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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46

Titel: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46
Hallo,
ich bin aktuell etwas im Unklaren und hoffe, hier kann mir geholfen werden.

Ich bekomme aktuell Bürgergeld. Bei meinem letzten Termin mit meiner Sachbearbeiterin (zuständig für Arbeitsvermittlung) wurde festgelegt, dass der ärztliche Dienst meine Situation abklärt. Dort habe ich einen Gesundheitsfragebogen mitbekommen, bei dem man unter anderem die Beschwerden, behandelnde Ärzte etc. angeben soll, das Blatt zur Entbindung von der Schweigepflicht, und ich sollte eben bestenfalls gleich Arztberichte mitschicken.

Dazu:
Ich habe dann den Gesundheitsfragebogen und Arztberichte so eingereicht, wie verlangt. Die Arztberichte waren zusätzlich in einem separaten verschlossenen Umschlag, alles zusammen in einem großen Umschlag. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dem Kopien meines ausgefüllten Gesundheitsfragebogens beilagen, inklusive dem Anschreiben, welches von meiner Sachbearbeiterin stammt.
Jetzt frage ich mich: Wer hat diese Kopien angefertigt? Konnte die Sachbearbeiterin dafür meine Gesundheitsangaben (inkl. detaillierter Beschwerden) einsehen oder ist es üblich, dass das ausschließlich der Ärztliche Dienst bzw. eine andere Stelle macht? Hat jemand Erfahrung, wie das datenschutzrechtlich normalerweise abläuft? Des Weiteren musste sie ja ihr Schreiben mit in den Umschlag legen, und konnte dann theoretisch Einsicht haben. Ich kann nur sagen, dass ich ein sehr unangenehmes Gefühl dabei hatte als ich den Umschlag öffnete und noch immer habe.

Meine andere Frage betrifft die Schweigepflichtentbindung:

In dem Schreiben meiner Sachbearbeiterin werde ich nun gebeten, die Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben (ich hatte sie nicht ausgefüllt und nicht unterschrieben, weil ich das nicht möchte), damit der Ärztliche Dienst bei meinen behandelnden Ärzten Befunde anfordern kann. Allerdings habe ich ja bereits aktuelle Arztberichte eingereicht und nach meiner Kenntnis liegen bei meinen Ärzten keine weiteren relevanten Befunde vor. Auf dem Formular der Schweigepflicht steht außerdem ausdrücklich, dass die Abgabe der Schweigepflichtentbindung freiwillig ist (,,Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig, d. h. wenn ich nicht zustimme hat dies keine Nachteile für mich ...").
Ich möchte sie daher nicht unterschreiben.

Im Schreiben der Sachbearbeiterin steht außerdem: ,,Damit der Ärztliche Dienst Sie zu einer persönlichen Begutachtung einladen kann, benötigt er von Ihnen angegebenen behandelten Ärzten Befundunterlagen. Der ärztliche Dienst kann diese erst bei den behandelnden Ärzten anfordern, wenn von Ihnen eine Entbindung der Schweigepflicht erfolgt." Das klingt für mich mehr nach einer Pflicht durch die Hintertür? Wie gesagt, ich habe ja schon Berichte abgegeben, sowie den Bogen ausgefüllt. Meine Situation ist generell sehr kompliziert und die Entbindung würde nicht wirklich etwas bringen. Im Gegenteil, ich habe keine Kontrolle, was die Ärzte mitteilen, und es könnte mir sogar am schlimmsten Falle schaden.
Hat jemand Erfahrungen damit? Reicht es aus, wenn ich ihr mitteile, dass ich bereits vorhandene Befunde eingereicht habe (was sogar in dem Schreiben von ihr anerkannt/erwähnt wurde) und zu einer persönlichen Begutachtung jederzeit bereit bin, ohne die Schweigepflicht entbinden zu wollen? Und wenn noch irgendwelche anderen Unterlagen gefordert werden, dann kann ich mich ja gerne persönlich darum kümmern.

Vielen Dank.
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 17. Juli 2026, 11:21:26
Die Arbeitsvermittlung benötigt nur das abschließende Teil B des Gutachtens (die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung). Dort steht drin, welche Tätigkeiten du noch ausführen kannst (z. B. "nicht über 10 kg heben", "nur im Sitzen"). Diagnosen dürfen dort nicht auftauchen.

Wenn das Anschreiben von deiner Sachbearbeiterin stammt, hat sehr wahrscheinlich die Poststelle des Jobcenters oder die Sachbearbeiterin selbst den Umschlag geöffnet, um den Eingang zu scannen/dokumentieren. Häufig werden Umschläge trotz der Aufschrift ,,Vertraulich/Ärztlicher Dienst" in den zentralen Einscanstellen der Jobcenter maschinell geöffnet. Das ist datenschutzrechtlich hochgradig grenzwertig, kommt aber im Behördenalltag permanent vor.

Die Unterschrift unter eine Schweigepflichtentbindung ist absolut FREIWILLIG. Das Verweigern der Unterschrift darf nicht als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden. Du darfst dafür kein Geld gekürzt bekommen.

Da du bereits aktuelle und aussagekräftige Arztberichte eingereicht hast, bist du deiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen. Der Ärztliche Dienst muss nun prüfen, ob diese Unterlagen für ein "Gutachten nach Aktenlage" bereits ausreichen.

Die Freigabe von Sozialdaten nach § 60ff. SGB I erstreckt sich nicht auf die erzwungene Entbindung der Schweigepflicht gegenüber Dritten, wenn der Sachverhalt bereits durch eigene Unterlagen aufgeklärt werden kann.
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2026, 12:17:07
Nyro

Zitat von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dem Kopien meines ausgefüllten Gesundheitsfragebogens beilagen, inklusive dem Anschreiben, welches von meiner Sachbearbeiterin stammt.
Was für Kopien meinst du?
Die Arztberichte, wenn ja, dann ist das ein Datenschutzverstoß und sollte dem Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Zitat von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46dass das ausschließlich der Ärztliche Dienst bzw. eine andere Stelle macht?
das geht nur den AÄD etwas an.

Zitat von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46Des Weiteren musste sie ja ihr Schreiben mit in den Umschlag legen, und konnte dann theoretisch Einsicht haben.
Der verschlossene Briefumschlag mit der Aufschrift darf nur vom ÄD geöffnet und gelesen werden. Wenn dann muss das alles in einen zusätzlichen Briefumschlag gepackt werden.

Zitat von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46Auf dem Formular der Schweigepflicht steht außerdem ausdrücklich, dass die Abgabe der Schweigepflichtentbindung freiwillig ist
das war einmal.
In der Zwischenzeit wird das zu deinen Pflichten gezählt und das JC hat die Möglichkeit die Leistungen einzustellen wenn du nicht mitmachst. Seite 10 aus dem Anhang.
Manche SPE sind JC freundlich gestaltet und es wird da dann erlaubt das auch "Dritte" darauf zugreifen können.
Wenn du die Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt (http://hartz.info/index.php?topic=32.0) nimmst kann das nicht passieren, besser gesagt sollte.
Desweiteren ist es sowieso fraglich ob diese Unterlagen angefordert werden. Hier im Forum liest man sehr oft das die Ärzte nicht vom ÄD kontaktiert wurden, bei mir war das auch der Fall-es wurde nach Aktenlage entschieden.
Zusätzlich kommt es darauf an wie alt die Untersuchungsergebnisse sind. Früher vier Jahre jetzt sind es (glaube ich) nur noch drei Jahre. Steht aber alles im Anhang!

Dwight Manfredi
Dass
Zitat von: Dwight Manfredi am 17. Juli 2026, 11:21:26Die Unterschrift unter eine Schweigepflichtentbindung ist absolut FREIWILLIG. Das Verweigern der Unterschrift darf nicht als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden. Du darfst dafür kein Geld gekürzt bekommen.
ist veraltet und gilt nicht mehr. Und es wird nicht gekürzt sondern eingestellt also komplett bis die Mitwirkung nachgeholt wird.

MfG FN
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Nyro am 17. Juli 2026, 13:17:16
Vielen Dank für die beiden Antworten. Irgendwie gestaltet sich das Ganze komplizierter als gedacht.

Ich habe mich jetzt dazu entschieden, meiner Sachbearbeiterin zurückzuschreiben und sie um einen Gesprächstermin zu bitten, um noch einmal darüber zu sprechen.

Mir erschließt sich nicht, warum auf der Schweigepflichtentbindung steht, dass sie freiwillig ist, wenn sie letztendlich doch nicht freiwillig zu sein scheint. Bei meinem letzten Termin hatte sie mir außerdem versichert, dass ich persönlich begutachtet werden würde und mir dabei vielleicht sogar noch hinsichtlich meiner gesundheitlichen Probleme weitergeholfen werden könnte.

Nun habe ich jedoch schon öfter gelesen, dass eine persönliche Begutachtung eher unüblich ist und stattdessen anhand der Arztberichte durch den Ärztlichen Dienst entschieden wird. Das wäre in meiner Situation leider nicht wirklich hilfreich, da diese ziemlich kompliziert ist.
Dementsprechend wäre mir ein persönliches Gespräch mit dem Arzt, der die Entscheidung trifft, sehr wichtig. Damit habe ich überhaupt kein Problem, und ich kann bei Bedarf auch weitere Unterlagen nachreichen. Für manche Beschwerden habe ich allerdings noch nicht einmal einen behandelnden Arzt, sodass ich hierfür derzeit auch keine Arztberichte vorlegen kann. Das lässt allerdings die Beschwerden nicht magisch verschwinden...
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Sheherazade am 17. Juli 2026, 14:15:34
Zitat von: Nyro am 17. Juli 2026, 13:17:16Für manche Beschwerden habe ich allerdings noch nicht einmal einen behandelnden Arzt, sodass ich hierfür derzeit auch keine Arztberichte vorlegen kann. Das lässt allerdings die Beschwerden nicht magisch verschwinden...

So etwas wird auch bei der persönlichen Vorstellung beim ÄD nicht weiter beachtet, zumal der ÄD nicht diagnostiziert.
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Dwight Manfredi am 17. Juli 2026, 14:34:34
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2026, 12:17:07ist veraltet und gilt nicht mehr. Und es wird nicht gekürzt sondern eingestellt also komplett bis die Mitwirkung nachgeholt wird.

Ahhh ok noch gar nicht gewusst.
Titel: Aw: Ärztlicher Dienst: Gesundheitsdaten & Schweigepflichtentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2026, 12:51:05
Nyro

Zitat von: Nyro am 17. Juli 2026, 13:17:16Bei meinem letzten Termin hatte sie mir außerdem versichert, dass ich persönlich begutachtet werden würde und mir dabei vielleicht sogar noch hinsichtlich meiner gesundheitlichen Probleme weitergeholfen werden könnte.
Das kannst du als Blabla betrachten. Die SB*s können da gar nichts unternehmen.

Zitat von: Nyro am 17. Juli 2026, 13:17:16Dementsprechend wäre mir ein persönliches Gespräch mit dem Arzt, der die Entscheidung trifft, sehr wichtig. Damit habe ich überhaupt kein Problem, und ich kann bei Bedarf auch weitere Unterlagen nachreichen
da solltest du deinen Schwerpunkt drauflegen genauso wie dass der Amtsarzt Ahnung von deinen Erkrankungen hat. Ein HNO braucht man nicht wenn man Herzprobleme hat. UND
Zitat von: Sheherazade am 17. Juli 2026, 14:15:34So etwas wird auch bei der persönlichen Vorstellung beim ÄD nicht weiter beachtet, zumal der ÄD nicht diagnostiziert.
Letztendlich ist die SPE das Mittel der Wahl damit hat man auch am wenigsten Ärger. Allerdings würde ich die direkt an den Amtzsärztl. Dienst senden die Adresse kannst du dir ja beim Termin geben lassen. Vllt. hast du die auch falls der Brief mit den Kopien aus deinem Eröffnungsthema vom ÄD kam.
Da siehst du auch gleich ob die SB neugierig ist und selber nachschauen will. So ein verschlossener Umschlag ist ja kein Hindernis auf einem SB Schreibtisch.
Zitat von: Nyro am 16. Juli 2026, 21:02:46Jetzt frage ich mich:

Dwight Manfredi
Zitat von: Dwight Manfredi am 17. Juli 2026, 14:34:34Ahhh ok noch gar nicht gewusst.
Das kann man im Link von der AfA nachlesen falls du es nachweislich wissen willst.

MfG FN