wie sicher ist das denn?
Bist du schon länger als die drei Jahre Betreuer oder ähnliches und hast sämtliche Post bekommen um das zu behaupten.
Der Grund meiner Nachfrage wäre:
Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20Alzheimer
da kann man schon das eine oder andere vergessen.
Wurde Akteneinsicht vorgenommen um zu überprüfen das es tatsächlich keine Kostensenkungsaufforderung gab.

Meiner Meinung nach wäre es auch besser gewesen auf sozialrechtliche Wiederherstellung zu argumentieren da es da keine Befristung wie bei einem Ü.-Antrag gibt.

MfG FN
Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2026, 16:48:35
Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20Bei Erstanmietung wurde die ,, Zustimmung ,, erteilt.

Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20Habt ihr eine Idee wie ich am besten reagiere?

Dann solltest du zuerst damit argumentieren.
Denn da dürfen die nicht einfach so etwas an der Miete kürzen.

Es muss zwingend besagtes Kostensenkungsverfahen eingeleitet werden.
Dort kann man sich dazu äußern, warum eine Senkung nicht möglich ist usw.

Zitat von: Sonnenschein am 29. Juni 2026, 17:59:20Auf das fehlende Kostensenkungsverfahren wird überhaupt nicht eingegangen.

Weil die evtl. den Fehler bemerkt haben?
Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36
Meine Suche war erfolgreich. Ich muss mich korrigieren.
Im Aufforderungsschreiben / Mitwirkung wurde bestätigt, dass das SoziA seit dem Jahre 2021 nur die bereits maximal angemessenen Kosten anerkannt hat.
Im Jahre 2020 wurde ein Kostensenkungsverfahren aber nur in einfacher Form durch Darstellung der angemessenen Unterkunftskosten und angemessene Heizkosten bei 50 Quadratmeter gegenüber tatsächlichen Mietaufwendungen bei 66 Quadratmeter vorgenommen.
Der Unterschiedsbetrag- Differenz ergab den Kürzungsbetrag der KdU nach Ablauf der 6 Monate /Frist.
Es fehlt m.E an der Warnfunktion und Aufklärungsfunktion.
Trotzdem wurden die KdU um den gleichen betrag gekürzt für die Dauer von 5 Jahren.
Die Grusi-Beziehende hat die Dinge laufen lassen und die Kürzung akzeptiert.
Mangels Unkenntnis. Jetzt steigen die Kürzungsbeträge durch Mieterhöhungenund es tut weh.

Die Mietobergrenze ist zwischenzeitlich auch mehrfach angehoben worden. Ohne Berücksichtigung -Anwendung vom SoziA.
Ein neues Kostensenkungsverfahren kam erst jetzt in 2026-letztes 2021- also nach Ablauf von 5 Jahren.Aber wieder nur in einfacher Form, wie bereits beschrieben.
Aufforderungen zum Umzug sind bisher nicht erfolgt. Also liegen auch keine Gründe für eine zumutbare Kostensenkung vor. Keine Einzelfallprüfung sondern nur eine pauschale Senkung der KdU.
Für die Idee : sozialrechtliche Wiederherstellung bin ich dankbar, aber ich glaube es passt nicht, deshalb habe ich mich für den Ü-Antrag rückwirkend auf den 1.1.2025 entschieden.
Für weitere Tipps wäre ich dankbar, da der Sachverhalt sehr komplex ist.
Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2026, 18:42:26
Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Die Grusi-Beziehende hat die Dinge laufen lassen und die Kürzung akzeptiert.

Das ist natürlich weniger gut.

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Es fehlt m.E an der Warnfunktion und Aufklärungsfunktion.

Seit wann gibt es so etwas bei einem Amt?

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Aufforderungen zum Umzug sind bisher nicht erfolgt.

Vermutlich, weil die Kürzung so akzeptiert wurde?

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Die Mietobergrenze ist zwischenzeitlich auch mehrfach angehoben worden.

Dann muss es das Amt auch entsprechend anpassen und sie hätte weniger zuzahlen müssen.

Titel: Aw: KdU fehlendes Kostensenkungsverfahren trotzdem Kürzung der Mietkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Juli 2026, 11:21:16
Sonnenschein

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Im Jahre 2020 wurde ein Kostensenkungsverfahren aber nur in einfacher Form durch Darstellung der angemessenen Unterkunftskosten und angemessene Heizkosten bei 50 Quadratmeter gegenüber tatsächlichen Mietaufwendungen bei 66 Quadratmeter vorgenommen.
Das ist vollkommen ausreichend. Der Betroffene hätte darauf reagieren müssen dann wäre das abzuwenden gewesen.

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Es fehlt m.E an der Warnfunktion und Aufklärungsfunktion.
Eine Kostensenkungsaufforderung ist ein Informationsschreiben und die Folgen die darin erwähnt werden ist die Warnfunktion und Aufklärungsfunktion. Man kann dagegen auch keinen Widerspruch einlegen da so etwas kein Verwaltungsakt ist.

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Die Mietobergrenze ist zwischenzeitlich auch mehrfach angehoben worden. Ohne Berücksichtigung -Anwendung vom SoziA.
Das kann man einklagen, denn das hätte ohne Aufforderung, vom Amt selber angepasst werden müssen.

Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Das gilt auch in jedem Fall wenn die KdUH gedeckelt wurden und sich danach die Angemessenheitskriterien geändert haben, was in der Regel alle zwei Jahre angepasst/gemacht werden muss
Zitat- Urteil vom 17.02.2016, B 4 AS 12/15 R
Wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung aufgrund eines nicht erforderlichen Umzuges auf die bisherigen begrenzt, ist bei Anhebung der abstrakten kommunalen Angemessenheitsgrenzen die dabei erfolgende Erhöhung auch bei der Deckelung zu berücksichtigen ("Dynamisierung"). D.h. die gedeckelten Kosten für Unterkunft und Heizung sind in gleichem Umfang zu erhöhen.
Zitat- Urteil vom 19.03.2008, Az. B 11b AS 41/06 R:
Eine Mitteilung über unangemessene Unterkunftskosten ist eine Information mit Aufklärungs- und Warnfunktion gegenüber dem Hilfebedürftigen. Diese muss den angemessenen Mietzins und die Folgen mangelnder Kostensenkung enthalten. (Diese Mitteilungspflicht gilt auch als erfüllt, wenn die vom Träger darin angegebenen Angemessenheitskriterien rechtswidrig sind.)
so auch: Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 10/06 R; Urteil vom 19.03.2008, Az. B 11b AS 43/ 06 R
Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Ein neues Kostensenkungsverfahren kam erst jetzt in 2026-letztes 2021- also nach Ablauf von 5 Jahren.Aber wieder nur in einfacher Form, wie bereits beschrieben.
Dann sollte man zumindest jetzt etwas unternehmen um zu erreichen das die kompletten Kosten wieder übernommen werden.
Also:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
und zusätzlich gegen die nicht gemachte Anpassung der KduH zuerst mit einem Widerspruch vorgehen und wenn nötig mit einer Klage. Hier eben die erwähnte sozialrechtliche Wiederherstellung.

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Aufforderungen zum Umzug sind bisher nicht erfolgt. Also liegen auch keine Gründe für eine zumutbare Kostensenkung vor. Keine Einzelfallprüfung sondern nur eine pauschale Senkung der KdU.
Das JC kann und darf nicht zum Umzug auffordern, nennt sich Wohnrecht.
Es kann den Umzug als Möglichkeit erwähnen ist aber keine Voraussetzung für die Umsetzung
und
eine Einzelfallprüfung wird nur gemacht wenn der Betroffene dementsprechend reagiert, was aber nicht gemacht wurde.

Zitat von: Sonnenschein am 30. Juni 2026, 18:28:36Für weitere Tipps wäre ich dankbar, da der Sachverhalt sehr komplex ist.
Wenn du es dir nicht zutraust wäre wohl ein RA eine gute Wahl. Der sollte sich logischerweise im SGB auskennen.

MfG FN