Hallo,
so ganz paßt mein Fall nicht auf die hier gelesenen Beispiele, deshalb eröffne ich was Neues:
Ich, lange Zeit Erwerbsminderungsrentner, bin nun in Vollrente, bekomme eine kleine Rente und ergänzende Grundsicherung im Alter.
Seit Februar d.J. sollte ich auch 102,60 Euro aus der Bayer-Pensionskasse bekommen, deren Auszahlung sich aber durch postalische Probleme (Mitteilung der Bankverbindung über den Postweg hat nicht so schnell geklappt)auf Anfang Juni verzögert hat. Anfang Juni hat man mir dann direkt drei Raten in Höhe von 307,80 Euro überwiesen. Dies und den Sachverhalt habe ich natürlich dem Sozialamt gemeldet.
Mit Bitte um Anrechnung.
Wird das nun als Einkommen gewertet?
Das Sozialamt schickte nun eine Bitte um Stellungnahme, die ich heute wie folgt beantwortet habe:
Ich habe erneut den Sachverhalt geschildert, mit der Aussage, daß das, was mitzuteilen sei, der Geldeingang sei, d.h. das Geld ist erstmalig im Juni auf mein Konto gegangen, und das wurde sofort von mir gemeldet.
Dazu: Es gibt einen Freibetrag für Pensionskassen laut SGB 12, Paragraph 82, Absatz 4,5, über ca 100 Euro, eigentlich darf mir das Amt gar nichts abziehen.
Bitte um Neuberechnung.
Ist das so ok?
Eigentlich darf nur das, was über der 100-Euro-Grenze des Freibetrages liegt, angerechnet werden, das sind monatlich 2,60 Euro.
mit freundlichen Grüßen MaSchuff
Da du eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse beziehen, steht dir der Freibetrag nach § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII rechtlich zu. Das Sozialamt darf diesen Betrag nicht einfach voll als Einkommen anrechnen.
Für eine freiwillige Altersvorsorge (wie die Bayer-Pensionskasse) erhältst du bei der Grundsicherung einen Freibetrag. Der beträgt pauschal 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags.
Bei einer Monatsrente von 102,60 Euro bleiben 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Von den restlichen 2,60 Euro sind 30 Prozent (0,78 Euro) ebenfalls anrechnungsfrei. Das Sozialamt darf dir monatlich nur 1,82 Euro von der Grundsicherung abziehen.
Das Geld ist dir im Juni zugeflossen. Es gilt ab Juni als Einkommen. Für die Monate Februar bis Mai darf das Amt die Grundsicherung nicht im Nachhinein kürzen, da dir das Geld in diesen Monaten real nicht zur Verfügung stand.
Da es sich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt, darf das Amt die 307,80 Euro als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) aufteilen.
Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).
Vielen Dank!
Also die 307 Euro muß ich, auf 6 Monate aufgeteilt, zurück zahlen?
Unabhängig davon daß die regelmäßige monatliche Zahlung von 102,60 kaum Berücksichtigung findet, wegen der 100 Euro Freibetrag?
Zitat von: MaSchuff am 23. Juli 2026, 17:29:47Also die 307 Euro muß ich, auf 6 Monate aufgeteilt, zurück zahlen?
Nein, lies den letzten Satz noch mal.
Zitat von: Dwight Manfredi am 23. Juli 2026, 15:43:04Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).
Zitat von: Dwight Manfredi am 23. Juli 2026, 15:43:04Das Geld ist dir im Juni zugeflossen. Es gilt ab Juni als Einkommen. Für die Monate Februar bis Mai darf das Amt die Grundsicherung nicht im Nachhinein kürzen, da dir das Geld in diesen Monaten real nicht zur Verfügung stand.
Da es sich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt, darf das Amt die 307,80 Euro als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum (meist bis zu 6 Monate) aufteilen.
Bei dieser Aufteilung muss das Amt für jeden angerechneten Monat den Freibetrag von ca. 100,78 Euro berücksichtigen. Am Ende bleibt der Abzug also minimal (ca. 1,82 Euro pro Monat).
als einmalige Einnahme auf 6 Monate aufgeteilt macht das ca 50 Euro Abzug.
So verstehe ich das und nicht anders.
Die weiter laufende monatliche Zahlung bleibt davon natürlich unberührt.
Also ich verstehe immer noch nicht den Unterschied zwischen einem Einkommen, hier bei mir eine Einmal-Nachzahlung in Höhe von 307 Euro, Anfang Juni, und der regelmäßigen, monatlichen Zahlung der Pensionskasse in Höhe von 102,60.
Wieso muß das eine zurück gezahlt werden und das andere wird nicht angerechnet?
Könnte mir das bitte mal jemand erklären? Danke.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, dass das eine angerechnet wird und das andere nicht. Beide Zahlungen gelten rechtlich als Einkommen. Der Unterschied liegt allein darin, wie das Amt den Freibetrag auf die jeweilige Summe anwenden muss.
Bei der laufenden Zahlung (102,60 Euro) kommt das Geld jeden Monat neu. Das Amt zieht den monatlichen Freibetrag von 100 Euro ab. Es bleiben 2,60 Euro übrig. Davon sind nochmals 30 % frei (0,78 Euro). Das Amt darf also jeden Monat nur 1,82 Euro von deiner Grundsicherung abziehen.
Bei der Nachzahlung (307,80 Euro) ist dieses Geld die Summe aus drei Monaten, fließt dir aber auf einen Schlag in einem einzigen Monat (Anfang Juni) zu. Für das Amt steht im Juni erst einmal eine Gesamteinnahme von 307,80 Euro auf dem Papier.
MaSchuff
Zitat von: MaSchuff am 23. Juli 2026, 15:16:06Ich habe erneut den Sachverhalt geschildert, mit der Aussage, daß das, was mitzuteilen sei, der Geldeingang sei, d.h. das Geld ist erstmalig im Juni auf mein Konto gegangen, und das wurde sofort von mir gemeldet.
Dazu: Es gibt einen Freibetrag für Pensionskassen laut SGB 12, Paragraph 82, Absatz 4,5, über ca 100 Euro, eigentlich darf mir das Amt gar nichts abziehen.
Bitte um Neuberechnung.
Ist das so ok?
Warte einfach ab ob das Sozialamt zu viel berechnet (Jetzt kannst du eh nichts mehr ändern.)und wenn ja dann musst du eh in Widerspruch gehen.
Dazu kannst du dich ja hier melden wenn du willst.
MfG FN
Ich kann nichts dafür daß die Versorgungsausgleichkasse erst im Juni gezahlt hat.
Die wollen mir ja sogar 4 Beiträge abziehen, dies wird aber nicht laufen da ich den Geldeingang nachweislich Anfang Juni gemeldet habe.
Wenn ich in Widerspruch gehe muß ich genau die Begründung dafür haben. Dazu muß ich dieses seltsame Verhalten aber erst einmal selber verstehen.
Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 15:36:15Wenn ich in Widerspruch gehe muß ich genau die Begründung dafür haben.
Vor einem Widerspruch muss erstmal ein Bescheid ergehen. Den sollst du abwarten, damit man sieht ob überhaupt falsch gerechnet wurde vom Sozialamt. Wenn der Bescheid bei dir eingegangen ist, stell ihn hier anonymisiert ein, dann kann man dir weiterhelfen, ggf. auch mit einem Widerspruch.
Ich weiß nicht, warum die überhaupt so eine Schau machen beim Amt. Ich vermute daß ist die neue junge Sachbearbeiterin. Mit der davor hatte ich nie solche Probleme.
Die junge Tusse will jetzt daraus einen "Verwaltungsakt" machen - was für ein Unsinn.
Die Miete hat sie im letzten Bescheid schon zu niedrig angesetzt und die Rente zu hoch berechnet. Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen. Nur, wer blickt da noch durch, ich nicht.
vielen Dank für Eure Hilfe.
Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 22:00:09Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen. Nur, wer blickt da noch durch, ich nicht.
Ich vermute ganz stark, dass nur das "darauf hinweisen" nichts bewirkt - du musst form- und fristgerecht Widerspruch einlegen.
Zitat von: MaSchuff am 24. Juli 2026, 22:00:09Im Juli-Bescheid sind also schon Fehler drin. Ich habe aber darauf hingewiesen.
Das war bei meinen letzten Bescheiden auch immer der fall das hatte ich aber immer über eine eMail gemeldet und wurde auch umgehend vor meiner Widerspruchsfrist geändert aber da es bei dir Komplizierter ist, wird ein Widerspruch wohl unumgänglich.
Ich empfinde das auch als kompliziert.
Meine Rente wird rückwirkend gezahlt. Für die Juli-Grundsicherung wurde mir aber bereits die Rentenerhöhung angerechnet.
Der entsprechende Rentenbescheid kam vor drei Tagen. Ich wußte nichts von der Erhöhung, die beim Amt aber.
Trotzdem muß ich immer noch alle Bescheide in Kopie vorlegen.
Ich habe oft Probleme weil die Schreiben mit der Post sehr spät ankommen. Das gilt auch für die letzte Mieterhöhung, die ist bei mir gar nicht angekommen. Drauf aufmerksam gemacht wurde ich erst durch einen Telefonanruf des Vermieters.
Das Formular dazu, welches mir dann neu zugeschickt wurde, muß ich auch noch kopieren und einreichen.
Dazu kommt daß ich weder Drucker noch scanner habe und es hier nur 2 copyshops gibt, davon druckt nur einer vom Stick. Beim Amt die drucken nicht vom Stick. Ich brauche aber Papier-Kopien vom Bescheid, und die sind oft schwer zu bekommen hier im Ort. Das sind alles Dinge, die dazu führen, daß ich monatelang mit dem jährlichen neuen Bewilligungsbescheid beschäftigt bin. Die Kontoauszüge gehen ja per mail als Anhang, weil pdf-Datei, aber ganz wohl fühle ich mich dabei auch nicht.
Zitat von: MaSchuff am 30. Juli 2026, 14:33:40Ich wußte nichts von der Erhöhung, die beim Amt aber.
Die gesetzlichen Renten werden in Deutschland traditionell zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst, der geänderte Rentenbescheid kommt dementsprechend immer (erst) im Juli. Die Erhöhung um 4,24% in diesem Jahr steht seit dem 29. April 2026 fest und ging seitdem durch die Medien.
Zitat von: Sheherazade am 30. Juli 2026, 14:45:43Zitat von: MaSchuff am 30. Juli 2026, 14:33:40Ich wußte nichts von der Erhöhung, die beim Amt aber.
Die gesetzlichen Renten werden in Deutschland traditionell zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst, der geänderte Rentenbescheid kommt dementsprechend immer (erst) im Juli. Die Erhöhung um 4,24% in diesem Jahr steht seit dem 29. April 2026 fest und ging seitdem durch die Medien.
die Rente wird rückwirkend gezahlt. Die hätte im Bewilligungsbescheid für Juli mit der Erhöhung nicht auftauchen dürfen.
Zitat von: MaSchuff am 30. Juli 2026, 14:55:12die Rente wird rückwirkend gezahlt
Ja, Ende Juli für die Zeit 01.-31. Juli, selbstverständlich taucht die dann im Bescheid für ab 01. Juli auf.
Und wo liegt die Logik, für das, was man selber weiß (hier: Rentenerhöhung) noch Belege anzufordern?
Worin liegt die Logik, wenn SB nicht mal die eigenen Gesetze kennt - hier: 100 Euro Freibetrag auf Betriebsrente.
Ich finde schon, SB sollte die Gesetze kennen. Wieso sitzt SB auf diesem Posten wenn SB die Gesetze nicht kennt?
Zitat von: MaSchuff am 30. Juli 2026, 16:28:23Ich finde schon, SB sollte die Gesetze kennen. Wieso sitzt SB auf diesem Posten wenn SB die Gesetze nicht kennt?
Es ist nicht in jedem Fall gesagt, dass ein(e) SB die Gesetze nicht kennt - oft werden Gesetze auch einfach ignoriert obwohl man sie kennt, einfach weil man es kann ...
OK danke für die Info.
SB hat sich schriftlich gemeldet und will natürlich die Kopien für die Mieterhöhung, die bei mir erst nach Telefonat erneut postalisch ankam, und für die Rentenerhöhung.
Na ja irgend eine Existenzberechtigung muß SB ja haben.
Nochmal eine Frage:
Ich lese immer was von 33 Beitragsjahren während derer in die RV eingezahlt wurde. Die habe ich aber nicht. Ich hatte volle Erwerbsminderungsrente und nur eine sehr kleine Rente aufgrund von chron. Krankheit.
Steht zum Beispiel hier: https://www.gegen-hartz.de/news/nur-1-041-euro-im-monat-so-wenig-erhalten-neue-erwerbsminderungsrentner (https://www.gegen-hartz.de/news/nur-1-041-euro-im-monat-so-wenig-erhalten-neue-erwerbsminderungsrentner)
Kann mir hier jemand Hoffnung machen daß ich trotzdem die 100 Euro Freibetrag bekomme?
Zitat von: MaSchuff am 06. August 2026, 21:56:52Kann mir hier jemand Hoffnung machen daß ich trotzdem die 100 Euro Freibetrag bekomme?
Auf die Betriebsrente gibt es diesen Freibetrag.
Heute kam der Bescheid.
Ich habe es nur mal kurz überflogen, schaue mir das morgen genauer an. Aber es wird dann doch nur die Rente als Einkommen gerechnet, d.h. ich habe ab sofort 100 Euro mehr im Monat dank der Betriebsrente.
Und was ist mit der Nachzahlung?
Ich habe zwei Bescheide bekommen. Einen für Monat 7 (da ist die Betriebskostennachzahlung drin) und einen für Monat 8.
In beiden wird nur die Rente als anrechenbares Einkommen gelistet.
Die Berechnung vom Bescheid für Monat 8 soll gelten bis 30.6.2027 - also ein Jahr.
In diesem Bescheid steht aber ausdrücklich:
Für den Monat 8 erhalten Sie .... Euros.
Ich könnte mir jetzt denken, daß da noch ein Bescheid kommt.
Kann aber auch sein, daß keiner mehr kommt.
Die 300 Euro Nachzahlung werden nirgendwo erwähnt. Vermutlich hatte mein Widerspruch diesbezüglich Erfolg.
Zitat von: MaSchuff am 20. August 2026, 17:10:48Vermutlich hatte mein Widerspruch diesbezüglich Erfolg.
Dann hättest du einen Widerspruchsbescheid erhalten. Ich vermute aber, dass du mit Widerspruch deine Stellungnahme aus dem Eingangsbeitrag meinst.
Zitat von: MaSchuff am 20. August 2026, 17:10:48Ich könnte mir jetzt denken, daß da noch ein Bescheid kommt.
Nein, da kommt nichts mehr, das Amt hat so berechnet wie es rechtens ist.
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2026, 18:29:18ch vermute aber, dass du mit Widerspruch deine Stellungnahme aus dem Eingangsbeitrag meinst.
ja.
Ich denke auch daß da nichts mehr kommt. :smile:
Vielen Dank auch an diejenigen, die mich auf das Ganze aufmerksam gemacht haben.