Manuela Schwesig wirft Kanzler Merz mangelndes Verständnis für Alleinerziehende vor. Auslöser sind seine Äußerungen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101346382/ricarda-lang-kritisiert-merz-aeusserung-ueber-alleinerziehende.html
:kotz:
Ich mag den Typ zwar überhaupt nicht und bin bei weitem nicht mit allem einverstanden, was der da so veranstaltet, aber grundsätzlich hat er hierbei ausnahmsweise nicht Unrecht.
ZitatMerz hatte am Mittwoch gesagt, man wolle zurückgehen auf 16 Jahre, "weil wir auch davon ausgehen, dass mit Schule und Betreuung die Eltern oder die Mütter, die alleinstehenden Elternteile in der Lage sind, dann auch Arbeit aufzunehmen, was wir ja alle gemeinsam wollen".
Und Dobrindt (CSU, Innenminister) will 16 jährige als V-Leute anheuern zum "Rechtsradikalennester", oder so, ausspionieren !
Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten
Gruß :
Born :coffee:
Zitat von: Born am 20. August 2026, 19:58:29Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten
Merz setzt auf die Oma als Betreuung. :grins:
Zitat von: Rotti am 20. August 2026, 20:02:18Merz setzt auf die Oma als Betreuung. :grins:
Ne. Oma soll ja auch (gewerblich) weiter arbeiten !
Stichwort "Aktivrente" !
Zitat von: Born am 20. August 2026, 19:58:29Dann sollten erstmal mehr Betreuungsplätze für den Ganztag geschaffen werden, dann können Alleinerziehende arbeiten
Gruß :
Born :coffee:
Es geht hier um den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-jährige.
Da brauchen die Mütter keine Betreuungsplätze mehr für ihre Kinder, um ihre Stunden zu erhöhen.
Dann gibt es noch den Kinderhort. Dort werden die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse betreut. Also auch überhaupt kein Grund dafür warum Frauen Ausreden suchen um nicht arbeiten zu müssen.
nun mein Nachbar kann auch nicht arbeiten weil er seinen Sohn nicht alleine lassen kann jetzt hat er das Auto sogar auf ihm zugelassen das er nicht wieder einen weit entfernten Arbeitsplatz zugewiesen bekommt.
Ja und als nächstes wollen sie sog. "Kinderrechte" extra ins Grundgesetz schreiben.
Und wo Rechte sind, lauern ja dann auch gerne oft Pflichten !
DAMIT machen sie Kinder dann zu quasi bereits voll rechtsfähige (und damit weitestgehend eigenverantwortliche !) Menschen...
Und solch eigenverantwortlichen Menschen steht dann (auch) gar keine Betreuung (mehr) zu...
Oh mein Aluhuuut, der glüüüht schon wieder...
Zitat von: Rotti am 21. August 2026, 16:11:14nun mein Nachbar kann auch nicht arbeiten weil er seinen Sohn nicht alleine lassen kann
Damit hat er gar nicht mal so unrecht. :yes:
1. Was besagt die gesetzliche Aufsichtspflicht von Eltern?
Die elterliche Aufsichtspflicht ist in § 1631 Abs. 1 BGB klar definiert: Eltern haben das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Diese Aufsichtspflicht ist nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern eine rechtliche Verpflichtung, die bis zur Volljährigkeit des Kindes mit 18 Jahren besteht.
https://www.rechtsanwalt-bongard.de/rechtstipps/aufsichtspflicht-darf-man-kinder-und-jugendliche-alleine-zu-hause-lassen
Zitat von: Schnuffel01 am 21. August 2026, 20:44:40Was besagt die gesetzliche Aufsichtspflicht von Eltern?
Eben, kannte ich auch, und das Jugendamt hat dafür gesorgt, dass ich den Job bei der Bahn losgeworden bin.
Da war einfach kein Platz mehr für alleinerziehende Väter im Schichtdienst.
Ausweichjobs, wie damals in der DDR, gab es da schon lange keine mehr.
Merz, komm mal klar in deiner Birne!