Hallo Zusammen,
durch meine selbstständige Tätigkeit habe ich in diesem Monat einen Umsatz von 4.800 € erzielt und möchte nun gegenüber dem Jobcenter eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Bisher habe ich 513 € vom Jobcenter sowie 419 € Witwenrente erhalten. Das Jobcenter verlangt nach Ablauf des Monats eine abschließende EKS.
Meine Fragen sind:
Kann das Jobcenter die 4.800 € auf die vergangenen Monate verteilen oder werden sie ausschließlich für den Monat berücksichtigt, in dem sie zugeflossen sind?
Außerdem musste ich mit den Einnahmen offene Konten bzw. Verbindlichkeiten von mir und meiner verstorbenen Frau ausgleichen. Wird dies bei der Berechnung berücksichtigt?
Ich gehe davon aus, dass ich auch im nächsten Monat wieder Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit erzielen werde.
Vielen Dank im Voraus.
Ja, das Jobcenter darf das Einkommen auf die vergangenen Monate verteilen, sofern es sich um denselben Bewilligungszeitraum handelt.
Bei Selbstständigen wird das Einkommen nicht nach dem reinen Zuflussmonat abgerechnet. Das Jobcenter ermittelt den Gesamtgewinn des gesamten, meist 6-monatigen Bewilligungszeitraums. Dieser Gesamtgewinn wird durch die Anzahl der Monate des BWZ geteilt. Dadurch verringert sich dein Anspruch für alle Monate dieses Zeitraums rückwirkend. Eine Verzichtserklärung ändert diese gesetzliche Pflicht zur abschließenden Anlage EKS leider nicht.
Tilgungen von privaten Schulden oder Altschulden dürfen nicht vom Umsatz abgezogen werden. Schulden deiner verstorbenen Frau sind rechtlich Privatsache. Sie mindern deinen steuerlichen oder sozialrechtlichen Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht.