Die sog. neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Mehrere Vorschriften des reformierten SGB II stoßen jedoch auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/neue-grundsicherung-unter-verfassungsverdacht-diese-regeln-koennte-karlsruhe-demnaechst-kassieren
dann währe ein eilantrag genau das richtige..sowas darf keinen aufschub haben..denn hoffnung schurren mit..Diese Regeln könnte Karlsruhe demnächst kassieren..und dan mit Verfassungsbeschwerde kann lange dauern zu beenden..macht viele betroffene doch sehr frustrierend..man darf dabei nict vergessen..da hengen existenzen dranne,gar menschenleben..das ganze hätte schon länsgt gestoppt werden müssen.. :wand: