Ein fast dreimonatiger Aufenthalt in Portugal führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Bürgergeldes. Das Sächsische Landessozialgericht verpflichtete ein Jobcenter dazu, einem psychisch erkrankten Leistungsbezieher vorläufig weiterhin Leistungen zu gewähren.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-reiste-monatelang-ins-ausland-und-behaelt-seinen-anspruch-auf-grundsicherung
Der ganze Artikel ist ein Witz. Warum wird nichts über die Nationalität geschrieben? Natürlich es war ein "Mann". Wenn man sowas hört und liest, dann weiß man doch Bescheid. Was will ein Deutscher auch in Portugal?
Wenn man nur ein wenig nach Fakten sucht, findet man die Information, dass es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer handelt, der nach einer Firmeninsolvenz schwer erkrankt (Burnout, Depressionen) war. Auf dringenden ärztlichen Rat hielt er sich zur Stabilisierung seines Zustands vorübergehend in Portugal auf. Das Volltexturteil wurde aus Datenschutzgründen gelöscht.
Warum Portugal? Ein Aufenthalt in Portugal kann bei schweren psychischen oder körperlichen Erschöpfungszuständen (wie Burnout oder Depressionen) als medizinisch angeratener Ortswechsel dienen. Das milde Klima, die Ruhe und der Abstand zum gewohnten Stressumfeld helfen nach ärztlichem Attest bei der Genesung.
Zudem handelt es sich nur um einen Beschluß im Eilverfahren innerhalb des laufenden Hauptsacheverfahrens.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:38:28dass es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer handelt
Du bist ja auch nicht besser. Um welchen Geschäftsführer, Name, Nationalität.....
Für die Behandlung oder Prävention von Burnout und Depressionen im Ausland sind Spanien, Thailand und die nordischen Länder (wie Schweden oder Dänemark) besonders zu empfehlen. Von Portugal lese ich da nichts.
Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 11:58:11Du bist ja auch nicht besser.
Aber immer so gut wie es die Möglichkeiten hergeben.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:38:28Das Volltexturteil wurde aus Datenschutzgründen gelöscht.
Wenn ich mir z. B. deine Gedankengänge so anschaue, aus gutem Grund.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 12:24:02Das Volltexturteil wurde aus Datenschutzgründen gelöscht.
Komm hör doch auf, das ist doch Quatsch. Wenn ich zu einer öffentlichen Verhandlung gehe, erfährt jeder der Anwesenden Name, Geburtsort, Herkunftsland usw. In Wahrheit will man wieder verschleiern das Ausländer hier in Deutschland Sonderrechte haben.
Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 14:04:03Komm hör doch auf, das ist doch Quatsch.
Dein Unwille, dich selbst zu informieren, nervt langsam.
ZitatAnmerkung:
Die zunächst auf »sozialgerichtsbarkeit.de« erfolgte Veröffentlichung wurde zwischenzeitlich vorläufig zur Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte zurückgenommen.
Quelle (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1096301)