Wer Grundsicherung beantragen möchte, muss nicht erst sein gesamtes Konto leeren. Ein bestimmter Betrag bleibt als sogenanntes Schonvermögen geschützt und darf für unerwartete Ausgaben, notwendige Anschaffungen oder persönliche Rücklagen behalten werden.
https://www.gegen-hartz.de/news/wie-viel-bankguthaben-darf-ich-haben-wenn-ich-grundsicherung-beantrage
was sind schon 10.000 euro.?das zeigt deutlich wie dieses gesetz die leute künstlich arm hält.. :teuflisch:
Zitat von: selbiger am 14. Juli 2026, 14:07:06was sind schon 10.000 euro.?
Wenn man bedenkt, dass es in der Regel Ältere betrifft, nicht besonders viel.
Einziger Vorteil: Man weiß es schon lange vorher, wenn man im Alter Grundsicherung benötigt.
Entsprechend muss man sich halt darum kümmern.
Ansparen bringt da also nicht besonders viel.
wer weiß was die Zukunft bringt mit der AFD sind es vielleicht nur 5000 € Schonvermögen für alle Bedürftige.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2026, 15:40:30Wenn man bedenkt, dass es in der Regel Ältere betrifft, nicht besonders viel.
naja,den neuen regeln nach her..soll ab 50..20.000 schonvermögen sein..also nach alter gestaffelt..junge menschen nur 10.000..udn dann nach oben immer ein kleinen tropfen mehr. :wand:
Zitat von: Rotti am 14. Juli 2026, 16:04:51wer weiß was die Zukunft bringt mit der AFD sind es vielleicht nur 5000 € Schonvermögen für alle Bedürftige.
die betonung liegt bei vieleicht..sonst nix..hier haben wir das organiesierte verbrechen scharz auf weiss..
Zitat von: selbiger am 14. Juli 2026, 16:07:13die betonung liegt bei vieleicht..sonst nix..hier haben wir das organiesierte verbrechen scharz auf weiss..
so schaut es aus Ehrlich wert am lengsten
Die 60.000-Euro-Grenze bezog sich auf die großzügigen Schonvermögens-Regelungen des Bürgergelds (vor der Karenzzeit) für eine vierköpfige Familie. Im Zuge der Grundsicherungsreform wurden diese Freibeträge drastisch gesenkt und an das Lebensalter gekoppelt
Zitat von: selbiger am 14. Juli 2026, 16:07:13naja,den neuen regeln nach her..soll ab 50..20.000 schonvermögen sein
Das schon, allerdings muss man das trotzdem im Auge behalten, wenn man mal als Rentner Grusi benötigt.
Dann dürfte es schwierig werden, wenn kurz vorher plötzlich 10.000 € abgehoben werden.
Auf das Wohngeld kann man wohl nicht mehr zählen.
Meiner Freundin unlängst passiert. Rente plus Grundsicherung vom Sozi.
Hat sich nichts gegönnt, immer sparsam gewesen. Kurz vor dem jährlichen Weiterbewilligungsantrag der Grusi ruft sie mich an und fragt nach der Vermögensgrenze. 10000€ halt. Sie hat den übersteigenden Betrag abgehoben.
Dann kam die Einstellung der Leistung und der Verweis aufs Wohngeld. Rückwirkend 3 Monate eingestellt. Jetzt darf sie auch noch zurückzahlen.
Wahrscheinlich überstieg das Vermögen die vergangenen 3 Monate schon die 10000€ Grenze. War sie nicht mehr hilfebedürftig.
Zitat von: Schnuffel01 am 14. Juli 2026, 17:29:22Dann kam die Einstellung der Leistung und der Verweis aufs Wohngeld.
Noch bekommt man ja einigermaßen genug Wohngeld, aber wie wird das zukünftig sein?
Damit ist sie evtl. noch mal ganz gut weggekommen.
Daran denken, in dem Fall gibt es Wohngeld auch für mehrere Monate rückwirkend.
Zitat von: Schnuffel01 am 14. Juli 2026, 17:29:22Meiner Freundin unlängst passiert. Rente plus Grundsicherung vom Sozi.
Hat sich nichts gegönnt, immer sparsam gewesen. Kurz vor dem jährlichen Weiterbewilligungsantrag der Grusi ruft sie mich an und fragt nach der Vermögensgrenze. 10000€ halt. Sie hat den übersteigenden Betrag abgehoben.
Dann kam die Einstellung der Leistung und der Verweis aufs Wohngeld. Rückwirkend 3 Monate eingestellt. Jetzt darf sie auch noch zurückzahlen.
Wahrscheinlich überstieg das Vermögen die vergangenen 3 Monate schon die 10000€ Grenze. War sie nicht mehr hilfebedürftig.
ja ist schon erbärmlich..wenn man jemanden nicht mal mehr die butter aufm brot gönnt.. :teuflisch: