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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rehlein am 02. Juli 2026, 10:13:33

Titel: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Rehlein am 02. Juli 2026, 10:13:33
Hallo ihr Lieben,

jemand hat einen dauerhaften Minijob, bei dem er monatlich immer einen gleichbleibenden Lohn von 598 € erhält und der Rest zum überleben wird vom Jobcenter aufgestockt. Nun würde aber vom Arbeitgeber für einen Monat ein Lohn von 2800 € Brutto einmalig ausgezahlt werden, da sich Überstunden angehäuft haben und diese nun weg müssen. Es ist klar, dass der Minijobber für diesen Monat, als sie die 2800 € erhalten hat, nun das bereits zuvor erhaltene Bürgergeld für den Monat zurückzahlen muss, da für diesen einen Monat dann auch kein Anspruch auf Bürgergeld besteht, da diese unvorhergesehenen 2800 € Brutto ausreichend zum überleben sind.

Nun die Frage:   Haben diese 2800 € Brutto, welche bei Steuerklasse 1 ungefähr  1913 € Netto betragen, einen weiteren Effekt auf einen nun folgenden Wiederbewilligungsantrag (WBA) auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung ?

Wird von dem 2800 € Brutto / 1913 € Netto vom Jobcenter irgendwas davon auf die weiteren folgenden Monate der notwendigen Bürgergeld-Hilfe etwas angerechnet ?

Oder anders gefragt: Hätte der Minijobber letztendlich, tatsächlich und insgesamt gesehen mehr Geld für sich, wenn er sich diese 2800 € Brutto vom Arbeitgeber auszahlen lassen würde ?


Gruß Rehlein 
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. Juli 2026, 10:34:42
Ja, der Minijobber hat durch die Auszahlung der Überstunden letztendlich deutlich mehr Geld für sich, und die Einmalzahlung wird nicht auf die folgenden Monate angerechnet.
Seit der gesetzlichen Bürgergeld-Reform wird das Geld nach dem Zuflussprinzip nur in dem einen Monat berücksichtigt, in dem es auf dem Konto landet.

Die Einmalkomponente hat keine negativen Auswirkungen auf die Zukunft oder den nächsten Weiterbewilligungsantrag.
Früher wurden bedarfsübersteigende Einmalzahlungen auf ein halbes Jahr verteilt. Diese Regelung wurde abgeschafft.
Im Folgemonat nach dem Zufluss wird das verbleibende Geld rechtlich nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen gewertet.
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Achim1987 am 02. Juli 2026, 10:41:11
Wenn man einen Minijob mit so vielen Überstunden macht, könnte sich das JC auc fragen warum nur Minijob und nicht mehr arbeitet. Das sind quasi ja 4 Monate Minijob Stunden.

Einfach 1 und 1 zusammenzählen!






Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Rehlein am 02. Juli 2026, 11:01:56
@ Dwight Manfredi  Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort  :clever:

@ Achim1987  Meinst du damit, dass der Minijobber auf Ärger mit dem Jobcenter stoßen könnte ? Diese Überstunden haben sich sehr wahrscheinlich über größere Zeiten angesammelt und konnten aus Mangel an Mitarbeitern nicht wieder wie geplant abgebaut werden.Hätte denn das JC hier rechtlich gesehen etwas gegen den Minijobber in der Hand ? Ich bin sicher, dass der Minijobber keinen Einfluß auf die Firmenstruktur hat und er einfach nur das macht, was er machen soll. Von daher würde ihm doch nichts nachgesagt werden können, oder ?  :nea:
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Achim1987 am 02. Juli 2026, 11:23:08
Was ist größere Zeit?
Normalerweise gibt es in Betrieben Regelungen zu Urlaub und Überstunden die eine Zeitraum meist von ein "Arbeitsjahr" betreffen!
das JC sieht nur "4 Monate Minijob Überstunden". Was in dem Betrieb los ist interessiert die nicht die Bohne.

...und ich weis nicht was die JC Mitarbeiterin dazu denkt?


Wenn ich nicht will das mir das meiste Geld weggenommen würde mit meinen "Chef" eine Lösung finden.
per Urlaubsaufgleich.. ?  "Bar Tatze" .. gibt viele Lösungen
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 12:07:17
Zitat von: Rehlein am 02. Juli 2026, 11:01:56Meinst du damit, dass der Minijobber auf Ärger mit dem Jobcenter stoßen könnte ?

Das größere Problem wird sein, dass der Minijob bald kein Minijob mehr ist. Beim Minijob gelten Jahreshöchstgrenzen. Wird die Jahresgrenze von 7.236 Euro überschritten, ist die Beschäftigung ab dem Monat der Überschreitung nicht mehr geringfügig. Ausnahme ist die gelegentliche Überschreitung, aber auch die hat Grenzen. In maximal zwei Monaten eines Kalenderjahres darf der Verdienst durch unvorhersehbare Ereignisse höher ausfallen. Er darf dann aber in diesen zwei Monaten nur das Doppelte (nämlich maximal 1.206 Euro) betragen. Eine Sonderzahlung von 2.800 Euro auf einen Schlag ist für einen Minijob viel zu hoch und überschreitet diesen Toleranzbereich.
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. Juli 2026, 12:29:44
@Achim1987

Ich glaube du überschätzt hier die Kompetenzen des JC. Es kann nicht in die Unternehmerstrukturen eines AG eingreifen noch die Arbeitszeit bestimmen. Die 2 einzigen Aufgaben eines JC bestehen darin, die Leute in Arbeit zu vermitteln und die Grundsicherung auszuzahlen.
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Achim1987 am 02. Juli 2026, 13:20:52
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Juli 2026, 12:29:44Ich glaube du überschätzt hier die Kompetenzen des JC. Es kann nicht in die Unternehmerstrukturen eines AG eingreifen noch die Arbeitszeit bestimmen. Die 2 einzigen Aufgaben eines JC bestehen darin, die Leute in Arbeit zu vermitteln und die Grundsicherung auszuzahlen.


Das hat mit Kompetenz nix zu tun. Auf dem Lohnzettel/ Kontoauszug steht was von Überstundenauszahlung/Gehalt etc.
Diese fast 2000€ netto müssen ja erklärt werden. Und dann fragt sich der JC Mitarbeiter " aha Überstunden die ausbezahlt werden"..  Was das im Kopf des JC "anregt" ist halt unklar....


Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Juli 2026, 12:29:44die Leute in Arbeit zu vermitteln
eben -  Ziel ist Vollerwerb!
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 13:52:46
Zitat von: Achim1987 am 02. Juli 2026, 13:20:52Auf dem Lohnzettel/ Kontoauszug steht was von Überstundenauszahlung/Gehalt etc.
Diese fast 2000€ netto müssen ja erklärt werden. Und dann fragt sich der JC Mitarbeiter " aha Überstunden die ausbezahlt werden"..  Was das im Kopf des JC "anregt" ist halt unklar....
Da muss nichts erklärt werden, auf der Lohnabrechnung steht alles, was der Jobcenter-Mitarbeiter wissen muss. Und wovon der sich im Kopf an- oder erregen lässt, darf jedem LE völlig egal sein, solange der JC-Mitarbeiter seinen Job macht - nicht mehr und nicht weniger. Vermutungen anstellen oder Glaskugellesen gehört nicht zu seinem Aufgabenbereich.
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. Juli 2026, 13:53:59
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 12:07:17Das größere Problem wird sein, dass der Minijob bald kein Minijob mehr ist. Beim Minijob gelten Jahreshöchstgrenzen. Wird die Jahresgrenze von 7.236 Euro überschritten, ist die Beschäftigung ab dem Monat der Überschreitung nicht mehr geringfügig. Ausnahme ist die gelegentliche Überschreitung, aber auch die hat Grenzen. In maximal zwei Monaten eines Kalenderjahres darf der Verdienst durch unvorhersehbare Ereignisse höher ausfallen. Er darf dann aber in diesen zwei Monaten nur das Doppelte (nämlich maximal 1.206 Euro) betragen. Eine Sonderzahlung von 2.800 Euro auf einen Schlag ist für einen Minijob viel zu hoch und überschreitet diesen Toleranzbereich.

Sobald die 2.800 € abgerechnet werden, verliert die Beschäftigung ab dem Monat des Zuflusses rückwirkend ihren Status als geringfügige Beschäftigung (Minijob). Ist aber auch kein Problem.
Das Arbeitsverhältnis wird für diesen Zeitraum sozialversicherungspflichtig es rutscht in den Midijob
Da es sich um eine einmalige Aktion handelt und der Vertrag danach wieder auf die regulären 598 € (unter der 2026er-Grenze von 603 €) zurückfällt, wird der Job ab dem Folgemonat in der Regel wieder als normaler Minijob geführt. Es handelt sich um eine temporäre Statusänderung für den Abrechnungsmonat.

Selbst mit Abzug der vollen Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bleiben bei 2.800 € Brutto in Steuerklasse 1 immer noch die genannten ca. 1.913 € Netto übrig.
Ob das Geld aus einem Minijob oder einem Midijob stammt, ist dem Jobcenter für diesen Monat egal. Es gilt das Zuflussprinzip: Das Einkommen deckt den Bedarf für einen Monat, das Bürgergeld fällt für diesen Monat weg und der Rest geht unanfechtbar in das Schonvermögen für die Folgemonate über.

Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Rehlein am 02. Juli 2026, 14:38:49
Ich kann zwar nicht ansatzweise so viel kompetentes Wissen hier in diesem Bereich vorlegen wie ihr, aber aus meiner Erfahrung heraus, weiß ich dass sich manchmal gewisse Personen Rechte herausnehmen, die sie nicht haben. Dann sollte man sich als "betroffenes Opfer" (eine andere Formulierung fällt mir gerade nicht ein),wehren, wenn nötig mit Anwalt.Es wird oftmals die Unwissenheit der ahnungslosen Vertragspartner (zbs. Hilfesuchende,Kunden,Verbraucher, usw.) ausgenutzt und auch öfters deren Rechte versucht zu ignorieren. Das sind jetzt einfach mal meine Erfahrungen gewesen :-)   Von daher, wenn ich etwas unternehme, belese ich mich vorher und kann dann mit guten Gewissen agieren, bzw. reagieren.

Ich bin euch wirklich sehr dankbar für eure Zeit und euren hilfreichen Kommentaren.  :sehrgut:  :yes:

Viele Grüße Rehlein  :bye:
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Achim1987 am 02. Juli 2026, 14:48:39
Na wie auch immer... Ich jedenfalls würde schauen des es nur mir "zufließt".
Titel: Aw: Hat einmalig höherer Lohn Auswirkung auf gefolgten WBA ?
Beitrag von: Rehlein am 02. Juli 2026, 16:32:34
Alles komplett zu mir fließen wäre am schönsten :-),wird aber leider nicht gehen.
Von daher muss ich schauen ob und wie ich das meiste für mich herausholen kann und das wäre dann nur dieser Weg. Andere Möglichkeiten habe ich schon versucht auszuschöpfen.