Hallo, ich habe einen Brief an die Jobkomm Geschickt mit der Bitte, mir einen Neuen Weiterbewilligungsantrag zuzuschicken.
Das wurde Abgelehnt mit der Bgründung, das sie keine Mehr Verschicken und ich Entweder Persönlich bei der JK Vorbei gehen soll, um einen Neuen ANtrag abzuholen oder das Digital zu erledigen.
Digital werde ich das nicht machen, weil die meine Daten nichts angehen.
Persönlich vorbei gehen würde ich nur, werde ich nicht am Sicherheitspersonla vorbeikommen, ohne Einladung.
Ich Hatte ja gelesen, das die JK von sich aus selber keine WB Anträge mehr vrschickt und man sie selber Anshcreiben muss.
Was nun?
Andre
Zitat von: Andre am 21. Juli 2026, 14:23:02Was nun?
Nun suchst du dir auf der Seite der BA ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
deinen https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligung-sgb2_ba042699.pdf
und die https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf
und vorsichtshalber noch die https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba032960.pdf
MfG FN
Zitat von: Andre am 21. Juli 2026, 14:23:02oder das Digital zu erledigen
Kann man mal sehen, wie unterschiedlich die JC ticken.
Hatte es über die LK-Seite mal mit digital versucht, ging auch durch und wurde bestätigt.
Trotzdem kam der ganze Müll noch einmal per Brief und ich müsse es trotzdem ausfüllen.
Hier wollen die das noch auf Papier, aber man kann es einscannen und per Mail senden. :wand:
Dafür senden die einem den WBA immer noch automatisch zu.
Vielen dank für eure Hilfe.
Online den zu Beantragen würde wenn ich nicht Falsch Liege bedeuten das ich mich Registrieren muss und das mache ich nicht.
Fettnäpfchen.
Also muss ich alle anträge die du eingestellt hast ausfüllen?
Am 30.09.2026 Läuft meine Bewilligung ab kann ich jetzt schon einen neuen Antrag stellen weil es ja gewöhnlich 4 bis 8 Wochen dauert bis der Bearbeitet ist?
Zitat von: Andre am 07. August 2026, 14:28:04Am 30.09.2026 Läuft meine Bewilligung ab kann ich jetzt schon einen neuen Antrag stellen weil es ja gewöhnlich 4 bis 8 Wochen dauert bis der Bearbeitet ist?
Ja. Es wird sogar Zeit dafür (je nachdem, wie "schnell" oder nicht dein JC ist).
Andre
Zitat von: Andre am 07. August 2026, 14:28:04Also muss ich alle anträge die du eingestellt hast ausfüllen?
Ja ansonsten riskiertst du nur dass das JC etwas nachfordert.
Bei deinem JC und der Freude die sie mit/an dir haben solltest du also vorbeugen und alles was gefordert werden darf beibringen.
UND vergiss nicht die Kontoauszüge der letzten drei Monate!
Zitat von: PetraL am 07. August 2026, 15:19:07Ja. Es wird sogar Zeit dafür (je nachdem, wie "schnell" oder nicht dein JC ist).
:ok:
MfG FN
Danke für eure Hilfe.
Mal schauen ob der Antrag überhaupt Bearbeitet wird bzw Abgelehnt wird.
Die Dame vom Jc die das bearbeitet hat mich Gern. :lachen:
Zitat von: Andre am 21. Juli 2026, 16:23:12Online den zu Beantragen würde wenn ich nicht Falsch Liege bedeuten das ich mich Registrieren muss und das mache ich nicht.
kann die ja keiner Verbieten den Antrag schriftlich einzureichen bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag steht auch bei denen das man den Antrag per Post schicken soll und doch gibt es noch eine Faxnr. die funktioniert man muss nur im Internet suchen ich bin neulich sogar für 2 Jahre vom Rundfunkbeitrag befreit worden.
FAX-ID: 16758893
Empfänger: +4922150612800
Sendezeitpunkt: 10:52 29.05.2026
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite
Ich habe jetzt eine Antwort vom jc erhalten.
Ich habe die Anlage VM Vergessen auszufüllen dabei steht, das ich kein konto angegeben habe, das sei nicht korekkt, wenn die meine kontodaten meinen, auf die sei mein zustehendes Geld überweisen, dann habe die die Daten doch schon oder was meinen die?
Nachweis der nebenkostenvorauszahlung, aufstellung vom Vermieter, die haben doch den Mietvertrag, daran hat sich nichts geändert, oder doch?
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 16:06:21dann habe die die Daten doch schon
Die wollen trotzdem die Kontonummer haben, manchmal ändert die sich ja auch.
Ich trage das bei jedem WBA mit ein.
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 16:06:21die haben doch den Mietvertrag, daran hat sich nichts geändert, oder doch?
Das musst du doch selbst sehen, ob sich da etwas geändert hat.
Wenn steht es doch in deiner BK-Abrechnung mit drin?
Gerde bei den NK ändert sich doch ständig etwas.
Gibt es keine Änderung, muss da ein Kreuz hin, bei ,,keine Änderung".
An den Nebenkosten hat sich nichts Geändert ich schicke denen eine kopie von der Nebenkostenabrechnung vom Vertrag oder reicht es einfach dazu zu Schreiben das sich nichts Geändert hat weil die ja die Aufstellung vom Vermieter haben wollen.
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 16:41:20An den Nebenkosten hat sich nichts Geändert
Gibt es im WBA da nicht ein Kästchen, wo man ankreuzt "keine Änderung" ?
Hier ist das so und da wollen die auch nichts weiter dazu haben.
Die BK-Abrechnung geht ja eh zum JC, sobald man die bekommen hat.
Nein da gibt es nichts zum ankreuzen das sich nichts geändert hat.
Aus Antwort 1 habe ich die Anträge ausgefüllt und da steht nichts davon.
Meine Vermieterin wird da Gar nichts machen also Ausfüllen die mag mich nicht und hat eine Gerichtsverhandlung gegen mich verloren heist sie wird sich weigern.
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 17:01:11Meine Vermieterin wird da Gar nichts machen also Ausfüllen
Muss sie ja auch gar nicht.
BK-Abrechnung reicht völlig aus für das JC.
Notfalls trägst du dann eben das von der letzten Abrechnung da ein.
Evtl. noch siehe BK-Abrechnung vom.... die sie schon bekommen haben.
Jedenfalls benötigen die keine extra Aufstellung durch den VM.
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 17:01:11Aus Antwort 1 habe ich die Anträge ausgefüllt und da steht nichts davon.
Die bei uns sehen ganz anders aus.
Da gibt es die Auswahl, ob Änderung ja oder nein.
Ok ich denke die Kopie des Mietvertrags reicht da aus.
Wenn die BK Abrechnung vom Letzten Jahr gemeint ist werden die warten müssen weil sich meine Vermieterin mit Absicht bis Ende des Jahres zeit lässt.
Die wollten ja auch nach einem Langen Streit wissen also die vom jc wie hoch die gas Kosten sind und die Abrechnung der Stadtwerke haben die die bereits von 2025 haben die ja.
ich Hoffe de nehmen das so an.
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 17:51:01Wenn die BK Abrechnung vom Letzten Jahr gemeint ist
Das dürfte ein JC auch wissen. Der VM hat dafür Zeit bis 31.12.2026 für das Jahr 2025.
Wenn noch keine da ist, kannst du eben auch keine abgeben.
Wir haben die auch noch nicht erhalten, von 2025.
Dein Text
Jc Adresse,
Strase
PLZ
Meine Adresse.
BG-Nummer
Sehhr gehte Frau X.
Hiermit Sende ich ihnen die Anlage Vm zu Ausgefüllt mit Unterschrift.
Meine Bankdaten haben sich nicht Geändert, aber zur Sicherheit hier noch einmal.
Iban
Bank Name.
Mein Name.
Betreff: Nachweis der Nebenkostenabrechnung, ich gehe davon aus, das die von 2025 Gemeint sind diese habe ich noch nich, da meine Vermieterin sich bis Ende 2026 damit zeit lassen kann und ich diese noch nicht bekommen habe.
Sollte es um den Nachweis gehen, wieviel ich An Gas Bezahlt habe, (Heizkosten) so weise ich sie darauf hin, das die Abrechnung der Stadtwerke von 2025 ich ihnen bereits zugeschickt hatte, die sie bereits schon einmal angefordert haben.
Und noch einmal, damit es nicht zu Missverständissen kommt: Gas, Strom, Wasser, Abwasser zahle ich selber an die Stadtwerke, was sie anhand der Kontoauszüge bereits gesehen haben, die ihnen vorliegen.
MFG:xxx
Das würde ich so Schreiben oder Fehlt da was oder ist Falsch?
Zitat von: Andre am 26. August 2026, 19:14:34Und noch einmal, damit es nicht zu Missverständissen kommt: Gas, Strom, Wasser, Abwasser zahle ich selber an die Stadtwerke, was sie anhand der Kontoauszüge bereits gesehen haben, die ihnen vorliegen.
Dann wäre es klug, die letzte Jahresabrechnung des jeweiligen Versorgers dem Schreiben beizulegen.
Ich habe jetzt alles verschickt die Vm Eine kopie der Abrechnung der Stadtwerke und das Schreiben.
Ich Denke die vom JC wird mir die Weiterbewilligung nicht genehmigen weil die NK-Abrechnung noch nicht da ist bzw ich sie nicht einreichen kann.
Andre
Zitat von: Andre am 27. August 2026, 17:51:35Ich Denke die vom JC wird mir die Weiterbewilligung nicht genehmigen weil die NK-Abrechnung noch nicht da ist bzw ich sie nicht einreichen kann.
Das ist kein Grund allerdings haben die ja noch bis 30.9.Zeit.
Ab dem 012.10 kannst du dann klagen.
Untätigkeitsklage wegen nicht bearbeitetem Antrag (http://hartz.info/index.php?topic=38.msg40#msg40)
MfG FN
Vielen dank an alle für eure Hilfe.
ich Hoffe das es nicht Nötig sein wird sich an das Sg wenden zu müssen.
Sorry :schaem:
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. August 2026, 14:02:02Ab dem 012.10 kannst du dann klagen.
sollte ab dem 01.10 heißen!
MfG FN
Hallo, meine Weiterbewilligung ist Angekommen.
Bewilligt wurde sie ja, Aber dan war im selben Brief mit der WB ein weiterer Brief, das das JC von mir ab dem 01.10.2026 56,30 Euro im MOnat Einbehält wegen einer Angeblichen Überbezahlung vm 01.02.2023 bis 28.02.2023 in Höhe von 525 Euro das ist der Betrag, den das JC mir noch für eine Kürzung schuldet, die Illegal ist und schon beim Anwalt Vorliegt.
Da es zwar dem SG Vorliegt, es aber im moment nicht vorwärts geht, (Überlastet schätze ich) Habe ich mit der Inkasso, die die 525 Euro Fordert, eine Ratenzahlung ausgemachtvon 5 Euro im Monat.
Die Inkasso, mit der ich eben telefoniert habe, schickt mir nochmal das ganze per Post wieviel ich zahle.
Der Herr von der Inkasso hat mich Tatsächlich Beraten, was sehr Freundlich von ihm war.
Er sagte mir, das ich derm JC Mitteilen soll, das diese Aufrechnung vom JC ablehnen soll, da ich bereits eine Ratenzahlung ausgemacht habe.
Mein Text an das Jc wäre Folgender.
Sehr Geehrte Frau xxx,
Dem bescheid vom 07.09.2026 Wiederspreche ich, da diese Aufrechnung von ihrer Seite Unberechtigt ist.
Mit der Inkasso des JC Habe ich bereits eine Ratenzahlung von 5 Euro im Monat ausgemacht und bereits gezahlt unter dem Zeichen XXXXXXXXXXXXX sehen sie auf den Kontoauszügen, die ich ihnen zugeschickt habe, das das ein nachweis ist, das ich das Ganze in raten Abbezahle.
Bei der Inkasso, mit der Ich mich Telfonisch in Verbindung gesetzt habe, am 10.09.2026, sagte man mir, das sie das in meiner Akte sehen können, das ich eine Ratenzahlung vereinbart habe und sie bereits am Abbezahlen bin.
Meinem Anwalt habe ich bereits ihr Schreiben zugeschickt, das gegen sie vor dem Sozialgericht verwendet wird.
MFG:Andre
Unten ist der Brief eingestellt.
Zitat von: Andre am 10. September 2026, 14:57:08Da es zwar dem SG Vorliegt, es aber im moment nicht vorwärts geht
Solange die Entscheidung aussteht, darf ein JC gar nichts deswegen kürzen.
Du solltest also gar nichts zahlen, sondern warten, was dein Anwalt dazu sagt.
Eine strittige Forderung vom JC muss da gar nicht bedient werden, bis darüber endgültig entschieden wurde.
Kannst du auch der Inkassofirma so mitteilen, oder der Anwalt macht das gleich selbst.
Dazu gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Es kann auch nicht sein, dass man an eine Inkassofirma zahlt und gleichzeitig auch noch vom JC verrechnet wird.
Du hast vergessen, zu anonymisieren.
Solltest du über einen Moderator ändern lassen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. September 2026, 16:12:18Du hast vergessen, zu anonymisieren.
Der Name ist doch nicht real?
Zitat von: Rotti am 10. September 2026, 16:21:49Der Name ist doch nicht real?
Warum sollte er das nicht sein?
Zufällig kenne ich sogar jemanden mit diesem Familiennamen.
Ist doch der Bescheid im Original.
:offtopic:
ja ich hab gesehen :schaem: (1924–2005), ein deutscher Komponist und Opernregisseur
Wenn ich das mit der Ratenzahlung nicht gemacht hätte würde man mir das Komplette Geld in einem Monat Abziehen von dem was mir Zusteht ich denke ihr kennt die Wilkürr vom JC.
Würdet ihr das was ich dem JC Schreiben werde Empfehlen?
Zitat von: Andre am 10. September 2026, 16:59:54Wenn ich das mit der Ratenzahlung nicht gemacht hätte würde man mir das Komplette Geld in einem Monat Abziehen
Dein Anwalt sollte das wissen, das geht nicht.
Hat das JC offenbar ja auch nicht tun wollen, sondern korrekt die 10 % genommen.
Zitat von: Andre am 10. September 2026, 16:59:54Würdet ihr das was ich dem JC Schreiben werde Empfehlen?
Widerspruch kann man so abschicken.
Oder vorher mal dem JC schreiben, die scheinen das mit dem Inkasso nicht zu wissen.
Oder es war wieder mal jemand zu faul, in deine Akte zu sehen.
Danke Kopfbahnhof.
Würden die mir die 525 Euro auf einmal Abziehen könnte ich keine Miete Zahlen und das wäre ein Grund für meine Vermieterin mich per Räumungsklage rauszuwerfen.
Soll ich in dem Brief an das jc noch fragen was genau der Grund für den Abzug der 525 Euro ist?
Weil überbezahlung für den einen Monat mir als Begründung nicht reicht. Als Begründung steht da kdu Miete Eigentum was für mich keinen Sinn ergibt.
Ich habe mein Schreiben an das JC noch mal Korigiert und würde mich darüber Freuen, wenn ihr es lest und mir sagt, ob es so koreggt ist.
Ich habe nämlich gelesen, das man exakt gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen soll.
Sehr Geehrte Frau xxx,
Dem bescheid vom 07.09.2026 Wiederspreche ich, da diese Aufrechnung von ihrer Seite Unberechtigt ist.
Mit der Inkasso des JC Habe ich bereits eine Ratenzahlung von 5 Euro im Monat ausgemacht und bereits gezahlt unter dem Zeichen XXXXXXXXXXXXX sehen sie auf den Kontoauszügen, die ich ihnen zugeschickt habe, das das ein nachweis ist, das ich das Ganze in raten Abbezahle.
Bei der Inkasso, mit der Ich mich Telefonisch in Verbindung gesetzt habe, am 10.09.2026, sagte man mir, das sie das in meiner Akte sehen können, das ich eine Ratenzahlung vereinbart habe und sie bereits am Abbezahlen bin.
Da ich eine Freiwillige Ratenzahlung mit der Inkasso vom Jobcenter ausgemacht habe, haben sie nicht das Recht, eine Zusätzliche Auffrechnung zu erstellen und mir Monatlich Extra Leistungen zu Kürzen.
Da ja schon eine Klage gegen sie Besteht, beim Sozialgericht haben sie nicht das Gesetzliche Recht, eine Zusätzliche Aufforechnung zu erstellen, da das ganze noch nicht Entschieden ist.
Meinem Anwalt habe ich bereits ihr Schreiben zugeschickt, das gegen sie vor dem Sozialgericht verwendet wird.
Andre
Zitat von: Andre am 11. September 2026, 13:53:30Ich habe mein Schreiben an das JC noch mal Korigiert und würde mich darüber Freuen, wenn ihr es lest und mir sagt, ob es so koreggt ist
Glaubst du dein RA ist begeistert wenn du ihm da die Arbeit abnimmst oder sogar schwerer machst.
Generell solltest du alles deinem RA vorlegen was du so meinst und nicht dem JC und selbst diese Ideen (Bevormundung denkt sich da ein RA) ist nicht bei jedem RA gern gesehen. Weiß der überhaupt schon Bescheid?
MfG FN
Ich Habe ihm gestern geschrieben, das ich das dem JC So Schreibe er hat nichts dagegen gesagt,(Geschrieben).
Auserdem scheint sich das ganze in die Länge zu Ziehen, bis eine Verhandlung vor dem SG Stattfindet, und ich kann es mir nicht mehr Leisten, 60 Euro weniger im Monat zu haben, ich muss daher das JC Anschreiben und das klar stellen, das ich bereits die Ratenzahlung Vereinbart habe und bereits Zahle, und ich muss gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen.
Von meinem Anwalt zu verlangen das er das regelt wäre zuviel weil er schon das ganze ohne Berechtigungsschein und Bezahlung macht heist also er Klagt gegen das JC.
Mein Vorheriger Brief ist vieleicht zu Agressiv deshalb habe ich ihn Korigiert.
Sehr Geehrte Frau xxx,
Dem bescheid vom 07.09.2026 Wiederspreche ich, da diese Aufrechnung von ihrer Seite Unberechtigt ist.
Mit dem Inkasso-Service des Jobcenters Habe ich bereits eine Ratenzahlung von 5 Euro im Monat ausgemacht und bereits gezahlt unter
dem Zeichen xxxxxx sehen sie auf den Kontoauszügen, die ich ihnen zugeschickt habe, das das ein Nachweis ist, das ich das Ganze in Raten Abbezahle.
Bei der Inkasso, mit der Ich mich Telefonisch in Verbindung gesetzt habe, am 10.09.2026, sagte man mir, das sie das in meiner Akte sehen können, das ich
eine Ratenzahlung vereinbart habe und sie bereits am Abbezahlen bin.
Da ich eine Freiwillige Ratenzahlung mit der Inkasso vom Jobcenter ausgemacht habe, haben sie nicht das Recht, eine Zusätzliche Aufrechnung zu erstellen
und mir Monatlich Extra Leistungen zu Kürzen.
Und Noch einmal Hiermit Wiederspreche ich gegen die Aufrechnung vom 07.09.2026 und lehne sie ab, da
ich Bereits die 525 Euro in Raten Abbezahle und Bitte sie einmal in meiner Akte nachzusehen und/oder einfach
bei der Inkasso Anzurufen und ihnen das bestätigen zu Lassen.
MFG: Andre 11.09.2026
Zitat von: Andre am 11. September 2026, 07:00:08Soll ich in dem Brief an das jc noch fragen was genau der Grund für den Abzug der 525 Euro ist?
Wenn das beim Anwalt und vor Gericht ist, sollte man doch wissen, um was genau es da geht?
Zitat von: Andre am 11. September 2026, 13:53:30Ich habe nämlich gelesen, das man exakt gegen die Aufrechnung Wiederspruch einlegen soll.
Ja, gegen eben diesen Bescheid (Antwort 24), auch um keine Frist zu verpassen.
Ok danke also schicke ich den Brief wie oben eingestellt schon morgen per fax und post an da jc.
Zusätzlich würde ich dennoch beim JC nachfragen wegen der doppelten Anrechnung.
Vermutlich ist da etwas schiefgelaufen, im JC.
Abgesehen davon, dass es gar keine geben dürfte, wenn der Fall beim SG anhängig ist.
Wie ja schon hier geschrieben wurde wurde wohl nicht in die Akte geschaut um zu überprüfen ob die ratenzahlung in der akte schon steht.
Ich kann dazu Schreiben: Bitte erklären sie mir AUsführlich wieso ich doppelt zahlen soll in raten und durch den Aufrechnung?
Ich habe wieder Post von der JC.
Und zwar von der Vertretung von der Dame in der Weiterbewilligung.
Ich werde wieder dazu Aufgefordert, die Vm Aus der Weiterbewilligung auszufüllen und hinzuschicken, was ich bereits getan habe, sonst hätte man mir die Weiterbewilligung nicht genehmigt. :wand:
Und ich soll wieder die Nebenkostenarechnung vom Letzten Jahr zuschicken. :wand:
Anscheinden schaut die Vertretung nicht in die Akte bzw scheint überfordert bzw Rotzbesoffen zu sein, meiner Meinung nach. :wand: :wand: :wand:
Ich soll die Nachweise bis zum 02.10.2026 einreichen.
Ich habe langsam genug davon, ich sehe das als Dumheit oder als Schikane.
Meinen Wiederspruch, das ich gegen die Aufrechnung bin, von 56 Euro bin, wird warscheinlich Ignoriert und am Nächsten Datum, wenn mein Geld da ist, Abgezogen.
Ich denke, ich Schreibe folgendes.
Sehr Geehrte Frau xxx, da sie, wenn ich nicht Falsch liege, die Vetretung von Frau xxx sind, die wohl im Urlaub zu sein scheint, weise ich sie daraufhin, das ich die VM bereits an das JC xxx Geschickt habe und eine erklärung zum nachweis der Nebenkostenabrechnung abgegeben habe, die ihre Kolegin Frau xxx wohl auch Akzebtiert hat.
Da mir der Antrag auf Weiterbewilligung gewährt wurde, wurde auch mein Schreiben an Frau xxx Akzebtiert schauen sie einfach mal in die Akte.
Dem Bescheid vom 07.09.2026, den ich von ihrere Kolegin Frau XXX bekommen habe, Wiederspreche ich Ausdrücklich.
Den Wiederspruch habe ich am 12.09.2026 per fax und Brief an das Jc geschickt.
Sollte der Wiedspruch nicht bis zum 29.09.2026 Bearbeitet und statgegeben werden und mir Trotzem das Geld abgezogen werden, Wende ich mich an Das Sozialgericht in xxx.
Da es sich um eine Aufrechnung Handelt und ich dagegen Wiederspruch eigereicht habe, haben sie nicht das Recht, mir das Geld Anzurechnen.
MFG:Andre
Widerspruch, nicht Wiederspruch :zwinker:
Zitat von: Andre am 18. September 2026, 14:40:38und mir Trotzem das Geld abgezogen werden, Wende ich mich an Das Sozialgericht in xxx.
Ich dachte, dort liegt das schon lange?
Eine Forderung, die strittig ist, muss man bis zur Entscheidung überhaupt nicht abzahlen.
Mindestens der Inkassofirma würde ich eine Mitteilung zukommen lassen, dass ab jetzt nichts mehr bezahlt wird und das bis zur endgültigen Klärung.
Als Nachweis die Forderung vom JC mit dazupacken.
Künftige Abbuchungen zurückbuchen lassen, könnte man als letztes Mittel noch tun.
Hallo Kopfbahnhof, danke für deine Antwort.
Das, die vom JC sich untereinander nicht unterhalten, ist ja allen klar die Vertretung der dame von der Weiterbewilligung hat mir das geschickt, ist wohl verwirrt.
Mein Anwalt weis bescheid und die Jobkomm ist unberechenbar, wie jeder weiß,.
Mein Anwalt gab mir bescheid, das inerhalb vom Oktober eine Stellungnahme vom Sg erfolgen soll, wegen der ganzen sache.
Bis dahin kann denen vom JC Alerhand Blödsin und schikane noch einfallen.
Dem Wiederspruch, den ich dem JC Geschickt habe, wurde zugestimmt.
Heist mir werden keine 56 Euro Extra im Monat abgezogen, weil ich ja schon vorerst die Ratenazhlung vereinbart habe, bis das SG geantwortet hat.