Wer wegen Depressionen, Angststörungen oder chronischer Schmerzen eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss mehr nachweisen als eine belastende Diagnose. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Verfahren erneut deutlich gemacht, dass für die Rente nicht allein die Krankheit zählt, sondern die verbliebene tägliche Arbeitsfähigkeit.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/lsg-kippt-em-rente-trotz-schmerz-und-depression-gibt-es-keine-erwerbsminderungsrente
richtig..warum denn auch..man prügelt sie voll mit morfium bissel aufputschmittel..und schon läuft das mit dem arbeiten wieder.. :weisnich: :ironie:
Die Beweisführung, um bei Gericht Glaubwürdigkeit zu erlangen, liegt aber nunmal beim Rentenantragsteller.
ZitatDas Gericht berücksichtigte auch, ob die Klägerin ihre Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. Dabei fiel ins Gewicht, dass Medikamente teilweise nicht nachweisbar waren und intensive psychiatrische Therapien nicht konsequent genutzt wurden.
Das bedeutet nicht, dass Betroffene jede denkbare Therapie beginnen müssen. Wer aber eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen oder Schmerzstörungen beantragt, sollte zeigen können, dass ernsthafte Behandlungsversuche erfolgt sind.
Fehlen solche Nachweise, kann das Gericht Zweifel daran haben, ob die Einschränkungen dauerhaft und nicht mehr behandelbar sind. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird daher genau geprüft, ob Diagnostik, Therapie und Verlauf zusammenpassen.