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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sucher am 24. Juli 2026, 19:23:47

Titel: Aufenthaltstitel Kosten
Beitrag von: Sucher am 24. Juli 2026, 19:23:47
Moin,

ich helfe meinen Nachbarn im Dschungel!

Nach Arbeitsunfall Ende 2025 beziehen beide "Bürgergeld".

Da der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, mussten sie je einen neuen beantragen!

Hierbei sind Kosten von insgesamt 140 € entstanden!

Das JC hat eine Übernahme abgelehnt; es wäre im Regelbedarf enthalten!

Was ist richtig?

Danke für Eure Hilfe!

Ein schönes Wochenende
Titel: Aw: Aufenthaltstitel Kosten
Beitrag von: Dwight Manfredi am 24. Juli 2026, 22:09:43
Die Gebühren für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sind nicht im Bürgergeld-Regelbedarf enthalten
Das Gesetz verlangt im Regelsatz nur Geld für die "Ausstellung und Verlängerung von Personalausweisen" (§ 6 Abs. 1 RBEG). Ausländische Dokumente und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter. Da Betroffene jedoch gesetzlich verpflichtet sind, ihren Aufenthalt legal nachzuweisen, handelt es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf.

Die Gebühren von 140 € müssen vom Jobcenter als unabweisbarer, unregelmäßiger Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden.