Eine niedrige Gesamtmiete schützt Bezieher von Grundsicherungsgeld nicht mehr in jedem Fall davor, dass das Jobcenter einen Teil der Mietkosten nicht anerkennt. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Kommunen zusätzlich eine Höchstmiete je tatsächlichem Quadratmeter Wohnfläche festlegen.
https://www.gegen-hartz.de/news/grundsicherung-neue-quadratmetergrenze-auch-eine-kleine-wohnung-kann-ploetzlich-zu-teuer-sein