Hallo,
ich arbeite und bekommen aufstockend Wohngeld. Habe ein Schreiben zu einer Mieterhöhung bekommen, dass ich bis zum 30.06 zustimmen hätte sollen.
Habe es allerdings bisher nicht unterschrieben. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit, dass man da noch zustimmen muss, bei dem Wohnverhältnis, dass man seit nun 10 Jahren ertragen muss.Immernoch liegt überall Müll und Sperrmüll rum, schikanierende und beleidigende Nachbarn. Der Lärm ist zwar weniger geworden, aber der über mir macht immer noch Lärm.
Vor einiger Zeit waren fast alle Außenleuchten nicht funktionstüchtig, es wurde zwar gemacht, aber beim Hausmeisterbüro zwei Eingänge weiter leuchtete es plötzlich Abends im Dunkeln so hell wie auf einer Bühne. Im moment hat der irgendwer aus der Eingangstür das Schloß ausgebaut. Da helfen auch keine Kameras, die mal angebracht worden sind.
Eigenlich sollte man für so einen Zustand noch Geld bekommen.
Wenn man keine andere Wohnung zur Verfügung hat, nützt einem auch kein recht auf Fristlose Kündigung, wenn man die Zustimmung nicht unterschreiben will.
Wie dem auch sei, da ich nun keine andere Bleibe habe, hätte ja unterschreiben müssen und dem Wohngeldamt das vorlegen.
Bekam heute eine Erinnerung dafür. Was kann ich denn nun tun?
Muss man überhaupt ab den 1.7 die Mieterhöhung nachzahlen, wenn man es jetzt noch einmal unterschreibt und dann der Wohngeldstelle mitteilt?
Zitat von: Frosti am 02. Juli 2026, 13:17:59Bekam heute eine Erinnerung dafür. Was kann ich denn nun tun?
Zustimmen oder Ablehnen oder durch Zahlung stillschweigend akzeptieren.
Zitat von: Frosti am 02. Juli 2026, 13:17:59Muss man überhaupt ab den 1.7 die Mieterhöhung nachzahlen, wenn man es jetzt noch einmal unterschreibt und dann der Wohngeldstelle mitteilt?
Ja, das muss man, wenn die Forderung vom VM rechtlich sauber ist.
Kenne nun nicht den genauen Sachverhalt bei euch, aber ich würde unter Vorbehalt unterschreiben.
Damit hältst du dir eine rechtliche Möglichkeit gegenüber dem VM offen.
Wenn es z. B. um Mängelbeseitigung und andere Dinge geht.
Aber ohne sachkundigen Anwalt kommt man beim Mietrecht eher nicht weit.