Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten. Ich möchte ja gerne wieder in Arbeit und Brot kommen, habe aber in der Vergangenheit schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht. Ich möchte gerne eine Anstellung in einer richtigen Firma haben und bewerbe mich da auch stringend, bisher jedoch erfolglos. Ich möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden. Was ist nun, wenn ich von denen ein Arbeitsangebot erhalte, ich dieses jedoch nicht annehme. Wie ich gehört habe, kann hier eine Totalsanktion erfolgen bis zu 3 Monate. Sind dann auch die Mietkosten inbegriffen, oder "nur" der Regelsatz?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma.
War es nicht eher eine Stelleninformation? Und du hast dich darauf beworben?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten
Liest sich so als würde man dich nur in eine Bewerberdatenbank aufnehmen wollen. Dann gibt es kein echtes Stellenangebot bei der ZA.
@Eric,
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Zitat(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
:yes:
Erstmal danke für Deine Zeitnahe Antwort.
Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen. Ich habe mich darauf beworben, da ich ja nach der neuen Grundsicherung schnell sanktioniert werden kann wenn ich mich nicht bewerbe.
Ich erhielt dann diese Einladung schon für morgen, also sehr zeitnah, und ich rief dort an, da man mich darum gebeten hatte. Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.
Jetzt muss ich da natürlich morgen hin. Klar ich kann gleich durch die Blume sagen dass das nichts für mich ist, und ich nur hier bin weil ich es muss ect. Aber das kann im schlimmsten Fall auch dazu führen das ich ja sanktioniert werde.
Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde. Komplette Streichung des Regelsatzes für drei Monate, oder komplette Steichung geglicher Geldmittel, also auch der Miete?
Um nicht missverstanden zu werden, ich will mich nicht vor Arbeit drücken, aber Zeitarbeitsfirmen sind nach meiner Erfahrungen absolute Seelenverkäufer.
@Eichhörnchen
Danke.
Das liest sich ja gut, aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.
Und ich kann ja auch schlecht sagen :"Ich bin nur hier weil ich es muss, da ich ansonsten sanktioniert werde
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.
Tja, dann wirst Du da wohl jetzt durch müssen !?!
Wenn die Bezahlung in dem Arbeitsplatzangebot da bei der Zeitarbeitsfirma auch noch voll Deinen Lebensbedarf deckt (
siehe BverfG-Urteil in 2019, Randnotiz 209), haben sie Dich wahrscheinlich jetzt schon "am Haken" !
"Herzlichen Glückwunsch !"
Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.
Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.
Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde.
Warum solltest du das tun?
Wenn ich einen Job nicht haben möchte dann würde ich das viel subtiler lösen.
Einfach den Job annehmen und dann hat man eben 2 Linke Hände bei der Arbeit und ruckzuck ist man wieder draußen.
Und für Probezeitkündigungen durch den Arbeitgeber kann es auch keine Sanktionen geben.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen.
Stand da jeweils eindeutig "Vermittlungsvorschlag" drüber oder stand da "Stelleninformation"?
Ja, du wirst da erstmal hin müssen. Ich bezweifele jedoch, dass man dir bei diesem Termin einen Arbeitsplatz anbietet. Wenn doch, nicht einfach ablehnen. Informiere dich genau über die Konditionen (Einsatzgebiet, Lohn, Arbeitszeit etc.) und das am besten schriftlich geben lassen und überlege dir das in Ruhe zu Hause. Du kannst dich dann auch wieder hier melden.
Es ist ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung.
@Sheherazade Danke, das werde ich dann tun, sollte es soweit kommen.
Ich möchte meine Frage gerne nocheinmal wiederholen, bitte.
Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?
Ich habe KI bemüht, diese sagt eine Totalsanktion des Regelsatzes für einen, maximal zwei Monate. Miete inklusive Nebenkosten wären davon nicht betroffen.
Aber ich möchte mich nicht auf KI verlassen, daher frage ich hier.
Wäre es möglich mir diese Frage zu beantworten?
Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?
Oder würde ich auch hier Gefahr laufen sanktioniert zu werden?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?
Das ist schwer zu sagen nach den Regelungen ab 01.07.2026 und kommt vermutlich auch auf die Begründung deiner Ablehnung an. Einfach nur "Ich will nicht für eine ZA arbeiten" ist keine Begründung.
Also könnte im Schlimmsten Fall auch eine Totalsanktion drohen, in welcher mir auch meine Miete nicht mehr gezahlt werden würde?
Möglich, mir fehlen hierzu allerdings die Kenntnisse ob und wie man sich dann dagegen wehren könnte.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 14:22:34Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.
Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.
Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
Naja ich bin tatsächlich in einer (fast) ähnlichen Situation inzwischen.
Das Jobcenter scheint nun langsam zu verstehen, dass ich nicht mehr wirklich vermittelbar bin, und kam mir jüngst mit einem extrem "lustigen" Vermittlungsvorschlag bei einer Zeitarbeitsfirma - worauf ich mich natürlich nicht bewerbe, weil - wie jesacht:
Zitat von: Eichhörnchen am 07. Juli 2026, 13:38:36(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Was die Sanktionsmöglichkeit anbelangt - nun ja - soweit ich das glaube verstanden und mitbekommen zu haben - hat die Frau Bas (SPD, Arbeits- u. Sozialministerin) diese sog. "Anti-Totalverweigererregelung" von ihrem "Ampel-Vorgänger" Herr Heil nahezu 1:1 übernommen.
Und da sollte man nur im Regelsatz sanktioniert werden !
Die Unterkunft und Krankenkassenbeitrag sollte weiter gezahlt werden (
zum großen Ärger von NIUS & Co.).
Nur jetzt gilt nicht mehr diese vorherige 10-20-30 % Staffelung vor dieser Totalsanktion (bei Terminversäumnissen), sondern gleich 30 % des Regelsatzes Sanktion. DAS ist hier sozusagen die Verschärfung bei dieser "neuen Grundsicherung".
Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Das mit den %ten Sanktion betraf, glaub ich, nur das Thema Terminversäumnisse.
Bei Arbeitsplatzannahmeverweigerung galt das mit der Totalsanktion - aber mit so einer komischen Spezialregelung.
Man muss innerhalb eines Jahres vorher schon mal sanktioniert worden sein (mit diesen Prozenten). DANN sollte bei Arbeitsplatzaufnahmeverweigerung diese Totalsanktion des Regelsatzes möglich sein.
Ob das jetzt immer noch genau so gilt (
mit innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden, oder so), weiß ich jetzt nicht so genau. Ich glaube aber, wahrscheinlich ja !?
Ha ! Siehste. Diese Regelung aus der "Ampelzeit" mit
innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden sein, gildet jetzt wohl doch nicht mehr:
Zitat aus dem Link von Sheherazade https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat6. Die bisherige Voraussetzung für den Wegfall des Leistungsanspruchs bei vorsätzlicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme einer zumutbaren Arbeit, dass innerhalb des letzten Jahres eine erste Sanktion wegen Nichtaufnahme einer zumutbare Arbeit erfolgt sein muss, entfällt. Hinweis: Diese Regelung tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Also noch höllischer aufpassen, auf was man sich da einlässt (einlassen könnte) !!
Hier kann man alles zu den Änderungen ab 01.07.2026 nachlesen. (https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html)
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden
Kann ich absolut nachvollziehen!
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.
Wenn es ein Stellenangebot gibt und zwar aktuell, wird es schwierig sein mit einer Ablehnung.
Das klingt mir nicht nach einem konkreten Angebot.
Zumal man im Gleisbau richtig fit sein muss. Es ist kein Job für jedermann. (hab ich mal gemacht)
Aber offenbar haben die ja angeblich noch andere Jobs.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot
Dann würde eine Ablehnung ziemlich sicher eine Sanktion bedeuten.
Da du schon bei Leihbuden gearbeitet hast, weißt du sicherlich auch, wenn folgendes im AV stehen sollte.
Arbeitszeit 35 Stunden, in Wirklichkeit aber 40 Stunden, und die 5 Stunden sollen dann für ein Zeitkonto genutzt werden, um auftragsfreie Zeiten damit zu überbrücken. (rechtswidrig)
Was noch besser ist, wenn es gar kein konkretes Jobangebot gibt, sondern du nur in einer sogenannten Bewerberdatei aufgenommen werden sollst.
Das kannst du bei der Leihbude verweigern.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?
Sollte es einen AV geben, kannst du den natürlich zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
Macht das deine Leihbude nicht, arbeitet die mindestens hoch unseriös.
Keiner kann gezwungen werden, einen AV sofort vor Ort zu unterschreiben. (wäre auch rechtswidrig)
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2026, 17:29:33auch ungelernte im Gleisbau ect.
Gleisbau ja !?!? :schock:
Na hallo na hallo na hallo na hallo !!
Das erinnert mich ja an Quai Chang Caine in der Kung Fu Serie in den 8ziger Jahren im Fernsehen https://youtu.be/Rvu5YcmYhSQ ! :grins:
Ich weis jetzt nur nicht, in welcher Episode er da als Gleisbauer mal gearbeitet hat.
Erstmal danke für Eure Antworten.
Da fällt mir ein, der Sachbearbeiter der Zeitarbeitsfirma weiss bislang gar nicht das ich durch das Jobcenter mich beworben habe.Habe dies in meinem Bewerbungsschreiben gar nicht erwähnt.
Würde ich gar nicht hingehen oder absagen, wüsste dieser gar nichts vom Jobcenter in Bezug auf mich.
Wie wahrscheinlich wäre dann dass das Jobcenter nachfragt ob ich mich überhaupt beworben habe?
Bei einem Vermittlungsvorschlag mit RfB bekommt der AG auch Post mit deinen Daten. Der sogenannte "Petzbogen".
Darauf kreuzt er dann an, ob du dich beworben hat, was du für Forderungen stellst, warum das AV nicht zustande kam...etc pp.....
Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2026, 21:04:49Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.
Was aber so einer Zeitarbeitsfirma dann doch schon am ähnlichsten sehen würde, dass sie das macht - oder !?!?
Naja, nicht direkt Gleisbau, ich rief dort gestern an und der Zeitarbeitsmensch erzählte mir irgendwas von einer Tätigkeit in Bezug Metallbau/Montieren an Gleisen und Zügen.
Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Aber da ich daher einen Bezug zum Metallbereich habe, versucht man mich nun irgendwie in diesen Bereich zu vermitteln.
Eric
Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 09:09:40Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Es gibt die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
und dann wenn es schon gemacht wurde das AmtsärztlicheAttest, damit kann man schon diverse VV vergessen. Man muss halt darauf reagieren.
Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juli 2026, 10:34:50Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.
Mal davon abgesehen, dass die Schweißerscheine ihre Gültigkeit schon viel eher verlieren, ohne Arbeit in dem Bereich nach 6 Monaten.
So, bin jetzt zurück.
Ersteinmal vielen Dank für alle die sich hier beteiligt, und versucht haben mir zu helfen.
Es war dann doch viel einfacher als ich zunächst dachte.
Als ich ankam, sollte ich zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Auf meine Frage hin ob ich damit in den Bewerbertool aufgenommen werden würde, sagte mir der Mitarbeiter das dies unter anderem der Fall sei. Ich habe dies dann abgelehnt und auf die Datenschutzverordnung hingewiesen.
Daraufhin wurde mir dann gesagt das ein Gespräch nicht stattfinden könne. Dann kam ein anderer Mitarbeiter hinzu, vermutlich der Chef, so mein Eindruck, und sagte mir ich könne es auch lassen und bat mich in sein Büro. Als er merkte das ich aufgrund des Vermittlungsvorschlags da sei, fragte er freundlich ob ich denn überhaupt an dieser Stelle interessiert sei. Natürlich bejahte ich das mit einem wissenden lächeln, und erklärte ihm das ich ja schließlich meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen habe. Ich verwies auch auf meinen Hallux Rigidus, und das ich zum einen nicht lange ohne Schmerzen stehen könne, zum anderen würde ich maßangefertigte Sicherheitsschuhe benötigen. Das ich zwar gerne arbeiten wolle(stimmt ja, aber nicht mehr im Metallbereich, und schon gar nicht in einer Leihbude), aber gesundheitliche Bedenken hätte.
Daraufhin stempelte er mir meinen Vermittlungsvorschlag ab, setzte seine Unterschrift darunter und teilte mir mit das ich für deren Firma nicht geeignet sei. Aber alles sehr höflich und locker.
Er reichte mir noch die Hand, und ich ging.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.
Hallo, ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit. Bin medizinische Fachangestellte und da ist stehen und laufen an der Tagesordnung.
Hallo, könnte auch sein das man zum Med. Dienst geschickt wird.
Wenn unklar ist wie krank man ist und was noch geht.
Zitat von: tiny_dancer am 08. Juli 2026, 18:26:26ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit.
Hast Du Dich denn
mit dieser Erkrankung bei Deinem Arbeitsplatz auch beworben ?
Wie sieht denn da Dein Schmerzmanagement aus ?
Sicher wissen Deine Kollegen von Deinem Handicap !?
Du bist mit Deiner Arbeit schon lange ein/e geschätzte/r Kollege in Deinem Betrieb !?
Du machst Deinen Beruf mit Leidenschaft - er ist für Dich Berufung !?!
Mit solch Handicaps sich als neuer Kollege in einen Betrieb da einfügen zu wollen, ist eine ganz andere Nummer, eine ganz andere Lebenslage, als wenn man bereits langjähriger geschätzter Mitarbeiter in einem Betrieb ist, und DANN mal gesundheitliche Probleme bekommt !!
Zitat von: Eichhörnchen am 08. Juli 2026, 22:20:10Mit solch Handicaps sich als neuer Kollege in einen Betrieb da einfügen zu wollen, ist eine ganz andere Nummer, eine ganz andere Lebenslage, als wenn man bereits langjähriger geschätzter Mitarbeiter in einem Betrieb ist, und DANN mal gesundheitliche Probleme bekommt !!
Wieso, Schmerzen sind Schmerzen. Einige beißen auf die Zähne - wie tiny_dancer - und andere
nicht und probierens nicht mal.
Naja gut... ich weiß echt nicht warum immer alle davon ausgehen, dass jemand freiwilig in diesem Grusi Scheiß ist ...
Zunächst sollte man erstmal unterscheiden ob "nur" Hallux Valgus oder Hallux Rigidus.
Dies ist schonmal ein erheblicher Unterschied.
Mit einem Hallux Rigidus, wie bei mir, im Stahlbau zu arbeiten, schwere Sachen zu schleppen, welche die Belastung auf den Fuß noch um etliche Kilo erhöhen. Das alles in Sicherheitsschuhen der Klasse S3, welche durch die Schutzeinlagen sehr hart sind...viel Spaß.
Es mag ja Menschen geben die bereit sind Schmerzen bei der täglichen Arbeit in Kauf zu nehmen. Bitte sehr...ICH NICHT!
Und erst recht nicht für eine Leihbude bei welcher man vielleicht 14-15 Euro/h verdient.
Zitat von: FredFeuerstein7 am 08. Juli 2026, 22:41:11...und andere nicht und probierens nicht mal.
Ja probieren geht über studieren !?!?
,,
Na probier doch mal ! PROBIIIIER DOCH WENICHSTENS MAL !!"
Es haben sich schon Leute zu tote probiert ! :wand:
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juli 2026, 10:34:50Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.
Ich habe ja auch mehr als nur einen Beruf.
Mein erster Beruf ist mittlerweile gut 18 Jahre her, in dem ich zuvor über 20 Jahre gewerblich gearbeitet habe (nach der Lehre), bevor ich mich komplett "neu erfunden" habe, wie man immer so schön sacht (
anderes Hobby zum Beruf gemacht). Ja ICH z. B. bin ein sog. "Superpropierer" (gewesen) !
Gildet dieser Beruf/Qualifikation denn noch ?
Gibt´s da eine Dateline oder sowas ?
Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Es war dann doch viel einfacher als ich zunächst dachte...
Na bitte ! :smile:
Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Daraufhin stempelte er mir meinen Vermittlungsvorschlag ab, setzte seine Unterschrift darunter
Ha ! DAS ist ja genau DAS Szenario, von dem olle Olaf Scholz (SPD) bei diesem berühmten "Kanzlerduell" vor der letzten Bundestagsneuwahl da erzählt hat ! :grins:
Voilá: https://youtu.be/B3z2T7ed6Os?t=1259
Möglicherweise hat olle Scholz da meistens oder hauptsächlich immer mit Zeitarbeitsfirmenchefs geredet !? :mocking:
Zitat von: tiny_dancer am 08. Juli 2026, 18:26:26Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.
Hallo, ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit. Bin medizinische Fachangestellte und da ist stehen und laufen an der Tagesordnung.
Wenn du mit deinen Schmerzen dich gerne auf der Arbeit quälst ist das ok
Aber jeder Mensch ist anderes, nennt sich individum.
Pauschale Aussagen sind immer einfach raus zu lassen...
Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Als ich ankam, sollte ich zunächst einen Fragebogen ausfüllen.
Der Klassiker bei den meisten Leihbuden.
Aktuell haben wir zwar kein Jobangebot, aber lassen Sie uns Ihre Daten für später da.
Damit man am Vorabend einen Anruf bekommt und sagt: ,,Morgen früh ist Einsatz." :schock:
Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45und teilte mir mit das ich für deren Firma nicht geeignet sei.
Gerade bei Leihbuden sollte man bestehende gesundheitliche Einschränkungen eher hervorheben.
An solchen Leuten haben die absolut kein Interesse, weil die deren Profit gefährden. (man könnte ja AU werden)
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:34:49Aktuell haben wir zwar kein Jobangebot, aber lassen Sie uns Ihre Daten für später da.
Damit man am Vorabend einen Anruf bekommt und sagt: ,,Morgen früh ist Einsatz." :schock:
Blödsinn, wir leben nicht mehr in den 80ern. Keine ZA ruft einen in der Datenbank erfassten Bewerber an um ihn dann so kurzfristig ohne Arbeitsvertrag und PSA zum Kunden zu schicken.
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 16:56:28Blödsinn, wir leben nicht mehr in den 80ern.
Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.
Denn diese Praxis ist keineswegs ausgestorben.
Allerdings kann man als Angerufener jetzt ohne Konsequenzen ablehnen.
Wie es dann ein JC sieht, steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt.
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 16:56:28dann so kurzfristig ohne Arbeitsvertrag und PSA zum Kunden zu schicken.
AV geht auch später in der Leihfirma. (liegt in solchen Fällen garantiert schon fertig in der Firma)
Wozu muss Mann dafür einen PSA-Test machen? :ironie:
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 17:40:46Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.
Ein naher Angehöriger vergangenes Jahr zuletzt. Auf eigenen Wunsch sogar, weil dort ein Job bei einem Konzern ausgeschrieben war, wo man unbedingt hin wollte. Hat auch umgehend geklappt, am nächsten Tag gleich den Arbeitsvertrag unterschrieben, PSA in Empfang genommen und am übernächsten Tag war 1. Einsatztag. Jeden Monat gab es pünktlich gutes Geld (gleiche Höhe wie das Stammpersonal) mit Zuschlägen und Zusatzzahlungen, regelmäßig neue Arbeitskleidung, ein ordentlich geführtes Zeitkonto und nach 9 Monaten wurde er vom Konzern übernommen.
Es sind nicht alle ZA gleich, es gibt auch richtig gute. Die legen dann aber auch Wert auf gute Mitarbeiter, die sie ihren Kunden anbieten können.
Ha ! DAS isses ja vielleicht !?
Wenn man da erstmal in so einer Leihfirma registriert ist, und die einem da dann irgendwann plötzlich einen Job anbieten, und man lehnt den dann ab (warum auch immer !?), könnte dann das Sanktionsregime zuschlagen - wenn die Leihfirma die Ablehnung das Arbeitsangebots da dem Jobcenter mitteilt - gemäß dieser Rand Nr. 209 vom BverfG-Urteil von 2019 - wenn dieses Jobangebot von der Leihfirma da auch vollwertig Unterhaltsdeckend wäre !?! :scratch: :scratch: :teuflisch:
@Sheherazade am 9.7.2026 um 18:10:46
Diese vermeintliche Zeitarbeitsfirma von Deinem nahen Angehörigen da, würde ich nicht Zeitarbeitsfirma nennen, sondern eher Probezeitmakler oder sowas !
Oder diese Zeitarbeitsfirma da hat eine neue Dienstleitung mit im Angebot - eine sog. Probezeitmakelung - oder so !? :weisnich:
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 18:10:46Es sind nicht alle ZA gleich, es gibt auch richtig gute.
Das ist mir schon bewusst, vor allem die, welche sich auf ein Spezialgebiet spezialisiert haben.
Scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein.
Die meisten 0815-Buden arbeiten nach wie vor mit recht seltsamen Methoden.
Ich mag grundsätzlich nicht ausschliessen das es auch Zeitarbeitsfirmen gibt, welche seriös und gut arbeiten. Aber diese sind nach meiner Wahrnehmung eher die Ausnahme.
Ich war früher mehrfach für Zeitarbeitsfirmen tätig, und es war durchweg nicht angenehm.
Diese Zeitarbeitsfirmen wurden ja, glaub ich, eigentlich sogar direkt FÜR die Jobcenter und diesem Hartz4 erst erfunden !
Denn nur DA machen/machten sie ja eigentlich auch erst so richtich Sinn !
Zitat von: Eichhörnchen am 10. Juli 2026, 09:05:59Diese Zeitarbeitsfirmen wurden ja, glaub ich, eigentlich sogar direkt FÜR die Jobcenter und diesem Hartz4 erst erfunden !
Ein Herr Bindan hat die erste ZA 1960 in Deutschland gegründet. Und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Branche seit 1972 rechtlich. Einen Branchentarifvertrag für Zeitarbeitsfirmen gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Mit dem GVP-Tarifwerk gilt seit dem 1. Januar 2026 erstmals ein einheitlicher Tarifvertrag für die gesamte Branche. Das neue GVP-Tarifwerk ersetzt die früheren, getrennten Verträge der Verbände BAP und iGZ vollständig.
Wenn man mal in die Entgelttabellen der Zeitarbeit reinguckt, kann man auch sehen, was man (je nach Qualifikation) verdienen kann.
Damals zu HIV Zeiten wurden diese Buden dank Gewerkschaften gefördert.
Denn sie haben damals Tarifverträge mit denen abgeschlossen.
Und das zeigt, das Gewerkschaften nicht immer die Interessen
von Arbeitern / Angestellten oder hier Arbeitslosen verfolgen.
Zitat von: GoetzB am 10. Juli 2026, 16:12:53Damals zu HIV Zeiten wurden diese Buden dank Gewerkschaften gefördert.
Denn sie haben damals Tarifverträge mit denen abgeschlossen.
Du hast es besser ohne Branchentarifvertrag für ZA gefunden? Mit Stundenlöhnen von 5€? Seit 2004 hat sich dadurch die Spreu vom Weizen getrennt, zumal schon viele Konzerne eigene ZA betreiben, VW zum Beispiel.
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2026, 09:30:58Wenn man mal in die Entgelttabellen der Zeitarbeit reinguckt, kann man auch sehen, was man (je nach Qualifikation) verdienen kann.
Die sind allerdings leider oft nur Makulatur.
Meistens wird man nur als Helfer eingesetzt, Qualifikation hin oder her.
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2026, 16:29:21zumal schon viele Konzerne eigene ZA betreiben, VW zum Beispiel.
Ja, dort läuft es auch bestens, gerade die Leiharbeiter fliegen dort in großer Stückzahl raus.
Auch weil die dort genausowenig zu melden haben wie in anderen Leihbuden auch.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2026, 16:37:12Die sind allerdings leider oft nur Makulatur.
Meistens wird man nur als Helfer eingesetzt, Qualifikation hin oder her.
Also hast du noch nie rein geguckt.
Der Stundenlohn nach dem DGB/GVP-Tarifwerk reicht aktuell von 14,96 Euro in der untersten Entgeltgruppe (EG 1 für Helfer) bis zu 28,95 Euro (EG 9 für hochqualifizierte Spezialisten). Die Löhne variieren je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Einsatzbereich.
Und nein, die sind NICHT Makulatur.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2026, 16:37:12Ja, dort läuft es auch bestens, gerade die Leiharbeiter fliegen dort in großer Stückzahl raus.
Und trotzdem haben die da eine richtige Bewerberschlange, alle wollen rein, Direkteinstellungen gibt es in den unteren Lohngruppen bei VW so gut wie gar nicht mehr.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2026, 16:37:12Auch weil die dort genausowenig zu melden haben wie in anderen Leihbuden auch.
Was wollen die denn zu melden haben? Für Leiharbeiter ist bei Problemen (z. B. mit dem Arbeitsvertrag) der Betriebsrat des Verleihers zuständig. Der Betriebsrat im Einsatzbetrieb (Entleiher) ist jedoch für den täglichen Einsatz vor Ort verantwortlich. Er achtet darauf, dass der Arbeitsplatz sicher ist und Gesetze eingehalten werden.
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2026, 16:29:21Zitat von: GoetzB am 10. Juli 2026, 16:12:53Damals zu HIV Zeiten wurden diese Buden dank Gewerkschaften gefördert.
Denn sie haben damals Tarifverträge mit denen abgeschlossen.
Du hast es besser ohne Branchentarifvertrag für ZA gefunden? Mit Stundenlöhnen von 5€? Seit 2004 hat sich dadurch die Spreu vom Weizen getrennt, zumal schon viele Konzerne eigene ZA betreiben, VW zum Beispiel.
Es ging damals um Equal Pay; gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Durch Tarifverträge konnte aber von diesen Prinzip abgewichen werden!
- das führte dann oft zu niedrigeren Löhnen.
Zitat von: GoetzB am 10. Juli 2026, 18:52:15Es ging damals um Equal Pay; gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Durch Tarifverträge konnte aber von diesen Prinzip abgewichen werden!
- das führte dann oft zu niedrigeren Löhnen.
Für wen niedrigere Löhne? Zeitarbeiter wurden vor 2004 noch nicht mal annähernd gleich bezahlt für die gleiche Arbeit. Erst mit den Tarifverträgen gab es mehr Stabilität und Vertragssicherheit für die AN in den ZA. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit sind in Deutschland seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Seit seinem Bestehen wurde das AÜG mehrfach novelliert, die letzten umfangreichen Änderungen traten zum 1. April 2017 in Kraft. Zu den Kernpunkten der letzten Novellierung gehören der Anspruch auf Equal Pay nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer sowie eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
Oder vertust du dich da mit Equal Treatment? Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch Arbeitsbedingungen wie Urlaub betrifft, existiert sogar schon seit dem 1. Januar 2003.
Zitat von: GoetzB am 10. Juli 2026, 16:12:53Und das zeigt, das Gewerkschaften nicht immer die Interessen
von Arbeitern / Angestellten oder hier Arbeitslosen verfolgen.
Ich sach ja immer, der Betriebsrat berät den Betrieb.
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2026, 16:51:00Was wollen die denn zu melden haben? Für Leiharbeiter ist bei Problemen (z. B. mit dem Arbeitsvertrag) der Betriebsrat des Verleihers zuständig. Der Betriebsrat im Einsatzbetrieb (Entleiher) ist jedoch für den täglichen Einsatz vor Ort verantwortlich. Er achtet darauf, dass der Arbeitsplatz sicher ist und Gesetze eingehalten werden.
Als Leiharbeiter (am besten noch als Helfer) zum Betriebsrat :lol: Der ist am nächsten Tag dann halt weg bzw. hat keinen Einsatz mehr. Du hast vielleicht hier Erfahrung mit einer einzelnen Zeitarbeitsfirma, welche nur an VW vermittelt, aber ansonsten hat das wenig mit der Realität zu tun. Auch bekommen Leiharbeiter natürlich weniger, als das Stammpersonal. Das ist ganz normal.
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:34:49Der Klassiker bei den meisten Leihbuden.
Aktuell haben wir zwar kein Jobangebot, aber lassen Sie uns Ihre Daten für später da.
Damit man am Vorabend einen Anruf bekommt und sagt: ,,Morgen früh ist Einsatz." :schock:
Korrekt, genau so läuft es meist. Oder dann ein Einsatz nur für 2-3 Tage und dann vielleicht paar Tage später spontan in einer anderen Firma. In der Regel recht kurzfristig, also Information 1-2 Tage davor, vielleicht auch sogar am gleichen Tag.
Zitat von: superMeier am 13. Juli 2026, 11:24:39Du hast vielleicht hier Erfahrung mit einer einzelnen Zeitarbeitsfirma, welche nur an VW vermittelt
Tatsächlich nicht. Schon gar nicht mit der VW-ZA AutoVision, von der kenne ich nur sehr viele Beschäftigte, weil VW hier sozusagen vor der Türe ist.
Das mag sein, das VW eine sehr vorbildliche Zeitarbeitsfirma betreibt, kann ich mir durchaus vorstellen.
Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen sind der Großteil aber ungelernte Arbeiter oder Leute, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben --> Also Helfertätigkeit. Wer nicht spurt (also wenn sich die Firma beschwert oder sagt, z.B. der/die ist zu langsam), ist am nächsten Tag Feierabend und der nächste ist dran :)
Zitat von: superMeier am 13. Juli 2026, 11:33:39Das mag sein, das VW eine sehr vorbildliche Zeitarbeitsfirma betreibt
OK, du hast meine Antwort auf deinen Vorwurf meiner eingeschränkten Kenntnisse über ZA nicht verstanden. Lassen wir es einfach gut sein.
Zitat von: superMeier am 13. Juli 2026, 11:33:39Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen sind der Großteil aber ungelernte Arbeiter oder Leute, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben
Das gibt es mit Sicherheit auch regionale Unterschiede, deshalb bezweifele ich einfach mal, dass es sich hierbei um den Großteil der ZA-Mitarbeiter handelt - zumal gerade mit dieser Klientel nicht besonders viel Geld zu machen ist von den ZA, auch wenn manche ZA immer noch mehr Masse statt Klasse bevorzugen. Bei den meisten Arbeitnehmern der jüngeren Generation ist es aber in den letzten Jahren angekommen, dass eine gut gewählte ZA durchaus das Sprungbrett zu einer mehr oder weniger ehrgeizigen Karriere sein kann - wenn man will.
Zitat von: Sheherazade am 13. Juli 2026, 12:27:58Bei den meisten Arbeitnehmern der jüngeren Generation ist es aber in den letzten Jahren angekommen, dass eine gut gewählte ZA durchaus das Sprungbrett zu einer mehr oder weniger ehrgeizigen Karriere sein kann - wenn man will.
so wie es am Anfang mal war.
MfG FN