Hallo zusammen!
Ich habe hier im Forum schon etwas gesucht und gelesen. Die Meinungen in den Threads waren eigentlich recht einhellig: Da es Sachbezüge sind, wird der Warenwert der Produkte nicht auf den Satz angerechnet und steuerlich gibt es auch keine Probleme, solange man unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Nun waren die Posts aber alle etwas älter. Darum wollte ich fragen ob das immer noch so eindeutig ist und vor allem ob sich mit der neuen Grundsicherung etwas ändert. Könnt ihr mir da weiter helfen?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Da hat sich nichts geändert.
Kostenlose Produkte sind kein Einkommen, nie.
Mal ganz davon abgesehen, wie soll ein JC überhaupt etwas davon erfahren?
Danke für die Antwort. Das ist doch gut zu hören.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 16:10:49Mal ganz davon abgesehen, wie soll ein JC überhaupt etwas davon erfahren?
Amazon sendet Ende jeden Jahres einen Bericht an das Finanzamt mit dem Warenwerten (wobei man auch drüber streiten kann ob die so richtig sind). Könnte mir schon vorstellen, dass die Ämter kommunizieren.
Zitat von: Slowbro am 16. Juli 2026, 21:10:44Amazon sendet Ende jeden Jahres einen Bericht an das Finanzamt mit dem Warenwerten
Selbst wenn, ist es egal.
Da dir diese Produkte geschenkt werden bzw. du eine Rezension darüber schreiben sollst.
Es kann niemals als Einkommen gewertet werden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 16:10:49Kostenlose Produkte sind kein Einkommen, nie.
hatte ich auch mal bekommen ohne Absender mit Amazon lauter neue Sachen die ich nie brauche so was verkauft man wieder aber nicht dann, wenn man ALG II bekommt.
Zitat von: Rotti am 18. Juli 2026, 20:41:42lauter neue Sachen die ich nie brauche so was verkauft man wieder
Dafür gibt es Kleinanzeigen usw. So etwas wird man locker schnell wieder los.
Da muss man auf nichts warten.
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juli 2026, 16:09:42Da muss man auf nichts warten.
Beim Amazon-Vine-Programm musst du dich verpflichten, den Artikel mindestens 6 Monate lang nicht weiter zu verkaufen.
Zitat von: PetraL am 20. Juli 2026, 13:12:01musst du dich verpflichten, den Artikel mindestens 6 Monate lang nicht weiter zu verkaufen.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass man warten soll, bis man irgendwann mal aus dem Bürgergeld raus ist.
Ja, das ist natürlich richtig.
Wobei einem das JC - je nach SB - durchaus auch Scherereien machen kann, wenn man nicht gegen bar verkauft, so wegen Einnahmen und so, wenn da was auf den Kontoauszügen auftaucht ...
Zitat von: PetraL am 20. Juli 2026, 13:12:01Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juli 2026, 16:09:42Da muss man auf nichts warten.
Beim Amazon-Vine-Programm musst du dich verpflichten, den Artikel mindestens 6 Monate lang nicht weiter zu verkaufen.
:ironie:
so was möchte ich nicht im Haus ständig klingelt Amazon bei mir weil du nicht zuhause bist wenn die jeden Tag ein Packet btringen. :grins:
Zitat von: PetraL am 29. Juli 2026, 16:05:15wenn da was auf den Kontoauszügen auftaucht ...
Dafür sollte man als Sozialleistungsempfänger schon eine passende Lösung haben. :grins:
Sollte man, ja. Ich muss allerdings zugeben, dass ich da "wissensmäßig sehr unbescholten" bin und mir jetzt nichts außer Bares für Wares einfällt :zwinker:
Zitat von: PetraL am 29. Juli 2026, 19:56:40Sollte man, ja. Ich muss allerdings zugeben, dass ich da "wissensmäßig sehr unbescholten" bin und mir jetzt nichts außer Bares für Wares einfällt :zwinker:
was soll man auch machen, wenn man nicht mehr arbeiten darf ohne einen Freibedarf solange es nicht in die 100er Geht