Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage im Bezug auf die Ausbildung meines Sohnes.
Wir, die Eltern beziehen Grundsicherung. Unser Sohn 16, beginnt jetzt am 01.08. seine Ausbildung. Unsere Tochter, 13, ist noch in der Schule. Meine Anfrage bezieht sich auf die Ausbildungsvergütung meines Sohnes.
Ab August, also Ende des Monats, bekommt mein Sohn 950 Euro Netto. Zusätzlich bekommt er noch 259 Euro Kindergeld. Das alles haben wir dem Amt natürlich gemeldet.
Als Antwort bekamen wir :
Mein Sohn fliegt aus dem Bürgergeld raus und unsere Tochter, halt noch zu jung, geht mit in die Grundsicherung.
Bei meinem Sohn wird auch der Mietanteil ( 200 Euro/ bei 800 Miete gesamt ) und bei uns die 259 Kindergeld von ihm angerechnet. Das wäre ein Minus von 459 pro Monat.
Was mich interessiert, ist das genau so Richtig?
Liebe Grüße
Zitat von: Blacksun666 am 24. Juli 2026, 20:44:19Das wäre ein Minus von 459 pro Monat.
Was mich interessiert, ist das genau so Richtig?
Liebe Grüße
Wie kommst du auf ein Minus?
Wenn ich richtig rechne hat der Haushalt ab 01.08. knapp 500 Euro mehr als vorher.
Natürlich, aber dann müsste mein Sohn sich komplett an den Kosten beteiligen. Ich dachte da wäre ein Freibetrag für die Kids in der Ausbildung, also Geld was nur Ihnen zusteht. jetzt sieht es so aus, als ob er Miete und sonstige Kosten selbst tragen muss.
Es stimmt, dass der Sohn seine Miete in Höhe von 200 Euro nun selbst von seinem Gehalt bezahlen muss. Das Jobcenter zieht diesen Betrag von den Leistungen für die restliche Familie ab, da die Miete nach Köpfen geteilt wird (4 Personen = 200 Euro pro Person). Das ist rechtens, da der Sohn genug verdient, um seinen Anteil selbst zu tragen.
Bedarf des Sohnes (16 Jahre)
ca. 471 Euro Regelbedarf + 200 Euro Mietanteil = 671 Euro Gesamtbedarf.
Anrechenbares Einkommen
394 Euro (anrechenbarer Teil des Azubi-Gehalts) + 259 Euro Kindergeld = 653 Euro.
Das anrechenbare Einkommen des Sohnes (653 Euro) deckt seinen Bedarf (671 Euro) knapp noch gar nicht vollständig. Somit verbleibt das Kindergeld rechnerisch komplett beim Sohn, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Zitat von: Blacksun666 am 24. Juli 2026, 20:44:19Ab August, also Ende des Monats, bekommt mein Sohn 950 Euro Netto.
Wie hoch ist das Bruttogehalt? Daraus kann der Freibetrag, den der Azubi hat, berechnet werden.
Gruß hko
Das Bruttogehalt liegt bei 1122 Euro im Monat
So müsste die Rechnung aussehen:
Bedarf
Regelbedarf 471 €
Sofortzuschlag 25 €
Mietanteil 200 €
Gesamtbedarf 696 €
sollte der Azubi auch eigene Versicherungen haben, können noch bis zu 30 € dazukommen
Einkommen
brutto 1122 € --> Freibetrag 734,30 €
anrechenbarer Teil des Gehalts 387,70 €
Kindergeld 259 €
Summe-Einkommen 646,70 €
Gesamtbedarf – Summe-Einkommen 49,30 €
das ist der Betrag, den das JC noch an den Azubi zahlen muss
Gruß hko
Mir geht es vor allem um das Kindergeld. Das Kindergeld geht natürlich bei uns auf das Konto. Jetzt werden bei uns aber die 259 Euro Kindergeld Anfang des Monats von der Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Mitte des Monats wird das natürlich durch die Familienkasse wieder ausgeglichen. Das wäre dann eine Rechnung von Plus Minus 0.
Wenn das Kindergeld aber meinem Sohn komplett zusteht, wie in der Rechnung zu sehen, machen wir ja ein Minus von 259 Euro. Das ist der Teil, den ich nicht verstehe. Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Uns wird also nicht nur der Mietanteil von 200 Euro, sondern auch das Kindergeld abgerechnet
Kindergeld und Mietanteil ändern sich nicht, beide Teile wurden für den Sohn bezahlt, egal auf wessen Konto, und standen ihm zur Verfügung, der Mietanteil musste für die Miete verwendet werden. Das Amt interessiert nicht, auf welches Konto überwiesen wird, es geht immer um die BG, d.h. um die Familie. Ihm standen 471 € + 200 € + 259 € - 259 € = 691 € zur Verfügung, davon musste er 200 € Mietanteil beitragen.
Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko
Zitat von: Blacksun666 am Heute um 15:53:27Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Ja natürlich, dass steht ja normalerweise auch dem Sohn zu, traurig das ihr ihm das KINDERgeld bisher scheinbar vorenthalten habt.
Zitat von: hko am Heute um 16:38:14Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko
Eben am Ende hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zu Verfügung als vorher.
Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.
Das Brutto-Gehalt stammt wahrscheinlich vom Lehrvertrag,
das Netto-Gehalt hat doch nicht etwa das JC festgelegt???
Gruß hko
Zitat von: hko am Heute um 18:05:50Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.
Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:
Bei diesem Gehalt Steuern = 0
Sozialabgaben sind in der Summe ca. 21%.
1122€ * .79 = 886,38€
Gruß hko
Zitat von: hko am Heute um 18:05:50Ich muss doch noch nachfragen: brutto 1122 €, 950 € netto passt nicht zusammen.
Vergütung in Euro *:1200 €
Abrechnungszeitraum*:Monatlich
Steuerklasse *:1
Zahl der Kinderfreibeträge *:0
Bundesland (Ausbildungsort) *:Baden-Württemberg
Kirchensteuer?*:Nein
Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung *:2.5 %
Kinder *:Ich bin unter 23 und kinderlos
BerechnungWert
Lohnsteuer:0,00 €
Solidaritätszuschlag:0,00 €
Kirchensteuer:0,00 €
Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag:102,60 €
Pflegeversicherung:21,60 €
Rentenversicherung:111,60 €
Arbeitslosenversicherung:15,60 €
Nettogehalt:948,60 €
Kommt also für ein Azubigehalt hin.
_____
Edit: bei 1120 Brutto kommt folgendes raus
Vergütung in Euro *:1122 €
Abrechnungszeitraum*:Monatlich
Steuerklasse *:1
Zahl der Kinderfreibeträge *:0
Bundesland (Ausbildungsort) *:Baden-Württemberg
Kirchensteuer?*:Nein
Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung *:2.5 %
Kinder *:Ich bin unter 23 und kinderlos
BerechnungWert
Lohnsteuer:0,00 €
Solidaritätszuschlag:0,00 €
Kirchensteuer:0,00 €
Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag:95,93 €
Pflegeversicherung:20,20 €
Rentenversicherung:104,35 €
Arbeitslosenversicherung:14,59 €
Nettogehalt:886,94 €
Zitat von: Harald53 am Heute um 17:25:54Zitat von: Blacksun666 am Heute um 15:53:27Wir müssten das Kindergeld ja dann unserem Sohn abtreten.
Ja natürlich, dass steht ja normalerweise auch dem Sohn zu, traurig das ihr ihm das KINDERgeld bisher scheinbar vorenthalten habt.
Zitat von: hko am Heute um 16:38:14Mit Beginn der Lehre hat er 950 € + 259 € + 49,30€ = 1258,30 €, davon muss er 200 € Mietanteil beitragen. Das Kindergeld wurde und wird für ihn gezahlt. Die BG, hier die Familie hat 567,30 € mehr zur Verfügung.
Gruß hko
Eben am Ende hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zu Verfügung als vorher.
Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Hier geht es doch eher darum, das das JC sein Kindergeld, also die 259 Euro, bei uns als Einkommen abzieht. Wenn wir das Geld dann von der Familienkasse wiederbekommen, gleicht das doch nur die Summe des Abzuges aus. Geben wir unseren Sohn dann noch das Kindergeld, haben wir nach meiner Rechnung 257 Euro weniger.
Nebenbei muss unser Sohn auch nichts Zuhause bezahlen. Niemand sagt hier, das unser Sohn unser Leben jetzt mitfinanzieren muss. Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.
Zitat von: Blacksun666 am Heute um 19:35:32Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Ich mein das auch nicht böse oder sonst was, dass Problem entsteht nur, wenn die Eltern denken das ist "unser" Kindergeld. Da bist du/ihr auch nicht die anzeigen die das so handhaben, aber so entstehen eben dann die Probleme weil die Eltern dann denken es wird einem was weggenommmen.
Es wird ja nichts weggenommen, es wird nur anders in der Familie/BG verteilt.
Ganz im Gegenteil, durch das neue Gehalt des Sohnes hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zur Verfügung.
Zitat von: Blacksun666 am Heute um 19:35:32Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.
Das ist eben der Trugschluss, solange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.
Zitat von: hko am Heute um 19:26:38Zitat von: Sheherazade am Heute um 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:
Nö, der Brutto-Netto-Rechner der Sparkasse.
Zitatsolange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.
Das ist falsch. Das Einkommen (Ausbildungsentgelt und Kindergeld) des Sohnes wird nur dem Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Sohnes gegenübergestellt. Übersteigendes Einkommen wird maximal in Höhe des Kindergeldes den Eltern als Einkommen angerechnet.