Wer wegen Depressionen, Angststörungen oder chronischer Schmerzen eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss mehr nachweisen als eine belastende Diagnose. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Verfahren erneut deutlich gemacht, dass für die Rente nicht allein die Krankheit zählt, sondern die verbliebene tägliche Arbeitsfähigkeit.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/lsg-kippt-em-rente-trotz-schmerz-und-depression-gibt-es-keine-erwerbsminderungsrente
richtig..warum denn auch..man prügelt sie voll mit morfium bissel aufputschmittel..und schon läuft das mit dem arbeiten wieder.. :weisnich: :ironie:
Die Beweisführung, um bei Gericht Glaubwürdigkeit zu erlangen, liegt aber nunmal beim Rentenantragsteller.
ZitatDas Gericht berücksichtigte auch, ob die Klägerin ihre Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. Dabei fiel ins Gewicht, dass Medikamente teilweise nicht nachweisbar waren und intensive psychiatrische Therapien nicht konsequent genutzt wurden.
Das bedeutet nicht, dass Betroffene jede denkbare Therapie beginnen müssen. Wer aber eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen oder Schmerzstörungen beantragt, sollte zeigen können, dass ernsthafte Behandlungsversuche erfolgt sind.
Fehlen solche Nachweise, kann das Gericht Zweifel daran haben, ob die Einschränkungen dauerhaft und nicht mehr behandelbar sind. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird daher genau geprüft, ob Diagnostik, Therapie und Verlauf zusammenpassen.
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 12:39:05Die Beweisführung, um bei Gericht Glaubwürdigkeit zu erlangen, liegt aber nunmal beim Rentenantragsteller.
ZitatDas Gericht berücksichtigte auch, ob die Klägerin ihre Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. Dabei fiel ins Gewicht, dass Medikamente teilweise nicht nachweisbar waren und intensive psychiatrische Therapien nicht konsequent genutzt wurden.
Das bedeutet nicht, dass Betroffene jede denkbare Therapie beginnen müssen. Wer aber eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen oder Schmerzstörungen beantragt, sollte zeigen können, dass ernsthafte Behandlungsversuche erfolgt sind.
Fehlen solche Nachweise, kann das Gericht Zweifel daran haben, ob die Einschränkungen dauerhaft und nicht mehr behandelbar sind. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird daher genau geprüft, ob Diagnostik, Therapie und Verlauf zusammenpassen.
:lachen: Ja bei einer psychischen Erkrankung - besonders einer Depression - macht das natürlich 100% Sinn... depressiven fällt das ja bekanntlich leicht die Energie aufzubringen...
Auf der anderen Seite: Hätte die Klägerin die Anforderungen erfüllt, hätte ma wohl schreiben müssen "Die Patientin ist unsympthomatisch - und daher nicht erwerbsgemindert" :lachen: :wand:
Aber eigentlich sollte ja ein entsprechender Werdegang bei den meisten vorhanden sein. Wenn Gutachter sagen es gibt Beschwerden und Einschränkungen und mehrere wegen Krankheit gekündigter Arbeitsverhältnisse vorliegen, dann liegt ja die klare Vermutung da, dass es da ein Problem gibt auf dem Arbeitsmarkt.
Zitat von: selbiger am 09. Juli 2026, 11:51:22richtig..warum denn auch..man prügelt sie voll mit morfium bissel aufputschmittel..und schon läuft das mit dem arbeiten wieder.. :weisnich: :ironie:
sicher wird das der Manager in einem großen Betrieb so machen und wenn dann noch ein großes Haus abzahlt kann er das sich nicht leisten schlapp zu machen. Obwohl die ja eigentlich dann eine Millionen Abfindung erhalten wenn sie freiwillig gehen.