Wer Grundsicherungsgeld beantragt oder die Leistung weiterbewilligen lassen möchte, muss sich seit dem 1. Juli 2026 auf eine umfassendere Vermögensprüfung einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Jobcenter angewiesen, das Vermögen bei jedem Neu- und Weiterbewilligungsantrag für einen neuen Bewilligungszeitraum zu prüfen und das Ergebnis in der Leistungsakte festzuhalten.
https://www.gegen-hartz.de/news/grundsicherung-jobcenter-pruefen-jetzt-neu-neue-nachweise-werden-verlangt
noch mehr stress und noch mehr psychische belasstungen..alles nur lügner bettüger usw..wiederliches vorgehen..je mehr diese inkompetenz versagt um so mehr werden die kleinen läute belästigt.. :teuflisch:
ist doch nicht anderes als zu "Vor Corona Zeiten"!
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Juli 2026, 11:27:47ist doch nicht anderes als zu "Vor Corona Zeiten"!
Vermutlich werden jetzt alle JC und Optionskommunen dazu verpflichtet.
Bisher gab es immer noch welche, bei denen die Anlage VM, zumindest bei einem WBA, nicht immer notwendig war.
Hier sind z. B. bei Kontoauszügen auch 6 Wochen ausreichend, statt der oftmals 3 Monate.
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juli 2026, 13:52:10Hier sind z. B. bei Kontoauszügen auch 6 Wochen ausreichend, statt der oftmals 3 Monate.
ich habe nie eine aussagekräftige antwort bekommen warum man hier in der einen oder anderen stadt..die kontoauszüge der letzten 6 monate abverlangt..ich bin nicht betroffen..aber allein das sich hier die ämter sowas rausnehmen..ist anmassent..nur bei denen wo betrug vermutet wird bzw vorkam..weis ich das man diese geosndert ran nimmt..aber mir kann keineer erzählen das das der grund ist ganze städte so zu behandeln.. :wand:
Ein Hoch auf die Bürokratie !! :ironie: