Folgender Kooperationsplan mit 15 Eigenbemühungen pro Monat. Was meinen die Experten?
Ein Kooperationsplan mit 15 Eigenbemühungen pro Monat wird von Experten und Sozialgerichten in der Regel als unverhältnismäßig hoch und rechtswidrig eingestuft und werden regelmäßig gekippt, wenn das Jobcenter nicht gleichzeitig eine lückenlose Erstattung aller Bewerbungskosten zusichert.
Im Bürgergeld-System (SGB II) gilt der Grundsatz der individuellen Zumutbarkeit. Starre, extrem hohe Vorgaben ohne passgenaue Unterstützung halten rechtlichen Überprüfungen meist nicht stand.
Eine feste Zahl wie 15 ohne Rücksicht auf die Marktlage oder die Qualifikation des Betroffenen ist unzulässig. In vielen Regionen oder spezifischen Berufsfeldern gibt es monatlich überhaupt nicht so viele offene Stellen. Massenbewerbungen überfordern Arbeitgeber und senken die Erfolgschancen des Bewerbers. 15 Bewerbungen verursachen hohe Kosten (Porto, Mappen, Fahrtkosten). Die Übernahme dieser Kosten muss im Plan lückenlos und verbindlich geregelt sein. Standard sind in der Praxis meist 3 bis 8 Eigenbemühungen pro Monat.
Würde ich auf keinen Fall unterschreiben, weil völlig überzogene Forderung.
Ganz davon abgesehen, dass dieses JC offenbar nicht mal die Bewerbungskosten übernehmen will.
Auch die Forderung, bis zum 1. jedes Monats mind. 15 Nachweise vorzulegen, ist absolut daneben.
Wenn, dann sollte die Anzahl an Bewerbungen auf höchstens 8 (aber nur, wenn es die Situation hergibt) begrenzt werden.
Dazu die schriftliche Bestätigung vom JC, dass die Kosten dafür auch übernommen werden.