Moin,
ich helfe meinen Nachbarn im Dschungel!
Nach Arbeitsunfall Ende 2025 beziehen beide "Bürgergeld".
Da der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, mussten sie je einen neuen beantragen!
Hierbei sind Kosten von insgesamt 140 € entstanden!
Das JC hat eine Übernahme abgelehnt; es wäre im Regelbedarf enthalten!
Was ist richtig?
Danke für Eure Hilfe!
Ein schönes Wochenende
Die Gebühren für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sind nicht im Bürgergeld-Regelbedarf enthalten
Das Gesetz verlangt im Regelsatz nur Geld für die "Ausstellung und Verlängerung von Personalausweisen" (§ 6 Abs. 1 RBEG). Ausländische Dokumente und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter. Da Betroffene jedoch gesetzlich verpflichtet sind, ihren Aufenthalt legal nachzuweisen, handelt es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf.
Die Gebühren von 140 € müssen vom Jobcenter als unabweisbarer, unregelmäßiger Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden.