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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10

Titel: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10
Hallo Forum,
ich bin schwebehindert und beziehe zur Zeit Bürgergeld.
Nun wurden ja die Vermögenshöhe geändert.
Ich leere gerade meinen Keller und habe diverse Sachen gefunden.
Z.B. ein grosse Modellbahnsammlung, eine Breifmarkensammlung, Designermode aus den 80ern etc. Das möchte ich alles bei Ebay verkaufen. Möglicherweise ist die Mode eine "Wertsache" da sie Gewinn bringen könnte.
Ich besitze sonst nichts, kein Geld, kein Erspartes, kein Auto, keine Sparverträge. Man könnte also diese Sachen im Keller als "mein Vermögen" bezeichnen. Wie hoch darf dass denn sein? Stimmt 20.000,-- Euro? Ich weiss nicht mehr was ich beim Beginn vom Bürgergeld als Vermögen angegeben habe und ist das überhaupt relevant?
Ich möchte nur keinen Fehler machen und plötzlich vom JC gekürzt werden.
Vielen Dank.
S.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 09:37:57
Zitat§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
1. Die bisherige Karenzzeit und der dabei geltende höhere Vermögensfreibetrag entfallen.
2. Für ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung die unangemessen sind, gilt ein Verwertungsverbot für die Dauer der in § 22 SGB II geregelt 12monatigen Karenzzeit.
3. Der Vermögensfreibetrag wird wie folgt altersabhängig gestaffelt:
- bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres 5.000 Euro,
- ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro,
- ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro,
- ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro.
Quelle (https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html)
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2026, 12:00:11
seifert55

Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10Ich weiss nicht mehr was ich beim Beginn vom Bürgergeld als Vermögen angegeben habe und ist das überhaupt relevant?
Interessant ist was du bei deinem letzten WBA als VM angegeben hast.
Naturgemäß wird es im Leistungsbezug eher weniger als mehr.

Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10Das möchte ich alles bei Ebay verkaufen.
Da gibt es ja seit längerem die Regel das nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000.- (wenn ich mich richtig erinnere) pro Jahr verkauft werden dürfen sonst meldet sich das Finanzamt und beim JC kann das auch passieren wenn sie der Meinung sind das das keine Vermögensumwandlung ist. Gerne wird auch der Begriff "Gewinnerzielungsabsicht" genommen was meiner Meinung nach eine Unverschämtheit darstellt.

Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10Ich besitze sonst nichts, kein Geld, kein Erspartes, kein Auto, keine Sparverträge.
Wenn das dem JC bekannt ist das dein VM bei null liegt steht dir der komplette Betrag als VM zu und anerkannt da es ja nur eine Umwandlung ist.
Probleme könnte es aber geben denn es werden ja auch bei jedem Antrag die Vermögenswerte abgefragt und wenn das JC behauptet das es keine Umwandlung ist weil es ja nicht als Wertanlage gemeldet war dann dürfte es schwer werden und mit relativer Sicherheit ein Fall für das SG werden.

Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10Ich möchte nur keinen Fehler machen und plötzlich vom JC gekürzt werden.
Vllt. sollte es jemand verkaufen der keine Grundsicherung bekommt?

Eines meiner Erlebnisse:
Eisenbahn war bei uns in der Erbmasse von 2018. Damals war der Markt am Boden und mein Bruder verwahrt die jetzt auf dem Dachboden zum späteren Verkauf oder für den Sohn.
Alleine die vorhandenen Rechnungen und das war nur das zugekaufte beliefen sich auf 25 000.- (dabei zwei mal die Rheingold) und viel umgestellt auf Digital zwei kombinierte Anlagen zwei mal digital. Der Sammler hat mich für total bescheuert gehalten und 600.- für alles geboten, schließlich seine sämtliche Loks verharzt und die Räder lassen sich nicht mehr drehen  :wand: Ja klar bei lauter E-Loks und das dann ohne Strom mit der Hand vorgeführt.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: seifert55 am 15. Juli 2026, 13:43:59
Ich habe noch nie bei dem WA mein VM angeben müssen. Noch nie. Wenn überhaupt dann vor zig Jahren beim ersten Antrag. Ebay hat schon letzters Jahr eine Meldung ans Finanzamt gemacht, da kam aber nichts. Dem Jobcenter hab ich den Verkauf auch gemeldet aber es kam deswegen keine Reaktion. Diese Modelleisenbahn bringt niemals Gewinn. Wo kann ich mich denn am besten Informieren, irgendwelche Paragraphen lesen reicht mir nicht, das verstehe ich nicht? Einen Sozialanwalt für eine Beratungsstunde nehmen?
Danke
S.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 13:54:23
Zitat von: seifert55 am Heute um 13:43:59irgendwelche Paragraphen lesen reicht mir nicht

Das sind die nunmehr geltenden Regeln für Vermögen. Und wenn du die Quelle anklicken würdest, wüsstest du, das diese Zusammenfassung der Änderungen seit 01.07.2026 von @Ottokar stammt. Und du hast ja nach der Höhe des möglichen Vermögens gefragt.

Dann noch mal ohne §-en-Zeichen nur für dich die Vermögensfreibeträge.
ZitatDer Vermögensfreibetrag wird wie folgt altersabhängig gestaffelt:
- bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres 5.000 Euro,
- ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro,
- ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro,
- ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro.

Wie alt du bist, weißt du ja wohl.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Rotti am 15. Juli 2026, 15:40:02
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:00:11Da gibt es ja seit längerem die Regel das nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000.- (wenn ich mich richtig erinnere) pro Jahr verkauft werden dürfen sonst meldet sich das Finanzamt und beim JC kann das auch passieren wenn sie der Meinung sind das das keine Vermögensumwandlung ist. Gerne wird auch der Begriff "Gewinnerzielungsabsicht" genommen was meiner Meinung nach eine Unverschämtheit darstellt.
ja das wird den Thredsteller bestimmt zu denken geben und seine Antiquitätenschätze müssen natürlich gemeldet werden.
Meldepflicht: Sie müssen die Antiquitäten im Antrag auf Bürgergeld oder in der Anlage VM (Vermögen) angeben.

https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-jobcenter-forschen-bei-privaten-ebay-verkufen-aktiv-nach
Anrechnung von Ebay-Verkäufen, wenn aus dem Verkauf ein Gewinn erzielt wird

Erzielen Leistungsempfänger beim Verkauf über die Internetplattform Ebay einen Gewinn, wird dieser als Einkommenszufluss gewertet und auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das erklärte der Sprecher der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 16:05:32
Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10Ich möchte nur keinen Fehler machen und plötzlich vom JC gekürzt werden.

Im Normalfall passiert da auch nichts.
Es sollte halt im angemessenen Rahmen sein, sonst läuft man Gefahr, als gewerblich eingestuft zu werden.

Eben Stück für Stück verkaufen, auch andere Wege als eBay allein nutzen.

Zitat von: seifert55 am Heute um 13:43:59Einen Sozialanwalt für eine Beratungsstunde nehmen?

Dafür braucht es doch keinen Anwalt.

Zitat von: seifert55 am 14. Juli 2026, 23:49:10ein grosse Modellbahnsammlung, eine Breifmarkensammlung, Designermode aus den 80ern

Das dürfte kaum irgendeinen Gewinn abwerfen.

Alte Klamotten sind nicht mehr so der Brüller, erst recht Briefmarken und bei der Modellbahn evtl. nur wenige Einzelstücke.
Deren Preis man ganz sicher nicht mehr weiß, Gewinn sehe ich hier nirgendwo.
Titel: Aw: Grundsicherung, Karenzzeit und Vermögen
Beitrag von: Schnuffel01 am 15. Juli 2026, 21:48:35
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 16:05:32Das dürfte kaum irgendeinen Gewinn abwerfen.

Sehe ich auch so. Verkaufen ist mühselig, aufwendig und zum Schluss kommt keiner zum vereinbarten Abholtermin.

Erwarte also nicht zu viel.