Hallo zusammen,
ich beziehe seid 16 Monaten Bürgergeld und hatte vor 2 Monaten einen Motorrad Unfall an dem ich Unschuldig bin.
Mir steht demnächst Schmerzensgeld und da mein Motorrad ein Totalschaden ist, eine Entschädigung von etwa 10000€ bis 15000€ zu.
Wie läuft das jetzt mit dem Jobcenter ab?
Muss ich mit Kürzungen rechnen?
MfG Albin
jaein.. bin zwar kein Jurist ... aber nach meiner Meinung wird materieller Ersatz auf das Vermögen angerechnet (Motorrad) der immaterielle (Schmerzensgeld) nicht ... (aber wirklich nur in's Unreine, meine Meinung)
In diesem Bürgergeld-Grundsicherung gibt es ja dieses berühmte sog. "Schonvermögen".
Wenn man da drüber kommt (wie wodurch auch immer), muss man das dem Jobcenter wohl anzeigen - was sie dann auf dieses Schonvermögen runter dann gerne einbehalten.
Ich glaube, das sind derzeit 15.000 Euro.
Schmerzensgeld und Entschädigungen im Besonderen sind ja nach meinem Dafürhalten ein AUSGLEICH/ERSATZ für ein erlittenes Leid/Verlust.
Ob sowas bei den Jobcentern so gildet, könnte/müsste jemand von den Juristenspezies hier noch was dazu sagen.
Würde den Jobcentern ähnlich sehen, wenn die das nicht so sehen !?
Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden (Körperverletzung und Leid) gemäß § 253 Abs. 2 BGB. Es dient nicht dem Lebensunterhalt und ist nach § 11a Abs. 2 SGB II explizit vom Einkommen ausgeschlossen.
Der Schadensersatz für den Totalschaden stellt lediglich den finanziellen Zustand wieder her, der vor dem Unfall existierte. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass der reine Ausgleich eines Vermögensschadens kein neues Einkommen generiert. Es handelt sich um eine sogenannte Vermögensumwandlung (Motorrad wird zu Geld).
Vielen Dank für eure Antworten :smile: