Zielsetzung
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht den Bürgern1, den Behörden, den Organisationen
(juristische Personen, Gesellschaften und nichtrechtsfähige Vereinigungen) sowie den professionel-
len Einreichern wie den Rechtsanwälten, den Notaren, den Steuerberatern und den Gerichtsvollzie-
hern den sicheren und rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente und Akten mit der
Justiz. Diese Kommunikationsform ersetzt die bisherige, zumeist papiergebundene Kommunikation,
aber auch Tele- und Computerfax. https://justiz.de/ervvoe/leitfaden_erv_pdf.pdf