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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marry am 09. Juli 2026, 14:42:26

Titel: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 09. Juli 2026, 14:42:26
Hi,

mir stellt sich die Frage, ob es als Einnahme gerechnet wird, wenn ich Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto überweise?
Ich müsste das tun, da das Girokonto sonst in den nächsten Tagen ins Minus geht.
Das Geld auf dem Sparkonto es dem Amt bekannt.
Kann jemand etwas dazu sagen? Wahrscheinlich ist das eine der einfachsten Fragen hier.
Ich wollte es aber nicht bei einem der zahlreichen anderen Beiträge dazwischen schreiben, da alles doch meist ziemlich speziell ist.

LG
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Harald53 am 09. Juli 2026, 15:38:11
Das stellt kein Problem dar.
Dein Vermögen vergrößert sich ja nicht sondern wird nur von Ort A nach Ort B transferiert.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:15:18
Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 14:42:26ob es als Einnahme gerechnet wird, wenn ich Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto überweise?

Nein, wird es nicht, und dem JC braucht man so etwas auch nicht melden.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59
Hi,

danke für eure Antworten!
Ich bin etwas verunsichert, was Geldtransaktionen betrifft, da ich in einer Maßnahme des Jobcenters von Anderen Dinge diesbzgl. erfahren habe.
Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein und schaue ob ich etwas Vergleichbares finde, dass ich nicht extra fragen muss.

LG

Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2026, 16:26:11
Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59dass ich nicht extra fragen muss.

Fragen kosten nichts.
Entweder es kommt eine Antwort oder eben auch nicht.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 09. Juli 2026, 18:38:59
Danke!
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2026, 13:33:50
Marry

Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein
Im Prinzip gibt es da nichts kompliziertes.
Es muss ein Beispiel für einen Darlehensvertrag  (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947) vorliegen der dem Standard entspricht. So etwas kann man auch nachträglich schriftlich fixieren, falls es keinen gibt, nur das Datum sollte zum geliehenen Geldeingang passen. Falls es über ein Konto läuft gehört da auch ein vernünftiger Überweisungsgrund wie Darlehen o.ä. dazu.

MfG FN
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 15. Juli 2026, 14:07:56
Hi,

um so etwas geht es mir.
Darf ich das geliehene Geld auch an ein anderes Konto von demjenigen zurückzahlen als das von dem damals  ausgezahlt worden ist?
Ich meine, dass gar keine Art der Rückzahlung vereinbart worden war, also ob in bar oder per Überweisung, aber es könnte ja sein, dass generell immer so zurückgezahlt werden muss wie ausgezahlt wurde.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Muss der Verwendungszweck bei der Rückzahlung genauso lauten, wie der Verwendungszweck der damaligen Auszahlung?

VG
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 14:20:12
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 14:07:56Darf ich das geliehene Geld auch an ein anderes Konto von demjenigen zurückzahlen als das von dem damals  ausgezahlt worden ist?
Ich meine, dass gar keine Art der Rückzahlung vereinbart worden war, also ob in bar oder per Überweisung, aber es könnte ja sein, dass generell immer so zurückgezahlt werden muss wie ausgezahlt wurde.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt als in deinem Eingangsbeitrag.

Wofür du als Leistungsempfänger dein Geld ausgibst und in welcher Form, darf dem Jobcenter völlig egal sein.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 15. Juli 2026, 14:27:15
Hi,

ja, es ist ein etwas anderes Thema.
Meine eigentliche Frage wurde vor ein paar Tagen schon beantwortet.

Dann habe ich geschrieben, dass ich noch eine Frage wegen geliehenem Geld habe.
Die habe ich jetzt gerade gestellt.
War es falsch, sie hier zu stellen?

Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 15:05:25
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 14:27:15War es falsch, sie hier zu stellen?

Nein. Eine Antwort hast du auch schon von mir bekommen.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Robert22 am 15. Juli 2026, 15:29:18
Wie ein Darlehen bedient wird, also zb. von welchem Konto zum anderem Konto, fällt unter der "Vertragsfreiheit" zwischen dem Nehmer und dem Geber - schließlich können sich ja Kontoverbindungen, während einer Darlehnungzeit, auch immer wieder ändern. Eine gesetzliche Bedingung (BGB) gibt es da nicht. Und speziell diese Formalie ist daher auch für das Amt egal.

Aber bei einem etwaigen Darlehenvertrag, den Du ggf. mit dem Geber nachträglich aufsetzen möchtest, wäre es natürlich schon sinnvoll entsprechende Kontodaten nachvollziehbar zu fixieren - denkbare Kontoänderungen kann man immer noch dann folgenlos im Darlehnesvertrag erneut vereinbaren.

Grüße aus dem schwitzigen Aachen :/
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Rotti am 15. Juli 2026, 15:49:26
Zitat von: Marry am 09. Juli 2026, 16:22:59danke für eure Antworten!
Ich bin etwas verunsichert, was Geldtransaktionen betrifft, da ich in einer Maßnahme des Jobcenters von Anderen Dinge diesbzgl. erfahren habe.
Ich hätte auch noch eine sehr komplizierte Frage was geliehenes Geld betrifft, aber dazu lese ich mich erstmal im Forum ein und schaue ob ich etwas Vergleichbares finde, dass ich nicht extra fragen muss.
du handelst wie ein Profi dickes Sparkonto und einen Darlehensvertrag so drückst du dein Schonvermögen tiefer.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44
Hi,

danke für die Antwort!
Zitat von: Robert22 am 15. Juli 2026, 15:29:18Aber bei einem etwaigen Darlehenvertrag, den Du ggf. mit dem Geber nachträglich aufsetzen möchtest, wäre es natürlich schon sinnvoll entsprechende Kontodaten nachvollziehbar zu fixieren - denkbare Kontoänderungen kann man immer noch dann folgenlos im Darlehnesvertrag erneut vereinbaren.
Der Vertrag ist knapp drei Jahre alt.
Im Vertrag stehen keine Kontodaten. Auch gibt es keine Regelung für die Rückzahlung, ob bar oder per Überweisung ist nicht erwähnt.
Nur für die Auszahlung wurde festgelegt dass per Überweisung oder bar ausgezahlt wird.
Damals wurde das Geld auf mein Konto überwiesen.
Den Kontoauszug habe ich auch noch.

In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf. Im Bürgergeld bin ich erst seit einem Jahr.

Meine Frage am Anfang:
Da ging es darum das geliehene Geld von einem Sparkonto auf mein Girokonto zu überweisen.
Jetzt geht es darum, das geliehene Geld zurückzuzahlen, da es gebraucht wird.

Sollte der Verwendungszweck der Rückzahlung genauso lauten wie der der damaligen Auszahlung?

VG













Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 17:10:57
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf.

Da hast du irgendwas falsch verstanden, so eine Vorschrift gibt es nicht. Wie ich schon schrieb: Wie du dein Geld ausgibst, wohin du das überweist, welchen Verwendungszweck du dabei angibst und auf welches Konto du das Geld schickst, ist dem Jobcenter egal.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12
Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.
Hier geht es um eine Rücküberweisung von geliehenem Geld.
Das gilt wohl nicht als Anschaffung, aber Anschaffungen darf man jedenfalls auch nicht machen.
So wurde es mir gesagt.
Bei mir geht es aber, wie gesagt, nicht um eine Anschaffung.


Zitat von: Rotti am 15. Juli 2026, 15:49:26du handelst wie ein Profi dickes Sparkonto und einen Darlehensvertrag so drückst du dein Schonvermögen tiefer.
Schreibst du das, da ich vor Jahren geliehenes Geld zurückzahlen muss und da ich durch Aussagen von anderen verunsichert bin, und hier Nachfrage?
Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache.

VG
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 17:35:08
Dann überweise den Betrag einfach mit dem Betreff ,,Rückzahlung Darlehen".

Das JC hat nur Interesse an Gutschriften, welche auf deinem Konto ersichtlich sind.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Kommt darauf an, was man unter "größer" versteht.

Man soll ja sogar dafür ansparen, also WM, Kühlkombi, TV usw. sind da kein Problem.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Schnuffel01 am 15. Juli 2026, 22:00:23
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Was andere Leute erzählen, stimmt meist sowieso nicht. Also ignoriere es.
Du darfst von deinem Ersparten auch große Anschaffungen machen.

Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Rotti am 16. Juli 2026, 08:06:09
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache

auch ein nicht genutztes Darlehen tilgen. Solange das JC nicht danach fragt ist die Sache auch erledigt.
Ich hatte mir auch schon mal Geld leihen müssen weil ich von meinen angelegten Festgeld nichts abheben konnte das Darlehen hatte ich mir Bar  damals geliehen bei einem erlaubten Schonvermögen von 40.000€
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2026, 12:53:44
Marry

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 14:27:15War es falsch, sie hier zu stellen?
Nein da ist dann alles beieinander und sogar schon beantwortet.

Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 15:05:25Nein. Eine Antwort hast du auch schon von mir bekommen.
eher eine Gegenfrage aber das kann schon mal durcheinander gehen passiert jedem mal. Danach kam dann ja die passende Antwort.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44Sollte der Verwendungszweck der Rückzahlung genauso lauten wie der der damaligen Auszahlung?
Einfach
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 17:35:08Dann überweise den Betrag einfach mit dem Betreff ,,Rückzahlung Darlehen".

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44Der Vertrag ist knapp drei Jahre alt.
Auf jeden Fall behalten auch den/die dazugehörenden Kontoauszüge und das am besten 10 Jahre. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf. Im Bürgergeld bin ich erst seit einem Jahr.
Ja und weil man merkt das du da eher leichtgläubig bist (und keine Erfahrung hast) und dem JC auch nicht traust liest du dir am besten mal die unteren Ratgeber* durch (dauert nicht lange) um zu wissen was im ALG 2 Bezug so abgeht.
Grundregel Nummer eins > ein SB meint es ni(e)cht gut mit einem Kunden und versucht sogar rechtswidrig zu einem Ergebnis zu kommen. Meist sogar durch interne Anweisungen. Nach dem Motto: wenn einer von zehn widerspricht/klagt haben die schon Erfolg!

* Ratgeber nicht nur für Neulinge

GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache.
Was du richtig machst wenn man sich mit der Rechtslage nicht auskennt. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachgefragt.

Und wenn du noch was von einer ehemaligen SB lesen willst die den Job hingeschmissen hat weil... dann lies das im Anhang auch.

MfG FN
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Sheherazade am 16. Juli 2026, 13:15:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2026, 12:53:44eher eine Gegenfrage aber das kann schon mal durcheinander gehen passiert jedem mal. Danach kam dann ja die passende Antwort.

Es war keine Gegenfrage. Und die passende Antwort erfolgte im gleichen Beitrag.

Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 14:20:12Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt als in deinem Eingangsbeitrag.

Wofür du als Leistungsempfänger dein Geld ausgibst und in welcher Form, darf dem Jobcenter völlig egal sein.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: frangg am 17. Juli 2026, 20:02:36
Zitat von: Schnuffel01 am 15. Juli 2026, 22:00:23
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Was andere Leute erzählen, stimmt meist sowieso nicht. Also ignoriere es.
Du darfst von deinem Ersparten auch große Anschaffungen machen.


Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen... aber Du hast natürlich recht.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Schnuffel01 am 17. Juli 2026, 20:33:21
Zitat von: frangg am 17. Juli 2026, 20:02:36Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen
Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2026, 12:53:50
Zitat von: Schnuffel01 am 17. Juli 2026, 20:33:21Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.
Das gilt überall auch hier im Forum!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme
Beitrag von: Artdirector34 am 18. Juli 2026, 13:13:11
Zitat von: Schnuffel01 am 17. Juli 2026, 20:33:21
Zitat von: frangg am 17. Juli 2026, 20:02:36Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen
Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.

Problem:
Im Internet steht viel Unsinn. Da ist es mit selber recherchieren auch ein sehr dünnes Eis.