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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sanson6 am 08. Juli 2026, 12:07:05

Titel: Nichtselbstgenutztes Haus bei Bürgergeld angeben?
Beitrag von: Sanson6 am 08. Juli 2026, 12:07:05
 :weisnich: Vor 30 Jahren (nach dem Tod des Vater) ging 1/12 vom Elternhaus an mich.
Ich habe seit meinem Bezug von BG nie in dem kleinen Haus gewohnt. Nur meine Mutter wohnt darin, mit der ich seit dieser Zeit keinen Kontakt habe!
Ich hatte nie Nutzen (z. B. Mieteinahmen etc. ) von dem Haus und habe es daher nicht angegeben beim Bürgergeld- Das Erbe und meine Mutter waren und sind mir ... egal!
 
Wie soll ich das jetzt ab 1.7.26 beim Weiterbewillungsantrag angeben?? :weisnich:
Titel: Aw: Nichtselbstgenutztes Haus bei Bürgergeld angeben?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 08. Juli 2026, 12:44:01
Auch wenn dir das Erbe emotional egal ist und du keinen Nutzen daraus ziehst, handelt es sich rein rechtlich um Vermögen, das du dem Jobcenter gegenüber verschwiegen hast. Eine fortgesetzte Nichtangabe im neuen Antrag ab dem 1. Juli 2026 kann als Sozialleistungsbetrug gewertet werden. Also den Miteigentumsanteil jetzt zwingend und vollständig im Weiterbewilligungsantrag (WBA) angeben.

Anlage VM ausfüllen und Dem Weiterbewilligungsantrag beifügen. Miteigentum eintragen dort das Haus unter der Rubrik ,,Immobilien/Grundstücke", dass es sich um einen Miteigentumsanteil von 1/12 handelt. Zusatzerklärung beifügen, dass der Eigentumsanteil bereits vor 30 Jahren (vor dem Bürgergeld-Bezug) durch Erbe entstand, dass die Immobilie von deiner Mutter bewohnt wird, dass du keinen Zugriff auf das Haus hast, dort nicht wohnst, keine Mieteinnahmen erzielst und seit Jahrzehnten kein Kontakt besteht.
Titel: Aw: Nichtselbstgenutztes Haus bei Bürgergeld angeben?
Beitrag von: Sanson6 am 08. Juli 2026, 12:49:09
... und alles ist beantwortet Danke  :clever: