Wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, springt der Staat ein und zahlt den Unterhaltsvorschuss.
https://www.gegen-hartz.de/news/unterhaltsvorschuss-soll-fuer-kinder-ab-13-jahren-abgeschafft-werden
und dan stellen sich die politikerbonsen hin..und sorgen dafür das man bis 70 arbeiten muss..weil keine kinder nachrücken..anstatt das prob anzugehen..kommt nur verachtendes politik. :wand:
Die größten Feinde des Deutschen Volkes sitzen nicht in Russland oder ähnlichen Staaten sondern in der deutschen Regierung. So ist das leider.
Wobei den Unterhaltsvorschuss sollte man generell in einigen Konstellationen abschaffen finde ich. Zum Beispiel wenn das Kind in der Grundsicherung steckt. Warum? Der andere Elternteil der kein Geld hat (z.B Aufstocker) verschuldet sich so, das Kind hingegen hat nicht einmal einen Nutzen davon, da dieser Vorschuss zu 100% angerechnet wird. Wir haben also keinen Nutzen auf der einen Seite, Verschuldung auf der anderen Seite und eine Behörde die auch noch mit dem Inkasso und co Kosten verursacht.
In einer solchen Konstellation wäre es sinnvoll mit dem Quatsch aufzuhören da es nur Verlierer gibt.
Zitat von: Hary am 05. Juli 2026, 13:44:29Zum Beispiel wenn das Kind in der Grundsicherung steckt.
ZitatVoraussetzung bei Kindern von 12 bis 17 Jahren
Für den Unterhaltsvorschuss bei Kindern von 12 bis 17 Jahren gilt folgende Voraussetzung:
Die Kinder bekommen keine Sozialleistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB 2). Leistungen nach SGB 2 nennt man auch Bürgergeld.
oder
der alleinerziehende Elternteil bekommt Leistungen nach SGB 2 und verdient mindestens 600 Euro brutto.
Quelle (https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/unterhaltsvorschuss-fuer-allein-erziehende)
Und für den Unterhalt eines Kindes sind nunmal beide Eltern zuständig, dem kann sich ein unterhaltsverpflichteter Elternteil nicht wegen drohender Verschuldung entziehen.
ZitatEltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Zum Unterhalt gehören zum Beispiel die Kosten für Kleidung oder Essen der Kinder. Aber auch Betreuungskosten oder Kosten für die Freizeit-Gestaltung, zum Beispiel für einen Schwimm-Kurs oder für den Musik-Unterricht.
Haben sich die Eltern getrennt, müssen trotzdem beide Eltern weiter für den Unterhalt des Kindes sorgen. Oft leben die Kinder bei einem Elternteil und werden dort versorgt. Der andere Elternteil muss dann meist Geld für den Unterhalt der Kinder bezahlen.
Zitat von: Hary am 05. Juli 2026, 13:44:29da dieser Vorschuss zu 100% angerechnet wird.
da steckt das verbrechen.den vorschuss anrechenfrei machen...man hätte definitiv eine gewisse % zahl mehr geburtenraten in deutschland.
Zitat von: Hary am 05. Juli 2026, 13:44:29Verschuldung auf der anderen Seite und eine Behörde die auch noch mit dem Inkasso und co Kosten verursacht.
auch da selber schuld..das ist eins elbstgemachtes problem..aber genau dieses kann man auf sämtlichen ebenen ausbreiten..und ihr wisst ja selber..ein land kann nicht ohne schulden exitieren..es braucht diese..man muss da an ganz anderen stellen angreifen..
Zitat von: Sheherazade am 05. Juli 2026, 13:50:36Und für den Unterhalt eines Kindes sind nunmal beide Eltern zuständig, dem kann sich ein unterhaltsverpflichteter Elternteil nicht wegen drohender Verschuldung entziehen.
nicht jeder kann sich aber gegen drohende schulden waffnen..daher sind solche texte immer leicht gesagt..hätte hätte...usw..wie so immer wenn man sichs leicht renden will..
Zitat von: Sheherazade am 05. Juli 2026, 13:50:36Und für den Unterhalt eines Kindes sind nunmal beide Eltern zuständig, dem kann sich ein unterhaltsverpflichteter Elternteil nicht wegen drohender Verschuldung entziehen.
Schon, aber dann müsste man auch konsequent sagen das diese Pflicht bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Stattdessen haben wir:
1. Das Kind verliert den Unterhalt
2. Der Elternteil wird Verschuldet
3. Der Elternteil zahlte Raten aus seiner Leistung
4. Der Elternteil beteiligt sich an Kleidung, Schule, Geschenke, Ausflüge, Umgang mit seiner Leistung
5. Am Ende steht die Unterhaltvirschussstelle ohne einen cent da, weil jeder mit verstand dann in die Privatinsolvenz geht.
Zitat von: Hary am 05. Juli 2026, 14:42:245. Am Ende steht die Unterhaltvirschussstelle ohne einen cent da, weil jeder mit verstand dann in die Privatinsolvenz geht.
:weisnich: Wer es mag, soll halt machen.
Andersherum KÖNNTE der Staat genauso gut -anstatt Unterhaltsvorschuss zu zahlen- die Verpflichtung des betreuenden Elternteils den Unterhalt vom anderen Elternteil einzutreiben nicht mehr übernehmen. Wozu gibt es denn Fachanwälte für Familienrecht? Sollen die betreuenden Elternteile doch selbst zusehen wie sie das Recht auf Unterhalt für ihre Kinder durchgesetzt bekommen. Glaub mir, die Lobby der Kinder und alleinerziehenden Elternteile ist größer als die der zahlungsunwilligen Elternteile, dein Modell hat keine Chance. Nachweislich nicht leistungsfähige Elternteile haben nämlich keine Repressalien zu befürchten, nur die, die sich drücken wollen.
Aber ist es nicht absurd, dass ein Elternteil sogar ins Gefängnis kommen kann wenn es dem Kind den Unterhalt verwehrt, während die Jobcenter den Kinder den Unterhalt dann trotzdem wieder wegnehmen?
Die rechtliche Logik dahinter trennt jedoch strikt zwischen zwei verschiedenen Systemen, der Bestrafung des pflichtwidrigen Elternteils und dem staatlichen System der Existenzsicherung.
Das Gesetz sieht in § 170 des Strafgesetzbuches (Stgb) die sogenannte ,,Verletzung der Unterhaltspflicht" vor.
Entzieht sich ein Elternteil mutwillig seiner finanziellen Verantwortung und gefährdet dadurch den Lebensbedarf des Kindes, begeht er eine Straftat. Die Strafandrohung (bis hin zur Freiheitsstrafe) soll Druck aufbauen, damit der Unterhaltspflichtige seiner Verantwortung nachkommt.
Sozialleistungen (wie das Bürgergeld) sind immer nachrangig. Sie springen nur ein, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder durch Zahlungen Dritter (wie Unterhalt) gedeckt werden kann.
Wenn das Jobcenter für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt, und dann fließt plötzlich doch Unterhalt vom Elternteil, gilt dieser Unterhalt rechtlich als Einkommen des Kindes.
Das Jobcenter zieht dieses Einkommen vom Bürgergeld-Anspruch des Kindes ab. Das Kind hat am Ende nicht weniger Geld als den gesetzlichen Mindestbedarf, aber der Staat holt sich so die zuvor ausgelegten Steuergelder zurück.
Das System bestraft also das strafbare Verhalten des Elternteils, verhindert aber gleichzeitig rein rechnerisch, dass eine Leistung (die Existenzsicherung) doppelt ausbezahlt wird.
Trotzdem ist es schwer nachvollziehbar das der Unterhalt das Kind absichern soll/muss zeitgleich aber dazu verwendet werden muss die Bedarfsgemeinschaft abzusichern.
Eigentlich müsste man den Unterhalt deckeln auf den Regelsatz für Kinder, da dies ja die Existenz sichert. Aber Existenzsicherung definiert ja jedes Gesetz anders... Beim Pfändungsfreibetrag gelten andere Werte als beim Selbstbehalt und in der Grundsicherung nimmt man auch andere zahlen... Eben so wie es einem gerade passt.
Zitat von: Hary am 06. Juli 2026, 11:38:07Trotzdem ist es schwer nachvollziehbar das der Unterhalt das Kind absichern soll/muss zeitgleich aber dazu verwendet werden muss die Bedarfsgemeinschaft abzusichern.
Und da ist schon dein Denkfehler (mal abgesehen davon, dass du verschiedene Rechtskreise wild miteinander vermischt). Kindesunterhalt dient nur der Absicherung des Kindes, nicht der Bedarfsgemeinschaft.
Das ist aber oft ein Symptom bei zahlungspflichtigen Elternteilen, man meint, der/die Expartner/in haut sich die Taschen voll mit dem Kindesunterhalt und lebt davon in Saus und Braus.
Kindesunterhalt wird nach Leistungsfähigkeit des bzw. der Eltern berechnet. Warum soll ein Kind auf Grundsicherungsniveau leben müssen, wenn die Eltern finanziell gut aufgestellt sind?
Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 12:38:32Kindesunterhalt wird nach Leistungsfähigkeit des bzw. der Eltern berechnet. Warum soll ein Kind auf Grundsicherungsniveau leben müssen, wenn die Eltern finanziell gut aufgestellt sind?
Aber das Kind lebt doch trotz Unterhalt weiter auf dem Grundsicherungsniveau. Der Unterhalt senkt zuerst den Bedarf des Kindes und dann den der Bedarfsgemeinschaft. Ein Kind wohnt ja selten alleine. Somit fließt Unterhalt aber das Kind ist kein cent besser abgesichert als ohne. Vor allem beim Vorschuss ist die Summe ja schon nicht geeignet die Bedürftigkeit zu verändern.
Zitat von: Hary am 06. Juli 2026, 13:00:46Aber das Kind lebt doch trotz Unterhalt weiter auf dem Grundsicherungsniveau.
Nur Kinder, deren betreuende Elternteile gezwungen sind, Grundsicherung zu beantragen.
Zitat von: Hary am 06. Juli 2026, 13:00:46Der Unterhalt senkt zuerst den Bedarf des Kindes und dann den der Bedarfsgemeinschaf
Falsch. Der Unterhalt wird nur auf den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Kindes angerechnet, zusammen mit dem Kindergeld. Sollte es einen "Überschuss" geben, wird dem Elternteil maximal das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
Das ist aber Grundwissen, dass du nach längerer Forenzugehörigkeit haben dürftest.
:flag: Ich weiß echt nicht mehr, wie man den ganzen Quatsch immernoch verteidigen kann: Ich hab da keinerlei Aktien in den Dingen... aber langsam wird es doch cartoonesk (wenn es das Wort gibt :lachen: )
was so alles diskutiert wird... Familienversicherung der Ehepartner , Krankschreibung an Tag 1 ,mehr Abgaben beim Minijob...
Das ist so'n Bullshit, da müssten langsam auch die Arbeitgeber und FDP Wähler mal anklopfen und fragen warum noc licht brennt aber keiner zuhause ist .... nur wegen dem Klimaschutz natürlich... :cool:
Zitat von: oldtom am 06. Juli 2026, 13:11:54Ich weiß echt nicht mehr, wie man den ganzen Quatsch immernoch verteidigen kann
Wer verteidigt was?
Im Eingangsbeitrag geht es um den Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 12 Jahren, den es ohnehin erst seit 2017 gibt. Eine gute Sache war die Einführung auf jeden Fall für Kinder mit zahlungsunwilligen Elternteilen. Ganz offensichtlich ist unsere Regierung aber zu dem Schluß gekommen, dass diese Regelung nicht zu einer erhöhten Geburtenrate beigetragen hat.
Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2026, 13:15:36Eine gute Sache war die Einführung auf jeden Fall für Kinder mit zahlungsunwilligen Elternteilen.
und den zahlungswilligen,die nicht zahlen können nicht.??warum eigentlich immer nur den zahlungsunwilligen..??
Zitat von: selbiger am 06. Juli 2026, 13:20:55und den zahlungswilligen,die nicht zahlen können nicht.??
Für die sowieso.
Zitat von: selbiger am 06. Juli 2026, 13:20:55und den zahlungswilligen,die nicht zahlen können nicht.??warum eigentlich immer nur den zahlungsunwilligen..??
Weil man davon ausgeht das der zahlungswillige Elternteil schon alles tut, um seine Kasse aufzubessern z. B. Vollzeit arbeiten, sich um besser bezahlte Jobs bemühen, Nebenjobs annehmen usw.
Ich war damals froh, als der UV auslief. Damals ging der nur bis 12 Jahre.
Wurde sowieso angerechnet und ich hatte die Arbeit mit dem beantragen.
Der Kindsvater konnte wegen Krankheit nur einen TZ-Job ausüben und keinen Unterhalt leisten bzw. nur anteilig.
Zitat von: Schnuffel01 am 06. Juli 2026, 21:29:04Ich war damals froh, als der UV auslief. Damals ging der nur bis 12 Jahre.
Wurde sowieso angerechnet und ich hatte die Arbeit mit dem beantragen.
Der Kindsvater konnte wegen Krankheit nur einen TZ-Job ausüben und keinen Unterhalt leisten bzw. nur anteilig.
Genau das sind die Konstellationen die ich meine, wo niemand einen Nutzen davon hat und alle nur verlieren. Der Vater kann seine Leistungsfähigkeit nicht erhöhen und wird zwangsverschuldet, du hast Aufwand und Ärger damit, aber keinen Cent mehr für das Kind oder dich, die Unterhaltsvorschussstelle hat Arbeit und kosten. Selbst das Jobcenter muss mehr prüfen und mehr Zeit investieren...