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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 01. Juli 2026, 09:45:29

Titel: Hinterbliebene soll 79.000 Euro zurückzahlen, DRV prüfte 20 Jahre nicht
Beitrag von: selbiger am 01. Juli 2026, 09:45:29
Wer eine Witwenrente oder Witwerrente bezieht und nebenbei eigenes Einkommen hat, kennt die Grundregel: Einkommensänderungen müssen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Rückforderung.

https://www.gegen-hartz.de/news/witwenrente-hinterbliebene-soll-79-000-euro-zurueckzahlen-drv-pruefte-20-jahre-nicht

komisch..bei ner freundin ist der verdienst automatisch gemeldet..sie hatte in der vergangenheit die eine oder andere lohnerhöhung..und der grade frische rentenbescheit..zeigt diese genau auf..sprich im jahresverdienst klar zu sehen..denn dieser stimmt mit der verdienstbescheinigung überein..jede veränderung ist automatisch gemeldet..warum es da nicht funktioniert ist mir schleierhaft.. :weisnich: