Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten. Ich möchte ja gerne wieder in Arbeit und Brot kommen, habe aber in der Vergangenheit schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht. Ich möchte gerne eine Anstellung in einer richtigen Firma haben und bewerbe mich da auch stringend, bisher jedoch erfolglos. Ich möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden. Was ist nun, wenn ich von denen ein Arbeitsangebot erhalte, ich dieses jedoch nicht annehme. Wie ich gehört habe, kann hier eine Totalsanktion erfolgen bis zu 3 Monate. Sind dann auch die Mietkosten inbegriffen, oder "nur" der Regelsatz?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma.
War es nicht eher eine Stelleninformation? Und du hast dich darauf beworben?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten
Liest sich so als würde man dich nur in eine Bewerberdatenbank aufnehmen wollen. Dann gibt es kein echtes Stellenangebot bei der ZA.
@Eric,
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Zitat(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
:yes:
Erstmal danke für Deine Zeitnahe Antwort.
Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen. Ich habe mich darauf beworben, da ich ja nach der neuen Grundsicherung schnell sanktioniert werden kann wenn ich mich nicht bewerbe.
Ich erhielt dann diese Einladung schon für morgen, also sehr zeitnah, und ich rief dort an, da man mich darum gebeten hatte. Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.
Jetzt muss ich da natürlich morgen hin. Klar ich kann gleich durch die Blume sagen dass das nichts für mich ist, und ich nur hier bin weil ich es muss ect. Aber das kann im schlimmsten Fall auch dazu führen das ich ja sanktioniert werde.
Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde. Komplette Streichung des Regelsatzes für drei Monate, oder komplette Steichung geglicher Geldmittel, also auch der Miete?
Um nicht missverstanden zu werden, ich will mich nicht vor Arbeit drücken, aber Zeitarbeitsfirmen sind nach meiner Erfahrungen absolute Seelenverkäufer.
@Eichhörnchen
Danke.
Das liest sich ja gut, aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.
Und ich kann ja auch schlecht sagen :"Ich bin nur hier weil ich es muss, da ich ansonsten sanktioniert werde
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.
Tja, dann wirst Du da wohl jetzt durch müssen !?!
Wenn die Bezahlung in dem Arbeitsplatzangebot da bei der Zeitarbeitsfirma auch noch voll Deinen Lebensbedarf deckt (
siehe BverfG-Urteil in 2019, Randnotiz 209), haben sie Dich wahrscheinlich jetzt schon "am Haken" !
"Herzlichen Glückwunsch !"
Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.
Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.
Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde.
Warum solltest du das tun?
Wenn ich einen Job nicht haben möchte dann würde ich das viel subtiler lösen.
Einfach den Job annehmen und dann hat man eben 2 Linke Hände bei der Arbeit und ruckzuck ist man wieder draußen.
Und für Probezeitkündigungen durch den Arbeitgeber kann es auch keine Sanktionen geben.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen.
Stand da jeweils eindeutig "Vermittlungsvorschlag" drüber oder stand da "Stelleninformation"?
Ja, du wirst da erstmal hin müssen. Ich bezweifele jedoch, dass man dir bei diesem Termin einen Arbeitsplatz anbietet. Wenn doch, nicht einfach ablehnen. Informiere dich genau über die Konditionen (Einsatzgebiet, Lohn, Arbeitszeit etc.) und das am besten schriftlich geben lassen und überlege dir das in Ruhe zu Hause. Du kannst dich dann auch wieder hier melden.
Es ist ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung.
@Sheherazade Danke, das werde ich dann tun, sollte es soweit kommen.
Ich möchte meine Frage gerne nocheinmal wiederholen, bitte.
Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?
Ich habe KI bemüht, diese sagt eine Totalsanktion des Regelsatzes für einen, maximal zwei Monate. Miete inklusive Nebenkosten wären davon nicht betroffen.
Aber ich möchte mich nicht auf KI verlassen, daher frage ich hier.
Wäre es möglich mir diese Frage zu beantworten?
Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?
Oder würde ich auch hier Gefahr laufen sanktioniert zu werden?
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?
Das ist schwer zu sagen nach den Regelungen ab 01.07.2026 und kommt vermutlich auch auf die Begründung deiner Ablehnung an. Einfach nur "Ich will nicht für eine ZA arbeiten" ist keine Begründung.
Also könnte im Schlimmsten Fall auch eine Totalsanktion drohen, in welcher mir auch meine Miete nicht mehr gezahlt werden würde?
Möglich, mir fehlen hierzu allerdings die Kenntnisse ob und wie man sich dann dagegen wehren könnte.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 14:22:34Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.
Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.
Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
Naja ich bin tatsächlich in einer (fast) ähnlichen Situation inzwischen.
Das Jobcenter scheint nun langsam zu verstehen, dass ich nicht mehr wirklich vermittelbar bin, und kam mir jüngst mit einem extrem "lustigen" Vermittlungsvorschlag bei einer Zeitarbeitsfirma - worauf ich mich natürlich nicht bewerbe, weil - wie jesacht:
Zitat von: Eichhörnchen am 07. Juli 2026, 13:38:36(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Was die Sanktionsmöglichkeit anbelangt - nun ja - soweit ich das glaube verstanden und mitbekommen zu haben - hat die Frau Bas (SPD, Arbeits- u. Sozialministerin) diese sog. "Anti-Totalverweigererregelung" von ihrem "Ampel-Vorgänger" Herr Heil nahezu 1:1 übernommen.
Und da sollte man nur im Regelsatz sanktioniert werden !
Die Unterkunft und Krankenkassenbeitrag sollte weiter gezahlt werden (
zum großen Ärger von NIUS & Co.).
Nur jetzt gilt nicht mehr diese vorherige 10-20-30 % Staffelung vor dieser Totalsanktion (bei Terminversäumnissen), sondern gleich 30 % des Regelsatzes Sanktion. DAS ist hier sozusagen die Verschärfung bei dieser "neuen Grundsicherung".
Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Das mit den %ten Sanktion betraf, glaub ich, nur das Thema Terminversäumnisse.
Bei Arbeitsplatzannahmeverweigerung galt das mit der Totalsanktion - aber mit so einer komischen Spezialregelung.
Man muss innerhalb eines Jahres vorher schon mal sanktioniert worden sein (mit diesen Prozenten). DANN sollte bei Arbeitsplatzaufnahmeverweigerung diese Totalsanktion des Regelsatzes möglich sein.
Ob das jetzt immer noch genau so gilt (
mit innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden, oder so), weiß ich jetzt nicht so genau. Ich glaube aber, wahrscheinlich ja !?
Ha ! Siehste. Diese Regelung aus der "Ampelzeit" mit
innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden sein, gildet jetzt wohl doch nicht mehr:
Zitat aus dem Link von Sheherazade https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat6. Die bisherige Voraussetzung für den Wegfall des Leistungsanspruchs bei vorsätzlicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme einer zumutbaren Arbeit, dass innerhalb des letzten Jahres eine erste Sanktion wegen Nichtaufnahme einer zumutbare Arbeit erfolgt sein muss, entfällt. Hinweis: Diese Regelung tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Also noch höllischer aufpassen, auf was man sich da einlässt (einlassen könnte) !!
Hier kann man alles zu den Änderungen ab 01.07.2026 nachlesen. (https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html)
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden
Kann ich absolut nachvollziehen!
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.
Wenn es ein Stellenangebot gibt und zwar aktuell, wird es schwierig sein mit einer Ablehnung.
Das klingt mir nicht nach einem konkreten Angebot.
Zumal man im Gleisbau richtig fit sein muss. Es ist kein Job für jedermann. (hab ich mal gemacht)
Aber offenbar haben die ja angeblich noch andere Jobs.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot
Dann würde eine Ablehnung ziemlich sicher eine Sanktion bedeuten.
Da du schon bei Leihbuden gearbeitet hast, weißt du sicherlich auch, wenn folgendes im AV stehen sollte.
Arbeitszeit 35 Stunden, in Wirklichkeit aber 40 Stunden, und die 5 Stunden sollen dann für ein Zeitkonto genutzt werden, um auftragsfreie Zeiten damit zu überbrücken. (rechtswidrig)
Was noch besser ist, wenn es gar kein konkretes Jobangebot gibt, sondern du nur in einer sogenannten Bewerberdatei aufgenommen werden sollst.
Das kannst du bei der Leihbude verweigern.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?
Sollte es einen AV geben, kannst du den natürlich zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
Macht das deine Leihbude nicht, arbeitet die mindestens hoch unseriös.
Keiner kann gezwungen werden, einen AV sofort vor Ort zu unterschreiben. (wäre auch rechtswidrig)
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2026, 17:29:33auch ungelernte im Gleisbau ect.
Gleisbau ja !?!? :schock:
Na hallo na hallo na hallo na hallo !!
Das erinnert mich ja an Quai Chang Caine in der Kung Fu Serie in den 8ziger Jahren im Fernsehen https://youtu.be/Rvu5YcmYhSQ ! :grins:
Ich weis jetzt nur nicht, in welcher Episode er da als Gleisbauer mal gearbeitet hat.
Erstmal danke für Eure Antworten.
Da fällt mir ein, der Sachbearbeiter der Zeitarbeitsfirma weiss bislang gar nicht das ich durch das Jobcenter mich beworben habe.Habe dies in meinem Bewerbungsschreiben gar nicht erwähnt.
Würde ich gar nicht hingehen oder absagen, wüsste dieser gar nichts vom Jobcenter in Bezug auf mich.
Wie wahrscheinlich wäre dann dass das Jobcenter nachfragt ob ich mich überhaupt beworben habe?
Bei einem Vermittlungsvorschlag mit RfB bekommt der AG auch Post mit deinen Daten. Der sogenannte "Petzbogen".
Darauf kreuzt er dann an, ob du dich beworben hat, was du für Forderungen stellst, warum das AV nicht zustande kam...etc pp.....
Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2026, 21:04:49Allerdings schickt nicht jeder AG dieses Formular ans JC zurück.
Was aber so einer Zeitarbeitsfirma dann doch schon am ähnlichsten sehen würde, dass sie das macht - oder !?!?
Naja, nicht direkt Gleisbau, ich rief dort gestern an und der Zeitarbeitsmensch erzählte mir irgendwas von einer Tätigkeit in Bezug Metallbau/Montieren an Gleisen und Zügen.
Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Aber da ich daher einen Bezug zum Metallbereich habe, versucht man mich nun irgendwie in diesen Bereich zu vermitteln.
Eric
Zitat von: Eric am Heute um 09:09:40Ich bin ursprünglich gelernter Schweißer, bin aber schon seit 2001 raus, da ich seinerzeit mit meinen Augen Probleme beim Schweißen bekommen habe, und daher keine richtigen Schweißnähte mehr machen konnte.
Es gibt die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
und dann wenn es schon gemacht wurde das AmtsärztlicheAttest, damit kann man schon diverse VV vergessen. Man muss halt darauf reagieren.
Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 10:34:50Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.
Mal davon abgesehen, dass die Schweißerscheine ihre Gültigkeit schon viel eher verlieren, ohne Arbeit in dem Bereich nach 6 Monaten.
So, bin jetzt zurück.
Ersteinmal vielen Dank für alle die sich hier beteiligt, und versucht haben mir zu helfen.
Es war dann doch viel einfacher als ich zunächst dachte.
Als ich ankam, sollte ich zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Auf meine Frage hin ob ich damit in den Bewerbertool aufgenommen werden würde, sagte mir der Mitarbeiter das dies unter anderem der Fall sei. Ich habe dies dann abgelehnt und auf die Datenschutzverordnung hingewiesen.
Daraufhin wurde mir dann gesagt das ein Gespräch nicht stattfinden könne. Dann kam ein anderer Mitarbeiter hinzu, vermutlich der Chef, so mein Eindruck, und sagte mir ich könne es auch lassen und bat mich in sein Büro. Als er merkte das ich aufgrund des Vermittlungsvorschlags da sei, fragte er freundlich ob ich denn überhaupt an dieser Stelle interessiert sei. Natürlich bejahte ich das mit einem wissenden lächeln, und erklärte ihm das ich ja schließlich meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen habe. Ich verwies auch auf meinen Hallux Rigidus, und das ich zum einen nicht lange ohne Schmerzen stehen könne, zum anderen würde ich maßangefertigte Sicherheitsschuhe benötigen. Das ich zwar gerne arbeiten wolle(stimmt ja, aber nicht mehr im Metallbereich, und schon gar nicht in einer Leihbude), aber gesundheitliche Bedenken hätte.
Daraufhin stempelte er mir meinen Vermittlungsvorschlag ab, setzte seine Unterschrift darunter und teilte mir mit das ich für deren Firma nicht geeignet sei. Aber alles sehr höflich und locker.
Er reichte mir noch die Hand, und ich ging.
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.
Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.
Hallo, ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit. Bin medizinische Fachangestellte und da ist stehen und laufen an der Tagesordnung.
Hallo, könnte auch sein das man zum Med. Dienst geschickt wird.
Wenn unklar ist wie krank man ist und was noch geht.