Hallo,
da ich es grundsätzlich vorziehe, nur Daten rauszugeben, die wirklich nötig sind, habe ich mal ein Anliegen:
Mein Jobcenter benötigt angeblich meine Steuer-Identifikationsnummer.
Ich habe vor Monaten einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht, der akzeptiert wurde - das Geld fließt seitdem in voller Höhe.
Noch nie habe ich bei einem solchen die Steuer-ID angeben müssen. Es hat sich nichts Relevantes geändert, ich habe keine Kinder, bin gesetzlich versichert und eine Selbständigkeit o.ä. besteht bei mir nicht.
War/Ist das in der Vergangenheit oder seit den Änderungen zum 01.07. rechtens?
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Relevante Textbausteine:
"Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht"
mit anschließendem Verweis auf § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB I.
"Werden die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nicht bis zur o.g. Frist eingereicht, können die Geldleistungen wegen fehlender Mitwirkung ganz bzw. teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 Abs. 1 SGB I)"
"Sollten Sie die o.g. Unterlagen nicht vorlegen und wird hierdurch die Aufklärung Ihres Leistungsanspruches erheblich erschwert und die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen, können Ihre Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ohne weitere Ermittlungen entzogen werden. Die Höhe der Leistungsminderung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers und richten sich auch nach dem Umfang des Leistungsanspruchs, über den entschieden werden soll.
In ihrem Fall können die Leistungen ganz gemindert werden"
"Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die genannte Frist zu wahren, so können Sie, unter Benennung der Hinderungsgründe, eine Fristverlängerung beantragen"
+ Auszüge aus dem Gesetzestext für § 60 SGB I, § 66 SGB I und § 67 SGB I auf der letzten Seite (ist wohl eine Rechtsfolgenbelehrung?).
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Der Brief kam eine Woche verzögert an laut Datum, also habe ich noch ca. 2 Wochen Zeit zur Beantwortung.
Was ich vorhabe:
1. Fragen nach der Rechtsgrundlage
2. Fragen, zu welchem konkreten Zweck die Steuer-ID benötigt wird mit Hinweis auf bereits abgeschlossenen WBA
3. Bitte um Fristverlängerung, da ich die obigen Antworten abwarten will und die Steuer-ID aktuell nicht vorliegt
... Danke im Voraus
Hier die Kurzform.
Ja, die Forderung des Jobcenters nach deiner Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist rechtens. Sie gehört mittlerweile zu den Standardangaben im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I).
Nach § 52 SGB II gleicht das Jobcenter Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Dies dient dazu, nicht gemeldete Kapitalerträge, verdeckte Konten oder parallele Erwerbseinkommen auszuschließen.
Die Paragrafen §§ 60, 66 SGB I verpflichten dich dazu, alle leistungsrelevanten Tatsachen anzugeben. Die Steuer-ID gilt rechtlich als notwendige Angabe, um diese gesetzlichen Abgleiche überhaupt fehlerfrei durchführen zu können.
..mh... und die kann das JC in 2 Sekunden per amtshilfe anfordern .. oder aber einen Papierkrieg ala Mitwirkung empfachen.. klar dass sie letzteres tun... :flag:
Zitat von: oldtom am 01. Juli 2026, 16:06:47und die kann das JC in 2 Sekunden per amtshilfe anfordern
Nö, Behörden dürfen in Deutschland nicht ohne Weiteres wild Daten untereinander austauschen. Der Datenschutz (DSGVO) verlangt, dass der Betroffene die Daten zuerst selbst angibt, um die Kontrolle über seine Daten zu behalten.
Und dann greift hier noch das Prinzip der Subsidiarität der Amtsermittlung. Das bedeutet im deutschen Sozialrecht das Jobcenter darf Daten erst dann selbst über Amtshilfe oder Datenabgleich beschaffen, wenn der Bürger dieser Pflicht nicht nachkommen kann oder die eigene Mitwirkung gescheitert ist. Die Pflicht zur Beibringung liegt gesetzlich primär bei dir (§ 60 SGB I) :grins:
Danke für die Antworten. Wenn ich die schon mal angegeben hätte, müssten sie mich vermutlich jetzt nicht fragen (bleibt ja ein Leben lang gleich, denke ich). Habe kein Problem damit, wenn es gerechtfertigt ist; das wäre halt nicht das erste Mal gewesen, dass nach Nachfrage meinerseits etwas plötzlich doch nicht mehr so dringend benötigt wird.
Interessant! Wie kommt man an die Steuer ID? Ich zahle keine Steuern? Woher soll ich dann ein solche haben? Grade das ich mein Sozialversicherungsnummer finde!
Jeder in Deutschland gemeldete Mensch besitzt eine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) – völlig unabhängig davon, ob Sie aktuell Steuern zahlen oder nicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt diese Nummer bereits direkt nach der Geburt oder dem ersten Zuzug nach Deutschland automatisch zu.
Falls du je gearbeitet haben solltest, steht die auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Zitat von: Unwissender am 02. Juli 2026, 10:13:19Woher soll ich dann ein solche haben?
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wurde offiziell zum 1. Juli 2007 eingeführt. Der massenhafte Briefversand an alle Bürgerinnen und Bürger erfolgte schrittweise ab dem 1. August 2008. Zu finden ist sie auf jedem der alten Einkommensteuerbescheide oder Lohnsteuerbescheinigungen. Alternativ kann man über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steuer-ID erneut anfordern. Diese wird dann aus Datenschutzgründen per Post zugeschickt.
Einkommensbescheide habe ich nicht mehr! Aber das mit dem BZSt ist ein guter Tip! Dann muss ich gleich eine anfordern, damit es beim nächsten Fortzahlungsantrag nicht ewig dauert!